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Insolvenzverfahren über Lutz Meyer & Company GmbH eingeleitet

Ratfink1973 (CC0), Pixabay

Das Amtsgericht Charlottenburg hat unter dem Aktenzeichen 36l IN 2811/24 ein Insolvenzverfahren über das Vermögen der Lutz Meyer & Company GmbH, ansässig in Berlin, eingeleitet. Die Firma, vertreten durch den Geschäftsführer Dr. Lutz Meyer, hat am 25. April 2024 um 10:00 Uhr offiziell Insolvenz angemeldet.

Als vorläufigen Insolvenzverwalter hat das Gericht Herrn Rechtsanwalt Dr. Florian Linkert bestellt. Seine Hauptaufgaben sind die Sicherung und der Erhalt des Vermögens der Schuldnerin. Infolge der Anordnung hat Herr Linkert die volle Verwaltungsbefugnis über das schuldnerische Vermögen übernommen. Alle Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen bedürfen nun seiner Zustimmung. Zudem sind sämtliche Maßnahmen der Zwangsvollstreckung gegen die Schuldnerin, einschließlich der Vollziehung eines Arrestes oder einer einstweiligen Verfügung, soweit sie nicht unbewegliche Gegenstände betreffen, bis auf Weiteres untersagt.

Das Gericht hat zudem darauf hingewiesen, dass alle relevanten Informationen zu diesem Verfahren in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem gespeichert werden. Diese Informationen bleiben dort mindestens für die Dauer der Wirksamkeit der Anordnung erhalten. Im Falle einer formellen Eröffnung des Insolvenzverfahrens wird eine Löschung dieser Daten spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Verfahrenseinstellung erfolgen.

Des Weiteren besteht für Betroffene die Möglichkeit, gegen die Entscheidung Beschwerde einzulegen. Die Beschwerdefrist beträgt zwei Wochen ab Verkündung der Entscheidung, deren Zustellung oder deren öffentlicher Bekanntmachung auf der Website www.insolvenzbekanntmachungen.de. Die Beschwerde kann schriftlich oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Charlottenburg eingereicht werden. Es wird darauf hingewiesen, dass die Beschwerdeschrift die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung und die Erklärung, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt wird, enthalten muss.

Dieser Fall zeigt einmal mehr die Bedeutung der frühzeitigen Adressierung finanzieller Schwierigkeiten und die Notwendigkeit einer kompetenten rechtlichen Begleitung in Insolvenzverfahren.

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