Die Innenminister der Länder setzen sich für die Prüfung eines gesonderten Straftatbestands für Cybermobbing ein. Dies geht aus einem Vorschlag hervor, der auf der Innenministerkonferenz diskutiert wird, die von Mittwoch bis Freitag in Potsdam stattfindet.
„Cybermobbing ist ein wachsendes Phänomen, das bisher unterschätzt wird, obwohl es für die Opfer zu schwerwiegenden Auswirkungen in vielen Lebensbereichen führt“, erklärte Brandenburgs Innenminister Michael Stübgen (CDU), der den Antrag in die Konferenz einbrachte.
Die Innenminister betonen die Notwendigkeit, Cybermobbing effektiver zu bekämpfen, da die bisherigen rechtlichen Rahmenbedingungen oft nicht ausreichen, um die Täter angemessen zur Verantwortung zu ziehen. Besonders Kinder und Jugendliche sind häufig betroffen, was zu gravierenden psychischen und sozialen Folgen führen kann.
Zusätzlich zur strafrechtlichen Verfolgung sollen auch präventive Maßnahmen verstärkt werden. Dazu gehören Aufklärungskampagnen in Schulen und eine intensivere Zusammenarbeit mit sozialen Netzwerken, um Hass und Mobbing frühzeitig zu erkennen und zu unterbinden. Die Innenminister fordern zudem eine bessere Unterstützung für die Opfer, beispielsweise durch Beratung und therapeutische Angebote.
Die Einführung eines eigenständigen Straftatbestands für Cybermobbing könnte ein wichtiger Schritt sein, um der zunehmenden Bedrohung im digitalen Raum wirksam zu begegnen und die Sicherheit der Betroffenen zu gewährleisten.