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AXA Investment Managers Deutschland GmbH Frankfurt am Main – Jahresbericht zum 31. Dezember 2023 AXA EUROPA DE0009775643

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geralt (CC0), Pixabay

AXA Investment Managers Deutschland GmbH

Frankfurt

Jahresbericht zum 31. Dezember 2023

AXA Europa

Der Erwerb von Anteilen an den in diesem Dokument beschriebenen Investmentvermögen erfolgt ausschließlich auf der Basis der jeweiligen zurzeit gültigen wesentlichen Anlegerinformationen und des Verkaufsprospekts einschließlich der darin enthaltenen Allgemeinen und Besonderen Anlagebedingungen. Darüber hinaus werden dem am Erwerb eines Anteils Interessierten auf Verlangen der letzte veröffentlichte Jahres- und/​oder Halbjahresbericht kostenfrei zur Verfügung gestellt.

Es wird darauf hingewiesen, dass die in diesem Bericht enthaltenen Meinungsäußerungen und Aussagen zu der Entwicklung der Kapitalmärkte unsere aktuelle Einschätzung zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Berichtes wiedergeben. Diese können sich jederzeit ohne vorherige Ankündigung ändern.

Jahresbericht des AXA Europa

für den Berichtszeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023

Tätigkeitsbericht

Wichtige Fondsdaten

31.12.2022 EUR
Fondsvermögen (Mio.) 28,8
Anteile im Umlauf (Stück) 424.844
Ausgabepreis (pro Anteil) 71,13
Rücknahmepreis (pro Anteil) 67,74
31.12.2023 EUR
Fondsvermögen (Mio.) 31,1
Anteile im Umlauf (Stück) 409.189
Ausgabepreis (pro Anteil) 79,73
Rücknahmepreis (pro Anteil) 75,93
ISIN DE0009775643

Struktur des Wertpapiervermögens nach Anlagekategorien (in %)

Veräußerungsgewinne Veräußerungsverluste
Aktien 1.358.619,65 – 234.128,78
Zielfonds 4.508,66
Devisenkassageschäfte 517,68 – 4.391,12
Summe 1.363.645,99 – 238.519,90

Anlagekonzept

Der AXA Europa wurde am 14. Januar 1998 aufgelegt. Das Anlageziel des Fonds ist langfristiger Kapital zuwachs durch überwiegende Investition des Fondsvermögens in europäische Aktien und aktienähnliche Wertpapiere. Aufgrund seiner Anlage strategie ist bei diesem Fonds mit Ertragsschwankungen zu rechnen.

Marktentwicklung

Europäische Aktien legten 2023 kräftig zu, allerdings nicht linear. In der ersten Jahreshälfte sorgten zunächst das überraschend starke US-Wirtschaftswachstum und der allmähliche Inflationsrückgang für Gewinne. Wegen des milden Winters fielen die Energiepreise, und die Gasspeicher blieben gut gefüllt.

Außerdem weckte das plötzliche Ende aller Coronarestriktionen in China Hoffnungen auf eine starke Konjunkturerholung. Wegen der strafferen Finanzbedingungen gab es ab März erste Anzeichen für einen Abschwung in Europa. Als dann aber die amerikanische Regionalbankenkrise auf Europa überzugreifen drohte, rechneten Anleger mit einem Ende des Zinsanstiegs, sodass die Kurse doch noch weiter zulegten. Weil die Notenbanken aber fest entschlossen waren, den Preisauftrieb einzudämmern, erhöhten sie die Leitzinsen im Sommer weiter. Europäische Aktien fielen daraufhin, und fast alle Gewinne seit Jahres beginn gingen wieder verloren. Ab Mitte Oktober, nachdem die Notenbanken ein Ende ihrer Zinserhöhungen angedeutet hatten und die Zehnjahresrenditen kräftig nachgaben, erholte sich der Markt schließlich. Zum Jahresende waren die Kurse nur wenig von ihren Allzeithochs entfernt. Entscheidend dafür war, dass Anleger infolge des schwächeren Konsums, des etwas schwächeren US-Arbeitsmarktes und der Anzeichen für ein geringeres Wachstum in Europa jetzt schon früher mit Zinssenkungen rechneten. Andererseits machten der andauernde Krieg zwischen Russland und der Ukraine, der Dauerkonflikt zwischen China und den USA und zuletzt auch der Terrorangriff der Hamas auf Israel Sorgen. Ein Ende ist nicht in Sicht.

Die fünf größten Einzelwerte im Fonds

Stand 29.12.2023 Branche Anteil am Fondsvermögen
ASML Holding N.V. Handel und Dienstleistung 5,35 %
Nestlé S.A. Handel und Dienstleistung 5,26 %
AstraZeneca PLC Handel und Dienstleistung 4,43 %
BNP Paribas S.A. Finanzsektor 4,43 %
Novo-Nordisk AS Gesundheits- und Pflegewesen 3,07 %

2023 stieg der MSCI Europe Total Return Net Index um 15,83 %. Besonders auffällig war die ausgeprägte Sektorrotation, vor allem aufgrund tatsächlicher oder erwarteter Zinsänderungen. Dennoch lag das zweite Jahr in Folge der Finanzsektor vorn, nicht nur wegen seiner guten Performance, sondern auch wegen der kontinuierlich positiven Gewinnrevisionen. Finanz aktien waren daher Ende 2023 trotz der wieder höheren Rentabilität so niedrig bewertet wie nie zuvor. Mit an der Spitze standen Technologie-, Handels- und Bauwerte, während Lebensmittel- und Getränkeaktien sowie Rohstofftitel 2023 im Minus lagen und damit noch etwas schlechter abschnitten als Öl- und Telekommunikationsaktien.

Anlagestrategie

Im Berichtsjahr legte der Fonds um 13,12 %1) zu (Nettowertentwicklung, nach Abzug von Gebühren). Damit blieb er hinter seinem internen Vergleichsindex, dem MSCI Europe Total Return Net, zurück.

Leichten Minderertrag verursachte die Sektorallokation, vor allem die Kassequote des Portfolios und die Übergewichtung von Kommunikationsdienstleistungswerten. Deutlich mehr geschadet hat die Einzelwertauswahl, vor allem aufgrund unserer Positionen in Acciona Energía (Versorger), Société Générale und FinecoBank (Finanzen), Nestlé und Kerry (Konsumverbrauchsgüter), DSM-Firmenich (Grundstoffe), Lonza und Merck (Gesundheit) sowie BP und Neste (Energie). Gute Erträge verzeichneten hingegen Stellantis (Automobilbau), Schneider und RELX ( Industrie), ASML und Dassault Systèmes (Technologie), Publicis und Informa (Kommunikationsdienstleistungen) sowie Banco Santander und BNP Paribas (Banken).

Aufgestockt haben wir im Berichtsjahr die Gewichtung der Sektoren Technologie (durch einen Ausbau der Positionen in Infineon und Dassault Systèmes) sowie Versorger (durch eine neue Position in National Grid und eine Aufstockung der Position in SSE). Verringert wurde die Gewichtung der Sektoren F inanzen (durch den Verkauf von Zurich Insurance, UBS und Worldline sowie eine Verkleinerung der Positionen in FinecoBank und Société Générale) sowie Energie (durch eine Verringerung der Position in BP). Innerhalb der folgenden Sektoren nahmen wir Umschichtungen vor: Konsumgebrauchsgüter (durch eine neue Position in Amadeus zulasten von SEB), Industrie (durch den Verkauf von DHL Group, ASSA ABLOY und Atlas Copco zugunsten von Saint-Gobain und Legrand) sowie Gesundheit (durch eine Verringerung der Position in Roche zugunsten einer neuen Position in Sanofi).

Risiken

AXA Europa investiert in europäische Aktien. Das wichtigste Risiko ist deshalb das Kursänderungsrisiko, das ähnlich hoch ist wie das seines Referenzindex, des MSCI Europe. Denkbar sind auch Liquiditätsrisiken.

Gemessen wird das Risiko des AXA Europa anhand der Schwankungen des Anteilpreises (Volatilität) und des Value-at-Risk (VaR). Die 3-Jahres-Volatilität des Fonds betrug am 29. Dezember 2023 14,42 %, die Volatilität des internen Vergleichsindexes 13,92%. Damit waren die Anteilpreisschwankungen höher als die Schwankungen des Vergleichsindexes. Der VaR des Fonds betrug am 29. Dezember 2023 7,01 % (MC Simulation, 99 % Konfidenzintervall, 20 Tage Haltedauer). Demnach verliert der Fonds innerhalb von zwanzig Tagen mit einer Wahrscheinlichkeit von 99 % nicht mehr als 7,50 % an Wert.

1) Quelle: AXA Investment Managers, (berechnet gemäß BVI-Methode), Stichtag 29.12.2023.Als Basis für die Berechnung der Wertentwicklung werden die Anteilwerte (= Rücknahmepreise) herangezogen, unter Hinzurechnung zwischenzeitlicher Ausschüttungen, die kostenfrei reinvestiert werden. Aus gabeaufschläge finden hier keine Berücksichtigung. Die frühere Wertentwicklung ist kein Indikator für die Zukunft. Wert und Rendite einer Anlage in Fonds können steigen oder fallen und werden nicht garantiert.

Liquiditätsrisiken beschränken sich auf den Sonderfall einer (theoretisch möglichen) Aussetzung des Aktienhandels und fehlenden Verkaufsmöglichkeiten für einzelne Aktien aufgrund zu geringer Handelsvolumina. Im Berichtszeitraum war beides nicht der Fall.

Der Fonds investiert in Wertpapiere, deren Basiswert in einer anderen Währung als Euro notiert und die nicht währungsgesichert sind. Daher ist der Anleger Währungsrisiken ausgesetzt, die sich negativ auf den Anlageerfolg auswirken können.

Ausblick

Nach der jüngsten Aktienmarkterholung und dem Rückgang der Langfristzinsen – beides aufgrund der Hoffnungen der Anleger auf Zinssenkungen der Notenbanken – könnten Anleger in den nächsten Wochen erst einmal abwarten, bis die ersten Unternehmen ihre Jahresergebnisse vorstellen. Sie geben auch Hinweise darauf, wie die Unternehmen das neue Jahr einschätzen. Selbst wenn das Wirtschaftswachstum 2024 nachlässt, könnten Anleger mit Aktien viel verdienen, zumal die Bewertungen noch immer unter dem Langfristdurchschnitt liegen. Auch dürften die Notenbanken ihre Leitzinsen in diesem Jahr mehrmals senken. Das könnte eine mögliche Rezession abmildern. Ohnehin wurde eine Rezession in den letzten Quartalen schon mehrfach in Aussicht gestellt, blieb aber stets aus.

Einmal mehr möchten wir betonen, wie wichtig eine gute Diversifikation ist. Wir bleiben unserer Anlagestrategie treu und setzen weiterhin auf Unternehmen, die ihre Preise erhöhen können und berechenbare Gewinne und Wachstum in Aussicht stellen, weil sie von langfristigen Entwicklungen profitieren. Wichtig sind uns außerdem stabile Finanzen.

Angaben nach Art. 11 Offenlegungsverordnung

Gemäß Art. 50 Abs. 2 Del. VO (EU) 2022/​1288 (RTS SFDR) enthält der ESG Anhang Informationen über die ökologischen oder sozialen Merkmale.

Grundzüge der Stimmrechtsausübung

AXA Investment Managers Deutschland GmbH als Kapitalverwaltungsgesellschaft hat das Portfoliomanagement sowie die Ausübung der Stimmrechte an diverse Gesellschaften der AXA IM Gruppe delegiert mit der Vorgabe die mit der Gesellschaft abgestimmten Richtlinien einzuhalten. Die Richtlinien berücksichtigen jeweils die länderspezifische Regulierung sowie einschlägige Corporate Governance Vorgaben. AXA IM legt grundsätzlich für alle Investmentvermögen den gleichen Maßstab im Hinblick auf die Unternehmensführung der Portfoliounternehmen an. Daher erfolgt die Abstimmung auf Hauptversammlungen grundsätzlich für alle Investmentvermögen einheitlich, sofern AXA IM keine besonderen Interessen von Anteilinhabern bekannt sind, die eine unterschiedliche Ausübung erforderlich machen.

Umgang mit Interessenkonflikten

AXA IM ist u. a. nach den Vorschriften des KAGB verpflichtet, alle erforderlichen Maßnahmen im Hinblick auf die Organisation (Ressourcen und Verfahren) und die unternehmensinternen Überwachungsfunktionen zu treffen, die dazu dienen, Interessenkonflikte, die den Interessen ihrer Kunden abträglich sein könnten, zu regeln.

Die jeweiligen Verfahren hierzu sind in den entsprechenden Vorgaben zum Umgang mit Interessenkonflikten beschrieben. Soweit im Einzelfall Interessenkonflikte nicht vermieden werden können, werden entsprechend der Vorgaben alle angemessenen Maßnahmen zur Ermittlung, Vorbeugung, Beilegung, Beobachtung und gegebenenfalls Offenlegung von Interessenkonflikten getroffen, um zu verhindern, dass sich etwaige Interessenkonflikte nachteilig auf die Interessen der Investmentvermögen und ihrer Anleger auswirken können. Darüber hinaus verfügen die von AXA IM beauftragten Fondsmanager bzw. Anlageberater über eigene Prozesse zum Umgang mit Interessenkonflikten gemäß den für sie geltenden gesetzlichen Regelungen.

Im Nachfolgenden erhalten Sie einen Überblick zu den Strategien für die Ausübung von Stimmrechten, diese beinhalten eine kurze Beschreibung der von der Gesellschaft entwickelten Maßnahmen, um sicherzustellen, dass die Stimmrechte in den von der Gesellschaft verwalteten Portfolios ausschließlich im Sinne der Anleger der Portfolios ausgeübt werden:

Ausübung von Aktionärsrechten

Die Administration der Verfolgung von Gesellschaftsereignissen, wie zum Beispiel Kapitalmaßnahmen, Übernahmeaktivitäten, Sammelklagen oder sonstige Ereignisse, d. h. insbesondere die Informationsbeschaffung, wird zentral für AXA Investment Managers in Paris vorgenommen. AXA IM DE erhält von dort die entsprechenden Informationen und holt die Entscheidung der jeweils betroffenen Fondsmanager ein. Somit wird sichergestellt, dass die Entscheidung jeweils im Sinne des einzelnen Investmentvermögens erfolgt. Danach wird diese Entscheidung durch die jeweiligen Middle Office Funktionen umgesetzt.

Ausübung der Stimmrechte im Einklang mit den Anlagezielen und der Anlagepolitik

AXA IM DE bedient sich bei der Administration für die Ausübung von Stimmrechten einer so genannten Voting Plattform, die zentral von AXA Investment Managers in Paris gesteuert wird.

Diese Plattform informiert AXA IM DE und dort insbesondere das Fondsmanagement über alle relevanten Vorgänge in Bezug auf die Stimmrechtsausübung. Jeder Fondsmanager gibt dann seine Empfehlung an das zentrale AXA IM Governance Committee, somit wird sichergestellt, dass Anlagepolitik und An lageziele Berücksichtigung finden.

Verhindern, Regeln von Interessenkonflikten bei der Ausübung von Stimmrechten

Die Ausübung der Stimmrechte erfolgt zentral durch das AXA IM Governance Committee, wobei dem jeweils betroffenen CIO ein Vetorecht zusteht. Die Entscheidungen werden in Berichten dokumentiert und durch die entsprechenden Einheiten in regelmäßigen Abständen überwacht.

Darüber hinaus unterstützt die Verwahrstelle des jeweiligen Investmentvermögens die Gesellschaft bei der Ausübung von Stimm- und Aktionärsrechten.

Vermögensübersicht zum 31.12.2023

Kurswert in EUR % des Fondsvermögens 1)
I. Vermögensgegenstände 31.104.657,81 100,12
1. Aktien 30.542.700,52 98,31
Dänemark 952.395,11 3,07
Deutschland 2.909.446,85 9,36
Finnland 976.948,11 3,14
Frankreich 7.399.302,39 23,82
Großbritannien (UK) 7.537.098,80 24,26
Irland 432.315,36 1,39
Italien 1.344.788,76 4,33
Niederlande 3.072.501,92 9,89
Schweden 181.033,16 0,58
Schweiz 3.546.331,23 11,41
Spanien 2.190.538,83 7,05
2. Forderungen 162.323,99 0,52
3. Bankguthaben 399.633,30 1,29
II. Verbindlichkeiten – 36.972,94 – 0,12
Sonstige Verbindlichkeiten – 36.972,94 – 0,12
III. FONDSVERMÖGEN 31.067.684,87 100,00

1) Durch Rundung der Prozentanteile bei der Berechnung können geringfügige Rundungsdifferenzen entstanden sein.

Vermögensaufstellung zum 31.12.2023

Gattungsbezeichnung Markt
bzw.
ISIN
Stück bzw.
Anteile bzw.
Whg. in 1.000
Bestand 31.12.2023 Käufe/​ Zugänge Verkäufe/​ Abgänge
im Berichtszeitraum
Wertpapiervermögen
Börsengehandelte Wertpapiere
Aktien
Air Liquide-SA Ét.Expl.P.G.Cl. Actions Port. EO 5,50 FR0000120073 STK 4.295 385 174 EUR
Allianz SE vink.Namens-Aktien o.N. DE0008404005 STK 3.645 2.159 EUR
Amadeus IT Group S.A. Acciones Port. EO 0,01 ES0109067019 STK 7.026 7.026 EUR
Ashtead Group PLC Registered Shares LS -,10 GB0000536739 STK 14.300 1.597 1.846 GBP
ASML Holding N.V. Aandelen op naam EO -,09 NL0010273215 STK 2.439 306 473 EUR
AstraZeneca PLC Registered Shares DL -,25 GB0009895292 STK 11.243 2.716 GBP
Banco Santander S.A. Acciones Nom. EO 0,50 ES0113900J37 STK 215.238 68.047 36.376 EUR
BNP Paribas S.A. Actions Port. EO 2 FR0000131104 STK 21.973 3.754 1.487 EUR
BP PLC Registered Shares DL -,25 GB0007980591 STK 157.815 25.757 107.534 GBP
Capgemini SE Actions Port. EO 8 FR0000125338 STK 1.184 131 1.467 EUR
Compagnie de Saint-Gobain S.A. Actions au Porteur (C.R.) EO 4 FR0000125007 STK 7.148 7.148 EUR
Compass Group PLC Registered Shares LS -,1105 GB00BD6K4575 STK 28.483 3.839 GBP
Corporacion Acciona Energias R Acciones Port. EO 1 ES0105563003 STK 10.066 3.214 EUR
Dassault Systemes SE Actions Port. EO 0,10 FR0014003TT8 STK 16.825 6.078 EUR
Deutsche Telekom AG Namens-Aktien o.N. DE0005557508 STK 43.460 3.096 15.450 EUR
Diageo PLC Reg. Shares LS -,28935185 GB0002374006 STK 12.779 110 681 GBP
DSM-Firmenich AG Namens-Aktien EO -,01 CH1216478797 STK 3.618 4.671 1.053 EUR
Finecobank Banca Fineco S.p.A. Azioni nom. EO -,33 IT0000072170 STK 20.208 13.429 EUR
Iberdrola S.A. Acciones Port. EO -,75 ES0144580Y14 STK 53.795 15.427 EUR
Infineon Technologies AG Namens-Aktien o.N. DE0006231004 STK 17.588 11.395 EUR
Informa PLC Registered Shares LS -,001 GB00BMJ6DW54 STK 79.916 7.934 4.705 GBP
ING Groep N.V. Aandelen op naam EO -,01 NL0011821202 STK 49.701 49.701 EUR
Intesa Sanpaolo S.p.A. Azioni nom. o.N. IT0000072618 STK 204.973 18.580 25.308 EUR
Julius Baer Gruppe AG Namens-Aktien SF -,02 CH0102484968 STK 7.356 1.488 2.230 CHF
Kerry Group PLC Registered Shares A EO -,125 IE0004906560 STK 5.496 386 960 EUR
L’Oréal S.A. Actions Port. EO 0,2 FR0000120321 STK 749 61 321 EUR
Legrand S.A. Actions au Port. EO 4 FR0010307819 STK 2.435 3.475 1.040 EUR
Lonza Group AG Namens-Aktien SF 1 CH0013841017 STK 923 81 CHF
LVMH Moët Henn. L. Vuitton SE Actions Port. (C.R.) EO 0,3 FR0000121014 STK 897 95 213 EUR
Merck KGaA Inhaber-Aktien o.N. DE0006599905 STK 2.897 579 EUR
Metso Oyj Registered Shares o.N. FI0009014575 STK 68.609 10.940 4.538 EUR
National Grid PLC Reg. Shares LS -,12431289 GB00BDR05C01 STK 34.913 34.913 GBP
Neste Oyj Registered Shs o.N. FI0009013296 STK 10.798 4.472 EUR
Nestlé S.A. Namens-Aktien SF -,10 CH0038863350 STK 15.592 6.648 CHF
Novo-Nordisk AS Navne-Aktier B DK 0,1 DK0062498333 STK 10.170 12.654 2.484 DKK
Prysmian S.p.A. Azioni nom. EO 0,10 IT0004176001 STK 12.835 1.072 EUR
Publicis Groupe S.A. Actions Port. EO 0,40 FR0000130577 STK 7.974 1.257 4.054 EUR
Reckitt Benckiser Group Registered Shares LS -,10 GB00B24CGK77 STK 7.276 2.610 1.692 GBP
Relx PLC Registered Shares LS -,144397 GB00B2B0DG97 STK 20.632 4.453 EUR
Sanofi S.A. Actions Port. EO 2 FR0000120578 STK 6.174 6.174 EUR
Schneider Electric SE Actions Port. EO 4 FR0000121972 STK 4.988 367 980 EUR
Société Générale S.A. Actions Port. EO 1,25 FR0000130809 STK 19.477 19.477 25.551 EUR
SSE PLC Shs LS-,50 GB0007908733 STK 44.080 10.120 1 GBP
Stellantis N.V. Aandelen op naam EO -,01 NL00150001Q9 STK 34.882 18.532 EUR
Volvo (publ), AB Namn-Aktier B (fria) o.N. SE0000115446 STK 7.701 15.883 SEK
Sonstige Beteiligungswertpapiere
Roche Holding AG Inhaber-Genußscheine o.N. CH0012032048 STK 3.247 455 CHF
Bankguthaben, nicht verbriefte Geldmarktinstrumente und Geldmarktfonds
Bankguthaben
EUR-Guthaben
Verwahrstelle: State Street Bank International GmbH EUR 399.593,75 %
Guthaben in Nicht-EU/​EWR-Währungen
Verwahrstelle: State Street Bank International GmbH CHF 0,83 %
GBP 30,73 %
USD 3,54 %
Sonstige Vermögensgegenstände
Dividendenansprüche GBP 6.773,12
Zinsansprüche EUR 1.194,90
Quellensteuerrückerstattungsansprüche CHF 82.299,55
EUR 46.687,23
GBP 3.296,35
USD 7.175,47
Forderungen aus Anteilscheingeschäften EUR 7.803,28
Sonstige Verbindlichkeiten
Verwaltungsvergütung EUR – 31.988,92
Verwahrstellenvergütung EUR – 4.529,46
Verbindlichkeiten aus Anteilscheingeschäften EUR – 454,56
FONDSVERMÖGEN EUR
Anteilwert EUR
Umlaufende Anteile STK
Gattungsbezeichnung Kurs Kurswert in EUR % des Fondsvermögens2)
Wertpapiervermögen 30.542.700,52 98,31
Börsengehandelte Wertpapiere 30.542.700,52 98,31
Aktien 29.688.778,29 95,56
Air Liquide-SA Ét.Expl.P.G.Cl. Actions Port. EO 5,50 176,120 756.435,40 2,43
Allianz SE vink.Namens-Aktien o.N. 241,950 881.907,75 2,84
Amadeus IT Group S.A. Acciones Port. EO 0,01 64,880 455.846,88 1,47
Ashtead Group PLC Registered Shares LS -,10 54,620 901.351,34 2,90
ASML Holding N.V. Aandelen op naam EO -,09 681,700 1.662.666,30 5,35
AstraZeneca PLC Registered Shares DL -,25 106,000 1.375.290,52 4,43
Banco Santander S.A. Acciones Nom. EO 0,50 3,780 813.492,02 2,62
BNP Paribas S.A. Actions Port. EO 2 62,590 1.375.290,07 4,43
BP PLC Registered Shares DL -,25 4,662 848.946,54 2,73
Capgemini SE Actions Port. EO 8 188,750 223.480,00 0,72
Compagnie de Saint-Gobain S.A. Actions au Porteur (C.R.) EO 4 66,660 476.485,68 1,53
Compass Group PLC Registered Shares LS -,1105 21,460 705.377,85 2,27
Corporacion Acciona Energias R Acciones Port. EO 1 28,080 282.653,28 0,91
Dassault Systemes SE Actions Port. EO 0,10 44,235 744.253,88 2,40
Deutsche Telekom AG Namens-Aktien o.N. 21,750 945.255,00 3,04
Diageo PLC Reg. Shares LS -,28935185 28,560 421.173,90 1,36
DSM-Firmenich AG Namens-Aktien EO -,01 92,000 332.856,00 1,07
Finecobank Banca Fineco S.p.A. Azioni nom. EO -,33 13,585 274.525,68 0,88
Iberdrola S.A. Acciones Port. EO -,75 11,870 638.546,65 2,06
Infineon Technologies AG Namens-Aktien o.N. 37,800 664.826,40 2,14
Informa PLC Registered Shares LS -,001 7,812 720.447,51 2,32
ING Groep N.V. Aandelen op naam EO -,01 13,526 672.255,73 2,16
Intesa Sanpaolo S.p.A. Azioni nom. o.N. 2,643 541.846,13 1,74
Julius Baer Gruppe AG Namens-Aktien SF -,02 47,150 373.061,63 1,20
Kerry Group PLC Registered Shares A EO -,125 78,660 432.315,36 1,39
L’Oréal S.A. Actions Port. EO 0,2 450,650 337.536,85 1,09
Legrand S.A. Actions au Port. EO 4 94,100 229.133,50 0,74
Lonza Group AG Namens-Aktien SF 1 353,700 351.151,02 1,13
LVMH Moët Henn. L. Vuitton SE Actions Port. (C.R.) EO 0,3 733,600 658.039,20 2,12
Merck KGaA Inhaber-Aktien o.N. 144,100 417.457,70 1,34
Metso Oyj Registered Shares o.N. 9,170 629.144,53 2,03
National Grid PLC Reg. Shares LS -,12431289 10,580 426.264,54 1,37
Neste Oyj Registered Shs o.N. 32,210 347.803,58 1,12
Nestlé S.A. Namens-Aktien SF -,10 97,510 1.635.340,35 5,26
Novo-Nordisk AS Navne-Aktier B DK 0,1 698,100 952.395,11 3,07
Prysmian S.p.A. Azioni nom. EO 0,10 41,170 528.416,95 1,70
Publicis Groupe S.A. Actions Port. EO 0,40 84,000 669.816,00 2,16
Reckitt Benckiser Group Registered Shares LS -,10 54,200 455.091,11 1,46
Relx PLC Registered Shares LS -,144397 35,820 739.038,24 2,38
Sanofi S.A. Actions Port. EO 2 89,760 554.178,24 1,78
Schneider Electric SE Actions Port. EO 4 181,780 906.718,64 2,92
Société Générale S.A. Actions Port. EO 1,25 24,025 467.934,93 1,51
SSE PLC Shs LS-,50 18,560 944.117,25 3,04
Stellantis N.V. Aandelen op naam EO -,01 21,145 737.579,89 2,37
Volvo (publ), AB Namn-Aktier B (fria) o.N. 261,700 181.033,16 0,58
Sonstige Beteiligungswertpapiere 853.922,23 2,75
Roche Holding AG Inhaber-Genußscheine o.N. 244,500 853.922,23 2,75
Bankguthaben, nicht verbriefte Geldmarktinstrumente und Geldmarktfonds 399.633,30 1,29
Bankguthaben 399.633,30 1,29
EUR-Guthaben 399.593,75 1,29
Verwahrstelle: State Street Bank International GmbH 100,000 399.593,75 1,29
Guthaben in Nicht-EU/​EWR-Währungen 39,55 0,00
Verwahrstelle: State Street Bank International GmbH 100,000 0,89 0,00
100,000 35,46 0,00
100,000 3,20 0,00
Sonstige Vermögensgegenstände 162.323,99 0,52
Dividendenansprüche 7.816,19 0,03
Zinsansprüche 1.194,90 0,00
Quellensteuerrückerstattungsansprüche 88.522,70 0,28
46.687,23 0,15
3.803,99 0,01
6.495,70 0,02
Forderungen aus Anteilscheingeschäften 7.803,28 0,03
Sonstige Verbindlichkeiten – 36.972,94 – 0,12
Verwaltungsvergütung – 31.988,92 – 0,10
Verwahrstellenvergütung – 4.529,46 – 0,01
Verbindlichkeiten aus Anteilscheingeschäften – 454,56 – 0,00
FONDSVERMÖGEN 31.067.684,87 100,00
Anteilwert 75,93
Umlaufende Anteile 409.189

2) Durch Rundung der Prozentanteile bei der Berechnung können geringfügige Rundungsdifferenzen entstanden sein.

Während des Berichtszeitraumes abgeschlossene Geschäfte, soweit sie nicht mehr in der Vermögensaufstellung erscheinen:

Käufe und Verkäufe in Wertpapieren, Investmentanteilen und Schuldscheindarlehen (Marktzuordnung zum Berichtsstichtag)

Gattungsbezeichnung ISIN Stück bzw. Anteile bzw. Whg. in 1.000 Käufe/​ Zugänge Verkäufe/​ Abgänge
Wertpapiere
Börsengehandelte Wertpapiere
Aktien
Assa-Abloy AB Namn-Aktier B SK -,33 SE0007100581 STK 12.944
Atlas Copco AB Namn-Aktier A SK-,052125 SE0017486889 STK 16.051
Deutsche Post AG Namens-Aktien o.N. DE0005552004 STK 15.693
SEB S.A. Actions Port. EO 1 FR0000121709 STK 2.653
UBS Group AG Namens-Aktien SF -,10 CH0244767585 STK 63.682
Worldline S.A. Actions Port. EO -,68 FR0011981968 STK 11.152
Zurich Insurance Group AG Nam.-Aktien SF 0,10 CH0011075394 STK 1.153
Andere Wertpapiere
Iberdrola S.A. Anrechte ES06445809P3 STK 38.368 38.368
Nichtnotierte Wertpapiere
Aktien
Iberdrola S.A. Acciones Port.Em.07/​23 EO -,75 ES0144583285 STK 1.054 1.054
Koninklijke DSM N.V. Aandelen op naam EO 1,50 NL0000009827 STK 4.671
Novo-Nordisk AS Navne-Aktier B DK -,20 DK0060534915 STK 7.795
Andere Wertpapiere
Iberdrola S.A. Anrechte ES06445809Q1 STK 39.007 39.007

Ertrags- und Aufwandsrechnung (inkl. Ertragsausgleich) für den Zeitraum vom 01.01.2023 bis 31.12.2023

I. Erträge
1. Dividenden inländischer Aussteller EUR 49.028,62
2. Dividenden ausländischer Aussteller (vor Quellensteuer) EUR 820.549,67
3. Zinsen aus Liquiditätsanlagen im Inland EUR 12.565,99
4. Abzug ausländischer Quellensteuer EUR -36.084,61
5. Sonstige Erträge EUR 43,78
Summe der Erträge EUR 846.103,45
II. Aufwendungen
1. Zinsen aus Kreditaufnahmen EUR -41,53
2. Verwaltungsvergütung EUR -403.147,21
3. Verwahrstellenvergütung EUR -27.940,24
4. Prüfungs- und Veröffentlichungskosten EUR -25.175,15
5. Sonstige Aufwendungen EUR -32.093,02
Summe der Aufwendungen EUR -488.397,15
III. Ordentlicher Nettoertrag EUR 357.706,30
IV. Veräußerungsgeschäfte
1. Realisierte Gewinne EUR 1.363.645,99
2. Realisierte Verluste EUR -238.519,90
Ergebnis aus Veräußerungsgeschäften EUR 1.125.126,09
V. Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres EUR 1.482.832,39
1. Nettoveränderung der nicht realisierten Gewinne EUR 2.571.533,43
2. Nettoveränderung der nicht realisierten Verluste EUR -358.250,07
VI. Nicht realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres EUR 2.213.283,36
VII. Ergebnis des Geschäftsjahres EUR 3.696.115,75

Verwendung der Erträge des Sondervermögens

Berechnung der Ausschüttung (insgesamt und je Anteil)

insgesamt je Anteil
I. Für die Ausschüttung verfügbar EUR 4.984.101,42 12,18
1. Vortrag aus dem Vorjahr EUR 3.501.269,03 8,56
2. Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres EUR 1.482.832,39 3,62
II. Nicht für die Ausschüttung verwendet EUR 4.626.395,12 11,31
1. Vortrag auf neue Rechnung EUR 4.626.395,12 11,31
III. Gesamtausschüttung EUR 357.706,30 0,87
1. Endausschüttung EUR 357.706,30 0,87
a) Barausschüttung EUR 357.706,30 0,87

Entwicklung des Sondervermögens

2023
I. Wert des Sondervermögens am Beginn des Geschäftsjahres EUR 28.780.033,56
1. Ausschüttung für das Vorjahr EUR -284.318,03
2. Mittelzufluss/​Mittelabfluss (netto) EUR -1.157.964,52
a) Mittelzuflüsse aus Anteilschein-Verkäufen EUR 1.137.562,27
b) Mittelabflüsse aus Anteilschein-Rücknahmen EUR -2.295.526,79
3. Ertragsausgleich/​Aufwandsausgleich EUR 33.818,11
4. Ergebnis des Geschäftsjahres EUR 3.696.115,75
davon nicht realisierte Gewinne EUR 2.571.533,43
davon nicht realisierte Verluste EUR -358.250,07
II. Wert des Sondervermögens am Ende des Geschäftsjahres EUR 31.067.684,87

Vergleichende Übersicht über die letzten drei Geschäftsjahre

Geschäftsjahr Fondsvermögen am Ende des Geschäftsjahres Anteilwert
2023 EUR 31.067.684,87 75,93
2022 EUR 28.780.033,56 67,74
2021 EUR 33.058.883,73 76,32
2020 EUR 28.610.445,32 62,38

Anhang

Angaben nach der Derivateverordnung

Die Auslastung der Obergrenze für das Marktrisikopotenzial wurde für dieses Sondervermögen gemäß der Derivateverordnung nach dem qualifizierten Ansatz anhand eines Vergleichsvermögens ermittelt.

Angaben nach dem qualifizierten Ansatz

Potenzieller Risikobetrag für das Marktrisiko gem. § 37 Abs. 4 DerivateV:

Geschäftsjahresanfang 01.01.2023
Geschäftsjahresende 31.12.2023
Beginn der Risikomessung 01.07.2006
kleinster potenzieller Risikobetrag 0,97 %
größter potenzieller Risikobetrag 1,05 %
durchschnittlicher potenzieller Risikobetrag 1,00 %

Risikomodell, das gem. § 10 DerivateV verwendet wurde:

Historische Simulation

Parameter, die gem. § 11 DerivateV verwendet wurden:

Quantile
Konfidenzniveau 99,00 %
Haltedauer 20 Tage
Beobachtungszeitraum 1 Jahr

Im Geschäftsjahr erreichter durchschnittlicher Umfang des Leverage durch Derivategeschäfte gem. § 37 Abs. 4 DerivateV:

Durchschnittliche Leverage 100,00 %

Zusammensetzung des Vergleichsvermögens gem. § 37 Abs. 5 DerivateV:

MSCI Europe EUR 100,00 %

Sonstige Angaben

Anzahl umlaufende Anteile und Wert eines Anteils am Berichtsstichtag gem. § 16 Abs. 1 Nr. 1 KARBV

Anteilwert EUR 75,93
Umlaufende Anteile STK 409.189

Angaben zum Verfahren zur Bewertung der Vermögensgegenstände gem. § 16 Abs. 1 Nr. 2 KARBV

Wertpapierkurse bzw. Marktsätze

Die Vermögensgegenstände des Sondervermögens sind auf der Grundlage nachstehender Kurse/​Marktsätze bewertet:

Inländische Aktien: per 29.12.2023
Ausländische Aktien: per 29.12.2023
Alle anderen Vermögenswerte: per 29.12.2023

Devisenkurs(e) bzw. Konversionsfaktor(en) (in Mengennotiz) per 29.12.2023

Britische Pfund (GBP) 0,86655 = 1 Euro (EUR)
Dänische Kronen (DKK) 7,45455 = 1 Euro (EUR)
Schwedische Kronen (SEK) 11,13250 = 1 Euro (EUR)
Schweizer Franken (CHF) 0,92970 = 1 Euro (EUR)
US-Dollar (USD) 1,10465 = 1 Euro (EUR)

Die Anteilpreisermittlung erfolgt auf Grundlage der gesetzlichen Regelungen im Kapitalanlagegesetzbuch (§ 168) und der Kapitalanlage-Rechnungslegungs- und Bewertungsverordnung.

Die Bewertung der Vermögensgegenstände, die zum Handel an einer Börse oder an einem anderen organisierten Markt zugelassen oder in diesen einbezogen sind, erfolgt grundsätzlich zu dem zuletzt verfügbaren handelbaren Kurs.

Börsenkurse oder notierte Preise an anderen organisierten Märkten werden grundsätzlich als handelbare Kurse eingestuft.

Für Wertpapiere, die weder zum Handel an einer Börse noch an einem organisierten Markt zugelassen sind oder für die kein handelbarer Kurs verfügbar ist oder deren Börsenkurs den tatsächlichen Marktwert nicht angemessen widerspiegelt, werden die auf der Grundlage von durch Dritte ermittelten und mitgeteilten Verkehrswerte (z. B. auf Basis externer Bewertungsmodelle) zugrunde gelegt.

Der Wert der Vermögenswerte und Verbindlichkeiten, welche nicht in der Währung des Fonds geführt werden, wird in diese Währung zu den jeweiligen Devisenkursen umgerechnet.

Der Wert von Bankguthaben, Steuerverbindlichkeiten und ausstehenden Forderungen, Bardividenden und Zinsansprüchen entspricht dem jeweiligen Nominalbetrag.

Angaben zur Transparenz sowie zur Gesamtkostenquote gem. § 16 Abs. 1 Nr. 3 KARBV

Gesamtkostenquote gemäß § 101 Abs. 2 KAGB: 1,61 %.

Die Gesamtkostenquote drückt sämtliche vom Sondervermögen im Jahresverlauf getragenen Kosten und Zahlungen (ohne Transaktionskosten) im Verhältnis zum durchschnittlichen Nettoinventarwert des Sondervermögens aus.

Geleistete Vergütungen und erhaltene Rückvergütungen gem. § 16 Abs. 1 Nr. 3 c) KARBV

Die KVG erhält keine Rückvergütungen der aus dem Sondervermögen an die Verwahrstelle und an Dritte geleisteten Vergütung und Aufwandserstattungen.

Die KVG gewährt in nicht wesentlichem Umfang sogenannte Vermittlungsfolgeprovision an Vermittler aus der von dem Sondervermögen an sie geleisteten Vergütung.

Angaben zu den sonstigen Erträgen und sonstigen Aufwendungen gem. § 16 Abs. 1 Nr. 3 e) KARBV

Die sonstigen Erträge in Höhe von EUR 43,78 setzen sich wie folgt zusammen:
a) Übrige Erträge: EUR 43,78
Die sonstigen Aufwendungen in Höhe von EUR 32.093,02 setzen sich wie folgt zusammen:
a) Depotgebühren: EUR 9.534,64
b) Abzug inländische Kapitalertragsteuer: EUR 7.354,22
c) Übriger Aufwand: EUR 15.204,16

Die übrigen Erträge resultieren aus EUR 43,78 Gutschriften für CSDR-Penalties.

Die übrigen Aufwendungen enthalten EUR 12.972,47 Kosten für Fokusbank Erstattungsverfahren.

Angaben zu den Transaktionskosten gem. § 16 Abs. 1 Nr. 3 f) KARBV

Die im Berichtszeitraum gezahlten Transaktionskosten gemäß § 16 Abs. 1 Nr. 3 f) KARBV beliefen sich auf EUR 37.694,11.

Die Transaktionskosten berücksichtigen sämtliche Kosten, die im Berichtszeitraum für Rechnung des Sondervermögens separat ausgewiesen bzw. abgerechnet wurden und in direktem Zusammenhang mit einem Kauf oder Verkauf von Vermögensgegenständen stehen.

Der Anteil der Transaktionen, die im Berichtszeitraum für Rechnung des Sondervermögens über Broker ausgeführt wurden, die eng verbundene Unternehmen und Personen sind, betrug 0,00 %. Ihr Umfang belief sich hierbei auf insgesamt EUR 0,00.

Angaben zur Mitarbeitervergütung gem. § 101 Abs. 4 KAGB

Gesamtsumme der im abgelaufenen Kalenderjahr gezahlten Mitarbeitervergütungen gem. § 101 Abs. 4 Nr. 1 KAGB

EUR 20.464.375,11
– davon feste Vergütung EUR 15.004.480,79
– davon variable Vergütung EUR 5.459.894,32
Zahl der Mitarbeiter der KVG 117
Höhe des gezahlten Carried Interest EUR 0,00

Ergebnisse der jährlichen Überprüfung der Vergütungspolitik gem. § 101 Abs. 4 Nr. 4 KAGB

Die hier dargestellten Zahlen geben die im abgelaufenen Geschäftsjahr der Gesellschaft ausgezahlten Vergütungen an. Diese setzen sich insbesondere Mitarbeitern in der abgelaufenen Berichtsperiode gewährt wurden. Darüber hinaus bezahlte die Gesellschaft variable Vergütungen an ihre Mitarbeiter, welche sich aus Einmalzahlungen bzw. entsprechenden Rückstellungen zusammensetzte. Die Höhe der variabel vergüteten Gehaltsbestandteile ist abhängig vom Konzernergebnis im abgelaufenen Geschäftsjahr, der Entwicklung des individuellen Funktionsbereichs in der Gesellschaft wurde im Laufe des Jahres 2023 im Rahmen der jährlichen Überprüfung durch das Vergütungsgremium verabschiedet.

Gesamtsumme der im abgelaufenen Kalenderjahr gezahlten Vergütungen der KVG an Risktaker gem. § 101 Abs. 4 Nr. 2 KAGB

EUR 4.945.324,00
– davon Geschäftsleiter EUR 2.089.730,00
– davon andere Risktaker EUR 2.030.627,00
– davon Mitarbeiter mit Kontrollfunktionen EUR 824.967,00

Angaben zu Mitarbeitervergütung im Auslagerungsfall

Bei den nachstehenden Angaben zur Mitarbeitervergütung handelt es sich um vom Auslagerungsunternehmen bereitgestellte Angaben.

Vergütung der Mitarbeiter der AXA Investment Managers UK Limited, London:

Gezahlte oder vorgesehene Gesamtvergütung von Mitarbeitern der britischen Managementgesellschaft, die Risiken eingehen oder der Leitungsebene angehören und deren Entscheidungen erhebliche Auswirkungen auf das Risikoprofil der Anlagevehikel haben:

Mitarbeiter, die Risiken eingehen Mitarbeiter, die der Leitungsebene angehören Gesamt
Festgehalt und variable Vergütung (in 1.000 Pfund) 2.239,00 1.249,00 3.488,00
Anzahl der Mitarbeiter 69 13 82

Angaben zu wesentlichen Änderungen gem. § 101 Abs. 3 Nr. 3 KAGB

Mit Wirkung zum 1. September 2023 wurden die Allgemeinen An lagebedingungen (AAB) und Besonderen Anlagebedingungen (BAB) gegenständlicher Sondervermögen geändert, um den Änderungen des Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB) Rechnung zu tragen. Seit März 2020 sind im KAGB unter anderem zusätzliche Liquiditätssteuerungsinstrumente wie Rücknahmebeschränkungen und Rücknahmefristen vorgesehen, um die Liquiditätssteuerung in offenen Investmentfonds zu verbessern. Die Gesellschaft kann jetzt die Rücknahme von Anteilen beschränken, wenn die Rückgabeverlangen der Anleger mindestens 10 % des Netto inventarwerts des jeweiligen Sondervermögens ausmachen. Damit kann sie besser auf eine veränderte Liquiditätssituation reagieren. Eine Rücknahmebeschränkung ist ein milderes Mittel als die Aussetzung der Rücknahme. Die neuen Instrumente sollen den Anlegerschutz verbessern.

Weitere zum Verständnis des Berichts erforderliche Angaben gem. § 7 Nr. 9 d) KARBV

Erläuterung zur Berechnung der Nettoveränderung der nicht realisierten Gewinne und Verluste

Die Ermittlung der Nettoveränderung der nichtrealisierten Gewinne und Verluste erfolgt dadurch, dass in jedem Geschäftsjahr die in den Anteilspreis einfließenden Wertansätze der Vermögensgegenstände mit den jeweiligen historischen Anschaffungskosten verglichen werden, die Höhe der positiven Differenzen in die Summe der nichtrealisierten Gewinne einfließen, die Höhe der negativen Differenzen in die Summe der nichtrealisierten Verluste einfließen und aus dem Vergleich der Summenpositionen zum Ende des Geschäftsjahres mit den Summenpositionen zum Anfang des Geschäftsjahres die Nettoveränderungen ermittelt werden.

Zusätzliche Anhangangaben gemäß Verordnung (EU) 2015/​2365 über Wertpapierfinanzierungsgeschäfte

Im Berichtszeitraum wurden keine Geschäfte i. S. d. Artikel 3 Nr. 11 bzw. Nr. 18 der Verordnung (EU) 2015/​2365 über die Transparenz von Wertpapierfinanzierungsgeschäften und der Weiterverwendung sowie zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 648/​2012, d. h. Wertpapierfinanzierungsgeschäfte oder Gesamtrendite-Swaps, abgeschlossen.

Name des Produkts: AXA Europa (das „Finanzprodukt“)
Unternehmenskennung (LEI-Code): 213800O72REBJ5UFHP96
Eine nachhaltige Investition ist eine Investition in eine Wirtschaftstätigkeit, die zur Erreichung eines Umweltziels oder sozialen Ziels beiträgt, vorausgesetzt, dass diese Investition keine Umweltziele oder sozialen Ziele erheblich beeinträchtigt und die Unternehmen, in die investiert wird, Verfahrensweisen einer guten Unternehmensführung anwenden.
Die EU-Taxonomie ist ein Klassifikationssystem, das in der Verordnung (EU) 2020/​852 festgelegt ist und ein Verzeichnis von ökologisch nachhaltigen Wirtschaftstätigkeiten enthält. In dieser Verordnung ist kein Verzeichnis der sozial nachhaltigen Wirtschaftstätigkeiten festgelegt. Nachhaltige Investitionen mit einem Umweltziel könnten taxonomiekonform sein oder nicht.
Ökologische und/​oder soziale Merkmale
Wurden mit diesem Finanzprodukt nachhaltige Investitionen angestrebt?
[] Ja [XNein
[ ] Es wurden damit nachhaltige Investitionen mit einem Umweltziel getätigt: _​_​% [X] Es wurden damit ökologische/​soziale Merkmale beworben und obwohl keine nachhaltigen Investitionen angestrebt wurden, enthielt es 87,93% an nachhaltigen Investitionen
[ ] in Wirtschaftstätigkeiten, die nach der EU-Taxonomie als ökologisch nachhaltig einzustufen sind [] mit einem Umweltziel in Wirtschaftstätigkeiten, die nach der EU-Taxonomie als ökologisch nachhaltig einzustufen sind
[ ] in Wirtschaftstätigkeiten, die nach der EU-Taxonomie nicht als ökologisch nachhaltig einzustufen sind [X] mit einem Umweltziel in Wirtschaftstätigkeiten, die nach der EU-Taxonomie nicht als ökologisch nachhaltig einzustufen sind
[X] mit einem sozialen Ziel
[ ] Es wurden damit nachhaltige Investitionen mit einem sozialen Ziel getätigt: _​_​_​% [ ] Es wurden damit ökologische/​soziale Merkmale beworben, aber keine nachhaltigen Investitionen getätigt.
Inwieweit wurden die mit dem Finanzprodukt beworbenen ökologischen und/​oder sozialen Merkmale erfüllt?

Das Finanzprodukt verfügt über die ökologischen und sozialen Merkmale, mit denen es im Berichtszeitraum beworben wurde, weil bei Anlagen in Unternehmen Folgendes berücksichtigt wird:

• CO2-Intensität

Das Finanzprodukt wurde darüber hinaus mit weiteren speziellen ökologischen und sozialen Merkmalen beworben, vor allem mit:

• Klimaschutz (Ausschlussrichtlinien für Unternehmen mit Aktivitäten im Zusammenhang mit Kohle und Ölsand)

• Schutz des Ökosystems und Verhinderung von Entwaldung

• Bessere Gesundheit (Ausschluss von Tabakunternehmen)

• Arbeitsrechte, soziale und Menschenrechte, Unternehmensethik, Korruptionsbekämpfung (Ausschluss von Unternehmen, die internationale Normen und Standards wie die Grundsätze des UN Global Compact, das Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) oder die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen verletzen). Die AXA-IMRichtlinien zu Sektorausschlüssen und die ESG-Standards von AXA IM wurden während des gesamten Berichtszeitraums vollumfänglich eingehalten.

Das Finanzprodukt hat keine explizite ESG-Benchmark, anhand derer es mit ökologischen und sozialen Merkmalen beworben wird.

Mit Nachhaltigkeits-indikatoren wird gemessen, inwieweit die mit dem Finanzprodukt beworbenen ökologischen oder sozialen Merkmale erreicht werden.
Bei den wichtigsten nachteiligen Auswirkungen handelt es sich um die bedeutendsten nachteiligen Auswirkungen von Investitions-entscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren in den Bereichen Umwelt, Soziales und Beschäftigung, Achtung der Menschenrechte und Bekämpfung von Korruption und Bestechung.
Wie haben die Nachhaltigkeitsindikatoren abgeschnitten?

Im Berichtszeitraum wurde das Vorhandensein der ökologischen und sozialen Merkmale, mit denen das Produkt beworben wurde, anhand der unten genannten Nachhaltigkeitsindikatoren gemessen:

Name des
Nachhaltigkeitsindikators
Value Abdeckung
CO2-Intensität 148,54 Tonnen CO2 je Million Umsatz in US-Dollar bei Unternehmensanleihen /​ kg CO2 je US-Dollar nach Kaufkraft bei Staatsanleihen 100%

Anmerkung: Die Angaben zu den Nachhaltigkeitsindikatoren (einschließlich der nachhaltigen Investitionen) beruhen auf dem Durchschnitt der an jedem Quartalsende verfügbaren Daten (Quartalsdaten).

… und im Vergleich zu vorangegangenen Zeiträumen?

Name des
Nachhaltigkeitsindikators
Jahr Value Abdeckung
CO2-Intensität 147,85 Tonnen CO2 je Million Umsatz in US-Dollar bei Unternehmensanleihen /​ kg CO2 je US-Dollar nach Kaufkraft bei Staatsanleihen 100%
Welche Ziele verfolgten die nachhaltigen Investitionen, die mit dem Finanzprodukt teilweise getätigt wurden, und wie trägt die nachhaltige Investition zu diesen Zielen bei?

Im Berichtszeitraum hat das Finanzprodukt auch in Wertpapiere investiert, die als nachhaltige Investitionen mit verschiedenen sozialen und ökologischen Zielen (ohne jegliche Einschränkung) einzustufen sind. In Ermangelung konkreter regulatorischer Vorgaben zur Berechnung nachhaltiger Investitionen gem. Art. 2 Nr. 17 Offenlegungsverordnunghaben wir einen individuellen Ansatz zur Ermittlung definiert, welcher inhärenten Unsicherheiten unterliegt. Dazu wurde der positive Beitrag der Portfoliounternehmen anhand mindestens eines der folgenden Merkmale bewertet:
1 Ausrichtung an den UN-Nachhaltigkeitszielen (SDGs). Dabei wurden Unternehmen in Betracht gezogen, die mit ihren Produkten und Leistungen oder der Art der Unternehmensführung („Prozesse“) einen positiven Beitrag zu mindestens einem SDG leisten. Um als nachhaltige Portfolioposition zu gelten, muss ein Unternehmen folgende Kriterien erfüllen:

a) SDG-Score der vom Unternehmen angebotenen „Produkte und Dienstleistungen“ von mindestens 2, was bedeutet, dass mindestens 20% seiner Umsätze mit nachhaltigen Aktivitäten erzielt werden, oder

b) Auswahl nach einem Best-in-Universe-Ansatz, bei dem Emittenten mit den besten nicht finanziellen Ratings ihres Sektors bevorzugt werden, unabhängig von der Art ihrer Geschäftsaktivität und davon, welchem Sektor sie angehören. In diesem Fall muss das Unternehmen gemessen am SDG-Score für die Unternehmensprozesse zu den besten 2,5% zählen. Ausnahmen sind SDG 5 (Geschlechtergleichstellung), SDG 8 (Menschenwürdige Arbeit), SDG 10 (Weniger Ungleichheiten), SDG 12 (Nachhaltige(r) Konsum und Produktion) und SDG 16 (Frieden und Gerechtigkeit). Hier muss das Unternehmen mit seinem SDG-Score für die Unternehmensprozesse zu den besten 5% gehören. Die Auswahlkriterien für die „Prozess- Scores“ für die SDGs 5, 8, 10 und 16 sind weniger streng, weil diese Ziele besser über die Geschäftsaktivitäten des Unternehmens bedient werden können als über die Produkte und Leistungen. Auch bei SDG 12 sind die Kriterien großzügiger. Zu diesem Ziel können die Produkte und Leistungen oder die Aktivitäten des Unternehmens beitragen.

Die quantitativen SDG-Ergebnisse stammen von externen Datenanbietern und können durch eine sorgfältige qualitative Analyse des Investmentmanagers überstimmt werden.

2. Aufnahme von Emittenten in das Portfolio, die – auf Grundlage eines von der Science Based Targets Initiative entworfenen Rahmens – auf einem guten Weg sind, einen Beitrag zur Finanzierung der Erreichung des 1,5°-Ziels gemäß den Bestrebungen der Europäischen Kommission zu leisten. Hier werden Unternehmen mit validen wissenschaftsbasierten Zielen in Betracht gezogen.

Das Finanzprodukt hat sich nicht an den Kriterien der Umweltziele der EU-Taxonomie orientiert.

Inwiefern haben die nachhaltigen Investitionen, die mit dem Finanzprodukt teilweise getätigt wurden, ökologisch oder sozial nachhaltigen Anlagezielen nicht erheblich geschadet?

Während des Berichtszeitraums wurde der Grundsatz „Keine erhebliche Beeinträchtigung“ (Do No Significant Harm – DNSH) durch die nachhaltigen Investitionen, die das Finanzprodukt getätigt hat, durch den Ausschluss von Unternehmen erreicht, für die einer der folgenden Punkte zutraf:

• Der Emittent hat eines der SDGs erheblich verletzt, wenn einer seiner SDG-Scores auf Grundlage einer quantitativen Datenbank eines externen Anbieters unter -5 liegt (auf einer Skala von +10 für „leistet einen erheblichen Beitrag“ bis -10 für „beeinträchtigt erheblich“) und dieser Score nicht durch eine qualitative Analyse überstimmt wurde.

• Ein solcher Emittent wird auf die „rote Liste“ im Rahmen der Sektor- und ESG-Standards von AXA IM gesetzt, die sich unter anderem an den OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen und den UN Guiding Principles on Business and Human Rights orientiert.

• Der Emittent hatte nach der Scoring-Methode von AXA IM ESG, die im vorvertraglichen Anhang des SFDR definiert ist, ein Rating von höchstens CCC (oder 1,43).

Wie wurden die Indikatoren für nachteilige Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigt?

Das Finanzprodukt berücksichtigt die Principal Adverse Impacts Indicators (PAIs), um sicherzustellen, dass die nachhaltigen Investitionen keine erheblichen nachteiligen Auswirkungen auf andere in der SDFR festgelegte Ziele haben.
Erhebliche nachteilige Auswirkungen wurden durch Anwendung der sektorspezifischen Ausschlussrichtlinien und der ESG-Standards von AXA IM gemindert, die im vorvertraglichen Anhang des SFDR beschrieben sind. Das Finanzprodukt hat diese Richtlinien und Standards durchgängig und vollumfänglich eingehalten und erfüllt. Hinzu kamen Filter auf Grundlage der Scores der UN Sustainable Development Goals.

Gegebenenfalls wurden erhebliche nachteilige Auswirkungen zusätzlich durch die Umsetzung der Stewardship-Richtlinien in Form eines direkten Dialogs mit den Unternehmen zu Fragen der Nachhaltigkeit und der Unternehmensführung (Engagement) gemindert. Im Zuge unseres Engagements hat das Finanzprodukt seinen Einfluss als Investor genutzt, Unternehmen anzuhalten, ökologische und soziale Risiken, die für seinen Sektor relevant sind, zu mindern. Weiter unten beschreiben wir dies näher.

Auch Abstimmungen auf Hauptversammlungen sind ein wichtiger Teil des Dialogs mit Portfoliounternehmen, um den langfristigen nachhaltigen Wert der Unternehmen zu fördern, in die das Finanzprodukt investiert, und erhebliche nachteilige Auswirkungen wie weiter unten beschrieben zu mindern.

Um nachteilige Auswirkungen auf die Nachhaltigkeitsfaktoren zu kontrollieren und zu berücksichtigen, stützt sich AXA IM auch auf die SDG-Leitlinien seiner Nachhaltigkeitsstandards und schließt Unternehmen aus, die für eines der SDGs einen Score unter -5 haben (auf einer Skala von +10 für „leistet einen erheblichen Beitrag“ bis -10 für „beeinträchtigt erheblich“), wenn dieser quantitative Score nicht nach einer sorgfältig dokumentierten qualitativen Analyse von AXA IM Core ESG & Impact Research überstimmt wurde. Mit diesem Ansatz können wir sicherstellen, dass Unternehmen, die besonders nachteilige Auswirkungen auf die SDGs haben, nicht als nachhaltige Investitionen in Betracht gezogen werden.

Umwelt:

Maßgebliche AXA-IM-
Richtlinien
PAI-Indikator Einheit Messwert
Richtlinien zum Klimarisiko PAI 1: Treibhausgas-
emissionen (Scope 1 und 2,
ab Jan. 2023 auch Scope 3)
Metrische Tonnen Scope 1: 846,289
Scope 2: 312,528
Scope 3: 24002,023
Scope 1 und 2:1158,817
Scope 1, 2 und 3:25139,094
Richtlinien zum Schutz von Ökosystemen & zur Verhinderung von Entwaldung PAI 2: CO2-Fußabdruck Metrische Tonnen Kohlenstoff-
äquivalente je investierte Million Euro oder US-Dollar (tCO2e/​M€ oder tCO2e/​M$)
Scope 1 und 2: 36,504

Scope 1, 2 und 3:830,373

PAI 3: Treibhausgas-
intensität des Unternehmens
Metrische Tonnen je Million Euro Umsatz Scope 1, 2 und 3:1467,324
Richtlinien zum Klimarisiko PAI 4: Anlagen in Unternehmen aus dem Sektor Fossile Brennstoffe Anteil an den Investitionen in % 12,31
Richtlinien zum Klimarisiko (nur Engagement) PAI 5: Anteil nicht erneuerbarer Energie an Verbrauch und Produktion Anteil an den gesamten Energiequellen Energie-
verbrauch: 52,04Energie-
produktion: 56,78
Richtlinien zum Klimarisiko (unter Berücksichtigung der erwarteten Korrelation zwischen Treibhausgas-
emissionen und Energieverbrauch) 1)
PAI 6: Intensität des Energieverbrauchs je Sektor mit starken Klimafolgen Gigawattstunden (Gwh) je Million Euro Umsatz der Portfolio-
unternehmen, je Sektor mit starken Auswirkungen auf das Klima
NACE-Sektor C: 0,202NACE-Sektor D: 3,493

NACE-Sektor F: 0,285

NACE-Sektor G: 0,842

Richtlinien zum Schutz von Ökosystemen & zur Verhinderung von Entwaldung PAI 7: Aktivitäten, die Gebieten mit gefährdeter
Biodiversität schaden
Anteil an den Investitionen in % 3,332
SDG: kein deutlich
negativer
Score
PAI 8: Wasser-
verschmutzung
Tonnen je investierte Million Euro, ausgedrückt als gewichteter Durchschnitt 0,007
SDG: kein deutlich
negativer
Score
PAI 9: Quote von Gefahrstoffabfall und
radioaktivem Abfall
Tonnen je investierte Million Euro, ausgedrückt als gewichteter Durchschnitt 0,242

1) Die Minderung der erheblichen nachteiligen Auswirkungen durch diese Ausschlussrichtlinien wird sich weiterentwickeln, weil immer mehr und bessere Daten verfügbar sind, sodass die PAI-Indikatoren effizienter genutzt werden können. Zurzeit gelten die Ausschlussrichtlinien nicht für alle Sektoren mit starken Auswirkungen auf das Klima.

Soziales und Governance:

Maßgebliche AXA-IM-
Richtlinien
PAI-Indikator Einheit Messwert
ESG-Standards::
Verletzungen internationaler Normen und Standards
PAI 10: Verletzung der Grundsätze des UN
Global Compact und der OECD-Leitsätze für
multinationale Unternehmen
Anteil an den Investitionen in % k.A.
ESG-Standards:
Verletzungen internationaler Normen und Standards (unter Berücksichtigung der erwarteten Korrelation zwischen der Verletzung internationaler Normen und Standards eines Unternehmens und der fehlenden Umsetzung von Prozessen und Mechanismen zur Kontrolle dieser Normen und Standards)2)
PAI 11: Fehlende Prozesse und Mechanismen
zur Kontrolle der Einhaltung der Grundsätze des
UN Global Compact und der OECD-Leitsätze für
multinationale Unternehmen
Anteil an den Investitionen in % 12,19%
SDG: kein deutlich
negativer Score
PAI 12: Geschlechts-
spezifische
Lohnunterschiede
Durchschnittliches unbereinigtes geschlechts-
spezifisches Lohngefälle bei Portfolio-
unternehmen
12,4%
Richtlinien zur Stimmrechts-
vertretung und zum Engagement mit systematischen Abstimmungs-
kriterien im Zusammenhang mit Geschlechter-
diversität im Board
PAI 13: Geschlechter-
diversität im Board
Ausgedrückt als Anteil an allen Boardmitgliedern in % 42,42
Richtlinien zu umstrittenen Waffen PAI 14: Aktivitäten im Zusammenhang mit umstrittenen Waffen Anteil an den Investitionen in % k.A.

Das Finanzprodukt berücksichtigt auch den optionalen Umweltindikator PAI 6 (Wassernutzung und -recycling) sowie den optionalen sozialen Faktor PAI 15 (Fehlende Richtlinien zur Bekämpfung von Korruption und Vorteilsnahme).

Die Methoden für die Berechnung der PAIs entsprechen so genau wie möglich den aktuellen aufsichtsrechtlichen Vorschriften. Außerdem kann die Berichterstattung über die PAIs Ungenauigkeiten enthalten oder sich auf Zeiträume beziehen, die vor dem Berichtszeitraum liegen, was vor allem auf mangelhafte Datenverfügbarkeit und -verlässlichkeit zurückzuführen ist.

Die PAI-Definitionen und -Berechnungsmethoden können sich weiterentwickeln, wenn neue aufsichtsrechtliche Vorschriften erlassen werden oder aufgrund von Datenentwicklungen, beispielsweise weil sich die Methodik des Datenanbieters oder die verwendeten Datensätze ändern, um die verschiedenen Berichtsrahmen so weit wie möglich zu harmonisieren. 2) Die Minderung der erheblichen nachteiligen Auswirkungen durch diese Ausschlussrichtlinien wird sich weiterentwickeln, weil immer mehr und bessere Daten verfügbar sind, sodass die PAI-Indikatoren effizienter genutzt werden können.

Stehen die nachhaltigen Investitionen mit den OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen und den Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte in Einklang? Einzelheiten:

Im Berichtszeitraum hat das Finanzprodukt nicht in Unternehmen investiert, die erhebliche Verletzungen internationaler Normen und Standards verursachen oder mit ihnen im Zusammenhang stehen. Diese Standards konzentrieren sich auf Menschenrechte, Gesellschaft, Arbeitsschutz und Umwelt. AXA IM hat alle Unternehmen ausgeschlossen, die als „nicht konform“ mit den Grundsätzen des UN Global Compact, dem Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO), den OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen oder den Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte (UNGPs) bewertet wurden.

In der EU-Taxonomie ist der Grundsatz „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ festgelegt, nach dem taxonomiekonforme Investitionen die Ziele der EU-Taxonomie nicht erheblich beeinträchtigen dürfen, und es sind spezifische EU-Kriterien beigefügt.

Der Grundsatz „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ findet nur bei denjenigen dem Finanzprodukt zugrunde liegenden Investitionen Anwendung, die die EU-Kriterien für ökologisch nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten berücksichtigen. Die dem verbleibenden Teil dieses Finanzprodukts zugrunde liegenden Investitionen berücksichtigen nicht die EU-Kriterien für ökologisch nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten.

Alle anderen nachhaltigen Investitionen dürfen ökologische oder soziale Ziele ebenfalls nicht erheblich beeinträchtigen.

Wie wurden bei diesem Finanzprodukt die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigt?

Die folgende Übersicht zeigt, welche Principal Adverse Impacts Indicators (PAIs) berücksichtigt hat und welche Ausschluss- und Stewardship-Richtlinien dazu herangezogen wurden.

Maßgebliche AXA-IM-
Richtlinien
PAI-Indikator Einheit Messwert
Richtlinien zum Klimarisiko PAI 1: Treibhausgas-
emissionen (Scope 1 und 2,
ab Jan. 2023 auch Scope 3)
Metrische Tonnen Scope 1: 846,289
Scope 2: 312,528Scope 3: 24002,023

Scope 1 und 2: 1158,817

Scope 1, 2 und 3: 25139,094

Richtlinien zum Schutz von Ökosystemen & zur Verhinderung von Entwaldung
Richtlinien zum Klimarisiko PAI 2: CO2-Fußabdruck Metrische Tonnen Kohlenstoff-
äquivalente je investierte Million Euro oder US-Dollar (tCO2e/​M€ oder tCO2e/​M$)
Scope 1 und 2: 36,504

Scope 1, 2 und 3: 830,373

Richtlinien zum Schutz von Ökosystemen & zur Verhinderung von Entwaldung
Richtlinien zum Klimarisiko PAI 3: Treibhausgas-
intensität der Portfolio-
unternehmen
Metrische Tonnen je Million Euro Umsatz Scope 1, 2 und 3: 1467,324
Richtlinien zum Schutz von Ökosystemen & zur Verhinderung von Entwaldung
Richtlinien zum Klimarisiko PAI 4: Anlagen in Unternehmen aus dem Sektor
Fossile Brennstoffe
Anteil an den Investitionen in % 12,31
Richtlinien zum Klimarisiko (nur Engagement) PAI 5: Anteil nicht erneuerbarer Energie an
Verbrauch und Produktion
Anteil an den gesamten Energiequellen Energiever-
brauch: 52,04
Energie-
produktion: 56,78
Richtlinien zum Schutz von Ökosystemen & zur Verhinderung von Entwaldung PAI 7: Aktivitäten, die Gebieten mit gefährdeter
Biodiversität schaden
Anteil an den Investitionen in % 3,32
ESG-Standards/​ Verletzungen internationaler Normen und Standards PAI 10: Verletzung der Grundsätze des UN
Global Compact und der OECD-Leitsätze für
multinationale Unternehmen
Anteil an den Investitionen in % k.A.
Richtlinien zur Stimmrechts-
vertretung und zum Engagement mit systematischen Abstimmungs-
kriterien im Zusammenhang mit Geschlechter-
diversität im Board
PAI 13: Geschlechter-
diversität im Board
Ausgedrückt als Anteil an allen Boardmitgliedern in % 42,42
Richtlinien zu umstrittenen Waffen PAI 14: Exposition gegenüber umstrittenen
Waffen
Anteil an den Investitionen in % k.A.

Die Methoden für die Berechnung der PAIs entsprechen so genau wie möglich den aktuellen aufsichtsrechtlichen Vorschriften. Außerdem kann die Berichterstattung über die PAIs Ungenauigkeiten enthalten oder sich auf Zeiträume beziehen, die vor dem Berichtszeitraum liegen, was vor allem auf mangelhafte Datenverfügbarkeit und -verlässlichkeit zurückzuführen ist. Die PAI-Definitionen und -Berechnungsmethoden können sich weiterentwickeln, wenn neue aufsichtsrechtliche Vorschriften erlassen werden oder aufgrund von Datenentwicklungen, beispielsweise weil sich die Methodik des Datenanbieters oder die verwendeten Datensätze ändern, um die verschiedenen Berichtsrahmen so weit wie möglich zu harmonisieren.

Anmerkung: Die Angaben zu den PAIs beruhen auf dem Durchschnitt der jeweiligen Auswirkungenan jedem Quartalsende, für die Daten verfügbar sind.

Welche sind die Hauptinvestitionen dieses Finanzprodukts?

Im Folgenden finden Sie eine Auflistung der Hauptinvestitionen dieses Finanzprodukts:

Die Liste umfasst die folgenden Investitionen, auf die der größte Anteil der im Bezugszeitraum getätigten Investitionen des Finanzprodukts entfiel:
29. Dezember 2023
Hauptinvestitionen Sektor Anteil Land
ASML HOLDING NV XAMS EUR Maschinenbau 5,2% Niederlande
NESTLE SA-REG XSWX CHF Herstellung von Nahrungs- und Futtermitteln 5,12% Schweiz
ASTRAZENECA PLC XLON GBP Herstellung von pharmazeutischen Erzeugnissen 4,29% Großbritannien
BNP PARIBAS XPAR EUR Erbringung von Finanzdienstleistung 4,08% Frankreich
BP PLC XLON GBP Kokerei und Mineralölverarbeitung 3,74% Großbritannien
NOVO NORDISK A/​S-B XCSE DKK Herstellung von pharmazeutischen Erzeugnissen 3,48% Dänemark
DEUTSCHE TELEKOM AG-REG XETR EUR Telekommunikation 3,29% Deutschland
SCHNEIDER ELECTRIC SE XPAR EUR Herstellung von elektrischen Ausrüstungen 2,94% Frankreich
ASHTEAD GROUP PLC XLON GBP Vermietung von beweglichen Sachen 2,84% Großbritannien
ROCHE HOLDING AG-GENUSSCHEIN XSWX CHF Herstellung von pharmazeutischen Erzeugnissen 2,82% Schweiz
SSE PLC XLON GBP Energieversorgung 2,75% Großbritannien
BANCO SANTANDER SA XMAD EUR Erbringung von Finanzdienstleistung 2,75% Spanien
STELLANTIS NV XPAR EUR Herstellung von Kraftwagen und Kraftwagenteilen 2,55% Niederlande
LVMH MOET HENNESSY LOUIS VUI XPAR EUR Herstellung von Leder, Lederwaren und Schuhen 2,54% Frankreich
ALLIANZ SE-REG XETR EUR Versicherungen, Rückversicherungen und Pensionskassen (ohne Sozialversicherung) 2,36% Deutschland

Die oben gezeigten Anteile der Investments am Portfolio sind die Durchschnittswerte im Betrachtungszeitraum.

Wie hoch war der Anteil der nachhaltigkeitsbezogenen Investitionen?
Die Vermögensallokation gibt den jeweiligen Anteil der Investitionen in bestimmte Vermögenswerte an.
Wie sah die Vermögensallokation aus?

#1 Ausgerichtet auf ökologische oder soziale Merkmale umfasst die Investitionen des Finanzprodukts, die zur Erreichung der beworbenen ökologischen oder sozialen Merkmale getätigt wurden.
#2 Andere Investitionen umfasst die übrigen Investitionen des Finanzprodukts, die weder auf ökologische oder soziale Merkmale ausgerichtet sind noch als nachhaltige Investitionen eingestuft werden.

Die Kategorie #1 Ausgerichtet auf ökologische oder soziale Merkmale umfasst folgende Unterkategorien:

Die Unterkategorie #1A Nachhaltige Investitionen umfasst ökologisch und sozial nachhaltige Investitionen.

Die Unterkategorie #1B Andere ökologische oder soziale Merkmale umfasst Investitionen, die auf ökologische oder soziale Merkmale ausgerichtet sind, aber nicht als nachhaltige Investitionen eingestuft werden.

Die Angaben zur tatsächlichen Vermögensallokation beruhen auf dem vermögensgewichteten Durchschnitt am Ende des Berichtszeitraums.

Abhängig vom möglichen Einsatz von Derivaten im Rahmen der Anlagestrategie dieses Produkts könnte sich der unten genannte erwartete Anteil ändern, weil sich der NAV des Portfolios aufgrund von Wertschwankungen von Derivaten ändern kann. Weitere Einzelheiten zum möglichen Einsatz von Derivaten in diesem Produkt finden Sie in den vorvertraglichen Dokumenten und der dort beschriebenen Investmentstrategie des Produkts.

Nachhaltige Investitionen können sowohl ökologische als auch soziale Merkmale gleichzeitig umfassen. Daher müssen sich die drei zu #1a Nachhaltige Investitionen zugeordneten Unterkategorien nicht zwingend zum Wert ihrer übergeordneten Kategorie aufaddieren.

Taxonomiekonforme Tätigkeiten, ausgedrückt durch den Anteil der:
Umsatzerlöse, die den Anteil der Einnahmen aus umweltfreundlichen Aktivitäten der Unternehmen, in die investiert wird, widerspiegeln
Investitions- ausgaben (CapEx), die die umweltfreundlichen Investitionen der Unternehmen, in die investiert wird, aufzeigen, z. B. für den Übergang zu einer grünen Wirtschaft
Betriebsausgaben (OpEx), die die umweltfreundlichen betrieblichen Aktivitäten der Unternehmen, in die investiert wird, widerspiegeln
In welchen Wirtschaftssektoren wurden die Investitionen getätigt?

Im Folgenden finden Sie eine Auflistung der Wirtschaftssektoren, in denen das Finanzprodukt Investitionen getätigt hat:

Hauptsektoren Anteil
Herstellung von pharmazeutischen Erzeugnissen 11,52
Erbringung von Finanzdienstleistungen 11,29%
Maschinenbau 8,43%
Herstellung von Nahrungs- und Futtermitteln 6,85%
Herstellung von elektrischen Ausrüstungen 5,05%
Herstellung von chemischen Erzeugnissen 4,99%
Kokerei und Mineralölverarbeitung 4,73%
Energieversorgung 4,72%
Verlagswesen 4,01%
Herstellung von Kraftwagen und Kraftwagenteilen 3,53%
Informationsdienstleistungen 3,33%
Telekommunikation 3,29%
Versicherungen, Rückversicherungen und Pensionskassen (ohne Sozialversicherung) 2,92%
Vermietung von beweglichen Sachen 2,84%
Herstellung von Leder, Lederwaren und Schuhen 2,54%
Mit Finanz- und Versicherungsdienstleistungen verbundene Tätigkeiten 2,41%
Gastronomie 2,15%
Werbung und Marktforschung 2,1%
Herstellung von Datenverarbeitungsgeräten, elektronischen und optischen Erzeugnissen 1,85%
Herstellung von Papier, Pappe und Waren daraus 1,68%
Getränkeherstellung 1,57%
Forschung & Entwicklung 1,44%
Gesundheitswesen 1,41%
Sonstige 1,39%
Erbringung von Dienstleistungen der Informationstechnologie 1,22%
Tiefbau 1,15%
Herstellung von Glas und Glaswaren, Keramik, Verarbeitung von Steinen und Erden 0,83%
Post-, Kurier- und Expressdienste 0,41%
Wach- und Sicherheitsdienste sowie Detekteien 0,36%

Die oben gezeigten Anteile der Investments am Portfolio sind die Durchschnittswerte im Betrachtungszeitraum.

Inwiefern waren die nachhaltigen Investitionen mit einem Umweltziel mit der EU-Taxonomie konform?
Das Finanzprodukt hat sich nicht an den Kriterien der Umweltziele der EU-Taxonomie orientiert. Das Finanzprodukt hat sich nicht am Grundsatz „Keine erhebliche Beeinträchtigung“ der EU-Taxonomie orientiert.•Hat das Finanzprodukt in mit der EU-Taxonomie konforme Aktivitäten im Zusammenhangmit fossilem Gas und/​oder Kernenergie investiert?3)

[ ] Ja:
[ ] In fossiles Gas [ ] In Kernenergie
[X] Nein

3Aktivitäten im Zusammenhang mit fossilem Gas und/​oder Kernenergie sind nur dann mit der EU-Taxonomie konform, wenn sie zur Begrenzung des Klimawandels (Bekämpfung des Klimawandels) beitragen und keine Ziele der EU-Taxonomie erheblich beeinträchtigen (vgl. Erläuterung am linken Seitenrand) Die vollständigen Kriterien für mit der EU-Taxonomie konforme Aktivitäten im Zusammenhang mit fossilem Gas und Kernenergie sind in der Delegierten Verordnung (EU) 2022/​1214 der Kommission beschrieben.

In den beiden nachstehenden Diagrammen ist in Grün der Mindestprozentsatz der Investitionen zu sehen, die mit der EU-Taxonomie in Einklang gebracht wurden. Da es keine geeignete Methode zur Bestimmung der Taxonomie-Konformität von Staatsanleihen* gibt, zeigt die erste Grafik die Taxonomie-Konformität in Bezug auf alle Investitionen des Finanzprodukts einschließlich Staatsanleihen, während die zweite Grafik die Taxonomie-Konformität nur in Bezug auf die Investitionen des Finanzprodukts zeigt, die keine Staatsanleihen umfassen.

*Für die Zwecke dieser Diagramme umfasst der Begriff „Staatsanleihen“ alle Risikopositionen gegenüber Staaten

Ermöglichende Tätigkeiten wirken unmittelbar ermöglichend darauf hin, dass andere Tätigkeiten einen wesentlichen Beitrag zu den Umweltzielen leisten.

Übergangstätigkeiten sind Tätigkeiten, für die es noch keine CO2-armen Alternativen gibt und die unter anderem Treibhausgas-emissionswerte aufweisen, die den besten Leistungen entsprechen.

Wie hoch ist der Anteil der Investitionen, die in Übergangstätigkeiten und ermöglichende Tätigkeiten geflossen sind?

Das Finanzprodukt hat sich nicht an den Kriterien der Umweltziele der EU-Taxonomie orientiert. Das Finanzprodukt hat sich nicht am Grundsatz „Keine erhebliche Beeinträchtigung“ der EU-Taxonomie orientiert.

Wie hat sich der Anteil der Investitionen, die mit der EU-Taxonomie in Einklang gebracht wurden, im Vergleich zu früheren Bezugszeiträumen entwickelt?

Das Finanzprodukt stand weder im Berichtszeitraum noch im Jahr davor im Einklang mit der EU-Taxonomie.

sind nachhaltige Investitionen mit einem Umweltziel, die die Kriterien für ökologisch nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten gemäß der Verordnung (EU) 2020/​852 nicht berücksichtigen.

Wie hoch war der Anteil der nicht mit der EU-Taxonomie konformen nachhaltigen Investitionen mit einem Umweltziel?

Der Anteil der nicht mit der EU-Taxonomie im Einklang stehenden nachhaltigen Investitionen mit einem Umweltziel des Finanzprodukts lag im Berichtszeitraum bei 50,46%.

Portfoliounternehmen mit einem nachhaltigen Umweltziel gemäß SFDR tragen zur Unterstützung der UN SDGs oder zur Dekarbonisierung (gemäß den oben beschriebenen Kriterien) bei. Diese Kriterien für Emittenten unterscheiden sich von den in der EU-Taxonomie beschriebenen technischen Screening-Kriterien für Wirtschaftstätigkeiten.

Wie hoch war der Anteil der sozial nachhaltigen Investitionen?

Im Berichtszeitraum war das Finanzprodukt zu 60,56% in nachhaltige Investitionen mit einem sozialen Ziel investiert.

Welche Investitionen fielen unter „andere“ Investitionen, welcher Anlagezweck wurden mit ihnen verfolgt, und gab es einen ökologischen oder sozialen Mindestschutz?

Die übrigen „anderen“ Investitionen hatten 1,39% Anteil am Nettovermögen des Finanzprodukts.

Die „anderen“ Investitionen können zu den im vorvertraglichen Anhang beschriebenen Investitionen zählen:

• Barmittel und Geldmarktanlagen sowie;

• andere Anlageinstrumente, die für das Finanzprodukt zugelassen sind und die in diesem Anhang beschriebenen ökologischen und/​oder sozialen Kriterien nicht erfüllen. Das können Aktien, Schuldpapiere, Derivate oder gemeinschaftliche Anlagen sein, die nicht mit ökologischen oder sozialen Merkmalen beworben und die zur Erreichung der finanziellen Ziele des Finanzprodukts und/​oder zur Diversifikation und/​oder zu Absicherungszwecken genutzt werden.

Bei allen „anderen“ Investitionen mit Ausnahme von (1) Derivaten, die sich nicht auf einen einzelnen Emittenten beziehen, (2) UCITS und/​oder UCIs, die von anderen Unternehmen gemanagt werden, und (3) Barmitteln und Geldmarktanlagen (wie oben beschrieben) wurden ökologische oder soziale Sicherheitskontrollen getätigt.

Welche Maßnahmen wurden während des Bezugszeitraums zur Erfüllung der ökologischen und/​oder sozialen Merkmale ergriffen?

2023 hat das Finanzprodukt seine Ausschlussrichtlinien verschärft und schließt seitdem auch unkonventionelle Öl- und Gasförderung aus, vor allem (1) Ölsand, sodass Unternehmen, die mehr als 5 % Anteil an der globalen Ölproduktion aus Ölsand haben ausgeschlossen werden, (2) Schiefergas und -öl/​Fracking, so dass Unternehmen, die weniger als 100.000 Barrel Öläquivalente pro Tag produzieren und über 30 % ihrer Gesamtproduktion durch Fracking gewinnen und (2) Arktisöl und -gas, sodass wir Unternehmen verkauft haben, die mehr als 10 % ihrer Produktion aus Regionen gewinnen, die zum Artic Monitoring and Assessment Programme (AMAP) gehören oder mehr als 5 % Anteil an der globalen Arktisöl- und -gasproduktion haben. Weitere Informationen über diese Verschärfungen finde Sie unter: https:/​/​www.axa-im.com/​our-policies-and-reports

Bei den Referenzwerten handelt es sich um Indizes, mit denen gemessen wird, ob das Finanzprodukt die beworbenen ökologischen oder sozialen Merkmale erreicht.
Wie hat dieses Finanzprodukt im Vergleich zum Referenzindex abgeschnitten?

Nicht anwendbar.

 

Frankfurt am Main, den 16. April 2024

AXA Investment Managers Deutschland GmbH

Die Geschäftsführung

Dr. Ulf Bachmann Philippe Grasser Markus Kämpfer

Vermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die AXA Investment Managers Deutschland GmbH, Frankfurt am Main

Prüfungsurteil

Wir haben den Jahresbericht nach § 7 KARBV des Sondervermögens AXA Europa – bestehend aus dem Tätigkeitsbericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023, der Vermögensübersicht und der Vermögensaufstellung zum 31. Dezember 2023, der Ertrags- und Aufwandsrechnung, der Verwendungsrechnung, der Entwicklungsrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie der vergleichenden Übersicht über die letzten drei Geschäftsjahre, der Aufstellung der während des Berichtszeitraums abgeschlossenen Geschäfte, soweit diese nicht mehr Gegenstand der Vermögensaufstellung sind, und dem Anhang – geprüft. Die Angaben gemäß Artikel 11 der Verordnung (EU) 2019/​2088 sowie gemäß Artikel 5 bis 7 der Verordnung (EU) 2020/​852 in Abschnitt „Regelmäßiger Bericht für die in Artikel 8 Absätze 1, 2 und 2a der Verordnung (EU) 2019/​2088 und Artikel 6 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2020/​852 genannten Finanzprodukte“ des Anhangs sind im Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht Bestandteil der Prüfung des Jahresberichts nach § 7 KARBV.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der beigefügte Jahresbericht nach § 7 KARBV in allen wesentlichen Belangen den Vorschriften des deutschen Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB) und den einschlägigen europäischen Verordnungen und ermöglicht es unter Beachtung dieser Vorschriften, sich ein umfassendes Bild der tatsächlichen Verhältnisse und Entwicklungen des Sondervermögens zu verschaffen. Unser Prüfungsurteil zum Jahresbericht nach § 7 KARBV erstreckt sich nicht auf den Inhalt der Angaben gemäß Artikel 11 der Verordnung (EU) 2019/​2088 sowie gemäß Artikel 5 bis 7 der Verordnung (EU) 2020/​852 in Abschnitt „Regelmäßiger Bericht für die in Artikel 8 Absätze 1, 2 und 2a der Verordnung (EU) 2019/​2088 und Artikel 6 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2020/​852 genannten Finanzprodukte“ des Anhangs.

Grundlage für das Prüfungsurteil

Wir haben unsere Prüfung des Jahresberichts nach § 7 KARBV in Übereinstimmung mit § 102 KAGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt.

Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresberichts nach § 7 KARBV“ unseres Vermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der AXA Investment Managers Deutschland GmbH (im Folgenden die „Kapitalverwaltungsgesellschaft“) unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zum Jahresbericht nach § 7 KARBV zu dienen.

Sonstige Informationen

Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen die Angaben gemäß Artikel 11 der Verordnung (EU) 2019/​2088 sowie gemäß Artikel 5 bis 7 der Verordnung (EU) 2020/​852 in Abschnitt „Regelmäßiger Bericht für die in Artikel 8 Absätze 1, 2 und 2a der Verordnung (EU) 2019/​2088 und Artikel 6 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2020/​852 genannten Finanzprodukte“ des Anhangs des Jahresberichts nach § 7 KARBV.

Unser Prüfungsurteil zum Jahresbericht nach § 7 KARBV erstreckt sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir in diesem Vermerk weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.

Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen

wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresbericht nach § 7 KARBV oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder

anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresbericht nach § 7 KARBV

Die gesetzlichen Vertreter der Kapitalverwaltungsgesellschaft sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresberichts nach § 7 KARBV, der den Vorschriften des deutschen KAGB und den einschlägigen europäischen Verordnungen in allen wesentlichen Belangen entspricht und dafür, dass der Jahresbericht nach § 7 KARBV es unter Beachtung dieser Vorschriften ermöglicht, sich ein umfassendes Bild der tatsächlichen Verhältnisse und Entwicklungen des Sondervermögens zu verschaffen. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit diesen Vorschriften als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresberichts nach § 7 KARBV zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Jahresberichts nach § 7 KARBV sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, Ereignisse, Entscheidungen und Faktoren, welche die weitere Entwicklung des Investmentvermögens wesentlich beeinflussen können, in die Berichterstattung einzubeziehen. Das bedeutet unter anderem, dass die gesetzlichen Vertreter bei der Aufstellung des Jahresberichts nach § 7 KARBV die Fortführung des Sondervermögens durch die Kapitalverwaltungsgesellschaft zu beurteilen haben und die Verantwortung haben, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung des Sondervermögens, sofern einschlägig, anzugeben.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresberichts nach § 7 KARBV

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresbericht nach § 7 KARBV als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, sowie einen Vermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zum Jahresbericht nach § 7 KARBV beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 102 KAGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresberichts nach § 7 KARBV getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern im Jahresbericht nach § 7 KARBV, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresberichts nach § 7 KARBV relevanten internen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieses Systems der Kapitalverwaltungsgesellschaft abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern der Kapitalverwaltungsgesellschaft bei der Aufstellung des Jahresberichts nach § 7 KARBV angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen auf der Grundlage erlangter Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fortführung des Sondervermögens durch die Kapitalverwaltungsgesellschaft aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Vermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresbericht nach § 7 KARBV aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Vermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass das Sondervermögen durch die Kapitalverwaltungsgesellschaft nicht fortgeführt wird.

beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresberichts nach § 7 KARBV insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresbericht nach § 7 KARBV die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresbericht nach § 7 KARBV es unter Beachtung der Vorschriften des deutschen KAGB und der einschlägigen europäischen Verordnungen ermöglicht, sich ein umfassendes Bild der tatsächlichen Verhältnisse und Entwicklungen des Sondervermögens zu verschaffen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

 

Düsseldorf, den 17. April 2024

PricewaterhouseCoopers GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

 

Andre Hütig
Wirtschaftsprüfer
ppa. Heiko Sundermann
Wirtschaftsprüfer

AXA Investment Managers Deutschland GmbH
Thurn-und-Taxis-Platz 6, 60313 Frankfurt am Main

www.axa-im.de

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