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Staatsanwaltschaft Hof

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Staatsanwaltschaft Hof

1250 VRs 9462/​23

Im gegenständlichen Verfahren wurde gegen folgende Person rechtskräftig eine Einziehung angeordnet:

Einziehungsbeteiligter Helmut Harald Menzer
Entscheidung Urteil/​Beschluss des Amtsgerichts Hof vom 29.09.2023, Az: 24 Ds 1250 Js 9462/​23, rechtskräftig seit 13.10.2023
Einziehungsanordnung Selbständige Einziehung nach § 76 a Abs. 3 StGB i.V.m. Wertersatz in Höhe von 10.201,00 EUR

Nach der genannten Entscheidung könnte Ihnen als Anspruchsinhaber aus d. der Verurteilung zugrunde liegenden Tat(en) ein Entschädigungsanspruch gegen den Verurteilten zustehen.

Der Entscheidung liegt folgender Sachverhalt zugrunde:
Bisher unbekannte Täter inserierten auf der Trading-Webseite venusfx.co verschiedene Anlageprodukte. Letztlich stellte sich das Angebot von vorgeblichen Investitionen als Anlagebetrug in Form des sog. Cybertradings dar. Die unbekannten Täter waren bereits bei Vertragsschluss leistungsunfähig und leistungsunwillig bzw. überhaupt nicht willens, die offerierten Produkte tatsächlich zur Verfügung zu stellen. Da die Käufer und dann Geschädigte keine Produkte erhalten, entstand ihnen ein dem Kaufpreis entsprechender Schaden.

Der ehemalige Beschuldigte ist Kontoinhaber des Kontos bei der Sparkasse Kulmbach-Kronach mit der IBAN DE81 7715 0000 0101 7607 83. In einem Zeitraum zwischen dem 30.12.2022 und dem 07.07.2023 erfolgten vom Konto insgesamt 10 Überweisungen. Am 07.03.2023 ging ein Betrag von 200,00 EUR ein. Ein weiterer Geldeingang erfolgte am 16.06.2023 mit einem Betrag in Höhe von 51.020,00 EUR. Auf dieses Konto wurden zudem am 29.06.2023 von Virement De Mr Andre Musso 4.000,00 EUR und am 30.06.2023 von vorgenannter IBAN 5.000,00 EUR überwiesen. Das Geld wurde auch zeitnah wieder vom Konto unter anderen auch ins Ausland und in ausländische Währungen, abverfügt. In der Summe der Geldeingänge sowie Zahlungsabgänge verblieb eine Differenz auf dem Girokonto in Höhe von 10.201,00 EUR.

Der ehemalige Beschuldigte soll die inkriminierten Gelder an die Betrugstäter weitergeleitet haben beziehungsweise soll sein Konto für die Weiterleitung von inkriminierten Geldern zu Verfügung gestellt haben, obwohl er die Herkunft der Gelder gekannt haben soll oder sich deren Herkunft ihr hätte aufdrängen müssen.

Der ehemals Beschuldigte ließ die inkriminierten Gelder an die unbekannten Betrugstäter weiterleiten beziehungsweise stellte sein Konto für die Weiterleitung von inkriminierten Geldern zu Verfügung, obwohl er die Herkunft der Gelder kannte oder sich deren Herkunft ihr hätte aufdrängen müssen.

Zur Sicherung etwaiger Ansprüche von Anspruchsinhabern konnten bislang Vermögenswerte gesichert werden.

Diese Mitteilung erfolgt, um Ihnen die Möglichkeit zu eröffnen, Ihre Rechte auf Entschädigung bei der Staatsanwaltschaft Hof geltend machen zu können bzw. um mitzuteilen, ob Sie Ihre Rechte bereits anderweitig durchgesetzt haben/​durchsetzen werden und diesbezüglich ggf. schon Maßnahmen ergriffen wurden.

Zur Geltendmachung bei der Staatsanwaltschaft Hof melden Sie Ihre Ansprüche bitte binnen 6 Monaten nach Zugang dieser Mitteilung unter Angabe des o. g. Aktenzeichens hier an.

Die Anmeldung ist innerhalb dieser Frist formlos möglich und kostenfrei (§ 459k Abs. 1 StPO).

Machen Sie Ihre Ansprüche binnen der genannten Frist nicht geltend, wird der Staat Eigentümer der bei Vollstreckung der Einziehung beigetriebenen Wertersatzbeträge.

Eine Auszahlung durch die Staatsanwaltschaft an Sie kann nur dann erfolgen, wenn alle anderen Anspruchsinhaber ebenfalls vollständig entschädigt werden können. Andernfalls müssten Sie Ihre Ansprüche erneut in einem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Einziehungsbetroffenen anmelden. Hierüber werden Sie gegebenenfalls nochmals von einem Insolvenzverwalter aufgefordert.

Da eine vorzeitige Entschädigung nicht möglich ist, werden Sie gebeten, von Sachstandsanfragen abzusehen.

Bitte beachten Sie auch die weiteren Erläuterungen im anliegenden Merkblatt.

Der Staatsanwaltschaft ist es nicht erlaubt, im Einzelfall rechtlichen Rat zu erteilen und nicht möglich, Auskünfte über etwaige Erfolgsaussichten des Entschädigungsverfahrens zu geben.

Bitte sehen Sie deshalb von Rückfragen ab und lassen Sie sich ggf. anwaltlich beraten.

 

Hinweis:

Diese Veröffentlichung ist eine Übernahme aus dem Bundesanzeiger. Sobald wir Kenntnis davon erhalten, dass dieser Eintrag gelöscht wurde, löschen wir diesen Eintrag natürlich auch inklusive Googel-Cache-Antragslöschung. Wir verweisen auch auf unser Impressum.

 

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