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Insolvenzverfahren der SLO-BO Dachbau GmbH angeordnet

Ratfink1973 (CC0), Pixabay

Im rechtlichen Verfahren über den Insolvenzantrag der SLO-BO Dachbau GmbH, mit Sitz in Thomasiusstraße 27, 10557 Berlin, wurde am 19. April 2024 um 11:00 Uhr durch das Amtsgericht Charlottenburg, Handelsregister Nr.: HRB 41758, ein wichtiger Beschluss gefasst.
Beschluss Details:

Schuldnerin: SLO-BO Dachbau GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Nenad Stokic.

Vorläufige Maßnahmen zur Sicherung des Vermögens:

Einstellung der Zwangsvollstreckung: Alle laufenden Maßnahmen der Zwangsvollstreckung gegen die Schuldnerin sind vorläufig eingestellt, es sei denn, sie betreffen unbewegliche Gegenstände.

Ernennung des vorläufigen Insolvenzverwalters:
Herr Rechtsanwalt Dr. Tino Schweizer, Emser Straße 9, 10623 Berlin, wurde als vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt. Er übernimmt die Verwaltung und Verfügung über das Vermögen der Schuldnerin.

Beschränkungen und Befugnisse:

Die Schuldnerin darf über ihr Vermögen nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters verfügen.
Der vorläufige Insolvenzverwalter hat das Recht, die Geschäftsräume der Schuldnerin zu betreten, Nachforschungen anzustellen, und Einsicht in Bücher und Geschäftspapiere zu nehmen.
Bankkonten und Außenstände der Schuldnerin unterliegen der Verwaltung des Insolvenzverwalters, der auch berechtigt ist, Forderungen einzuziehen und Bankguthaben zu verwalten.
Zahlungen an die Schuldnerin sind untersagt und müssen an den vorläufigen Insolvenzverwalter gerichtet werden.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Möglichkeit zur Beschwerde:

Betroffene und Gläubiger können gegen den Beschluss sofortige Beschwerde einlegen.
Ort für Einlegung der Beschwerde: Amtsgericht Charlottenburg, Amtsgerichtsplatz 1, 14057 Berlin.
Frist: Zwei Wochen ab Verkündung, Zustellung oder öffentlicher Bekanntmachung.
Form: Die Beschwerde muss schriftlich eingereicht oder zu Protokoll gegeben werden; elektronische Dokumente sind zulässig, müssen jedoch bestimmten Sicherheitsanforderungen genügen (z.B. qualifizierte elektronische Signatur).

Veröffentlichung und Löschung:

Die Maßnahmen werden im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem veröffentlicht und sind mindestens bis zum Abschluss des Verfahrens einsehbar. Nach Verfahrensabschluss wird die Veröffentlichung gelöscht.

Das Insolvenzgericht Charlottenburg überwacht die Einhaltung dieser Anordnungen zur Sicherung der Gläubigerinteressen und zur ordnungsgemäßen Abwicklung des Insolvenzverfahrens. Weitere Details und rechtliche Hinweise können auf der Internetseite www.justiz.de und über das Insolvenzbekanntmachungen Portal abgerufen werden.

Amtsgericht Charlottenburg – Insolvenzgericht
Datum: 19. April 2024

36s IN 1083/24

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