Heute berät der Digitalausschuss des Bundestags über die Aktualisierung des Rechts auf schnelles Internet. Die geplante Neufassung sieht vor, dass alle Haushalte künftig eine Mindestdownloadgeschwindigkeit von 15 Megabit pro Sekunde erhalten sollen, was eine Erhöhung um 5 Megabit gegenüber den aktuellen Standards darstellt. Zudem soll die Geschwindigkeit für Uploads verdreifacht werden. Obwohl dieser Rechtsanspruch bereits seit drei Jahren besteht, wird er in der Praxis selten eingefordert. Mit den neuen Regelungen könnte sich die Anzahl der als unterversorgt geltenden Adressen auf schätzungsweise 2,2 Millionen erhöhen, so die Einschätzung der Bundesnetzagentur.
Bundestag diskutiert über aktualisiertes Recht auf schnelles Internet: Höhere Geschwindigkeiten gefordert


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