Das Verwaltungsgericht Gießen hat einem Antrag des Bauherrn zugestimmt, womit die Arbeiten an einer Logistikhalle in Grund-Schwalheim wieder aufgenommen werden dürfen. Der Bau war zuvor aufgrund eines Eilantrags des Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland, Landesverband Hessen e.V., gegen die erteilte Baugenehmigung ins Stocken geraten. Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hatte im Mai 2021 die Bauarbeiten aufgrund von Bedenken hinsichtlich der Umweltverträglichkeit gestoppt.
Nach einer umfassenden Flora-Fauna-Habitat-Verträglichkeitsprüfung und weiteren Untersuchungen zur Umweltauswirkung, bei denen keine signifikanten Beeinträchtigungen der geschützten Gebiete festgestellt wurden, entschied das Gericht, den Beschluss von 2021 zu ändern. Es wurde betont, dass die Prüfungen gründlich durchgeführt wurden, einschließlich Ortsbegehungen und Auswertungen. Auch die potenziellen Auswirkungen auf lokale Tierarten wie Vögel und Biber sowie die Folgen des 24-Stunden-Betriebs wurden berücksichtigt.
Die Entscheidung des Gerichts vom 21. Februar 2024 (Aktenzeichen: 1 L 3964/20.GI) ist vorerst nicht endgültig. Innerhalb von zwei Wochen kann dagegen beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof in Kassel Beschwerde eingelegt werden.