Das Bundesverfassungsgericht hat die Rechte biologischer Väter gestärkt, indem es einer Verfassungsbeschwerde eines Mannes aus Sachsen-Anhalt teilweise stattgab. Dieser Mann strebt an, auch rechtlicher Vater seines Sohnes zu werden, obwohl die Mutter des Kindes bereits ihren neuen Partner als rechtlichen Vater eingetragen hatte. Diese Situation führte dazu, dass der biologische Vater automatisch von vielen Mitbestimmungsrechten seines Kindes ausgeschlossen war. Das Verfassungsgericht urteilte, dass dadurch die Grundrechte des leiblichen Vaters verletzt wurden.
Das Gericht identifizierte zwei mögliche Wege für den Gesetzgeber, um die Situation zu klären. Entweder müsste klargestellt werden, dass neben dem neuen rechtlichen Vater auch der leibliche Vater Rechte gegenüber dem Kind hat, oder es müssten dem leiblichen Vater weitergehende Rechte als bisher zugestanden werden. Diese Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts markiert einen wichtigen Schritt zur Stärkung der Rechte biologischer Väter und könnte weitreichende Auswirkungen auf die Familienrechtsgesetzgebung haben.