DWS Investment GmbH
Frankfurt am Main
Jahresbericht 01.11.2022 bis 31.10.2023
CSR Bond Plus
ISIN Nr.: DE000A0M6W36
Anlageziel und Anlageergebnis im Berichtszeitraum
Ziel der Anlagepolitik des CSR Bond Plus ist die Erwirtschaftung eines möglichst hohen Wertzuwachses. Um dies zu erreichen, investiert der Fonds vorwiegend in verzinsliche Anleihen in- und ausländischer Emittenten. Jeweils mehr als 35% des Fondsvermögens darf in Wertpapiere und Geldmarktinstrumente öffentlicher Aussteller investiert werden. Derivate können zu Investitions- und Absicherungszwecken eingesetzt werden. Im Rahmen des Wertpapierauswahlprozesses werden neben dem finanziellen Erfolg auch die ökologische und soziale Leistung eines Unternehmens sowie dessen Corporate Governance (ESG-Kriterien) berücksichtigt.
In den zurückliegenden zwölf Monaten bis Ende Oktober 2023 verzeichnete der Fonds eine Wertermäßigung von 0,1% je Anteil (nach BVI-Methode, in Euro).
Anlagepolitik im Berichtszeitraum
Als wesentliche Risiken sah das Portfoliomanagement insbesondere den Russland-Ukraine-Krieg sowie die Unsicherheiten hinsichtlich des künftigen Kurses der Zentralbanken, gerade auch angesichts deutlich gestiegener Inflationsraten einerseits und Anzeichen einer aufkommenden Rezession andererseits, an.
Die Portfoliostruktur wurde im Berichtszeitraum im Wesentlichen beibehalten. Der Fonds richtete dabei seinen Anlagefokus auf das Covered Bond-Segment (Pfandbriefe und pfandbriefähnliche Papiere) des Euro-Rentenmarktes. Regional legte das Management überwiegend in deutsche Emissionen an. Zudem engagierte sich der Fonds im Berichtszeitraum auch in deutsche Bundesanleihen.
Im Berichtszeitraum befanden sich die internationalen Kapitalmärkte in schwierigem Fahrwasser: Geopolitische Krisen wie der seit dem 24. Februar 2022 andauernde Russland-Ukraine-Krieg, hohe Inflation und verlangsamtes Wirtschaftswachstum trübten die Stimmung an den Märkten deutlich ein. Verschärfte Sanktionen der westlichen Länder gegen Russland sowie Lieferboykotte Russlands ließen die Preise für Energie (Öl, Gas, Kohle) und auch für Lebensmittel dramatisch ansteigen. Um der Inflation und deren Dynamik entgegenzuwirken, hoben viele Zentralbanken die Zinsen spürbar an und verabschiedeten sich damit von ihrer jahrelangen expansiven Geldpolitik. Im zurückliegenden Jahr bis Ende Oktober 2023 setzten die Zentralbanken ihren Zinserhöhungskurs fort: So erhöhte die US-Notenbank (Fed) ihre Leitzinsen weiter um 2,25 Prozentpunkte auf eine Bandbreite von 5,25% p.a. – 5,50% p.a., die Europäische Zentralbank (EZB) hob ihren Leitzins in acht Schritten von 1,25% p.a. auf 4,50% p.a. an. Vor diesem Hintergrund und mit Blick auf ein sich weltweit abschwächendes Wirtschaftswachstum mehrten sich bei den Marktakteuren zunehmend Befürchtungen einer um sich greifenden Rezession. Die Energie- und Erzeugerpreise gaben im weiteren Verlauf des Berichtzeitraums wieder etwas nach. Dennoch bewegte sich der Preisauftrieb – trotz des zuletzt nachlassenden Inflationsdrucks – Ende Oktober 2023 insgesamt immer noch auf hohem Niveau, insbesondere gemessen an der Kerninflation, bei der u.a. die schwankungsreichen Preise für Energie und Lebensmittel nicht berücksichtigt werden.
Der bereits zuvor nach einer langjährigen extremen Niedrigzinsphase einsetzende Renditeanstieg an den internationalen Bondmärkten setzte sich im Berichtszeitraum per Saldo weiter fort, begleitet von Anleihekursrückgängen. Kerntreiber des Renditeanstiegs waren die sich hartnäckig haltenden relativ hohen Inflationsraten sowie die zügigen Zinserhöhungen der Zentralbanken zur Inflationsbekämpfung. Zum kurzen Laufzeitende hin war der Renditeanstieg während der Berichtsperiode stärker, getrieben insbesondere durch die Leitzinserhöhungen der Zentralbanken. Insgesamt führte diese unterschiedlich ausgeprägte Renditeentwicklung vom kürzeren zum längeren Laufzeitende hin in Deutschland und den USA zu einer inversen Zinsstrukturkurve, das heißt kürzer laufende Zinspapiere rentierten höher als länger laufende.
Angesichts der Zinsunsicherheiten und zur antizyklischen Steuerung der Duration (durchschnittliche Kapitalbindung) setzte das Fondsmanagement zeitweise Finanzderivate wie Zins und Renten-Futures sowie Optionen auf diese Futures ein, um Kursrisiken aufgrund von Zinsänderungen zu begrenzen und Prämieneinnahmen zu realisieren.
CSR Bond Plus
Wertentwicklung im Überblick
ISIN | 1 Jahr | 3 Jahre | 5 Jahre |
DE000A0M6W36 | -0,1% | -15,4% | -13,6% |
Wertentwicklung nach BVI-Methode, d. h. ohne Berücksichtigung des Ausgabeaufschlages. Wertentwicklungen der Vergangenheit ermöglichen keine Prognose für die Zukunft.
Stand: 31.10.2023
Angaben auf Euro-Basis
Wesentliche Quellen des Veräußerungsergebnisses
Die wesentlichen Quellen des Veräußerungsergebnisses waren realisierte Verluste aus dem Verkauf von inländischen Rentenpapieren sowie aus dem Handel mit Futures. Dem gegenüber standen realisierte Gewinne aus dem Handel mit Optionen.
Informationen zu ökologischen und/oder sozialen Merkmalen
Dieses Produkt berichtete gemäß Artikel 8(1) der Verordnung (EU) 2019/2088 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor („SFDR“).
Die Darstellung der offenzulegenden Informationen für regelmäßige Berichte für Finanzprodukte im Sinne des Artikels 8(1) der Verordnung (EU) 2019/2088 (Verordnung über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor, „Offenlegungsverordnung“) sowie im Sinne des Artikels 6 der Verordnung (EU) 2020/852 (Taxonomie Verordnung) kann im hinteren Teil des Berichts entnommen werden.
Vermögensübersicht zum 31.10.2023
Bestand in EUR | %-Anteil am Fondsvermögen | |
I. Vermögensgegenstände | ||
1. Anleihen (Emittenten): | ||
Institute | 71.884.830,00 | 62,30 |
Zentralregierungen | 36.832.895,00 | 31,92 |
Unternehmen | 3.293.510,00 | 2,85 |
Sonst. Finanzierungsinstitutionen | 1.009.685,00 | 0,88 |
Summe Anleihen: | 113.020.920,00 | 97,95 |
2. Bankguthaben | 1.910.160,55 | 1,66 |
3. Sonstige Vermögensgegenstände | 455.411,49 | 0,39 |
II. Fondsvermögen | 115.386.492,04 | 100,00 |
Durch Rundung der Prozentanteile bei der Berechnung können geringfügige Rundungsdifferenzen entstanden sein.
Vermögensaufstellung zum 31.10.2023
Wertpapier- bezeichnung |
Stück bzw. Whg. in 1.000 |
Bestand | Käufe/ Zugänge |
Verkäufe/ Abgänge |
Kurs | Kurswert in EUR |
%-Anteil am Fonds- vermögen |
|
im Berichtszeitraum | ||||||||
Börsengehandelte Wertpapiere |
113.020.920,00 | 97,95 | ||||||
Verzinsliche Wertpapiere |
||||||||
0,0000 % Bundesrepublik 21/15.02.31 (DE0001102531) |
EUR | 14.000 | % | 82,7690 | 11.587.660,00 | 10,04 | ||
0,8750 % Commerzbank 15/08.09.25 S.P10 MTN PF (DE000CZ40KZ0) |
EUR | 4.000 | % | 95,1160 | 3.804.640,00 | 3,30 | ||
0,8750 % Commerzbank 18/18.04.28 MTN PF (DE000CZ40MQ5) |
EUR | 1.500 | % | 89,5510 | 1.343.265,00 | 1,16 | ||
0,0500 % Deutsche Apotheker- und Ärztebank 19/13.11.29 MTN (XS2079126467) |
EUR | 4.000 | % | 81,8640 | 3.274.560,00 | 2,84 | ||
4,0000 % Deutsche Bildung Studienfonds II 16/29.06.26 (DE000A2AAVM5) |
EUR | 900 | % | 95,0000 | 855.000,00 | 0,74 | ||
5,7500 % Deutsche Lichtmiete Fin. Oldenburg 18/10.01.23 IHS (DE000A2G9JL5) |
EUR | 500 | % | 5,0000 | 25.000,00 | 0,02 | ||
0,0000 % Deutschland, Bundesrepublik 20/15.08.30 (DE0001102507) |
EUR | 1.000 | 7.000 | % | 83,9700 | 839.700,00 | 0,73 | |
0,7500 % Dt. Apothek. u. Ärztebk. 17/05.10.27 A.1444 MTN PF (XS1693853944) |
EUR | 5.000 | % | 90,3520 | 4.517.600,00 | 3,92 | ||
0,7500 % Dt. Apothek. u. Ärztebk. 18/05.07.28 MTN PF (XS1852086211) |
EUR | 2.000 | % | 88,7020 | 1.774.040,00 | 1,54 | ||
0,8750 % DZ HYP 15/18.01.30 R.358 MTN PF (DE000A13SR38) |
EUR | 6.000 | % | 85,8850 | 5.153.100,00 | 4,47 | ||
1,2500 % Germany 17/15.08.48 (DE0001102432) |
EUR | 15.000 | 15.000 | % | 69,4040 | 10.410.600,00 | 9,02 | |
0,0000 % Germany 19/15.08.29 (DE0001102473) |
EUR | 1.000 | % | 86,2270 | 862.270,00 | 0,75 | ||
0,0000 % Germany 20/15.02.30 (DE0001102499) |
EUR | 1.500 | 4.000 | % | 85,1220 | 1.276.830,00 | 1,11 | |
0,0000 % Germany 20/15.08.30 (DE0001030708) |
EUR | 1.000 | 3.000 | % | 84,0780 | 840.780,00 | 0,73 | |
0,0000 % Germany 21/15.08.31 (DE0001102564) |
EUR | 13.500 | 1.500 | % | 81,5930 | 11.015.055,00 | 9,55 | |
0,9500 % Hamburger Sparkasse 14/05.12.24 A.28 PF (DE000A12UET0) |
EUR | 2.000 | % | 96,7310 | 1.934.620,00 | 1,68 | ||
0,7500 % Hypo Vorarlberg Bank 15/11.02.25 MTN PF (XS1188081936) |
EUR | 1.000 | % | 95,9310 | 959.310,00 | 0,83 | ||
0,2500 % ING- DiBa 16/16.11.26 PF (DE000A1KRJQ6) |
EUR | 3.000 | % | 90,9400 | 2.728.200,00 | 2,36 | ||
0,0100 % ING- DiBa 21/07.10.28 MTN PF (DE000A1KRJV6) |
EUR | 7.000 | % | 84,7930 | 5.935.510,00 | 5,14 | ||
0,0000 % Landwirtschaftliche Rentenbank 21/30.06.31 MTN (XS2359292955) |
EUR | 7.000 | % | 77,8550 | 5.449.850,00 | 4,72 | ||
2,5000 % Münchener Hypothekenbk. 13/04.07.28 S.1618 MTN PF (DE000MHB10J3) |
EUR | 4.500 | % | 96,1610 | 4.327.245,00 | 3,75 | ||
0,8500 % Münchener Hypothekenbk. 14/05.12.24 S.1677 MTN PF (DE000MHB2374) |
EUR | 2.000 | % | 96,8400 | 1.936.800,00 | 1,68 | ||
0,7500 % Norddt. Landesbank 18/18.01.28 MTN PF (DE000NLB2TD7) |
EUR | 5.000 | % | 89,6780 | 4.483.900,00 | 3,89 | ||
0,0100 % Sparkasse Pforzheim 20/07.02.28 (DE000A254QW3) |
EUR | 1.000 | % | 86,7870 | 867.870,00 | 0,75 | ||
0,8750 % Stadtsparkasse München 15/05.11.25 PF R.8 (DE000A168ZJ3) |
EUR | 3.500 | % | 94,6760 | 3.313.660,00 | 2,87 | ||
6,0000 % Tier Mobility 20/31.03.2025 (DE000A254RZ4) |
EUR | 1.000 | % | 47,5000 | 475.000,00 | 0,41 | ||
0,1250 % Wuestenrot Bausparkasse 21/19.10.29 (DE000WBP0BB8) |
EUR | 3.500 | 1.500 | % | 82,4830 | 2.886.905,00 | 2,50 | |
0,0100 % Wüstenrot Bausparkasse 20/20.10.27 PF (DE000WBP0A79) |
EUR | 2.000 | % | 87,5930 | 1.751.860,00 | 1,52 | ||
Verbriefte Geldmarktinstrumente |
||||||||
0,0500 % Commerzbank 16/11.07.24 S.P15 MTN PF (DE000CZ40LM6) |
EUR | 1.000 | % | 97,3450 | 973.450,00 | 0,84 | ||
5,0000 % Deutsche Bildung Studienfonds II 13/16.12.23 (DE000A1YCQ86) |
EUR | 2.000 | % | 98,0000 | 1.960.000,00 | 1,70 | ||
5,7500 % Deutsche Lichtmiete 18/01.12.23 (DE000A2NB9P4) |
EUR | 200 | % | 1,7550 | 3.510,00 | 0,00 | ||
1,1250 % DZ HYP 14/18.09.24 R.356 MTN PF (DE000A12UGG2) |
EUR | 2.500 | % | 97,5830 | 2.439.575,00 | 2,11 | ||
2,0000 % Hamburger Sparkasse 13/25.03.24 A.17 PF (DE000A1R07B5) |
EUR | 2.000 | 1.750 | % | 99,1965 | 1.983.930,00 | 1,72 | |
1,3500 % Kreissparkasse Göppingen 14/20.08.24 R.5 PF (DE000A12T457) |
EUR | 1.500 | % | 97,8715 | 1.468.072,50 | 1,27 | ||
1,1250 % Nassauische Sparkasse 14/21.10.24 E.24 PF (DE000A13R8H3) |
EUR | 1.000 | % | 97,2010 | 972.010,00 | 0,84 | ||
6,5000 % Procredit Holding 14/30.04.24 MTN (DE000A11QHV9) |
EUR | 1.000 | % | 98,4685 | 984.685,00 | 0,85 | ||
1,1250 % Sparkasse KölnBonn 14/14.10.24 S.22 S.022 MTN PF (DE000SK003B9) |
EUR | 3.300 | % | 97,3750 | 3.213.375,00 | 2,78 | ||
1,1250 % Stadtsparkasse München 14/02.09.24 PF R.7 (DE000A12T9Y5) |
EUR | 4.500 | % | 97,5885 | 4.391.482,50 | 3,81 | ||
Summe Wertpapiervermögen | 113.020.920,00 | 97,95 | ||||||
Bankguthaben und nicht verbriefte Geldmarktinstrumente |
1.910.160,55 | 1,66 | ||||||
Bankguthaben | 1.910.160,55 | 1,66 | ||||||
Verwahrstelle (täglich fällig) | ||||||||
EUR – Guthaben | EUR | 1.910.160,55 | % | 100 | 1.910.160,55 | 1,66 | ||
Sonstige Vermögensgegenstände | 455.411,49 | 0,39 | ||||||
Zinsansprüche | EUR | 455.411,49 | % | 100 | 455.411,49 | 0,39 | ||
Fondsvermögen | 115.386.492,04 | 100,00 | ||||||
Anteilwert | 94,90 | |||||||
Umlaufende Anteile | 1.215.823,546 |
Durch Rundung der Prozentanteile bei der Berechnung können geringfügige Rundungsdifferenzen entstanden sein.
Während des Berichtszeitraums abgeschlossene Geschäfte, soweit sie nicht mehr in der Vermögensaufstellung erscheinen
Käufe und Verkäufe in Wertpapieren, Investmentanteilen und Schuldscheindarlehen (Marktzuordnung zum Berichtsstichtag)
Wertpapierbezeichnung | Stück bzw. Whg. in 1.000 |
Käufe bzw. Zugänge |
Verkäufe bzw. Abgänge |
Börsengehandelte Wertpapiere | |||
Verzinsliche Wertpapiere | |||
0,2500 % Germany 19/15.02.29 (DE0001102465) | EUR | 1.000 | |
Verbriefte Geldmarktinstrumente | |||
0,3750 % Hamburg Commercial Bank 16/27.04.23 S.2580 (DE000HSH5Y29) |
EUR | 3.000 | |
2,0000 % Kreissparkasse Köln 13/20.02.23 E.1066 PF (DE000A1R01C6) |
EUR | 6.000 | |
0,6250 % Kreissparkasse Koln 15/29.05.23 E.1080 PF (DE000A14J5X5) |
EUR | 2.000 | |
0,5000 % ProCredit Holding 20/23.10.23 (DE000A289FD2) | EUR | 1.000 |
Derivate (in Opening-Transaktionen umgesetzte Optionsprämien bzw. Volumina der Optionsgeschäfte, bei Optionsscheinen Angabe der Käufe und Verkäufe)
Volumen in 1.000 | ||
Optionsrechte | ||
Optionsrechte auf Zins-Derivate | ||
Optionsrechte auf Zinsterminkontrakte | ||
Verkaufte Kaufoptionen (Call): | EUR | 336.958 |
(Basiswerte: EURO-BOBL DEC 23, EURO-BOBL SEP 23, EUROBUND DEC 23, EURO-BUND JUN 23, EURO-BUND MAR 23, EUROBUND SEP 23) | ||
Verkaufte Verkaufsoptionen (Put): | EUR | 157.851 |
(Basiswerte: EURO-BOBL DEC 23, EURO-BOBL JUN 23, EURO-BOBL MAR 23, EURO-BOBL SEP 23, EURO-BUND DEC 22, EUROBUND DEC 23, EURO-BUND JUN 23, EURO-BUND SEP 23) | ||
Terminkontrakte | ||
Zinsterminkontrakte | ||
Gekaufte Kontrakte: | EUR | 202.468 |
(Basiswerte: EURO-BOBL DEC 23, EURO-BOBL JUN 23, EURO-BOBL MAR 23, EURO-BOBL SEP 23, EURO-BUND DEC 22, EUROBUND DEC23, EURO-BUND JUN 23, EURO-BUND MAR 23, EUROBUND SEP 23) | ||
Verkaufte Kontrakte: | EUR | 11.886 |
(Basiswerte: EURO-BOBL MAR 23, EURO-BUND JUN 23, EUROBUND SEP 23) |
Ertrags- und Aufwandsrechnung (inkl. Ertragsausgleich)
für den Zeitraum vom 01.11.2022 bis 31.10.2023
I. Erträge | ||||
1. Zinsen aus inländischen Wertpapieren | EUR | 701.579,36 | ||
2. Zinsen aus ausländischen Wertpapieren (vor Quellensteuer) | EUR | 7.318,88 | ||
3. Zinsen aus Liquiditätsanlagen im Inland | EUR | 46.109,03 | ||
4. Sonstige Erträge | EUR | 5.836,74 | ||
Summe der Erträge | EUR | 760.844,01 | ||
II. Aufwendungen | ||||
1. Zinsen aus Kreditaufnahmen | EUR | -2.954,28 | ||
davon: | ||||
Bereitstellungszinsen | EUR | -811,91 | ||
2. Verwaltungsvergütung | EUR | -459.313,77 | ||
davon: | ||||
Kostenpauschale | EUR | -459.313,77 | ||
3. Sonstige Aufwendungen | EUR | -443,99 | ||
davon: | ||||
Aufwendungen für Rechts- und Beratungskosten |
. EUR | -443,99 | ||
Summe der Aufwendungen | EUR | -462.712,04 | ||
III. Ordentlicher Nettoertrag | EUR | 298.131,97 | ||
IV. Veräußerungsgeschäfte 1. Realisierte Gewinne |
EUR | 3.916.807,46 | ||
2. Realisierte Verluste | EUR | -8.291.370,56 | ||
Ergebnis aus Veräußerungsgeschäften | EUR | -4.374.563,10 | ||
V. Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres | EUR | -4.076.431,13 | ||
1. Nettoveränderung der nichtrealisierten Gewinne | EUR | -54.879,82 | ||
2. Nettoveränderung der nichtrealisierten Verluste | EUR | 4.201.664,17 | ||
VI. Nichtrealisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres | EUR | 4.146.784,35 | ||
VII. Ergebnis des Geschäftsjahres | EUR | 70.353,22 |
Hinweis: Die Nettoveränderung der nichtrealisierten Gewinne (Verluste) errechnet sich aus Gegenüberstellung der Summe aller nichtrealisierten Gewinne (Verluste) zum Ende des Geschäftsjahres und der Summe aller nichtrealisierten Gewinne (Verluste) zu Beginn des Geschäftsjahres. In die Summe der nichtrealisierten Gewinne (Verluste) fließen die positiven (negativen) Differenzen ein, die aus dem Vergleich der Wertansätze der einzelnen Vermögensgegenstände zum Berichtsstichtag mit den Anschaffungskosten resultieren.
Die nichtrealisierten Ergebnisse werden ohne Ertragsausgleich ausgewiesen.
Entwicklungsrechnung für das Sondervermögen
I. Wert des Sondervermögens am Beginn des Geschäftsjahres | EUR | 138.392.259,00 |
1. Ausschüttung/Steuerabschlag für das Vorjahr | EUR | -548.554,24 |
2. Mittelzufluss (netto) | EUR | -22.414.299,91 |
a) Mittelzuflüsse aus Anteilscheinverkäufen | EUR | 14.897.456,36 |
b) Mittelabflüsse aus Anteilscheinrücknahmen | EUR | -37.311.756,27 |
3. Ertrags- und Aufwandsausgleich | EUR | -113.266,03 |
4. Ergebnis des Geschäftsjahres | EUR | 70.353,22 |
davon: | ||
Nettoveränderung der nichtrealisierten Gewinne | EUR | -54.879,82 |
Nettoveränderung der nichtrealisierten Verluste | EUR | 4.201.664,17 |
II. Wert des Sondervermögens am Ende des Geschäftsjahres | EUR | 115.386.492,04 |
Verwendungsrechnung für das Sondervermögen
Berechnung der Ausschüttung | Insgesamt | Je Anteil | |
I. Für die Ausschüttung verfügbar | |||
1. Vortrag aus dem Vorjahr | EUR | 0,00 | 0,00 |
2. Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres | EUR | -4.076.431,13 | -3,35 |
3. Zuführung aus dem Sondervermögen 1) | EUR | 4.076.431,13 | 3,35 |
II. Nicht für die Ausschüttung verwendet | |||
1. Der Wiederanlage zugeführt | EUR | 0,00 | 0,00 |
2. Vortrag auf neue Rechnung | EUR | 0,00 | 0,00 |
III. Gesamtausschüttung | EUR | 0,00 | 0,00 |
1) Die Zuführung aus dem Sondervermögen resultiert aus der Berücksichtigung von realisierten Verlusten.
Vergleichende Übersicht über die letzten drei Geschäftsjahre
Fondsvermögen am Ende des Geschäftsjahres EUR |
Anteilwert EUR | |
2023 | 115.386.492,04 | 94,90 |
2022 | 138.392.259,00 | 95,38 |
2021 | 198.757.292,46 | 111,63 |
2020 | 139.483.369,36 | 114,75 |
Anhang gemäß § 7 Nr. 9 KARBV
Angaben nach der Derivateverordnung
Das durch Derivate erzielte zu Grunde liegende Exposure:
EUR 0,00
Angaben nach dem qualifizierten Ansatz:
Zusammensetzung des Vergleichsvermögens
REX Index
Potenzieller Risikobetrag für das Marktrisiko
kleinster potenzieller Risikobetrag | % | 80,605 |
größter potenzieller Risikobetrag | % | 149,070 |
durchschnittlicher potenzieller Risikobetrag | % | 116,502 |
Die Risikokennzahlen wurden für den Zeitraum vom 01.11.2022 bis 31.10.2023 auf Basis der VaR-Methode der historischen Simulation mit den Parametern 99% Konfidenzniveau, 10 Tage Haltedauer unter Verwendung eines effektiven, historischen Beobachtungszeitraumes von einem Jahr berechnet. Als Bewertungsmaßstab wird das Risiko eines derivatefreien Vergleichsvermögens herangezogen. Unter dem Marktrisiko versteht man das Risiko, das sich aus der ungünstigsten Entwicklung von Marktpreisen für das Sondervermögen ergibt. Bei der Ermittlung des Marktrisikopotenzials wendet die Gesellschaft den qualifizierten Ansatz im Sinne der Derivate-Verordnung an.
Die durchschnittliche Hebelwirkung aus der Nutzung von Derivaten betrug im Berichtszeitraum 1,2, wobei zur Berechnung der Hebelwirkung die Bruttomethode verwendet wurde.
Sonstige Angaben
Anteilwert: EUR 94,90
Umlaufende Anteile: 1.215.823,546
Angabe zu den Verfahren zur Bewertung der Vermögensgegenstände:
Die Bewertung erfolgt durch die Verwahrstelle unter Mitwirkung der Kapitalverwaltungsgesellschaft. Die Verwahrstelle stützt sich hierbei grundsätzlich auf externe Quellen.
Sofern keine handelbaren Kurse vorliegen, werden Bewertungsmodelle zur Preisermittlung (abgeleitete Verkehrswerte) genutzt, die zwischen Verwahrstelle und Kapitalverwaltungsgesellschaft abgestimmt sind und sich so weit als möglich auf Marktparameter stützen. Diese Vorgehensweise unterliegt einem permanenten Kontrollprozess. Preisauskünfte Dritter werden durch andere Preisquellen, modellhafte Rechnungen oder durch andere geeignete Verfahren auf Plausibilität geprüft.
Die in diesem Bericht ausgewiesenen Anlagen werden in geringem Maße zu abgeleiteten Verkehrswerten bewertet.
Angaben zur Transparenz sowie zur Gesamtkostenquote:
Die Gesamtkostenquote belief sich auf 0,40% p.a. Die Gesamtkostenquote drückt die Summe der Kosten und Gebühren (ohne Transaktionskosten) einschließlich eventueller Bereitstellungszinsen als Prozentsatz des durchschnittlichen Fondsvolumens innerhalb eines Geschäftsjahres aus.
Für das Sondervermögen ist gemäß den Anlagebedingungen eine an die Kapitalverwaltungsgesellschaft abzuführende Pauschalgebühr von 0,40% p.a. vereinbart. Davon entfallen bis zu 0,08% p.a. auf die Verwahrstelle und bis zu 0,02% p.a. auf Dritte (Druck- und Veröffentlichungskosten, Abschlussprüfung sowie Sonstige).
Im Geschäftsjahr vom 1. November 2022 bis 31. Oktober 2023 erhielt die Kapitalverwaltungsgesellschaft DWS Investment GmbH für das Investmentvermögen CSR Bond Plus keine Rückvergütung der aus dem Sondervermögen an die Verwahrstelle oder an Dritte geleisteten Vergütungen und Aufwendungserstattungen, bis auf von Brokern zur Verfügung gestellte Finanzinformationen für Research-Zwecke.
Die Gesellschaft zahlt von dem auf sie entfallenden Teil der Kostenpauschale weniger als 10% an Vermittler von Anteilen des Sondervermögens auf den Bestand von vermittelten Anteilen.
Die wesentlichen sonstigen Erträge und sonstigen Aufwendungen sind in der Ertrags- und Aufwandsrechnung dargestellt.
Die im Berichtszeitraum gezahlten Transaktionskosten beliefen sich auf EUR 8.813,93. Die Transaktionskosten berücksichtigen sämtliche Kosten, die im Berichtszeitraum für Rechnung des Fonds separat ausgewiesen bzw. abgerechnet wurden und in direktem Zusammenhang mit einem Kauf oder Verkauf von Vermögensgegenständen stehen. Eventuell gezahlte Finanztransaktionssteuern werden in die Berechnung einbezogen.
Der Anteil der Transaktionen, die im Berichtszeitraum für Rechnung des Fondsvermögens über Broker ausgeführt wurden, die eng verbundene Unternehmen und Personen (Anteil von fünf Prozent und mehr) sind, betrug 3,85 Prozent der Gesamttransaktionen. Ihr Umfang belief sich hierbei auf insgesamt 1 245 973,55 EUR.
Angaben zur Mitarbeitervergütung
Die DWS Investment GmbH („die Gesellschaft“) ist ein Tochterunternehmen der DWS Group GmbH & Co. KGaA („DWS KGaA“) und unterliegt im Hinblick auf die Gestaltung ihres Vergütungssystems den aufsichtsrechtlichen Anforderungen der fünften Richtlinie betreffend bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren („OGAW V-Richt-linie“) und der Richtlinie über die Verwaltung alternativer Investmentfonds („AIFM-Richtlinie“) sowie den Leitlinien der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde für solide Vergütungspolitiken („ESMA-Leitlinien“).
Vergütungsrichtlinie & Governance
Für die Gesellschaft gilt die gruppenweite Vergütungsrichtlinie, die die DWS KGaA für sich und alle ihre Tochterunternehmen (zusammen „DWS Konzern“ oder „Konzern“) eingeführt hat. Im Einklang mit der Konzernstruktur wurden Ausschüsse eingerichtet, die die Angemessenheit des Vergütungssystems und die Einhaltung der aufsichtsrechtlichen Vorgaben zur Vergütung sicherstellen und für deren Überprüfung verantwortlich sind.
So wurde unterhalb der DWS KGaA Geschäftsführung das DWS Compensation Committee mit der Entwicklung und Gestaltung von nachhaltigen Vergütungsgrundsätzen, der Erstellung von Empfehlungen zur Gesamtvergütung sowie der Sicherstellung einer angemessenen Governance und Kontrolle im Hinblick auf Vergütung und Zusatzleistungen für den Konzern beauftragt.
Weiterhin wurde das Remuneration Committee eingerichtet, um den Aufsichtsrat der DWS KGaA bei der Überwachung der angemessenen Ausgestaltung der Vergütungssysteme für alle Konzernmitarbeiter zu unterstützen. Dies erfolgt mit Blick auf die Ausrichtung der Vergütungsstrategie auf die Geschäfts- und Risikostrategie sowie unter Berücksichtigung der Auswirkung des Vergütungssystems auf das konzernweite Risiko-, Kapital- und Liquiditätsmanagement.
Im Rahmen der jährlichen internen Überprüfung auf Konzernebene wurde festgestellt, dass die Ausgestaltung des Vergütungssystems angemessen ist und keine wesentlichen Unregelmäßigkeiten vorliegen.
Vergütungsstruktur
Die Mitarbeitervergütung setzt sich aus fixer und variabler Vergütung zusammen. Die fixe Vergütung entlohnt die Mitarbeiter entsprechend ihrer Qualifikation, Erfahrung und Kompetenzen sowie der Anforderung, der Bedeutung und des Umfangs ihrer Funktion. Die variable Vergütung spiegelt die Leistung auf Konzern-, Geschäftsbereichs- und individueller Ebene wider.
Grundsätzlich besteht die variable Vergütung aus zwei Elementen – der DWS-Komponente und der individuellen Komponente. Die DWS-Komponente wird auf Basis der Zielerreichung wesentlicher Konzernerfolgskennzahlen ermittelt. Für das Geschäftsjahr 2022 waren diese: Bereinigte Aufwand-Ertrag-Relation, Nettomittelaufkommen und ESG-Kennzahlen. Die individuelle Komponente der variablen Vergütung berücksichtigt eine Reihe von finanziellen und nicht-finanziellen Faktoren, Verhältnismäßigkeiten innerhalb der Vergleichsgruppe und Überlegungen zur Mitarbeiterbindung. Variable Vergütung kann im Fall von negativen Erfolgsbeiträgen oder Fehlverhalten entsprechend reduziert oder komplett gestrichen werden. Sie wird grundsätzlich nur gewährt und ausgezahlt, wenn die Gewährung für den Konzern tragfähig ist. Im laufenden Beschäftigungsverhältnis werden keine Garantien für eine variable Vergütung vergeben. Garantierte variable Vergütung wird nur bei Neueinstellungen in eng begrenztem Rahmen und limitiert auf das erste Anstellungsjahr vergeben.
Die Vergütungsstrategie ist darauf ausgerichtet, ein angemessenes Verhältnis zwischen fester und variabler Vergütung zu erreichen. Dies trägt dazu bei, die Mitarbeitervergütung an den Interessen von Kunden, Investoren und Aktionären sowie an den Branchenstandards auszurichten. Gleichzeitig wird sichergestellt, dass die fixe Vergütung einen ausreichend hohen Anteil an der Gesamtvergütung ausmacht, um dem Konzern volle Flexibilität bei der Gewährung variablen Vergütung zu ermöglichen.
Festlegung der variablen Vergütung und angemessene Risikoadjustierung
Der Gesamtbetrag der variablen Vergütung unterliegt angemessenen Risikoanpassungsmaßnahmen, die Ex-ante- und Ex-post-Risikoanpassungen umfassen. Die solide Methodik soll sicherstellen, dass die Bestimmung der variablen Vergütung die risikobereinigte Performance sowie die Kapital- und Liquiditätsposition des Konzerns widerspiegelt. Bei der Bewertung der Leistung der Geschäftsbereiche werden eine Reihe von Überlegungen herangezogen. Die Leistung wird im Zusammenhang mit finanziellen und nicht-finanziellen Zielen auf der Grundlage von Balanced Scorecards bewertet. Die Zuteilung von variabler Vergütung zu den Infrastrukturbereichen und insbesondere zu den Kontrollfunktionen hängt zwar vom Gesamtergebnis des Konzerns ab, nicht aber von den Ergebnissen der von ihnen überwachten Geschäftsbereiche.
Auf individueller Mitarbeiterebene gelten Grundsätze für die Festlegung der variablen Vergütung. Diese enthalten Informationen über die Faktoren und Messgrößen, die bei Entscheidungen zur individuellen variablen Vergütung berücksichtigt werden müssen. Dazu zählen beispielsweise Investmentperformance, Kundenbindung, Erwägungen zur Unternehmenskultur sowie Zielvereinbarungen und Leistungsbeurteilungen im Rahmen des Ansatzes der Ganzheitliche Leistung. Zudem werden Hinweise der Kontrollfunktinen und Disziplinarmaßnahmen sowie deren Einfluss auf die variable Vergütung einbezogen.
Nachhaltige Vergütung
Nachhaltigkeit und Nachhaltigkeitsrisiken sind elementarer Bestandteil bei der Bestimmung der variablen Vergütung. Dementsprechend steht die DWS Vergütungsrichtlinie mit den für den Konzern geltenden Nachhaltigkeitskriterien im Einklang. Dadurch schafft der DWS Konzern Verhaltensanreize, die sowohl die Investoreninteressen als auch den langfristigen Erfolg des Unternehmens fördern. Relevante Nachhaltigkeitsfaktoren werden regelmäßig überprüft und in die Gestaltung der Vergütungsstruktur integriert.
Vergütung für das Jahr 2022
Das DWS Compensation Committee hat die Tragfähigkeit der variablen Vergütung für das Jahr 2022 kontrolliert und festgestellt, dass die Kapital- und Liquiditätsausstattung des Konzerns über den regulatorisch vorgeschriebenen Mindestanforderungen und dem internen Schwellenwert für die Risikotoleranz liegt. Als Teil der im März 2023 für das Geschäftsjahr 2022 gewährten variablen Vergütung wird die DWS-Komponente auf Basis der Bewertung der festgelegten Leistungskennzahlen gewährt. Die Geschäftsführung hat für 2022 eine Auszahlungsquote der DWS-Komponente von 76,25 % festgelegt.
Vergütungssystem für Risikoträger
Gemäß den regulatorischen Anforderungen hat die Gesellschaft Risikoträger ermittelt. Das Identifizierungsverfahren wurde im Einklang mit den Konzerngrundsätzen durchgeführt und basiert auf der Bewertung des Einflusses folgender Kategorien von Mitarbeitern auf das Risikoprofil der Gesellschaft oder einen von ihr verwalteten Fonds und: (a) Geschäftsführung/Senior Management, (b) Portfolio-/Investmentmanager, (c) Kontrollfunktionen, (d) Mitarbeiter mit Leitungsfunktionen in Verwaltung, Marketing und Human Resources, (e) sonstige Mitarbeiter (Risikoträger) mit wesentlichem Einfluss, (f) sonstige Mitarbeiter in der gleichen Vergütungsstufe wie sonstige Risikoträger, deren Tätigkeit einen Einfluss auf das Risikoprofil der Gesellschaft oder des Konzerns hat.
Mindestens 40 % der variablen Vergütung für Risikoträger werden aufgeschoben vergeben. Des Weiteren werden für wichtige Anlageexperten mindestens 50 % sowohl des direkt ausgezahlten als auch des aufgeschobenen Teils in Form von aktienbasierten oder fondsbasierten Instrumenten des DWS Konzerns gewährt. Alle aufgeschobenen Komponenten unterliegen bestimmten Leistungs- und Verfallbedingungen, um eine angemessene nachträgliche Risikoadjustierung zu gewährleisten. Bei einer variablen Vergütung von weniger als EUR 50.000 erhalten Risikoträger ihre gesamte variablen Vergütung in bar und ohne Aufschub.
Zusammenfassung der Informationen zur Vergütung für die Gesellschaft für 2022¹
Jahresdurchschnitt der Mitarbeiterzahl | 482 | |
Gesamtvergütung | EUR | 101.532.202 |
Fixe Vergütung | EUR | 63.520.827 |
Variable Vergütung | EUR | 38.011.375 |
davon: Carried Interest | EUR | 0 |
Gesamtvergütung für Senior Management 2) | EUR | 5.846.404 |
Gesamtvergütung für sonstige Risikoträger | EUR | 7.866.362 |
Gesamtvergütung für Mitarbeiter mit Kontrollfunktionen | EUR | 2.336.711 |
1) Vergütungsdaten für Delegierte, an die die Gesellschaft Portfolio- oder Risikomanagementaufgaben übertragen hat, sind nicht in der Tabelle erfasst.
2) „Senior Management“ umfasst nur die Geschäftsführung der Gesellschaft. Die Geschäftsführung erfüllt die Definition als Führungskräfte der Gesellschaft. Über die Geschäftsführung hinaus wurden keine weiteren Führungskräfte identifiziert.
Angaben gemäß Verordnung (EU) 2015/2365 über die Transparenz von Wertpapierfinanzierungsgeschäften (WpFinGesch.) und der Weiterverwendung sowie zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 – Ausweis nach Abschnitt A
Im Berichtszeitraum lagen keine Wertpapierfinanzierungsgeschäfte gemäß der o.g. rechtlichen Bestimmung vor.
Regelmäßige Informationen zu den in Artikel 8 Absätze 1, 2 und 2a der Verordnung (EU) 2019/2088 und Artikel 6 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2020/852 genannten Finanzprodukten
Name des Produkts: CSR Bond Plus | |
Unternehmenskennung (LEI-Code): 549300RWS3PPVCLLL670 | |
ISIN: DE000A0M6W36 |
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Inwieweit wurden die mit dem Finanzprodukt beworbenen ökologischen und/oder sozialen Merkmale erfüllt?
Die Gesellschaft bewarbt mit diesem Fonds ökologische und soziale Merkmale in den Bereichen Klimaschutz, soziale Normen sowie Unternehmensführung (Governance) und der allgemeinen ESGQualität, indem folgende Ausschlusskriterien angewendet wurden: (1) Klima- und Transitionsrisiken, (2) Norm-Verstöße im Hinblick auf die Einhaltung internationaler Normen für Unternehmensführung, Menschen- und Arbeitnehmerrechte, Kunden- und Umweltsicherheit und Geschäftsethik, (3)Im Bereich ESG-Qualität wurden Emittenten allgemein zu ihrer Vergleichsgruppe in Bezug gesetzt und bei einem schlechten Vergleichsergebnis ausgeschlossen, (4) Kontroverse Sektoren für Unternehmen, die eine vordefinierte Umsatzgrenze überstiegen, (5) Kontroverse Waffen. Die Gesellschaft hatte für diesen Fonds keinen Referenzwert für die Erreichung der beworbenen ökologischen und/oder sozialen Merkmale bestimmt. |
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Wie wurden bei diesem Finanzprodukt die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigt?
Die Gesellschaft berücksichtigte für den Fonds die folgenden wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren aus Anhang I der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1288 der Kommission zur Ergänzung der Offenlegungsverordnung: • CO2-Fußabdruck (Nr. 2); • THG-Emissionsintensität der Unternehmen, in die investiert wurde (Nr. 3); • Engagement in Unternehmen, die im Bereich der fossilen Brennstoffe tätig waren (Nr. 4); • Verstöße gegen die UNGC- Grundsätze und gegen die Leitsätze der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) für multinationale Unternehmen (Nr. 10) und • Engagement in umstrittenen Waffen (Antipersonenminen, Streumunition, chemische und biologische Waffen) (Nr. 14). Die vorstehenden wichtigsten nachteiligen Auswirkungen wurden auf Produktebene durch die Anwendung der ESG-Bewertungsmethodik beziehungsweise der Ausschlüsse von Anlagen des Fonds berücksichtigt, die die beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale erfüllten, wie im Abschnitt „Welche Maßnahmen wurden während des Bezugszeitraums zur Erfüllung der ökologischen und/oder sozialen Merkmale ergriffen?“ näher beschrieben wird. |
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Welche sind die Hauptinvestitionen dieses Finanzprodukts? | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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für den Zeitraum vom 01. November 2022 bis zum 31. Oktober 2023 |
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Wie hoch war der Anteil der nachhaltigkeitsbezogenen Investitionen?
Der Anteil der nachhaltigkeitsbezogenen Investitionen betrug zum Stichtag 75,78% des Portfoliovermögens. |
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Dieser Fonds legte 75,78% seines Wertes in Vermögensgegenstände an, die den von der Gesellschaft definierten ESG-Standards entsprachen (#1 Ausgerichtet auf ökologische und soziale Merkmale). 24,22% des Wertes des Fonds wurden in Vermögensgegenstände angelegt, für die die ESGBewertungsmethodik nicht angewendet wurde oder für die keine vollständige ESG-Datenabdeckung vorlag (#2 Andere Investitionen).
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Welche Maßnahmen wurden während des Bezugszeitraums zur Erfüllung der ökologischen und/oder sozialen Merkmale ergriffen?
Dieser Fonds verfolgte eine Anleihestrategie als Hauptanlagestrategie. Dabei wurden mindestens 51% in verzinsliche Wertpapieren in- und ausländischer Emittenten investiert. Darüber hinaus konnten für den Fonds die nach dem KAGB und den Anlagebedingungen zulässigen Vermögensgegenstände erworben werden. Derivate durften zu Investitions- und Absicherungszwecke erworben werden. Weitere Details zur Hauptanlagepolitik können dem Besonderen Teil des Verkaufsprospekts entnommen werden. Das Fondsvermögen wurde vorwiegend in Anlagen investiert, die die definierten Standards für die beworbenen ökologischen oder sozialen Merkmale erfüllten, wie in den folgenden Abschnitten dargelegt. Die Strategie des Fonds im Hinblick auf die beworbenen ökologischen oder sozialen Merkmale war ein integraler Bestandteil der ESG Bewertungsmethode und wurde über die Anlagerichtlinien des Fonds fortlaufend überwacht. Die ESG-Bewertung der Emittenten verfolgte einen ESG-Rating-Ansatz mit einer branchenspezifischen Aktivierung und Gewichtung von Kriterien und Indikatoren. Die vier Untersuchungsbereiche wurden ebenfalls in die übliche ESG-Darstellung übersetzt: Umwelt, Soziales, Unternehmensführung. ESG-Bewertungen wurden auf Ebene der drei Nachhaltigkeitsdimensionen auf einer Skala von 0-100 wiedergegeben, wobei 0 die schlechteste und 100 die beste Bewertung war. Die Kodierung der Skala in eine qualitative Bewertung sah wie folgt aus: sehr positiv, positiv, neutral, schwach. Mindestens 75% des Wertes des Fonds wurden in Vermögensgegenstände von Emittenten und Investmentanteile angelegt, die definierte ESG-Standards in Bezug auf ökologische, soziale und die Unternehmensführung betreffende Merkmale („ESG-Standards“) erfüllten und einen positiven Nachhaltigkeitsscore gemäß der Methodik des externen Datenanbieters imug I rating aufwiesen (min. imug-Score 50 „positiv“). Emittenten beachteten bei ihrer Geschäftstätigkeit die in Artikel 2 Nummer 17der Offenlegungsverordnung genannten Governance-Aspekte. Für den Fonds galten folgende umsatzbezogenen sektoralen Ausschlusskriterien für Emittenten: kontroverse Waffen (Umsatzschwelle: 0%), konventionelle Waffen, Tabak, Atomkraft, Alkohol, Pornografie, Glückspiel (Umsatzschwelle jeweils 5%), Öl und Kohle (für Öl und Kohleförderung gilt eine Umsatzschwelle von 5%, für Öl und Kohleverstromung eine Umsatzschwelle von 10%), Erdgas (Umsatzschwelle: 5%) sowie für Abbau, der Exploration und aus Dienstleistungen für Ölsand und Ölschiefer (Umsatzschwelle: 0%). Bei der Investition in Investmentanteile wurden, neben dem finanziellen Erfolg, insbesondere ökologische und soziale Aspekte sowie die Grundsätze guter Unternehmensführung berücksichtigt, indem in Zielfonds investiert wurde, die über eine überdurchschnittliche ESG-Charakteristik verfügten. Insoweit wendete das Portfoliomanagement mit Unterstützung des Anbieters imug I rating die gleichen Prinzipien an, wie für die Wertpapierauswahl. Auch Investmentanteile wurden einem regelmäßigen Monitoring unterzogen und mussten auf der Liste der investierbaren Vermögensgegenstände enthalten sein. Bis zu 25% des Wertes des Fonds konnten in Vermögensgegenstände angelegt werden, die nicht bewertet wurden oder den ESG-Standards nicht entsprachen. Es gilt zu beachten: Es durften Emittenten erworben werden, die ihren Umsatz durch Aktivitätenim Zusammenhang mit der Energiegewinnung oder dem sonstigen Einsatz aus/von Erdgas und Atomstrom sowie Förderung von Erdgas aus/von Atomstrom generierten. |
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Hinweise
Wertentwicklung
Der Erfolg einer Investmentfondsanlage wird an der Wertentwicklung der Anteile gemessen. Als Basis für die Wertberechnung werden die Anteilwerte (= Rücknahmepreise) herangezogen, unter Hinzurechnung zwischenzeitlicher Ausschüttungen; bei inländischen thesaurierenden Fonds wird die – nach etwaiger Anrechnung ausländischer Quellensteuer – vom Fonds erhobene inländische Kapitalertragsteuer zuzüglich Solidaritätszuschlag hinzugerechnet. Die Berechnung der Wertentwicklung erfolgt nach der BVI-Methode. Angaben zur bisherigen Wertentwicklung erlauben keine Prognosen für die Zukunft.
Darüber hinaus sind in den Berichten auch die entsprechenden Vergleichsindizes – soweit vorhanden – dargestellt. Alle Grafik- und Zahlenangaben geben den Stand vom 31. Oktober 2023 wieder (sofern nichts anderes angegeben ist).
Verkaufsprospekte
Alleinverbindliche Grundlage des Kaufs ist der aktuelle Verkaufsprospekt einschließlich Anlagebedingungen sowie das Dokument „Wesentliche Anlegerinformationen“, die Sie bei der DWS Investment GmbH oder den Geschäftsstellen der Deutsche Bank AG und weiteren Zahlstellen erhalten.
Angaben zur Kostenpauschale
In der Kostenpauschale sind folgende Aufwendungen nicht enthalten:
a) im Zusammenhang mit dem Erwerb und der Veräußerung von Vermögensgegenständen entstehende Kosten;
b) im Zusammenhang mit den Kosten der Verwaltung und Verwahrung evtl. entstehende Steuern;
c) Kosten für die Geltendmachung und Durchsetzung von Rechtsansprüchen des Sondervermögens.
Details zur Vergütungsstruktur sind im aktuellen Verkaufsprospekt geregelt.
Ausgabe- und Rücknahmepreise
Börsentäglich im Internet
www.dws.de
Gesonderter Hinweis für betriebliche Anleger:
Anpassung des Aktiengewinns wegen des EuGH-Urteils in der Rs. STEKO Industriemontage GmbH und der Rechtsprechung des BFH zu § 40a KAGG
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in der Rs. STEKO Industriemontage GmbH (C-377/07) entschieden, dass die Regelung im KStG für den Übergang vom körperschaftsteuerlichen Anrechnungsverfahren zum Halbeinkünfteverfahren in 2001 europarechtswidrig ist. Das Verbot für Körperschaften, Gewinnminderungen im Zusammenhang mit Beteiligungen an ausländischen Gesellschaften nach § 8b Absatz 3 KStG steuerwirksam geltend zu machen, galt nach § 34 KStG bereits in 2001, während dies für Gewinnminderungen im Zusammenhang mit Beteiligungen an inländischen Gesellschaften erst in 2002 galt. Dies widerspricht nach Auffassung des EuGH der Kapitalverkehrsfreiheit.
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil vom 28. Oktober 2009 (Az. I R 27/08) entschieden, dass die Rs. STEKO grundsätzlich Wirkungen auf die Fondsanlage entfaltet. Mit BMF-Schreiben vom 01.02.2011 „Anwendung des BFH-Urteils vom 28. Oktober 2009 – I R 27/08 beim Aktiengewinn („STEKO-Rechtsprechung“)“ hat die Finanzverwaltung insbesondere dargelegt, unter welchen Voraussetzungen nach ihrer Auffassung eine Anpassung eines Aktiengewinns aufgrund der Rs. STEKO möglich ist.
Der BFH hat zudem mit den Urteilen vom 25.6.2014 (I R 33/09) und 30.7.2014 (I R 74/12) im Nachgang zum Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 17. Dezember 2013 (1 BvL 5/08, BGBl I 2014, 255) entschieden, dass Hinzurechnungen von negativen Aktiengewinnen aufgrund des § 40a KAGG i. d. F. des StSenkG vom 23. Oktober 2000 in den Jahren 2001 und 2002 nicht zu erfolgen hatten und dass steuerfreie positive Aktiengewinne nicht mit negativen Aktiengewinnen zu saldieren waren. Soweit also nicht bereits durch die STEKO-Rechtsprechung eine Anpassung des Anleger-Aktiengewinns erfolgt ist, kann ggf. nach der BFH-Rechtsprechung eine entsprechende Anpassung erfolgen. Die Finanzverwaltung hat sich hierzu bislang nicht geäußert.
Im Hinblick auf mögliche Maßnahmen aufgrund der BFH-Rechtsprechung empfehlen wir Anlegern mit Anteilen im Betriebsvermögen, einen Steuerberater zu konsultieren.
Zweite Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II)
Bezüglich der gemäß § 101 Abs. 2 Satz 5 des Kapitalanlagegesetzbuches erforderlichen Angaben nach § 134c Abs. 4 des Aktiengesetzes verweisen wir auf die Informationen, die auf der DWS-Homepage unter „Rechtliche Hinweise“ (www.dws.de/ footer/rechtliche-hinweise) gegeben werden.
Die Angaben zur Umschlagsrate des betreffenden Fondsportfolios werden auf der Website „dws.de“ bzw. „dws.com“ unter „Fonds-Fakten“ veröffentlicht. Sie finden diese auch unter folgender Adresse:
CSR Bond Plus (https://www.dws.de/Rentenfonds/de000a0m6w36-csr-bond-plus/)
Russland/Ukraine-Krise
Der Konflikt zwischen Russland und der Ukraine markiert einen dramatischen Wendepunkt in Europa, der unter anderem die Sicherheitsarchitektur und die Energiepolitik Europas nachhaltig beeinflusst und für erhebliche Volatilität gesorgt hat und auch weiterhin sorgen dürfte. Allerdings sind die konkreten bzw. möglichen mittel- bis langfristigen Auswirkungen der Krise auf die Konjunktur, einzelne Märkte und Branchen sowie die sozialen Implikationen angesichts der Unsicherheit zum Zeitpunkt der Aufstellung des vorliegenden Berichts nicht abschließend beurteilbar. Die Kapitalverwaltungsgesellschaft des Sondervermögens setzt deshalb ihre Bemühungen im Rahmen ihres Risikomanagements fort, um diese Unsicherheiten bewerten und ihren möglichen Auswirkungen auf die Aktivitäten, die Liquidität und die Wertentwicklung des Sondervermögens begegnen zu können. Die Kapitalverwaltungsgesellschaft ergreift alle als angemessen erachteten Maßnahmen, um die Anlegerinteressen bestmöglich zu schützen.
Fondsübertrag
Mit Wirkung zum 1. November 2023 wurder die Verwaltung des OGAW-Sondervermögen CSR Bond Plus von der DWS Investment GmbH auf die Monega Kapitalanlagegesellschaft mbH übertragen.
Frankfurt am Main, den 13. Februar 2024
DWS Investment GmbH, Frankfurt am Main
Die Geschäftsführung
Vermerk des unabhängigen Abschlussprüfers
An die DWS Investment GmbH, Frankfurt am Main
Prüfungsurteil
Wir haben den Jahresbericht des Sondervermögens CSR Bond Plus – bestehend aus dem Tätigkeitsbericht für das Geschäftsjahr vom 1. November 2022 bis zum 31. Oktober 2023, der Vermögensübersicht und der Vermögensaufstellung zum 31. Oktober 2023, der Ertrags- und Aufwandsrechnung, der Verwendungsrechnung, der Entwicklungsrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. November 2022 bis zum 31. Oktober 2023 sowie der vergleichenden Übersicht über die letzten drei Geschäftsjahre, der Aufstellung der während des Berichtszeitraums abgeschlossenen Geschäfte, soweit diese nicht mehr Gegenstand der Vermögensaufstellung sind, und dem Anhang – geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der beigefügte Jahresbericht in allen wesentlichen Belangen den Vorschriften des deutschen Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB) und den einschlägigen europäischen Verordnungen und ermöglicht es unter Beachtung dieser Vorschriften, sich ein umfassendes Bild der tatsächlichen Verhältnisse und Entwicklungen des Sondervermögens zu verschaffen.
Grundlage für das Prüfungsurteil
Wir haben unsere Prüfung des Jahresberichts in Übereinstimmung mit § 102 KAGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresberichts“ unseres Vermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der DWS Investment GmbH unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zum Jahresbericht zu dienen.
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresbericht
Die gesetzlichen Vertreter der DWS Investment GmbH sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresberichts, der den Vorschriften des deutschen KAGB und den einschlägigen europäischen Verordnungen in allen wesentlichen Belangen entspricht und dafür, dass der Jahresbericht es unter Beachtung dieser Vorschriften ermöglicht, sich ein umfassendes Bild der tatsächlichen Verhältnisse und Entwicklungen des Sondervermögens zu verschaffen. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit diesen Vorschriften als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresberichts zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulation der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.
Bei der Aufstellung des Jahresberichts sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, Ereignisse, Entscheidungen und Faktoren, welche die weitere Entwicklung des Sondervermögens wesentlich beeinflussen können, in die Berichterstattung einzubeziehen. Das bedeutet u.a., dass die gesetzlichen Vertreter bei der Aufstellung des Jahresberichts die Fortführung des Sondervermögens durch die DWS Investment GmbH zu beurteilen haben und die Verantwortung haben, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung des Sondervermögens, sofern einschlägig, anzugeben.
Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresberichts
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresbericht als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, sowie einen Vermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zum Jahresbericht beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 102 KAGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung.
Darüber hinaus
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identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern im Jahresbericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. |
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gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresberichts relevanten internen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieses Systems der DWS Investment GmbH abzugeben. |
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beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern der DWS Investment GmbH bei der Aufstellung des Jahresberichts angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. |
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ziehen wir Schlussfolgerungen auf der Grundlage erlangter Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fortführung des Sondervermögens durch die DWS Investment GmbH aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Vermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresbericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Vermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass das Sondervermögen durch die DWS Investment GmbH nicht fortgeführt wird. |
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beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresberichts insgesamt, einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresbericht die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresbericht es unter Beachtung der Vorschriften des deutschen KAGB und der einschlägigen europäischen Verordnungen ermöglicht, sich ein umfassendes Bild der tatsächlichen Verhältnisse und Entwicklungen des Sondervermögens zu verschaffen. |
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen u.a. den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Frankfurt am Main, den 13. Februar 2024
KPMG AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Kuppler | Steinbrenner |
Wirtschaftsprüfer | Wirtschaftsprüfer |