Dark Mode Light Mode

Staatsanwaltschaft Heidelberg

qimono / Pixabay

Staatsanwaltschaft Heidelberg

660 VA 470 Js 20193/​23

Durch das Amtsgericht Wiesloch ist am 07.09.2023 ein Strafbefehl ergangen, rechtskräftig seit 12.10.2023 . Dabei wurde die erweiterte Einziehung von Bargeld in Höhe von 1350,00 EUR gemäß § 73a StGB angeordnet. Das Gericht ist der Überzeugung, dass dieses Geld aus Eigentumsdelikten stammt.
Dem genannten Strafbefehl liegt folgender Sachverhalt zugrunde ( Auszug ):
Am 03.08.2023 führten Sie in Ihrer Umhängetasche in einem nachträglich eingearbeiteten Geheimfach 1.350 Euro Bargeld mit sich. Dieses Bargeld stammte aus Eigentumsdelikten, insbesondere aus Trick- und Taschendiebstählen. Gegen Sie werden und wurden deutschlandweit Ermittlungs- und Strafverfahren wegen Eigentumsdelikten geführt. Sie führten am 03.08.2023 gegen 18:40 Uhr zudem verdunkelte Sonnenbrillen, FFP2-Masken und Mützen mit sich. Desweiteren führte Zahra Baghri, die sich mit Ihnen im Auto befand, eine blonde Perücke mit sich. Die Gegenstände nutzten Sie, um sich bei den vorherigen Trick- oder Taschendiebstählen zu vermummen.
Als Tatverletzter können Sie Ihren Anspruch auf Herausgabe/​Rückübertragung der eingezogenen Gegenstände innerhalb von sechs Monaten bei der Staatsanwaltschaft Heidelberg anmelden, § 459j Abs. 1 StPO.
Sofern Sie Ihren Anspruch auf Herausgabe/​Rückübertragung der eingezogenen Gegenstände bei der Staatsanwaltschaft binnen der sechsmonatigen Frist anmelden, kann eine Herausgabe/​Rückübertragung an Sie nur dann erfolgen, sofern sich Ihr Anspruch ohne weiteres aus der Einziehungsanordnung ergibt. Sollte sich der Anspruch nicht ohne weiteres aus der Einziehungsanordnung ergeben, bedarf es der Zulassung durch das Gericht, § 459j Abs. 2 StPO.
Unabhängig von der Sechsmonatsfrist können Sie Ihren Anspruch auf Herausgabe/​Rückübertragung der eingezogenen Gegenstände bei der Staatsanwaltschaft anmelden. In diesem Fall müssen Sie allerdings ein Endurteil im Sinne des § 704 ZPO oder einen sonstigen Vollstreckungstitel im Sinne des § 794 ZPO vorlegen, aus dem sich Ihr Anspruch auf Rückgewähr des Erlangten ergibt, § 459j Abs. 5 StPO.
Abschließend werden Sie darauf hingewiesen, dass Ihr Rechtnachfolger (z. B. bei: Erbschaft, gesetzlichem Forderungsübergang auf den Versicherer, Forderungsabtretung) an Ihre Stelle tritt und dazu berechtigt ist, den Anspruch auf Herausgabe/​Rückübertragung an sich zu verlangen.
Der jeweilige Anspruchsinhaber möge sich bitte mit der Staatsanwaltschaft Heidelberg zum obigen Aktenzeichen schriftlich in Verbindung setzen.

 

 

 

Grimm, Rechtspflegerin

 

Hinweis:

Diese Veröffentlichung ist eine Übernahme aus dem Bundesanzeiger. Sobald wir Kenntnis davon erhalten, dass dieser Eintrag gelöscht wurde, löschen wir diesen Eintrag natürlich auch inklusive Googel-Cache-Antragslöschung. Wir verweisen auch auf unser Impressum.

 

Kommentar hinzufügen Kommentar hinzufügen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Previous Post

Bantleon Invest AG Hannover - Jahresbericht zum 30.09.2023 MPF Global Fonds-Warburg DE0005153860

Next Post

Bantleon Invest AG Hannover - Jahresbericht zum 30.09.2023 BANTLEON Renten Classic DE000A0LGNN8