Das Amtsgericht Gera hat im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Stadtwerke Zeulenroda GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Frank Kruwinnus, vorläufige Maßnahmen zum Schutz des Schuldnervermögens angeordnet. Der Beschluss, der am 28. Mai 2024 um 17:15 Uhr gefasst wurde, sieht die Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters vor, um das Vermögen der Schuldnerin zu sichern.
Gerichtsbeschluss im Überblick
Das Amtsgericht Gera hat folgende Maßnahmen zur Sicherung des Vermögens der Stadtwerke Zeulenroda GmbH beschlossen:
Vorläufige Insolvenzverwaltung: Zur Verhinderung nachteiliger Veränderungen im Vermögen der Schuldnerin wurde die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet (§ 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 InsO).
Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters: Rechtsanwalt Dr. Harald Heinze aus Gera, Lessingstraße 4, wurde als vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt. Er ist unter der Telefonnummer 0365 5524261 sowie per E-Mail unter gera@harald-heinze.de erreichbar.
Beschränkung der Verfügungsbefugnis: Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen sind ab sofort nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Diese Anordnung betrifft auch die Einziehung von Außenständen (§ 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 Alt. 2 InsO).
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Entscheidung kann sofortige Beschwerde eingelegt werden. Die Beschwerde ist innerhalb von zwei Wochen beim Amtsgericht Gera, Rudolf-Diener-Straße 1, 07545 Gera, einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder deren Zustellung bzw. der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de.
Die Beschwerde muss schriftlich eingereicht oder zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts erklärt werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch Rechtsanwälte, Notare, Behörden oder juristische Personen des öffentlichen Rechts eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument mit qualifizierter elektronischer Signatur oder auf einem sicheren Übermittlungsweg einzureichen.
Bedeutung des Beschlusses
Der Beschluss des Amtsgerichts Gera markiert einen wichtigen Schritt im Insolvenzeröffnungsverfahren der Stadtwerke Zeulenroda GmbH. Durch die Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters wird sichergestellt, dass das Vermögen der Gesellschaft gesichert und geordnet verwaltet wird. Dies soll eine geordnete Abwicklung des Insolvenzverfahrens ermöglichen und die Interessen der Gläubiger wahren.
Die Bevölkerung und die Geschäftspartner der Stadtwerke Zeulenroda GmbH werden aufgefordert, sich über die weiteren Entwicklungen des Verfahrens zu informieren und die Anweisungen des vorläufigen Insolvenzverwalters zu befolgen. Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.