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CEHATROL Technology eG – Geschäftszahlen und Transparenz?

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geralt (CC0), Pixabay

Da sich in den letzten Monaten die negativen Berichte über die Genossenschaft häufen, werden wir uns in einer Serie mit dieser, dem aufgebauten Firmengeflecht und den dahinterstehenden Personen beschäftigen. Beginnen möchten wir mit dem Kern, d.h. der Genossenschaft, also der CEHATROL Technology eG.

Juristische und formale Belange einer Genossenschaft sind, das vorab, im „Gesetz betreffend die Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften (Genossenschaftsgesetz – GenG)“ geregelt (https://www.gesetze-im-internet.de/geng/index.html). Dort heißt es in der aktuellen Version zum „Wesen der Genossenschaft“ (Abschnitt 1, §1):

(1) Gesellschaften von nicht geschlossener Mitgliederzahl, deren Zweck darauf gerichtet ist, den Erwerb oder die Wirtschaft ihrer Mitglieder oder deren soziale oder kulturelle Belange durch gemeinschaftlichen Geschäftsbetrieb zu fördern (Genossenschaften), erwerben die Rechte einer „eingetragenen Genossenschaft“ nach Maßgabe dieses Gesetzes.

„(2) Eine Beteiligung an Gesellschaften und sonstigen Personenvereinigungen einschließlich der Körperschaften des öffentlichen Rechts ist zulässig, wenn sie

  1. der Förderung des Erwerbes oder der Wirtschaft der Mitglieder der Genossenschaft oder deren sozialer oder kultureller Belange oder,
  2. ohne den alleinigen oder überwiegenden Zweck der Genossenschaft zu bilden, gemeinnützigen Bestrebungen der Genossenschaft zu dienen bestimmt ist.“

Die eingetragene Genossenschaft CEHATROL Technology hat ihren Sitz in der Bahnhofstr. 12 (Besucher: Bahnhofstr. 6) in 12555 Berlin. Sie ist im Genossenschaftsregister unter der Nummer „GnR 706 B“ zu finden. Zuständig ist das Amtsgericht Berlin-Charlottenburg. Vertreten wird sie durch den Vorstand Stefan Gollee.

 

Unternehmensgegenstand

Der Unternehmensgegenstand von CEHATROL lautet gemäß der Eintragung im Genossenschaftsregister und der Satzung: „Die Planung, der Bau, die Errichtung, Finanzierung, der Erwerb, die Vermittlung und Betreuung ökonomischer Energieerzeugungsanlagen sowie Anlagen zur Kraftstoffherstellung aus biogenen Roh- und Reststoffen, Energieeinsparung und Energieeffizienz in allen Rechts- und Nutzungsformen.“

Daraus wurde dann, so kann man es auf der Webseite nachlesen, der Genossenschaftsname entwickelt: „Der Name CEHATROL ist hergeleitet aus der Zusammensetzung der beiden Worte Kohlenwasserstoffe (CH) und Kontrolle/Control.“

Ebenfalls laut der Webseite biete die Genossenschaft ihren Mitgliedern Förderung auf folgenden Gebieten an: Energie, Genossenschaftliches Wohnen, Mobiles Wohnen, KFZ, Vermögenssicherung durch den Erwerb von Edel- und Technologiemetallen, Energieerzeugungsanlagen / Stromspeicher und Infrarot-Heizungen mit der einzigartigen Beschichtungstechnologie in der High Performance Production, synthetischer Diesel, bedingungslose Grundversorgung, Lebensmittelversorgung, soziale Projektbeteiligung und ein soziales Netzwerk. Abgesehen davon, dass bei manchen Punkten nicht klar ist, was das noch mit dem Unternehmensgegenstand zu tun hat, ist die Diversifizierung so umfangreich und inhaltlich unspezifisch, dass wir auf einzelne Bereiche in einem separaten Artikel näher eingehen werden.

 

Warum widmen wir uns der Genossenschaft?

Auslöser für eine Beobachtung der Genossenschaft war eine Verfügung der BaFin vom 16.11.2020, das ohne Erlaubnis betriebene Kreditgeschäft umgehend einzustellen und abzuwickeln (https://verbraucherschutzforum.berlin/2020-12-16/cehatrol-technology-eg-berlin-bafin-ordnet-einstellung-und-abwicklung-des-kreditgeschaeftes-an-226850/). Die Genossenschaft habe Darlehen in Form von sogenannten Projektförderungen bzw. Mitgliederförderungen an Mitglieder vergeben und somit ein Kreditgeschäft ohne die erforderliche BaFin-Genehmigung betrieben. Seitdem scheint seitens der Genossenschaft aber nichts geschehen zu sein und sie so weiterzumachen, wie bisher.

In letzter Zeit häufen sich zudem negative Nachrichten unserer Leser (z.B. hier: https://www.diebewertung.de/cehatrol-technology-eg-was-ist-los-bei-der-genossenschaft/) und auch auf Bewertungsportalen (z.B. hier: https://de.trustpilot.com/review/www.cehatrol.com), dass die Genossenschaft versprochene Auszahlungen, u.a. für eine sogenannte Konjunkturhilfe, nicht realisierte.

 

Wirtschaftliche Verhältnisse

Eine Genossenschaft ist gemäß § 339 HGB grundsätzlich zur Offenlegung ihrer Bilanzen verpflichtet (vgl. https://www.ihk.de/berlin/service-und-beratung/recht-und-steuern/kaufmaennische-pflichten/veroeffentlichungs-offenlegungs-bekanntmachungspflichten-4336858). Die Einreichungsfrist beträgt höchstens ein Jahr und kann nicht verlängert werden (vgl. https://www.bundesjustizamt.de/DE/Themen/OrdnungsgeldVollstreckung/Jahresabschluesse/Offenlegung/Pflichten/Pflichten_node.html#AnkerDokument41074)! Die Jahresabschlüsse können Sie kostenfrei und bequem online im Unternehmensregister einsehen.

Die letzte Bilanz der CEHATROL Technology eG gibt das Geschäftsjahr 2021 wieder und wurde erst am 29.1.2024 hinterlegt, d.h. über ein Jahr zu spät. Dass die Genossenschaft diese überhaupt nun veröffentlichte, ist möglicherweise der Intervention von „Stiftung Warentest“ zu verdanken. Die fehlenden Bilanzen und die daraus resultierende Intransparenz veranlasste die Stiftung nämlich dazu, die Genossenschaft auf ihre „Warnliste Geldanlage“ zu setzen (https://www.test.de/Cehatrol-Technology-eG-Wenig-Einblick-in-die-Zahlen-6051624-0/). Mittlerweile müsste jedoch schon längst die Bilanz für das Geschäftsjahr 2022 veröffentlicht sein.

Ausweislich der Bilanz für 2021 hat die Genossenschaft ihr Eigenkapital mehr als verdoppeln können auf jetzt rund 10,5 Millionen Euro. Dies konnte, so heißt es, durch neue Genossenschaftsmitglieder realisiert werden, deren Zahl aktuell, laut Webseite, bei 7.357 liege. Gleichzeitig habe man die Sach- und Finanzanlagen erhöhen können. Was das im Detail bedeutet, lässt die Genossenschaft aber offen. Uns wies ein Anwalt für Kapitalmarktrecht darauf hin, dass die Genossenschaft nach § 336 HGB verpflichtet ist, den Jahresabschluss „um einen Anhang zu erweitern, der mit der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung eine Einheit bildet, sowie einen Lagebericht aufzustellen.“ Dies fehlt aber.

Gemäß GenG § 54 muss eine Genossenschaft zudem einem Verband angehören, dem das Prüfungsrecht verliehen ist. Die CEHATROL Technology eG hat in ihrer Geschäftsordnung von 2011 den pvdp Prüfungsverband Deutscher Produktiv- und Dienstleistungsgenossenschaften e.V. mit Sitz in Dessau benannt. Dieser mittlerweile als DEGP Deutsch-Europäischer Genossenschafts- und Prüfungsverband e.V. agierende Verband sei, so die FAZ 2019, besonders bei dubiosen Gründern beliebt, die sich häufig die Einstufung des Förderzwecks mit fragwürdigen Angeboten erschlichen (https://www.faz.net/aktuell/finanzen/meine-finanzen/sparen-und-geld-anlegen/stiftung-warentest-warnt-vor-dubiosen-genossenschaften-16097218.html). Auch wir haben schon über diesen Verband berichtet (https://verbraucherschutzforum.berlin/2020-02-27/familien-genossenschaft-de-der-degp-e-v-und-die-deutsche-finanzkanzlei-gmbh-207556/). An dieser Stelle sei aber natürlich darauf hingewiesen, dass es sich hier nur um einen Zufall handeln könnte und wie üblich die Unschuldsvermutung gilt.

 

Fazit

Gerade bei einem dem Wohl der Mitglieder dienenden Konzept wie einer Genossenschaft, ist Vertrauen ein wichtiger Faktor. Das schafft man am besten mit Transparenz. Dies wiederum erreicht man mit der Veröffentlichung von nachprüfbaren Zahlen und Fakten und der rechtzeitigen Abgabe der Bilanzen. Geschäftsberichte, die zeigen, wie das eingenommene Geld verwendet wurde und wird, sind hierfür ein Muss. Bei der CEHATROL scheint dies alles nicht vorhanden zu sein oder zumindest nicht sichtbar für die breite Öffentlichkeit. Aufgrund dieser Intransparenz warnt die „Stiftung Warentest“ vor dieser Genossenschaft. Dem können wir uns nur anschließen.

Im zweiten Teil analysieren wir die Geschäftsbereiche der Genossenschaft, im dritten geht es um das Firmenkonglomerat und im vierten um einige der beteiligten Personen.

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