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Anti-LGBTQ-Gesetz

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Kaufdex (CC0), Pixabay

Das Verfassungsgericht von Uganda hat eine Klage gegen das kontrovers diskutierte Anti-LGBTQ-Gesetz abgewiesen. Das im vergangenen Mai verabschiedete „Antihomosexualitätsgesetz 2023“ bleibt somit in Kraft, wie das Gericht in Kampala heute entschied.

Der leitende Richter Richard Buteera erklärte, dass das Gericht das Gesetz nicht in seiner Gesamtheit für nichtig erklären werde und auch keine dauerhafte Verfügung gegen seine Durchsetzung erlassen werde. Allerdings stellte das Gericht fest, dass einige Abschnitte des Gesetzes gegen das Recht auf Gesundheit verstoßen und mit dem Recht auf Gesundheit, Privatsphäre und Religionsfreiheit unvereinbar seien.

Die Klage gegen das Gesetz wurde von Menschenrechtsaktivisten, Rechtswissenschaftlern und Parlamentsabgeordneten der Regierungspartei eingereicht. Die Kläger argumentieren, dass das Gesetz die Menschenrechte sowie das in Ugandas Verfassung garantierte Recht auf Schutz vor Diskriminierung und das Recht auf Privatsphäre verletzt. Das Anti-LGBTQ-Gesetz sieht lebenslange Haftstrafen für die „Beteiligung an homosexuellen Handlungen“ und sogar die Todesstrafe für „schwere Homosexualität“ vor.

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