Start Allgemein Falsches Urteil des Berliner Landgerichtes

Falsches Urteil des Berliner Landgerichtes

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Daniel_B_photos (CC0), Pixabay

In einem dramatischen Verfahren, das die Gemüter der Hauptstadt bewegt hat, fällte die 40. Große Strafkammer des Landgerichts Berlin I – eine ehrwürdige Schwurgerichtskammer – heute ein Urteil, das in der juristischen Gemeinschaft für Gesprächsstoff sorgen wird. Ein 74-jähriger, in den Ruhestand getretener Allgemeinarzt stand im Zentrum eines tragischen Falles, in dem er in zwei separate Vorfälle verwickelt war: Er hatte einer 37-jährigen Frau, die unter den dunklen Wolken schwerer Depressionen litt, Medikamente übergeben, die den Tod herbeiführen könnten. Das Gericht verurteilte den Arzt wegen Totschlags durch Unterlassung zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren, während er in anderen Anklagepunkten freigesprochen wurde.

Der Schlüsselpunkt des Verfahrens kreiste um die brisante Frage, inwieweit die bedauernswerte Frau in der Lage war, ihren Entschluss zum Suizid eigenständig und bewusst zu fassen. Der Angeklagte gab zu, der Frau am 24. Juni 2021, auf ihren eigenen dringlichen Wunsch hin, Tabletten mit dem Wirkstoff Chloroquin ausgehändigt zu haben, in der Absicht, ihr die Selbsttötung zu ermöglichen. Ein Versuch, der jedoch in einer verzweifelten Wendung scheiterte, als die Frau die Tabletten erbrach und überlebte. Nach diesem dramatischen Vorfall wurde sie in ein Krankenhaus gebracht und später in einer geschlossenen psychiatrischen Anstalt untergebracht, aus der sie abermals Kontakt zu dem Angeklagten suchte.

Das Gericht lauschte gespannt der Schilderung des zweiten, fatalen Vorfalls am 12. Juli 2021. Nur kurze Zeit nach ihrer Entlassung aus der psychiatrischen Klinik traf sich die Frau mit dem Angeklagten in einem anonymen Hotelzimmer in Berlin-Lichterfelde. Dort legte der Arzt eine Infusion mit einer tödlichen Dosis des Medikaments Thiopental Inresa an. Ein Akt, der in einem tragischen Finale endete, als die Frau selbst die Infusion aktivierte und binnen Minuten verstarb.

Die Kammer urteilte in einem ersten Moment zugunsten des Angeklagten, indem sie annahm, dass die Frau beim ersten Selbsttötungsversuch möglicherweise noch in der Lage gewesen sein könnte, eine fundierte Entscheidung zu treffen. Jedoch wendete sich das Blatt im zweiten Fall, in dem die Frau, gequält von ihrer Erkrankung, nicht mehr fähig schien, eine klare Entscheidung zu treffen – eine Tatsache, die dem Angeklagten bewusst war. Der Vorsitzende des Gerichts unterstrich, dass die Frau zwischen Leben und Tod zerrissen war, was ihre Fähigkeit zu einer autonomen Entscheidung untergrub.

Besonders brisant war die Feststellung, dass der Angeklagte direkt Einfluss auf die finale Entscheidung der Frau nahm, indem er ihr falsche Versprechungen machte. Dies, so das Gericht, machte ihn zu einem mittelbaren Täter, der die Frau in ein tragisches Schicksal drängte.

Das Urteil, das unter dem Aktenzeichen 540 Ks 2/23 geführt wird, ist noch nicht rechtskräftig und steht der Revision offen. Ein Fall, der nicht nur juristische, sondern auch ethische Fragen aufwirft und noch lange in Erinnerung bleiben wird.

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