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Metzler Asset Management GMBH Frankfurt am Main - Jahresbericht Metzler in European Equities Sustainability A DE0009752220
DWS Investment GmbH Frankfurt am Main – Jahresbericht 01.11.2022 bis 31.10.2023 CSR Bond Plus OP (EUR) DE000A0M6W36
Rente

DWS Investment GmbH Frankfurt am Main – Jahresbericht 01.11.2022 bis 31.10.2023 CSR Bond Plus OP (EUR) DE000A0M6W36

geralt (CC0), Pixabay

DWS Investment GmbH

Frankfurt am Main

Jahresbericht 01.11.2022 bis 31.10.2023

CSR Bond Plus
ISIN Nr.: DE000A0M6W36

Anlageziel und Anlageergebnis im Berichtszeitraum

Ziel der Anlagepolitik des CSR Bond Plus ist die Erwirtschaftung eines möglichst hohen Wertzuwachses. Um dies zu erreichen, investiert der Fonds vorwiegend in verzinsliche Anleihen in- und ausländischer Emittenten. Jeweils mehr als 35% des Fondsvermögens darf in Wertpapiere und Geldmarktinstrumente öffentlicher Aussteller investiert werden. Derivate können zu Investitions- und Absicherungszwecken eingesetzt werden. Im Rahmen des Wertpapierauswahlprozesses werden neben dem finanziellen Erfolg auch die ökologische und soziale Leistung eines Unternehmens sowie dessen Corporate Governance (ESG-Kriterien) berücksichtigt.

In den zurückliegenden zwölf Monaten bis Ende Oktober 2023 verzeichnete der Fonds eine Wertermäßigung von 0,1% je Anteil (nach BVI-Methode, in Euro).

Anlagepolitik im Berichtszeitraum

Als wesentliche Risiken sah das Portfoliomanagement insbesondere den Russland-Ukraine-Krieg sowie die Unsicherheiten hinsichtlich des künftigen Kurses der Zentralbanken, gerade auch angesichts deutlich gestiegener Inflationsraten einerseits und Anzeichen einer aufkommenden Rezession andererseits, an.

Die Portfoliostruktur wurde im Berichtszeitraum im Wesentlichen beibehalten. Der Fonds richtete dabei seinen Anlagefokus auf das Covered Bond-Segment (Pfandbriefe und pfandbriefähnliche Papiere) des Euro-Rentenmarktes. Regional legte das Management überwiegend in deutsche Emissionen an. Zudem engagierte sich der Fonds im Berichtszeitraum auch in deutsche Bundesanleihen.

Im Berichtszeitraum befanden sich die internationalen Kapitalmärkte in schwierigem Fahrwasser: Geopolitische Krisen wie der seit dem 24. Februar 2022 andauernde Russland-Ukraine-Krieg, hohe Inflation und verlangsamtes Wirtschaftswachstum trübten die Stimmung an den Märkten deutlich ein. Verschärfte Sanktionen der westlichen Länder gegen Russland sowie Lieferboykotte Russlands ließen die Preise für Energie (Öl, Gas, Kohle) und auch für Lebensmittel dramatisch ansteigen. Um der Inflation und deren Dynamik entgegenzuwirken, hoben viele Zentralbanken die Zinsen spürbar an und verabschiedeten sich damit von ihrer jahrelangen expansiven Geldpolitik. Im zurückliegenden Jahr bis Ende Oktober 2023 setzten die Zentralbanken ihren Zinserhöhungskurs fort: So erhöhte die US-Notenbank (Fed) ihre Leitzinsen weiter um 2,25 Prozentpunkte auf eine Bandbreite von 5,25% p.a. – 5,50% p.a., die Europäische Zentralbank (EZB) hob ihren Leitzins in acht Schritten von 1,25% p.a. auf 4,50% p.a. an. Vor diesem Hintergrund und mit Blick auf ein sich weltweit abschwächendes Wirtschaftswachstum mehrten sich bei den Marktakteuren zunehmend Befürchtungen einer um sich greifenden Rezession. Die Energie- und Erzeugerpreise gaben im weiteren Verlauf des Berichtzeitraums wieder etwas nach. Dennoch bewegte sich der Preisauftrieb – trotz des zuletzt nachlassenden Inflationsdrucks – Ende Oktober 2023 insgesamt immer noch auf hohem Niveau, insbesondere gemessen an der Kerninflation, bei der u.a. die schwankungsreichen Preise für Energie und Lebensmittel nicht berücksichtigt werden.

Der bereits zuvor nach einer langjährigen extremen Niedrigzinsphase einsetzende Renditeanstieg an den internationalen Bondmärkten setzte sich im Berichtszeitraum per Saldo weiter fort, begleitet von Anleihekursrückgängen. Kerntreiber des Renditeanstiegs waren die sich hartnäckig haltenden relativ hohen Inflationsraten sowie die zügigen Zinserhöhungen der Zentralbanken zur Inflationsbekämpfung. Zum kurzen Laufzeitende hin war der Renditeanstieg während der Berichtsperiode stärker, getrieben insbesondere durch die Leitzinserhöhungen der Zentralbanken. Insgesamt führte diese unterschiedlich ausgeprägte Renditeentwicklung vom kürzeren zum längeren Laufzeitende hin in Deutschland und den USA zu einer inversen Zinsstrukturkurve, das heißt kürzer laufende Zinspapiere rentierten höher als länger laufende.

Angesichts der Zinsunsicherheiten und zur antizyklischen Steuerung der Duration (durchschnittliche Kapitalbindung) setzte das Fondsmanagement zeitweise Finanzderivate wie Zins und Renten-Futures sowie Optionen auf diese Futures ein, um Kursrisiken aufgrund von Zinsänderungen zu begrenzen und Prämieneinnahmen zu realisieren.

CSR Bond Plus
Wertentwicklung im Überblick

ISIN 1 Jahr 3 Jahre 5 Jahre
DE000A0M6W36 -0,1% -15,4% -13,6%

Wertentwicklung nach BVI-Methode, d. h. ohne Berücksichtigung des Ausgabeaufschlages. Wertentwicklungen der Vergangenheit ermöglichen keine Prognose für die Zukunft.

Stand: 31.10.2023

Angaben auf Euro-Basis

Wesentliche Quellen des Veräußerungsergebnisses

Die wesentlichen Quellen des Veräußerungsergebnisses waren realisierte Verluste aus dem Verkauf von inländischen Rentenpapieren sowie aus dem Handel mit Futures. Dem gegenüber standen realisierte Gewinne aus dem Handel mit Optionen.

Informationen zu ökologischen und/​oder sozialen Merkmalen

Dieses Produkt berichtete gemäß Artikel 8(1) der Verordnung (EU) 2019/​2088 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor („SFDR“).

Die Darstellung der offenzulegenden Informationen für regelmäßige Berichte für Finanzprodukte im Sinne des Artikels 8(1) der Verordnung (EU) 2019/​2088 (Verordnung über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor, „Offenlegungsverordnung“) sowie im Sinne des Artikels 6 der Verordnung (EU) 2020/​852 (Taxonomie Verordnung) kann im hinteren Teil des Berichts entnommen werden.

Vermögensübersicht zum 31.10.2023

Bestand in EUR %-Anteil am Fondsvermögen
I. Vermögensgegenstände
1. Anleihen (Emittenten):
Institute 71.884.830,00 62,30
Zentralregierungen 36.832.895,00 31,92
Unternehmen 3.293.510,00 2,85
Sonst. Finanzierungsinstitutionen 1.009.685,00 0,88
Summe Anleihen: 113.020.920,00 97,95
2. Bankguthaben 1.910.160,55 1,66
3. Sonstige Vermögensgegenstände 455.411,49 0,39
II. Fondsvermögen 115.386.492,04 100,00

Durch Rundung der Prozentanteile bei der Berechnung können geringfügige Rundungsdifferenzen entstanden sein.

Vermögensaufstellung zum 31.10.2023

Wertpapier-
bezeichnung
Stück
bzw.
Whg.
in
1.000
Bestand Käufe/​
Zugänge
Verkäufe/​
Abgänge
Kurs Kurswert
in EUR
%-Anteil
am
Fonds-
vermögen
im Berichtszeitraum
Börsengehandelte
Wertpapiere
113.020.920,00 97,95
Verzinsliche
Wertpapiere
0,0000 %
Bundesrepublik
21/​15.02.31
(DE0001102531)
EUR 14.000 % 82,7690 11.587.660,00 10,04
0,8750 %
Commerzbank
15/​08.09.25
S.P10 MTN PF
(DE000CZ40KZ0)
EUR 4.000 % 95,1160 3.804.640,00 3,30
0,8750 %
Commerzbank
18/​18.04.28
MTN PF
(DE000CZ40MQ5)
EUR 1.500 % 89,5510 1.343.265,00 1,16
0,0500 %
Deutsche
Apotheker- und
Ärztebank
19/​13.11.29
MTN
(XS2079126467)
EUR 4.000 % 81,8640 3.274.560,00 2,84
4,0000 %
Deutsche
Bildung
Studienfonds
II 16/​29.06.26
(DE000A2AAVM5)
EUR 900 % 95,0000 855.000,00 0,74
5,7500 %
Deutsche
Lichtmiete
Fin. Oldenburg
18/​10.01.23
IHS
(DE000A2G9JL5)
EUR 500 % 5,0000 25.000,00 0,02
0,0000 %
Deutschland,
Bundesrepublik
20/​15.08.30
(DE0001102507)
EUR 1.000 7.000 % 83,9700 839.700,00 0,73
0,7500 % Dt.
Apothek. u.
Ärztebk.
17/​05.10.27
A.1444 MTN PF
(XS1693853944)
EUR 5.000 % 90,3520 4.517.600,00 3,92
0,7500 % Dt.
Apothek. u.
Ärztebk.
18/​05.07.28
MTN PF
(XS1852086211)
EUR 2.000 % 88,7020 1.774.040,00 1,54
0,8750 % DZ
HYP
15/​18.01.30
R.358 MTN PF
(DE000A13SR38)
EUR 6.000 % 85,8850 5.153.100,00 4,47
1,2500 %
Germany
17/​15.08.48
(DE0001102432)
EUR 15.000 15.000 % 69,4040 10.410.600,00 9,02
0,0000 %
Germany
19/​15.08.29
(DE0001102473)
EUR 1.000 % 86,2270 862.270,00 0,75
0,0000 %
Germany
20/​15.02.30
(DE0001102499)
EUR 1.500 4.000 % 85,1220 1.276.830,00 1,11
0,0000 %
Germany
20/​15.08.30
(DE0001030708)
EUR 1.000 3.000 % 84,0780 840.780,00 0,73
0,0000 %
Germany
21/​15.08.31
(DE0001102564)
EUR 13.500 1.500 % 81,5930 11.015.055,00 9,55
0,9500 %
Hamburger
Sparkasse
14/​05.12.24
A.28 PF
(DE000A12UET0)
EUR 2.000 % 96,7310 1.934.620,00 1,68
0,7500 % Hypo
Vorarlberg
Bank
15/​11.02.25
MTN PF
(XS1188081936)
EUR 1.000 % 95,9310 959.310,00 0,83
0,2500 % ING-
DiBa
16/​16.11.26 PF
(DE000A1KRJQ6)
EUR 3.000 % 90,9400 2.728.200,00 2,36
0,0100 % ING-
DiBa
21/​07.10.28
MTN PF
(DE000A1KRJV6)
EUR 7.000 % 84,7930 5.935.510,00 5,14
0,0000 %
Landwirtschaftliche
Rentenbank
21/​30.06.31
MTN
(XS2359292955)
EUR 7.000 % 77,8550 5.449.850,00 4,72
2,5000 %
Münchener
Hypothekenbk.
13/​04.07.28
S.1618 MTN PF
(DE000MHB10J3)
EUR 4.500 % 96,1610 4.327.245,00 3,75
0,8500 %
Münchener
Hypothekenbk.
14/​05.12.24
S.1677 MTN PF
(DE000MHB2374)
EUR 2.000 % 96,8400 1.936.800,00 1,68
0,7500 %
Norddt.
Landesbank
18/​18.01.28
MTN PF
(DE000NLB2TD7)
EUR 5.000 % 89,6780 4.483.900,00 3,89
0,0100 %
Sparkasse
Pforzheim
20/​07.02.28
(DE000A254QW3)
EUR 1.000 % 86,7870 867.870,00 0,75
0,8750 %
Stadtsparkasse
München
15/​05.11.25 PF
R.8
(DE000A168ZJ3)
EUR 3.500 % 94,6760 3.313.660,00 2,87
6,0000 % Tier
Mobility
20/​31.03.2025
(DE000A254RZ4)
EUR 1.000 % 47,5000 475.000,00 0,41
0,1250 %
Wuestenrot
Bausparkasse
21/​19.10.29
(DE000WBP0BB8)
EUR 3.500 1.500 % 82,4830 2.886.905,00 2,50
0,0100 %
Wüstenrot
Bausparkasse
20/​20.10.27 PF
(DE000WBP0A79)
EUR 2.000 % 87,5930 1.751.860,00 1,52
Verbriefte
Geldmarktinstrumente
0,0500 %
Commerzbank
16/​11.07.24
S.P15 MTN PF
(DE000CZ40LM6)
EUR 1.000 % 97,3450 973.450,00 0,84
5,0000 %
Deutsche
Bildung
Studienfonds
II 13/​16.12.23
(DE000A1YCQ86)
EUR 2.000 % 98,0000 1.960.000,00 1,70
5,7500 %
Deutsche
Lichtmiete
18/​01.12.23
(DE000A2NB9P4)
EUR 200 % 1,7550 3.510,00 0,00
1,1250 % DZ
HYP
14/​18.09.24
R.356 MTN PF
(DE000A12UGG2)
EUR 2.500 % 97,5830 2.439.575,00 2,11
2,0000 %
Hamburger
Sparkasse
13/​25.03.24
A.17 PF
(DE000A1R07B5)
EUR 2.000 1.750 % 99,1965 1.983.930,00 1,72
1,3500 %
Kreissparkasse
Göppingen
14/​20.08.24
R.5 PF
(DE000A12T457)
EUR 1.500 % 97,8715 1.468.072,50 1,27
1,1250 %
Nassauische
Sparkasse
14/​21.10.24
E.24 PF
(DE000A13R8H3)
EUR 1.000 % 97,2010 972.010,00 0,84
6,5000 %
Procredit
Holding
14/​30.04.24
MTN
(DE000A11QHV9)
EUR 1.000 % 98,4685 984.685,00 0,85
1,1250 %
Sparkasse
KölnBonn
14/​14.10.24
S.22 S.022
MTN PF
(DE000SK003B9)
EUR 3.300 % 97,3750 3.213.375,00 2,78
1,1250 %
Stadtsparkasse
München
14/​02.09.24 PF
R.7
(DE000A12T9Y5)
EUR 4.500 % 97,5885 4.391.482,50 3,81
Summe Wertpapiervermögen 113.020.920,00 97,95
Bankguthaben und nicht
verbriefte Geldmarktinstrumente
1.910.160,55 1,66
Bankguthaben 1.910.160,55 1,66
Verwahrstelle (täglich fällig)
EUR – Guthaben EUR 1.910.160,55 % 100 1.910.160,55 1,66
Sonstige Vermögensgegenstände 455.411,49 0,39
Zinsansprüche EUR 455.411,49 % 100 455.411,49 0,39
Fondsvermögen 115.386.492,04 100,00
Anteilwert 94,90
Umlaufende Anteile 1.215.823,546

Durch Rundung der Prozentanteile bei der Berechnung können geringfügige Rundungsdifferenzen entstanden sein.

Während des Berichtszeitraums abgeschlossene Geschäfte, soweit sie nicht mehr in der Vermögensaufstellung erscheinen

Käufe und Verkäufe in Wertpapieren, Investmentanteilen und Schuldscheindarlehen (Marktzuordnung zum Berichtsstichtag)

Wertpapierbezeichnung Stück
bzw. Whg.
in 1.000
Käufe
bzw.
Zugänge
Verkäufe
bzw.
Abgänge
Börsengehandelte Wertpapiere
Verzinsliche Wertpapiere
0,2500 % Germany 19/​15.02.29 (DE0001102465) EUR 1.000
Verbriefte Geldmarktinstrumente
0,3750 % Hamburg Commercial Bank
16/​27.04.23 S.2580 (DE000HSH5Y29)
EUR 3.000
2,0000 % Kreissparkasse Köln 13/​20.02.23
E.1066 PF (DE000A1R01C6)
EUR 6.000
0,6250 % Kreissparkasse Koln 15/​29.05.23 E.1080
PF (DE000A14J5X5)
EUR 2.000
0,5000 % ProCredit Holding 20/​23.10.23 (DE000A289FD2) EUR 1.000

Derivate (in Opening-Transaktionen umgesetzte Optionsprämien bzw. Volumina der Optionsgeschäfte, bei Optionsscheinen Angabe der Käufe und Verkäufe)

Volumen in 1.000
Optionsrechte
Optionsrechte auf Zins-Derivate
Optionsrechte auf Zinsterminkontrakte
Verkaufte Kaufoptionen (Call): EUR 336.958
(Basiswerte: EURO-BOBL DEC 23, EURO-BOBL SEP 23, EUROBUND DEC 23, EURO-BUND JUN 23, EURO-BUND MAR 23, EUROBUND SEP 23)
Verkaufte Verkaufsoptionen (Put): EUR 157.851
(Basiswerte: EURO-BOBL DEC 23, EURO-BOBL JUN 23, EURO-BOBL MAR 23, EURO-BOBL SEP 23, EURO-BUND DEC 22, EUROBUND DEC 23, EURO-BUND JUN 23, EURO-BUND SEP 23)
Terminkontrakte
Zinsterminkontrakte
Gekaufte Kontrakte: EUR 202.468
(Basiswerte: EURO-BOBL DEC 23, EURO-BOBL JUN 23, EURO-BOBL MAR 23, EURO-BOBL SEP 23, EURO-BUND DEC 22, EUROBUND DEC23, EURO-BUND JUN 23, EURO-BUND MAR 23, EUROBUND SEP 23)
Verkaufte Kontrakte: EUR 11.886
(Basiswerte: EURO-BOBL MAR 23, EURO-BUND JUN 23, EUROBUND SEP 23)

Ertrags- und Aufwandsrechnung (inkl. Ertragsausgleich)
für den Zeitraum vom 01.11.2022 bis 31.10.2023

I. Erträge
1. Zinsen aus inländischen Wertpapieren EUR 701.579,36
2. Zinsen aus ausländischen Wertpapieren (vor Quellensteuer) EUR 7.318,88
3. Zinsen aus Liquiditätsanlagen im Inland EUR 46.109,03
4. Sonstige Erträge EUR 5.836,74
Summe der Erträge EUR 760.844,01
II. Aufwendungen
1. Zinsen aus Kreditaufnahmen EUR -2.954,28
davon:
Bereitstellungszinsen EUR -811,91
2. Verwaltungsvergütung EUR -459.313,77
davon:
Kostenpauschale EUR -459.313,77
3. Sonstige Aufwendungen EUR -443,99
davon:
Aufwendungen für Rechts- und
Beratungskosten
. EUR -443,99
Summe der Aufwendungen EUR -462.712,04
III. Ordentlicher Nettoertrag EUR 298.131,97
IV. Veräußerungsgeschäfte
1. Realisierte Gewinne
EUR 3.916.807,46
2. Realisierte Verluste EUR -8.291.370,56
Ergebnis aus Veräußerungsgeschäften EUR -4.374.563,10
V. Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres EUR -4.076.431,13
1. Nettoveränderung der nichtrealisierten Gewinne EUR -54.879,82
2. Nettoveränderung der nichtrealisierten Verluste EUR 4.201.664,17
VI. Nichtrealisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres EUR 4.146.784,35
VII. Ergebnis des Geschäftsjahres EUR 70.353,22

Hinweis: Die Nettoveränderung der nichtrealisierten Gewinne (Verluste) errechnet sich aus Gegenüberstellung der Summe aller nichtrealisierten Gewinne (Verluste) zum Ende des Geschäftsjahres und der Summe aller nichtrealisierten Gewinne (Verluste) zu Beginn des Geschäftsjahres. In die Summe der nichtrealisierten Gewinne (Verluste) fließen die positiven (negativen) Differenzen ein, die aus dem Vergleich der Wertansätze der einzelnen Vermögensgegenstände zum Berichtsstichtag mit den Anschaffungskosten resultieren.

Die nichtrealisierten Ergebnisse werden ohne Ertragsausgleich ausgewiesen.

Entwicklungsrechnung für das Sondervermögen

I. Wert des Sondervermögens am Beginn des Geschäftsjahres EUR 138.392.259,00
1. Ausschüttung/​Steuerabschlag für das Vorjahr EUR -548.554,24
2. Mittelzufluss (netto) EUR -22.414.299,91
a) Mittelzuflüsse aus Anteilscheinverkäufen EUR 14.897.456,36
b) Mittelabflüsse aus Anteilscheinrücknahmen EUR -37.311.756,27
3. Ertrags- und Aufwandsausgleich EUR -113.266,03
4. Ergebnis des Geschäftsjahres EUR 70.353,22
davon:
Nettoveränderung der nichtrealisierten Gewinne EUR -54.879,82
Nettoveränderung der nichtrealisierten Verluste EUR 4.201.664,17
II. Wert des Sondervermögens am Ende des Geschäftsjahres EUR 115.386.492,04

Verwendungsrechnung für das Sondervermögen

Berechnung der Ausschüttung Insgesamt Je Anteil
I. Für die Ausschüttung verfügbar
1. Vortrag aus dem Vorjahr EUR 0,00 0,00
2. Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres EUR -4.076.431,13 -3,35
3. Zuführung aus dem Sondervermögen 1) EUR 4.076.431,13 3,35
II. Nicht für die Ausschüttung verwendet
1. Der Wiederanlage zugeführt EUR 0,00 0,00
2. Vortrag auf neue Rechnung EUR 0,00 0,00
III. Gesamtausschüttung EUR 0,00 0,00

1) Die Zuführung aus dem Sondervermögen resultiert aus der Berücksichtigung von realisierten Verlusten.

Vergleichende Übersicht über die letzten drei Geschäftsjahre

Fondsvermögen am Ende
des Geschäftsjahres EUR
Anteilwert EUR
2023 115.386.492,04 94,90
2022 138.392.259,00 95,38
2021 198.757.292,46 111,63
2020 139.483.369,36 114,75

Anhang gemäß § 7 Nr. 9 KARBV

Angaben nach der Derivateverordnung

Das durch Derivate erzielte zu Grunde liegende Exposure:

EUR 0,00

Angaben nach dem qualifizierten Ansatz:

Zusammensetzung des Vergleichsvermögens

REX Index

Potenzieller Risikobetrag für das Marktrisiko

kleinster potenzieller Risikobetrag % 80,605
größter potenzieller Risikobetrag % 149,070
durchschnittlicher potenzieller Risikobetrag % 116,502

Die Risikokennzahlen wurden für den Zeitraum vom 01.11.2022 bis 31.10.2023 auf Basis der VaR-Methode der historischen Simulation mit den Parametern 99% Konfidenzniveau, 10 Tage Haltedauer unter Verwendung eines effektiven, historischen Beobachtungszeitraumes von einem Jahr berechnet. Als Bewertungsmaßstab wird das Risiko eines derivatefreien Vergleichsvermögens herangezogen. Unter dem Marktrisiko versteht man das Risiko, das sich aus der ungünstigsten Entwicklung von Marktpreisen für das Sondervermögen ergibt. Bei der Ermittlung des Marktrisikopotenzials wendet die Gesellschaft den qualifizierten Ansatz im Sinne der Derivate-Verordnung an.

Die durchschnittliche Hebelwirkung aus der Nutzung von Derivaten betrug im Berichtszeitraum 1,2, wobei zur Berechnung der Hebelwirkung die Bruttomethode verwendet wurde.

Sonstige Angaben

Anteilwert: EUR 94,90

Umlaufende Anteile: 1.215.823,546

Angabe zu den Verfahren zur Bewertung der Vermögensgegenstände:

Die Bewertung erfolgt durch die Verwahrstelle unter Mitwirkung der Kapitalverwaltungsgesellschaft. Die Verwahrstelle stützt sich hierbei grundsätzlich auf externe Quellen.

Sofern keine handelbaren Kurse vorliegen, werden Bewertungsmodelle zur Preisermittlung (abgeleitete Verkehrswerte) genutzt, die zwischen Verwahrstelle und Kapitalverwaltungsgesellschaft abgestimmt sind und sich so weit als möglich auf Marktparameter stützen. Diese Vorgehensweise unterliegt einem permanenten Kontrollprozess. Preisauskünfte Dritter werden durch andere Preisquellen, modellhafte Rechnungen oder durch andere geeignete Verfahren auf Plausibilität geprüft.

Die in diesem Bericht ausgewiesenen Anlagen werden in geringem Maße zu abgeleiteten Verkehrswerten bewertet.

Angaben zur Transparenz sowie zur Gesamtkostenquote:

Die Gesamtkostenquote belief sich auf 0,40% p.a. Die Gesamtkostenquote drückt die Summe der Kosten und Gebühren (ohne Transaktionskosten) einschließlich eventueller Bereitstellungszinsen als Prozentsatz des durchschnittlichen Fondsvolumens innerhalb eines Geschäftsjahres aus.

Für das Sondervermögen ist gemäß den Anlagebedingungen eine an die Kapitalverwaltungsgesellschaft abzuführende Pauschalgebühr von 0,40% p.a. vereinbart. Davon entfallen bis zu 0,08% p.a. auf die Verwahrstelle und bis zu 0,02% p.a. auf Dritte (Druck- und Veröffentlichungskosten, Abschlussprüfung sowie Sonstige).

Im Geschäftsjahr vom 1. November 2022 bis 31. Oktober 2023 erhielt die Kapitalverwaltungsgesellschaft DWS Investment GmbH für das Investmentvermögen CSR Bond Plus keine Rückvergütung der aus dem Sondervermögen an die Verwahrstelle oder an Dritte geleisteten Vergütungen und Aufwendungserstattungen, bis auf von Brokern zur Verfügung gestellte Finanzinformationen für Research-Zwecke.

Die Gesellschaft zahlt von dem auf sie entfallenden Teil der Kostenpauschale weniger als 10% an Vermittler von Anteilen des Sondervermögens auf den Bestand von vermittelten Anteilen.

Die wesentlichen sonstigen Erträge und sonstigen Aufwendungen sind in der Ertrags- und Aufwandsrechnung dargestellt.

Die im Berichtszeitraum gezahlten Transaktionskosten beliefen sich auf EUR 8.813,93. Die Transaktionskosten berücksichtigen sämtliche Kosten, die im Berichtszeitraum für Rechnung des Fonds separat ausgewiesen bzw. abgerechnet wurden und in direktem Zusammenhang mit einem Kauf oder Verkauf von Vermögensgegenständen stehen. Eventuell gezahlte Finanztransaktionssteuern werden in die Berechnung einbezogen.

Der Anteil der Transaktionen, die im Berichtszeitraum für Rechnung des Fondsvermögens über Broker ausgeführt wurden, die eng verbundene Unternehmen und Personen (Anteil von fünf Prozent und mehr) sind, betrug 3,85 Prozent der Gesamttransaktionen. Ihr Umfang belief sich hierbei auf insgesamt 1 245 973,55 EUR.

Angaben zur Mitarbeitervergütung

Die DWS Investment GmbH („die Gesellschaft“) ist ein Tochterunternehmen der DWS Group GmbH & Co. KGaA („DWS KGaA“) und unterliegt im Hinblick auf die Gestaltung ihres Vergütungssystems den aufsichtsrechtlichen Anforderungen der fünften Richtlinie betreffend bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren („OGAW V-Richt-linie“) und der Richtlinie über die Verwaltung alternativer Investmentfonds („AIFM-Richtlinie“) sowie den Leitlinien der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde für solide Vergütungspolitiken („ESMA-Leitlinien“).

Vergütungsrichtlinie & Governance

Für die Gesellschaft gilt die gruppenweite Vergütungsrichtlinie, die die DWS KGaA für sich und alle ihre Tochterunternehmen (zusammen „DWS Konzern“ oder „Konzern“) eingeführt hat. Im Einklang mit der Konzernstruktur wurden Ausschüsse eingerichtet, die die Angemessenheit des Vergütungssystems und die Einhaltung der aufsichtsrechtlichen Vorgaben zur Vergütung sicherstellen und für deren Überprüfung verantwortlich sind.

So wurde unterhalb der DWS KGaA Geschäftsführung das DWS Compensation Committee mit der Entwicklung und Gestaltung von nachhaltigen Vergütungsgrundsätzen, der Erstellung von Empfehlungen zur Gesamtvergütung sowie der Sicherstellung einer angemessenen Governance und Kontrolle im Hinblick auf Vergütung und Zusatzleistungen für den Konzern beauftragt.

Weiterhin wurde das Remuneration Committee eingerichtet, um den Aufsichtsrat der DWS KGaA bei der Überwachung der angemessenen Ausgestaltung der Vergütungssysteme für alle Konzernmitarbeiter zu unterstützen. Dies erfolgt mit Blick auf die Ausrichtung der Vergütungsstrategie auf die Geschäfts- und Risikostrategie sowie unter Berücksichtigung der Auswirkung des Vergütungssystems auf das konzernweite Risiko-, Kapital- und Liquiditätsmanagement.

Im Rahmen der jährlichen internen Überprüfung auf Konzernebene wurde festgestellt, dass die Ausgestaltung des Vergütungssystems angemessen ist und keine wesentlichen Unregelmäßigkeiten vorliegen.

Vergütungsstruktur

Die Mitarbeitervergütung setzt sich aus fixer und variabler Vergütung zusammen. Die fixe Vergütung entlohnt die Mitarbeiter entsprechend ihrer Qualifikation, Erfahrung und Kompetenzen sowie der Anforderung, der Bedeutung und des Umfangs ihrer Funktion. Die variable Vergütung spiegelt die Leistung auf Konzern-, Geschäftsbereichs- und individueller Ebene wider.

Grundsätzlich besteht die variable Vergütung aus zwei Elementen – der DWS-Komponente und der individuellen Komponente. Die DWS-Komponente wird auf Basis der Zielerreichung wesentlicher Konzernerfolgskennzahlen ermittelt. Für das Geschäftsjahr 2022 waren diese: Bereinigte Aufwand-Ertrag-Relation, Nettomittelaufkommen und ESG-Kennzahlen. Die individuelle Komponente der variablen Vergütung berücksichtigt eine Reihe von finanziellen und nicht-finanziellen Faktoren, Verhältnismäßigkeiten innerhalb der Vergleichsgruppe und Überlegungen zur Mitarbeiterbindung. Variable Vergütung kann im Fall von negativen Erfolgsbeiträgen oder Fehlverhalten entsprechend reduziert oder komplett gestrichen werden. Sie wird grundsätzlich nur gewährt und ausgezahlt, wenn die Gewährung für den Konzern tragfähig ist. Im laufenden Beschäftigungsverhältnis werden keine Garantien für eine variable Vergütung vergeben. Garantierte variable Vergütung wird nur bei Neueinstellungen in eng begrenztem Rahmen und limitiert auf das erste Anstellungsjahr vergeben.

Die Vergütungsstrategie ist darauf ausgerichtet, ein angemessenes Verhältnis zwischen fester und variabler Vergütung zu erreichen. Dies trägt dazu bei, die Mitarbeitervergütung an den Interessen von Kunden, Investoren und Aktionären sowie an den Branchenstandards auszurichten. Gleichzeitig wird sichergestellt, dass die fixe Vergütung einen ausreichend hohen Anteil an der Gesamtvergütung ausmacht, um dem Konzern volle Flexibilität bei der Gewährung variablen Vergütung zu ermöglichen.

Festlegung der variablen Vergütung und angemessene Risikoadjustierung

Der Gesamtbetrag der variablen Vergütung unterliegt angemessenen Risikoanpassungsmaßnahmen, die Ex-ante- und Ex-post-Risikoanpassungen umfassen. Die solide Methodik soll sicherstellen, dass die Bestimmung der variablen Vergütung die risikobereinigte Performance sowie die Kapital- und Liquiditätsposition des Konzerns widerspiegelt. Bei der Bewertung der Leistung der Geschäftsbereiche werden eine Reihe von Überlegungen herangezogen. Die Leistung wird im Zusammenhang mit finanziellen und nicht-finanziellen Zielen auf der Grundlage von Balanced Scorecards bewertet. Die Zuteilung von variabler Vergütung zu den Infrastrukturbereichen und insbesondere zu den Kontrollfunktionen hängt zwar vom Gesamtergebnis des Konzerns ab, nicht aber von den Ergebnissen der von ihnen überwachten Geschäftsbereiche.

Auf individueller Mitarbeiterebene gelten Grundsätze für die Festlegung der variablen Vergütung. Diese enthalten Informationen über die Faktoren und Messgrößen, die bei Entscheidungen zur individuellen variablen Vergütung berücksichtigt werden müssen. Dazu zählen beispielsweise Investmentperformance, Kundenbindung, Erwägungen zur Unternehmenskultur sowie Zielvereinbarungen und Leistungsbeurteilungen im Rahmen des Ansatzes der Ganzheitliche Leistung. Zudem werden Hinweise der Kontrollfunktinen und Disziplinarmaßnahmen sowie deren Einfluss auf die variable Vergütung einbezogen.

Nachhaltige Vergütung

Nachhaltigkeit und Nachhaltigkeitsrisiken sind elementarer Bestandteil bei der Bestimmung der variablen Vergütung. Dementsprechend steht die DWS Vergütungsrichtlinie mit den für den Konzern geltenden Nachhaltigkeitskriterien im Einklang. Dadurch schafft der DWS Konzern Verhaltensanreize, die sowohl die Investoreninteressen als auch den langfristigen Erfolg des Unternehmens fördern. Relevante Nachhaltigkeitsfaktoren werden regelmäßig überprüft und in die Gestaltung der Vergütungsstruktur integriert.

Vergütung für das Jahr 2022

Das DWS Compensation Committee hat die Tragfähigkeit der variablen Vergütung für das Jahr 2022 kontrolliert und festgestellt, dass die Kapital- und Liquiditätsausstattung des Konzerns über den regulatorisch vorgeschriebenen Mindestanforderungen und dem internen Schwellenwert für die Risikotoleranz liegt. Als Teil der im März 2023 für das Geschäftsjahr 2022 gewährten variablen Vergütung wird die DWS-Komponente auf Basis der Bewertung der festgelegten Leistungskennzahlen gewährt. Die Geschäftsführung hat für 2022 eine Auszahlungsquote der DWS-Komponente von 76,25 % festgelegt.

Vergütungssystem für Risikoträger

Gemäß den regulatorischen Anforderungen hat die Gesellschaft Risikoträger ermittelt. Das Identifizierungsverfahren wurde im Einklang mit den Konzerngrundsätzen durchgeführt und basiert auf der Bewertung des Einflusses folgender Kategorien von Mitarbeitern auf das Risikoprofil der Gesellschaft oder einen von ihr verwalteten Fonds und: (a) Geschäftsführung/​Senior Management, (b) Portfolio-/​Investmentmanager, (c) Kontrollfunktionen, (d) Mitarbeiter mit Leitungsfunktionen in Verwaltung, Marketing und Human Resources, (e) sonstige Mitarbeiter (Risikoträger) mit wesentlichem Einfluss, (f) sonstige Mitarbeiter in der gleichen Vergütungsstufe wie sonstige Risikoträger, deren Tätigkeit einen Einfluss auf das Risikoprofil der Gesellschaft oder des Konzerns hat.

Mindestens 40 % der variablen Vergütung für Risikoträger werden aufgeschoben vergeben. Des Weiteren werden für wichtige Anlageexperten mindestens 50 % sowohl des direkt ausgezahlten als auch des aufgeschobenen Teils in Form von aktienbasierten oder fondsbasierten Instrumenten des DWS Konzerns gewährt. Alle aufgeschobenen Komponenten unterliegen bestimmten Leistungs- und Verfallbedingungen, um eine angemessene nachträgliche Risikoadjustierung zu gewährleisten. Bei einer variablen Vergütung von weniger als EUR 50.000 erhalten Risikoträger ihre gesamte variablen Vergütung in bar und ohne Aufschub.

Zusammenfassung der Informationen zur Vergütung für die Gesellschaft für 2022¹

Jahresdurchschnitt der Mitarbeiterzahl 482
Gesamtvergütung EUR 101.532.202
Fixe Vergütung EUR 63.520.827
Variable Vergütung EUR 38.011.375
davon: Carried Interest EUR 0
Gesamtvergütung für Senior Management 2) EUR 5.846.404
Gesamtvergütung für sonstige Risikoträger EUR 7.866.362
Gesamtvergütung für Mitarbeiter mit Kontrollfunktionen EUR 2.336.711

1) Vergütungsdaten für Delegierte, an die die Gesellschaft Portfolio- oder Risikomanagementaufgaben übertragen hat, sind nicht in der Tabelle erfasst.
2) „Senior Management“ umfasst nur die Geschäftsführung der Gesellschaft. Die Geschäftsführung erfüllt die Definition als Führungskräfte der Gesellschaft. Über die Geschäftsführung hinaus wurden keine weiteren Führungskräfte identifiziert.

Angaben gemäß Verordnung (EU) 2015/​2365 über die Transparenz von Wertpapierfinanzierungsgeschäften (WpFinGesch.) und der Weiterverwendung sowie zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 648/​2012 – Ausweis nach Abschnitt A

Im Berichtszeitraum lagen keine Wertpapierfinanzierungsgeschäfte gemäß der o.g. rechtlichen Bestimmung vor.

Regelmäßige Informationen zu den in Artikel 8 Absätze 1, 2 und 2a der Verordnung (EU) 2019/​2088 und Artikel 6 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2020/​852 genannten Finanzprodukten

Name des Produkts: CSR Bond Plus
Unternehmenskennung (LEI-Code): 549300RWS3PPVCLLL670
ISIN: DE000A0M6W36
Eine nachhaltige Investition ist eine Investition in eine Wirtschaftstätigkeit, die zur Erreichung eines Umweltziels oder sozialen Ziels beiträgt, vorausgesetzt, dass diese Investition keine Umweltziele oder sozialen Ziele erheblich beeinträchtigt und die Unternehmen, in die investiert wird, Verfahrensweisen einer guten Unternehmensführung anwenden.
Die EU-Taxonomie ist ein Klassifikationssystem, das in der Verordnung (EU) 2020/​852 festgelegt ist und ein Verzeichnis von ökologisch nachhaltigen Wirtschaftstätigkeiten enthält. In dieser Verordnung ist kein Verzeichnis der sozial nachhaltigen Wirtschaftstätigkeiten festgelegt. Nachhaltige Investitionen mit einem Umweltziel könnten taxonomie-konform sein oder nicht.
Ökologische und/​oder soziale Merkmale
Wurden mit diesem Finanzprodukt nachhaltige Investitionen angestrebt?
[ ] Ja [XNein
[ ] Es wurden damit nachhaltige Investitionen mit einem Umweltziel getätigt:_​_​% [ ] Es wurden damit ökologische/​soziale Merkmale beworben und obwohl keine nachhaltigen Investitionen angestrebt wurden, enthielt es _​_​% an nachhaltigen Investitionen
[ ] in Wirtschaftstätigkeiten, die nach der EU-Taxonomie als ökologisch nachhaltig einzustufen sind [ ] mit einem Umweltziel in Wirtschaftstätigkeiten, die nach der EU-Taxonomie als ökologisch nachhaltig einzustufen sind
[ ] in Wirtschaftstätigkeiten, die nach der EU-Taxonomie nicht als ökologisch nachhaltig einzustufen sind [ ] mit einem Umweltziel in Wirtschaftstätigkeiten, die nach der EU-Taxonomie nicht als ökologisch nachhaltig einzustufen sind
[ ] mit einem sozialen Ziel
[ ] Es wurden damit nachhaltige Investitionen mit einem sozialen Ziel getätigt: _​_​% [X] Es wurden damit ökologische/​soziale Merkmale beworben, aber keine nachhaltigen Investitionen getätigt.
Inwieweit wurden die mit dem Finanzprodukt beworbenen ökologischen und/​oder sozialen Merkmale erfüllt?

Die Gesellschaft bewarbt mit diesem Fonds ökologische und soziale Merkmale in den Bereichen Klimaschutz, soziale Normen sowie Unternehmensführung (Governance) und der allgemeinen ESGQualität, indem folgende Ausschlusskriterien angewendet wurden:

(1) Klima- und Transitionsrisiken,

(2) Norm-Verstöße im Hinblick auf die Einhaltung internationaler Normen für Unternehmensführung, Menschen- und Arbeitnehmerrechte, Kunden- und Umweltsicherheit und Geschäftsethik,

(3)Im Bereich ESG-Qualität wurden Emittenten allgemein zu ihrer Vergleichsgruppe in Bezug gesetzt und bei einem schlechten Vergleichsergebnis ausgeschlossen,

(4) Kontroverse Sektoren für Unternehmen, die eine vordefinierte Umsatzgrenze überstiegen,

(5) Kontroverse Waffen.

Die Gesellschaft hatte für diesen Fonds keinen Referenzwert für die Erreichung der beworbenen ökologischen und/​oder sozialen Merkmale bestimmt.

Mit Nachhaltigkeits-indikatoren wird gemessen, inwieweit die mit dem Finanzprodukt beworbenen ökologischen oder sozialen Merkmale erreicht werden.
Wie haben die Nachhaltigkeitsindikatoren abgeschnitten?

Die detaillierten Beschreibungen der verbindlichen Elemente der Anlagestrategie, die für die Auswahl der Investitionen zur Erfüllung der beworbenen ökologischen oder sozialen Ziele verwendet wurden, sowie der Bewertungsmethodik, ob und in welchem Maße Vermögensgegenstände und Indikatoren die definierten ESG-Standards erfüllten, können dem Kapitel „Welche Maßnahmen wurden während des Bezugszeitraums zur Erfüllung der ökologischen und/​oder sozialen Merkmale ergriffen?“ entnommen werden. Des Weiteren ist zu beachten, dass dieses referenzierte Kapitel vertiefende Informationen bzgl. der Ausschlusskriterien der Nachhaltigkeitsindikatoren enthält. Diese sind im Zusammenhang mit der folgenden Darstellung der Performanz der Nachhaltigkeitsindikatoren zu lesen.

Zur Berechnung der ESG-Kennzahlen werden für die Vermögensgegenstände die Bewertungskurse aus dem Front-Office-System genutzt, so dass es zu geringfügigen Abweichungen zu den übrigen im Jahresbericht dargestellten Kurswerten, die aus dem Fondsbuchhaltungssystem abgeleitet werden, kommen kann.

CSR Bond Plus
Indikatoren Beschreibung Performanz
Klima- und Transitionsrisiken Wurden über eine Kombination aus dem Imug Carbon Footprint Rating, dem absoluten Carbon Footprint, und dem Energy Transition Rating gemessen und gesteuert Keine Investitionen in unzulängliche Vermögenswerte
Norm-Verstöße Wurden über Verstöße gegen den UN Global Compact gemessen Keine Investitionen in unzulängliche Vermögenswerte
Die allgemeine ESG-Qualität Wurde über eine ESG Overall Performance Messung abgedeckt, welche unterschiedliche Kriterien in den Bereichen Umwelt, Soziales und Governance einbezog Keine Investitionen in unzulängliche Vermögenswerte
Kontroverse Sektoren Wurden über Umsatzgrenzen ausgeschlossen. Zu diesen Sektoren zählten u.a. Aktivitäten in der Förderung Fossiler Brennstoffe, Alkohol, Tabak oder Glückspiel 0% des Portfoliovermögens
Konventionelle und Kontroverse Waffen Wurden ebenfalls über Umsatzgrenzen kontrolliert und umfassten nicht nur deren Produzenten, sondern auch jegliche in die engere Wertschöpfungskette involvierte Aktivitäten 0% des Portfoliovermögens
Die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen (PAI)
PAII – 02. CO2-Fußabdruck – EUR Der CO2-Fußabdruck wird in Tonnen CO2- Emissionen pro Million investierter EUR ausgedrückt. Die CO2-Emissionen eines Emittenten werden durch seinen Unternehmenswert einschließlich liquider Mittel (EVIC) normalisiert. 106,79 tCO2e /​ Million EUR
PAII – 03. Kohlenstoffintensität Gewichtete durchschnittliche Kohlenstoffintensität Scope 1+2+3 700,43 tCO2e /​ Million EUR
PAII – 04. Beteiligung an Unternehmen, die im Bereich der fossilen Brennstoffe tätig sind Anteil der Investitionen in Unternehmen, die im Bereich der fossilen Brennstoffe tätig sind 0 % des Portfoliovermögens
PAII – 10. Verstöße gegen die UNGC-Grundsätze und die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen Anteil der Investitionen in Unternehmen, die in Verstöße gegen die UNGC-Grundsätze oder die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen verwickelt waren 0 % des Portfoliovermögens
PAII – 14. Beteiligung an umstrittenen Waffen Anteil der Investitionen in Unternehmen, die an der Herstellung oder dem Verkauf von umstrittenen Waffen beteiligt sind (Antipersonenminen, Streumunition, chemische und biologische Waffen) 0 % des Portfoliovermögens

Stand: 31. Oktober 2023

Die Indikatoren für die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen (Principal Adverse Impact Indicators – PAII) werden anhand der Informationen in den DWS Backoffice- und Frontoffice-Systemen berechnet, die unter anderem auf den Daten externer ESG-Datenanbieter basieren. Falls es zu einzelnen Wertpapieren oder deren Emittenten keine Informationen über einen einzelnen PAII gibt, weil keine Daten verfügbar sind oder der Indikator auf den jeweiligen Emittenten oder das Wertpapier nicht anwendbar ist, können in einzelnen PAII-Berechnungsmethoden diese Wertpapiere oder Emittenten mit einem Wert von 0 eingehen. Bei Zielfonds erfolgt eine „Portfolio-Durchsicht“ abhängig von der Datenverfügbarkeit, unter anderem in Bezug auf die Datenaktualität der Zielfondbestände sowie der verfügbaren Informationen der zugehörigen Wertpapiere oder Emittenten. Die Berechnungsmethode für die einzelnen PAIIs kann sich in späteren Berichtsperioden infolge weiterentwickelter Marktstandards, einer geänderten Behandlung bestimmter Wertpapierkategorien (wie Derivaten), eines größeren Erfassungsbereichs der Daten oder aufgrund von aufsichtsrechtlicher Klarstellungen ändern.

Welche Ziele verfolgten die nachhaltigen Investitionen, die mit dem Finanzprodukt teilweise getätigt wurden, und wie trägt die nachhaltige Investition zu diesen Zielen bei?

Nicht zutreffend.

Inwiefern haben die nachhaltigen Investitionen, die mit dem Finanzprodukt teilweise getätigt wurden, ökologisch oder sozial nachhaltigen Anlagezielen nicht erheblich geschadet?

Nicht zutreffend.

Wie wurden die Indikatoren für nachteilige Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigt?

Nicht zutreffend.

Stehen die nachhaltigen Investitionen mit den OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen und den Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte in Einklang? Nähere Angaben:

Nicht zutreffend.

In der EU-Taxonomie ist der Grundsatz „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ festgelegt, nach dem taxonomiekonforme Investitionen die Ziele der EU-Taxonomie nicht erheblich beeinträchtigen dürfen, und es sind spezifische Unionskriterien beigefügt.

Der Grundsatz „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ findet nur bei denjenigen dem Finanzprodukt zugrunde liegenden Investitionen Anwendung, die die Unionskriterien für ökologisch nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten berücksichtigen. Die dem verbleibenden Teil dieses Finanzprodukts zugrunde liegenden Investitionen berücksichtigen nicht die Unionskriterien für ökologisch nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten.

Alle anderen nachhaltigen Investitionen dürfen ökologische oder soziale Ziele ebenfalls nicht erheblich beeinträchtigen.

Bei den wichtigsten nachteiligen Auswirkungenhandelt es sich um die bedeutendsten nachteiligen Auswirkungen von Investitions-entscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren in den Bereichen Umwelt, Soziales und Beschäftigung, Achtung der Menschenrechte und Bekämpfung von Korruption und Bestechung.
Wie wurden bei diesem Finanzprodukt die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigt?

Die Gesellschaft berücksichtigte für den Fonds die folgenden wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren aus Anhang I der Delegierten Verordnung (EU) 2022/​1288 der Kommission zur Ergänzung der Offenlegungsverordnung:

• CO2-Fußabdruck (Nr. 2);

• THG-Emissionsintensität der Unternehmen, in die investiert wurde (Nr. 3);

• Engagement in Unternehmen, die im Bereich der fossilen Brennstoffe tätig waren (Nr. 4);

• Verstöße gegen die UNGC- Grundsätze und gegen die Leitsätze der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) für multinationale Unternehmen (Nr. 10) und

• Engagement in umstrittenen Waffen (Antipersonenminen, Streumunition, chemische und biologische Waffen) (Nr. 14).

Die vorstehenden wichtigsten nachteiligen Auswirkungen wurden auf Produktebene durch die Anwendung der ESG-Bewertungsmethodik beziehungsweise der Ausschlüsse von Anlagen des Fonds berücksichtigt, die die beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale erfüllten, wie im Abschnitt „Welche Maßnahmen wurden während des Bezugszeitraums zur Erfüllung der ökologischen und/​oder sozialen Merkmale ergriffen?“ näher beschrieben wird.

Welche sind die Hauptinvestitionen dieses Finanzprodukts?
Die Liste umfasst die folgenden Investitionen, auf die der größte Anteil der im Bezugszeitraum getätigten Investitionen des Finanzprodukts entfiel:
01. November 2022 bis zum 31. Oktober 2023
Größte Investitionen Aufschlüsselung der Branchenstruktur gemäß NACE-Systematik In % des durchschnittlichen Portfoliovermögens Aufschlüsselung der Länder
Germany 21/​15.08.31 O – Öffentliche Verwaltung, Verteidigung; Sozialversicherung 9,8% Deutschland
Bundesrepublik 21/​15.02.31 O – Öffentliche Verwaltung, Verteidigung; Sozialversicherung 9,7% Deutschland
ING-DiBa 21/​07.10.28 MTN PF K – Erbringung von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen 4,9% Deutschland
Deutschland, Bundesrepublik 20/​15.08.30 O – Öffentliche Verwaltung, Verteidigung; Sozialversicherung 4,6% Deutschland
Landwirtschaftliche Rentenbank 21/​30.06.31 MTN K – Erbringung von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen 4,5% Deutschland
DZ HYP 15/​18.01.30 R.358 MTN PF K – Erbringung von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen 4,3% Deutschland
Dt. Apothek. u. Ärztebk. 17/​05.10.27 A.1444 MTN PF K – Erbringung von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen 3,8% Deutschland
Norddt. Landesbank 18/​18.01.28 MTN PF K – Erbringung von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen 3,7% Deutschland
Münchener Hypothekenbk. 13/​04.07.28 S.1618 MTN PF K – Erbringung von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen 3,7% Deutschland
Stadtsparkasse München 14/​02.09.24 PF R.7 K – Erbringung von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen 3,7% Deutschland
Germany 20/​15.02.30 O – Öffentliche Verwaltung, Verteidigung; Sozialversicherung 3,3% Deutschland
Commerzbank 15/​08.09.25 S.P10 MTN PF K – Erbringung von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen 3,2% Deutschland
Wuestenrot Bausparkasse 21/​19.10.29 K – Erbringung von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen 2,8% Deutschland
Stadtsparkasse München 15/​05.11.25 PF R.8 K – Erbringung von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen 2,8% Deutschland
Deutsche Apotheker- und Ärztebank 19/​13.11.29 MTN K – Erbringung von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen 2,7% Deutschland

für den Zeitraum vom 01. November 2022 bis zum 31. Oktober 2023

Wie hoch war der Anteil der nachhaltigkeitsbezogenen Investitionen?

Der Anteil der nachhaltigkeitsbezogenen Investitionen betrug zum Stichtag 75,78% des Portfoliovermögens.

Die Vermögensallokation gibt den jeweiligen Anteil der Investitionen in bestimmte Vermögenswerte an.
Wie sah die Vermögensallokation aus?

Dieser Fonds legte 75,78% seines Wertes in Vermögensgegenstände an, die den von der Gesellschaft definierten ESG-Standards entsprachen (#1 Ausgerichtet auf ökologische und soziale Merkmale).

24,22% des Wertes des Fonds wurden in Vermögensgegenstände angelegt, für die die ESGBewertungsmethodik nicht angewendet wurde oder für die keine vollständige ESG-Datenabdeckung vorlag (#2 Andere Investitionen).

#1 Ausgerichtet auf ökologische oder soziale Merkmale umfasst Investitionen des Finanzprodukts, die zur Erreichung der beworbenen ökologischen oder sozialen Merkmale getätigt wurden.
#2 Andere Investitionen umfasst die übrigen Investitionen des Finanzprodukts, die weder auf ökologische oder soziale Merkmale ausgerichtet sind noch als nachhaltige Investitionen eingestuft werden.

Die Kategorie #1 Ausgerichtet auf ökologische oder soziale Merkmale umfasst folgende Unterkategorien:

Die Unterkategorie#1B Andere ökologische oder soziale Merkmale umfasst Investitionen, die auf ökologische oder soziale Merkmale ausgerichtet sind, aber nicht als nachhaltige Investitionen eingestuft werden.

Mit Blick auf die EUTaxonomiekonformität umfassen die Kriterien für fossiles Gas die Begrenzung der Emissionen und die Umstellung auf erneuerbare Energie oder CO2-arme Kraftstoffe bis Ende 2035. Die Kriterien für Kernenergiebeinhalten umfassende Sicherheits- und Abfallentsorgungsvorschriften.
Ermöglichende Tätigkeitenwirken unmittelbar ermöglichend darauf hin, dass andere Tätigkeiten einen wesentlichen Beitrag zu den Umweltzielen leisten.

Übergangstätigkeitensind Tätigkeiten, für die es noch keine CO2-armen Alternativen gibt und die unter anderem Treibhausgas-emissionswerte aufweisen, die den besten Leistungen entsprechen.

Taxonomiekonforme Tätigkeiten, ausgedrückt durch den Anteil der:
Umsatzerlöse, die die gegenwärtige „Umweltfreundlichkeit“ der Unternehmen, in die investiert wird, widerspiegeln
Investitions- ausgaben (CapEx), die die umweltfreundlichen, für den Übergang zu einer grünen Wirtschaft relevanten Investitionen der Unternehmen, in die investiert wird, aufzeigen
Betriebsausgaben (OpEx), die die umweltfreundlichen betrieblichen Aktivitäten der Unternehmen, in die investiert wird, widerspiegeln
In welchen Wirtschaftssektoren wurden die Investitionen getätigt?

DWS Top Dividende
NACE-Code Aufschlüsselung der Branchenstruktur der NACE-Systematik In % des Portfoliovermögens
K Erbringung von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen 63,4%
M Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen 0,0%
O Öffentliche Verwaltung, Verteidigung; Sozialversicherung 32,0%
S Erbringung von sonstigen Dienstleitungen 2,5%
NA Sonstige 2,1%
Beteiligung an Unternehmen, die im Bereich der fossilen Brennstoffe tätig sind 0,0%

Stand: 31. Oktober 2023

Inwiefern waren die nachhaltigen Investitionen mit einem Umweltziel mit der EU-Taxonomie konform?

Der beworbene Anteil ökologisch nachhaltiger Investitionen, gemäß der Verordnung (EU) 2020/​852 (sogenannte Taxonomie- Verordnung) betrug 0% des Wertes des Fonds. Es konnte jedoch sein, dass einige nachhaltige Investitionen dennoch mit einem Umweltziel der Taxonomie-Verordnung konform waren.

WURDEMIT DEM FINANZPRODUKT IN EU-TAXONOMIEKONFORME TÄTIGKEITEN IM BEREICH FOSSILES GAS UND/​ODER KERNENERGIE INVESTIERT1?

[ ] Ja
[ ] In fossiles Gas [ ] In der Kernenergie
[X] Nein

Die Gesellschaft strebte keine Taxonomie-konformen Investitionen im Bereich fossiles Gas und/​oder Kernenergie an. Dennoch konnte es vorkommen, dass im Rahmen der Anlagestrategie auch in Unternehmen investiert wurde, die jedenfalls auch in diesen Bereichen tätig waren.

1Tätigkeiten im Bereich fossiles Gas und/​oder Kernenergie sind nur dann EU-taxonomiekonform, wenn sie zur Eindämmung des Klimawandels („Klimaschutz“) beitragen und kein Ziel der EU-Taxonomie erheblich beeinträchtigen – siehe Erläuterung am linken Rand. Die vollständigen Kriterien für EU-taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten im Bereich fossiles Gas und Kernenergie sind in der Delegierten Verordnung (EU) 2022/​1214 der Kommission festgelegt.

Die nachstehenden Grafiken zeigen den Mindestprozentsatz der EU-taxonomiekonformen Investitionen in Grün. Da es keine geeignete Methode zur Bestimmung der Taxonomiekonformität von Staatsanleihen* gibt, zeigt die erste Grafik die Taxonomiekonformität in Bezug auf alle Investitionen des Finanzprodukts einschließlich der Staatsanleihen, während die zweite Grafik die Taxonomiekonformität nur in Bezug auf die Investitionen des Finanzprodukts zeigt, die keine Staatsanleihen umfassen.

*Für die Zwecke dieser Diagramme umfasst der Begriff „Staatsanleihen“ alle Risikopositionen gegenüber Staaten.

Wie hoch ist der Anteil der Investitionen, die in Übergangstätigkeiten und ermöglichende Tätigkeiten geflossen sind?

Es bestand kein Anteil an Investitionen in Übergangswirtschaftstätigkeiten oder ermöglichende Tätigkeiten.

sind nachhaltige Investitionen mit einem Umweltziel, die die Kriterien für ökologisch nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten gemäß der Verordnung (EU) 2020/​852 nicht berücksichtigen.

Wie hoch war der Anteil der nicht mit der EU-Taxonomie konformen nachhaltigen Investitionen mit einem Umweltziel?

Nicht zutreffend.

Wie hoch war der Anteil der sozial nachhaltigen Investitionen?

Nicht zutreffend.

Welche Investitionen fielen unter „Andere Investitionen“, welcher Anlagezweck wurden mit ihnen verfolgt und gab es einen ökologischen oder sozialen Mindestschutz?

Unter #2 Andere Investitionen fielen Vermögensgegenstände von 24,22% des Wertes des Fonds, für die die ESG-Bewertungsmethodik nicht angewendet wurde oder für die keine vollständige ESG-Datenabdeckung vorlag.

Diese Toleranz galt nicht für die Norm-Bewertung, das hieß Unternehmen mussten die Verfahrensweisen einer guten Unternehmensführung anwenden.

Diese anderen Investitionen konnten alle in der Anlagepolitik vorgesehenen Vermögensgegenstände, einschließlich Bankguthaben und Derivate, umfassen.

„Andere Investitionen“ konnten zu Optimierung des Anlageergebnisses, für Diversifizierungs-, Liquiditäts- und Absicherungszwecke genutzt werden.

Ökologischer oder sozialer Mindestschutz wurde bei diesem Fonds bei den anderen Investitionen nicht oder nur teilweise berücksichtigt.

Welche Maßnahmen wurden während des Bezugszeitraums zur Erfüllung der ökologischen und/​oder sozialen Merkmale ergriffen?

Dieser Fonds verfolgte eine Anleihestrategie als Hauptanlagestrategie. Dabei wurden mindestens 51% in verzinsliche Wertpapieren in- und ausländischer Emittenten investiert. Darüber hinaus konnten für den Fonds die nach dem KAGB und den Anlagebedingungen zulässigen Vermögensgegenstände erworben werden. Derivate durften zu Investitions- und Absicherungszwecke erworben werden. Weitere Details zur Hauptanlagepolitik können dem Besonderen Teil des Verkaufsprospekts entnommen werden.

Das Fondsvermögen wurde vorwiegend in Anlagen investiert, die die definierten Standards für die beworbenen ökologischen oder sozialen Merkmale erfüllten, wie in den folgenden Abschnitten dargelegt. Die Strategie des Fonds im Hinblick auf die beworbenen ökologischen oder sozialen Merkmale war ein integraler Bestandteil der ESG Bewertungsmethode und wurde über die Anlagerichtlinien des Fonds fortlaufend überwacht.

Die ESG-Bewertung der Emittenten verfolgte einen ESG-Rating-Ansatz mit einer branchenspezifischen Aktivierung und Gewichtung von Kriterien und Indikatoren. Die vier Untersuchungsbereiche wurden ebenfalls in die übliche ESG-Darstellung übersetzt: Umwelt, Soziales, Unternehmensführung. ESG-Bewertungen wurden auf Ebene der drei Nachhaltigkeitsdimensionen auf einer Skala von 0-100 wiedergegeben, wobei 0 die schlechteste und 100 die beste Bewertung war. Die Kodierung der Skala in eine qualitative Bewertung sah wie folgt aus: sehr positiv, positiv, neutral, schwach.

Mindestens 75% des Wertes des Fonds wurden in Vermögensgegenstände von Emittenten und Investmentanteile angelegt, die definierte ESG-Standards in Bezug auf ökologische, soziale und die Unternehmensführung betreffende Merkmale („ESG-Standards“) erfüllten und einen positiven Nachhaltigkeitsscore gemäß der Methodik des externen Datenanbieters imug I rating aufwiesen (min. imug-Score 50 „positiv“). Emittenten beachteten bei ihrer Geschäftstätigkeit die in Artikel 2 Nummer 17der Offenlegungsverordnung genannten Governance-Aspekte.

Für den Fonds galten folgende umsatzbezogenen sektoralen Ausschlusskriterien für Emittenten: kontroverse Waffen (Umsatzschwelle: 0%), konventionelle Waffen, Tabak, Atomkraft, Alkohol, Pornografie, Glückspiel (Umsatzschwelle jeweils 5%), Öl und Kohle (für Öl und Kohleförderung gilt eine Umsatzschwelle von 5%, für Öl und Kohleverstromung eine Umsatzschwelle von 10%), Erdgas (Umsatzschwelle: 5%) sowie für Abbau, der Exploration und aus Dienstleistungen für Ölsand und Ölschiefer (Umsatzschwelle: 0%).

Bei der Investition in Investmentanteile wurden, neben dem finanziellen Erfolg, insbesondere ökologische und soziale Aspekte sowie die Grundsätze guter Unternehmensführung berücksichtigt, indem in Zielfonds investiert wurde, die über eine überdurchschnittliche ESG-Charakteristik verfügten. Insoweit wendete das Portfoliomanagement mit Unterstützung des Anbieters imug I rating die gleichen Prinzipien an, wie für die Wertpapierauswahl. Auch Investmentanteile wurden einem regelmäßigen Monitoring unterzogen und mussten auf der Liste der investierbaren Vermögensgegenstände enthalten sein.

Bis zu 25% des Wertes des Fonds konnten in Vermögensgegenstände angelegt werden, die nicht bewertet wurden oder den ESG-Standards nicht entsprachen.

Es gilt zu beachten: Es durften Emittenten erworben werden, die ihren Umsatz durch Aktivitätenim Zusammenhang mit der Energiegewinnung oder dem sonstigen Einsatz aus/​von Erdgas und Atomstrom sowie Förderung von Erdgas aus/​von Atomstrom generierten.

Bei den Referenzwerten handelt es sich um Indizes, mit denen gemessen wird, ob das Finanzprodukt die beworbenen ökologischen oder sozialen Merkmale erreicht.
Wie hat dieses Finanzprodukt im Vergleich zum bestimmten Referenzwert abgeschnitten?

Es war kein Index als Referenzwert festgelegt worden.

Hinweise

Wertentwicklung

Der Erfolg einer Investmentfondsanlage wird an der Wertentwicklung der Anteile gemessen. Als Basis für die Wertberechnung werden die Anteilwerte (= Rücknahmepreise) herangezogen, unter Hinzurechnung zwischenzeitlicher Ausschüttungen; bei inländischen thesaurierenden Fonds wird die – nach etwaiger Anrechnung ausländischer Quellensteuer – vom Fonds erhobene inländische Kapitalertragsteuer zuzüglich Solidaritätszuschlag hinzugerechnet. Die Berechnung der Wertentwicklung erfolgt nach der BVI-Methode. Angaben zur bisherigen Wertentwicklung erlauben keine Prognosen für die Zukunft.

Darüber hinaus sind in den Berichten auch die entsprechenden Vergleichsindizes – soweit vorhanden – dargestellt. Alle Grafik- und Zahlenangaben geben den Stand vom 31. Oktober 2023 wieder (sofern nichts anderes angegeben ist).

Verkaufsprospekte

Alleinverbindliche Grundlage des Kaufs ist der aktuelle Verkaufsprospekt einschließlich Anlagebedingungen sowie das Dokument „Wesentliche Anlegerinformationen“, die Sie bei der DWS Investment GmbH oder den Geschäftsstellen der Deutsche Bank AG und weiteren Zahlstellen erhalten.

Angaben zur Kostenpauschale

In der Kostenpauschale sind folgende Aufwendungen nicht enthalten:

a) im Zusammenhang mit dem Erwerb und der Veräußerung von Vermögensgegenständen entstehende Kosten;

b) im Zusammenhang mit den Kosten der Verwaltung und Verwahrung evtl. entstehende Steuern;

c) Kosten für die Geltendmachung und Durchsetzung von Rechtsansprüchen des Sondervermögens.

Details zur Vergütungsstruktur sind im aktuellen Verkaufsprospekt geregelt.

Ausgabe- und Rücknahmepreise

Börsentäglich im Internet
www.dws.de

Gesonderter Hinweis für betriebliche Anleger:

Anpassung des Aktiengewinns wegen des EuGH-Urteils in der Rs. STEKO Industriemontage GmbH und der Rechtsprechung des BFH zu § 40a KAGG

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in der Rs. STEKO Industriemontage GmbH (C-377/​07) entschieden, dass die Regelung im KStG für den Übergang vom körperschaftsteuerlichen Anrechnungsverfahren zum Halbeinkünfteverfahren in 2001 europarechtswidrig ist. Das Verbot für Körperschaften, Gewinnminderungen im Zusammenhang mit Beteiligungen an ausländischen Gesellschaften nach § 8b Absatz 3 KStG steuerwirksam geltend zu machen, galt nach § 34 KStG bereits in 2001, während dies für Gewinnminderungen im Zusammenhang mit Beteiligungen an inländischen Gesellschaften erst in 2002 galt. Dies widerspricht nach Auffassung des EuGH der Kapitalverkehrsfreiheit.

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil vom 28. Oktober 2009 (Az. I R 27/​08) entschieden, dass die Rs. STEKO grundsätzlich Wirkungen auf die Fondsanlage entfaltet. Mit BMF-Schreiben vom 01.02.2011 „Anwendung des BFH-Urteils vom 28. Oktober 2009 – I R 27/​08 beim Aktiengewinn („STEKO-Rechtsprechung“)“ hat die Finanzverwaltung insbesondere dargelegt, unter welchen Voraussetzungen nach ihrer Auffassung eine Anpassung eines Aktiengewinns aufgrund der Rs. STEKO möglich ist.

Der BFH hat zudem mit den Urteilen vom 25.6.2014 (I R 33/​09) und 30.7.2014 (I R 74/​12) im Nachgang zum Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 17. Dezember 2013 (1 BvL 5/​08, BGBl I 2014, 255) entschieden, dass Hinzurechnungen von negativen Aktiengewinnen aufgrund des § 40a KAGG i. d. F. des StSenkG vom 23. Oktober 2000 in den Jahren 2001 und 2002 nicht zu erfolgen hatten und dass steuerfreie positive Aktiengewinne nicht mit negativen Aktiengewinnen zu saldieren waren. Soweit also nicht bereits durch die STEKO-Rechtsprechung eine Anpassung des Anleger-Aktiengewinns erfolgt ist, kann ggf. nach der BFH-Rechtsprechung eine entsprechende Anpassung erfolgen. Die Finanzverwaltung hat sich hierzu bislang nicht geäußert.

Im Hinblick auf mögliche Maßnahmen aufgrund der BFH-Rechtsprechung empfehlen wir Anlegern mit Anteilen im Betriebsvermögen, einen Steuerberater zu konsultieren.

Zweite Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II)

Bezüglich der gemäß § 101 Abs. 2 Satz 5 des Kapitalanlagegesetzbuches erforderlichen Angaben nach § 134c Abs. 4 des Aktiengesetzes verweisen wir auf die Informationen, die auf der DWS-Homepage unter „Rechtliche Hinweise“ (www.dws.de/​ footer/​rechtliche-hinweise) gegeben werden.

Die Angaben zur Umschlagsrate des betreffenden Fondsportfolios werden auf der Website „dws.de“ bzw. „dws.com“ unter „Fonds-Fakten“ veröffentlicht. Sie finden diese auch unter folgender Adresse:

CSR Bond Plus (https:/​/​www.dws.de/​Rentenfonds/​de000a0m6w36-csr-bond-plus/​)

Russland/​Ukraine-Krise

Der Konflikt zwischen Russland und der Ukraine markiert einen dramatischen Wendepunkt in Europa, der unter anderem die Sicherheitsarchitektur und die Energiepolitik Europas nachhaltig beeinflusst und für erhebliche Volatilität gesorgt hat und auch weiterhin sorgen dürfte. Allerdings sind die konkreten bzw. möglichen mittel- bis langfristigen Auswirkungen der Krise auf die Konjunktur, einzelne Märkte und Branchen sowie die sozialen Implikationen angesichts der Unsicherheit zum Zeitpunkt der Aufstellung des vorliegenden Berichts nicht abschließend beurteilbar. Die Kapitalverwaltungsgesellschaft des Sondervermögens setzt deshalb ihre Bemühungen im Rahmen ihres Risikomanagements fort, um diese Unsicherheiten bewerten und ihren möglichen Auswirkungen auf die Aktivitäten, die Liquidität und die Wertentwicklung des Sondervermögens begegnen zu können. Die Kapitalverwaltungsgesellschaft ergreift alle als angemessen erachteten Maßnahmen, um die Anlegerinteressen bestmöglich zu schützen.

Fondsübertrag

Mit Wirkung zum 1. November 2023 wurder die Verwaltung des OGAW-Sondervermögen CSR Bond Plus von der DWS Investment GmbH auf die Monega Kapitalanlagegesellschaft mbH übertragen.

 

Frankfurt am Main, den 13. Februar 2024

DWS Investment GmbH, Frankfurt am Main

Die Geschäftsführung

Vermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die DWS Investment GmbH, Frankfurt am Main

Prüfungsurteil

Wir haben den Jahresbericht des Sondervermögens CSR Bond Plus – bestehend aus dem Tätigkeitsbericht für das Geschäftsjahr vom 1. November 2022 bis zum 31. Oktober 2023, der Vermögensübersicht und der Vermögensaufstellung zum 31. Oktober 2023, der Ertrags- und Aufwandsrechnung, der Verwendungsrechnung, der Entwicklungsrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. November 2022 bis zum 31. Oktober 2023 sowie der vergleichenden Übersicht über die letzten drei Geschäftsjahre, der Aufstellung der während des Berichtszeitraums abgeschlossenen Geschäfte, soweit diese nicht mehr Gegenstand der Vermögensaufstellung sind, und dem Anhang – geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der beigefügte Jahresbericht in allen wesentlichen Belangen den Vorschriften des deutschen Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB) und den einschlägigen europäischen Verordnungen und ermöglicht es unter Beachtung dieser Vorschriften, sich ein umfassendes Bild der tatsächlichen Verhältnisse und Entwicklungen des Sondervermögens zu verschaffen.

Grundlage für das Prüfungsurteil

Wir haben unsere Prüfung des Jahresberichts in Übereinstimmung mit § 102 KAGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresberichts“ unseres Vermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der DWS Investment GmbH unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zum Jahresbericht zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresbericht

Die gesetzlichen Vertreter der DWS Investment GmbH sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresberichts, der den Vorschriften des deutschen KAGB und den einschlägigen europäischen Verordnungen in allen wesentlichen Belangen entspricht und dafür, dass der Jahresbericht es unter Beachtung dieser Vorschriften ermöglicht, sich ein umfassendes Bild der tatsächlichen Verhältnisse und Entwicklungen des Sondervermögens zu verschaffen. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit diesen Vorschriften als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresberichts zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulation der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Jahresberichts sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, Ereignisse, Entscheidungen und Faktoren, welche die weitere Entwicklung des Sondervermögens wesentlich beeinflussen können, in die Berichterstattung einzubeziehen. Das bedeutet u.a., dass die gesetzlichen Vertreter bei der Aufstellung des Jahresberichts die Fortführung des Sondervermögens durch die DWS Investment GmbH zu beurteilen haben und die Verantwortung haben, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung des Sondervermögens, sofern einschlägig, anzugeben.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresbericht als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, sowie einen Vermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zum Jahresbericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 102 KAGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung.

Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern im Jahresbericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresberichts relevanten internen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieses Systems der DWS Investment GmbH abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern der DWS Investment GmbH bei der Aufstellung des Jahresberichts angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen auf der Grundlage erlangter Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fortführung des Sondervermögens durch die DWS Investment GmbH aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Vermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresbericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Vermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass das Sondervermögen durch die DWS Investment GmbH nicht fortgeführt wird.

beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresberichts insgesamt, einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresbericht die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresbericht es unter Beachtung der Vorschriften des deutschen KAGB und der einschlägigen europäischen Verordnungen ermöglicht, sich ein umfassendes Bild der tatsächlichen Verhältnisse und Entwicklungen des Sondervermögens zu verschaffen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen u.a. den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

 

Frankfurt am Main, den 13. Februar 2024

KPMG AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

 

Kuppler Steinbrenner
Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüfer
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