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Monega Kapitalanlagegesellschaft mbH Köln – Jahresbericht zum 30. September 2023 DEVK-Anlagekonzept RenditeMax DE000A2JN5F5

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geralt (CC0), Pixabay

Monega Kapitalanlagegesellschaft mbH

Köln

DEVK-Anlagekonzept RenditeMax

Jahresbericht  zum 30. September 2023

Tätigkeitsbericht

Sehr geehrte Anlegerin,
sehr geehrter Anleger,

hiermit legen wir Ihnen den Jahresbericht des DEVK-Anlagekonzept RenditeMax (ISIN DE000A2JN5F5) für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2022 bis zum 30. September 2023 vor.

 

Mindestens 51 Prozent seines Wertes werden in Kapitalbeteiligungen (Aktien und Aktienfonds) angelegt. Das Sondervermögen darf in alle zulässigen Vermögensgegenstände in- und ausländischer Emittenten anlegen. Dabei wird das Sondervermögen aktiv gemanagt und legt bis zu 100 Prozent in Aktienfonds oder ETF Aktienfonds an. Ziel der Anlagepolitik des Fondsmanagements dieses Sondervermögens ist es, risikoangemessene Wertzuwächse zu erzielen. Hierzu werden je nach Einschätzung der Wirtschafts- und Kapitalmarktlage und der Börsenaussichten im Rahmen der Anlagepolitik die nach dem KAGB und den Anlagebedingungen zugelassenen Vermögensgegenstände erworben und veräußert. Zulässige Vermögensgegenstände sind Wertpapiere (z.B. Aktien, Anleihen, Genussscheine und Zertifikate), Geldmarktinstrumente, Bankguthaben, Investmentanteile, Derivate und sonstige Anlageinstrumente. Derivate dürfen zu Investitions- und Absicherungszwecken erworben werden.

 

Der Fonds ist an keine Benchmark gebunden. Je nach Marktlage kann er sowohl zyklisch als auch antizyklisch handeln.

 

Zum Berichtsstichtag besteht folgende Asset Allocation:

 

Tageswert EUR Tageswert % FV
Fondsanteile 22.044.102,50 98,13 %
Kasse /​ Forder. u. Verbindl. 420.457,40 1,87 %
Summe 22.464.559,90 100,00 %

 

Die größten Einzelpositionen im Portfolio (gemessen am Tageswert in Euro) sind zum Berichtsstichtag:

 

Bezeichnung Tageswert % FV
X(IE)-MSCI EM.MKTS 1CDL 9,95%
MONEGA FAIRINVEST AKTIE.I 9,89%
VM STERNTALER II 9,87%
ISHS-CORE S+P 500 DL D 9,84%
MONEGA EUROLAND 9,82%

 

Der Fonds konnte im Geschäftsjahr eine Performance in Höhe von 11,85 % erzielen.

Die durchschnittliche Volatilität des Fonds lag im Berichtszeitraum bei 8,62 %.

Im Berichtszeitraum wurde ein saldiertes Veräußerungsergebnis in Höhe von 242.681,51 Euro realisiert. Das Veräußerungsergebnis ist im Wesentlichen auf die Veräußerungen von Investmentanteilen zurückzuführen.

 

Erklärungen gemäß der Offenlegungs-Verordnung

Gemäß Artikel 6 der Verordnung (EU) 2019/​2088 (sog. Offenlegungs-Verordnung) im Zusammenhang mit Artikel 7 der Verordnung (EU) 2020/​852 (sog. Taxonomie-Verordnung) gilt für dieses Sondervermögen das Folgende:
Die diesem Finanzprodukt zugrunde liegenden Investitionen berücksichtigen nicht die EU-Kriterien für ökologisch nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten.

Als Nachhaltigkeitsrisiko wird ein Ereignis oder eine Bedingung im Bereich Umwelt, Soziales oder Unternehmensführung bezeichnet, dessen beziehungsweise deren Eintreten wesentlich bzw. erheblich negative Auswirkungen auf den Wert der Investition haben könnte.
Im Rahmen der Monega Nachhaltigkeitsanalyse wird überprüft, inwieweit Investitionen negative Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren aus den Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung haben können, unabhängig davon, ob diese als nachhaltig ausgewiesen und vertrieben werden. Die Ergebnisse, welche die ökologische und soziale Leistung eines Wertpapieremittenten sowie dessen Corporate Governance (sogenannte ESG-Kriterien für die entsprechende englische Bezeichnung Environmental, Social und Governance) umfassen, werden systematisch im gesamten Investmentprozess berücksichtigt und dokumentiert.

Monega nutzt zu diesem Zwecke die Dienstleistungen eines etablierten ESG-Rating bzw. -Datenanbieters. Auf Basis des gesamten Analyseuniversums des ESG-Datenanbieters wird anhand der oben genannten Kriterien eine Liste erstellt und im Risikomanagementsystem für sämtliche Vermögensgegenstände der Monega-Fonds implementiert, anhand derer eine Überprüfung sämtlicher gehaltener Vermögensgegenstände stattfindet. Die Prüfung erfolgt grundsätzlich auf Basis des unmittelbaren Emittenten, ausgedrückt durch die ISIN des Wertpapiers. Ggf. kann auch noch eine Bewertung auf Basis des Mutterunternehmens hinzugezogen werden. Ergebnis dieses Prozesses ist eine Klassifizierung der Vermögensgegenstände, welche auf monatlicher Basis aktualisiert wird und die eine Bewertung zur Erwerbbarkeit unter ESG-Gesichtspunkten als „gegeben“ oder „nicht gegeben“ ausgibt und die dem Fonds- sowie Risikomanagement sodann zur Kenntnis gebracht wird. Sofern Emittenten aufgrund dieser Überwachung erhebliche nachteilige Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren aufweisen, können sie im Einzelfall weiteren Untersuchungen unterzogen und die Ergebnisse bei Bedarf zur weiteren Entscheidungsfindung an das Markt- und Produktrisikokomitee übermittelt werden. Das Spektrum möglicher Maßnahmen umfasst Folgende:

„Investierbar (keine Maßnahmen erforderlich)“,

„Beobachtung (Dialog mit dem Emittenten und weitere Überwachung) oder

„Ausschluss“ (Emittent wird als ungeeignet kategorisiert und der „Restricted List“ zugefügt).

Um Nachhaltigkeitsrisiken zu verringern, sucht das Fondsmanagement zudem den konstruktiven Dialog mit den Emittenten, u.a. durch Stimmrechtsausübung bei Hauptversammlungen, mit dem Ziel, eine verantwortungsvolle Führung, einen Werterhalt und eine Wertsteigerung der Unternehmen zu fördern, welche insoweit auch den Einfluss auf Emittenten in Bezug auf die Verhinderung und Verringerung von negativen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren im vorgenannten Sinne umfasst.
Nachhaltigkeitsrisiken werden bei der Investitionsentscheidung auf die Einhaltung der jeweils fondsspezifisch relevanten Kriterien hin überprüft und auch für den Bestand fortlaufend kontrolliert.
Inwieweit die Bewertungsergebnisse dieses Prozesses im Rahmen der fondsspezifischen Anlagestrategie zur Einschränkung des Anlageuniversums führen können, ist den besonderen Anlagebedingungen des Fonds zu entnehmen.
Weitere Informationen zum Einbezug von Nachhaltigkeitsrisiken in die Investmentprozesse der Gesellschaft einschließlich der Aspekte der Organisation, u.a. wie die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren

Principal Adverse Impact (PAI) offengelegt

werden, wie Monega im Interesse ihrer Anleger den Dialog mit Portfoliounternehmen führt oder mit anderen Anlegern der Portfoliounternehmen im gesetzlich zulässigen Umfang kooperiert, um eine verantwortungsvolle Führung, einen Werterhalt und eine Wertsteigerung des Portfoliounternehmens zu fördern, sowie zum Risikomanagement und der Unternehmensführung solcher Prozesse, können Sie dem Internet unter www.monega.de/​Nachhaltigkeit entnehmen.

Näheres zu den Auswirkungen der relevanten Risiken entnehmen Sie dem Verkaufsprospekt unter der Rubrik „Risikohinweise“.
Hinweise und Angaben zur EU-Taxonomie-Verordnung und zur EU-Offenlegungsverordnung die diesem Finanzprodukt zugrunde liegenden Investitionen berücksichtigen nicht die EU-Kriterien für ökologisch nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten.

PAIs (abgekürzt Principal Adverse Impact (PAI) Indicators – also negative Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren) werden im Rahmen der Anlagestrategie in diesem Sondervermögen nicht berücksichtigt, die fondsspezifische Anlagestrategie des Art. 6 Fonds sieht keine Berücksichtigung des PAI-Screenings im Investmententscheidungsprozess vor und führt insoweit nicht zu einer Einschränkung des Anlageuniversums.
Ein PAI-Screening findet nur auf Unternehmensebene statt.

Die Wertentwicklung des Fonds kann durch folgende Risiken und Unsicherheiten beeinträchtigt werden:

Der Angriff Russlands gegen die Ukraine im Februar 2022 wirkt sich nach wie vor auch auf das Kapitalmarktumfeld aus. Insbesondere die Veränderung von Rohstoffpreisen als auch die allgemeine Risikoaversion durch mögliche weitere Eskalation oder Verknappung des Rohstoffangebots können zu stärkeren Schwankungen führen. Die Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Sondervermögens hängen somit auch an Verlauf und Dauer des Krieges und den Handlungen der weiteren (geld-)politischen und wirtschaftlichen Akteure. Insofern unterliegt auch die zukünftige Wertentwicklung des Sondervermögens erhöhten Schwankungsrisiken.
Im Folgenden werden die Risiken dargestellt, die mit einer Anlage in ein Investmentvermögen typischerweise verbunden sind. Diese Risiken können sich nachteilig auf den Anteilwert, auf das vom Anleger investierte Kapital sowie auf die vom Anleger geplante Haltedauer der Fondsanlage auswirken. Diese Risiken umfassen auch mögliche Auswirkungen aus Russlands Krieg gegen die Ukraine, wobei deren unklare noch nicht absehbare ökonomische Folgen diese Risiken zusätzlich negativ beeinflussen können:

 

Risiken im Zusammenhang mit der Investition in Investmentanteile

Die Risiken der Anteile an anderen Investmentvermögen, die für den Fonds erworben werden (sogenannte „Zielfonds“), stehen in engem Zusammenhang mit den Risiken der in diesen Zielfonds enthaltenen Vermögensgegenstände bzw. der von diesen verfolgten Anlagestrategien. Da die Manager der einzelnen Zielfonds voneinander unabhängig handeln, kann es aber auch vorkommen, dass mehrere Zielfonds gleiche oder einander entgegengesetzte Anlagestrategien verfolgen. Hierdurch können bestehende Risiken kumulieren, und eventuelle Chancen können sich gegeneinander aufheben. Es ist der Gesellschaft im Regelfall nicht möglich, das Management der Zielfonds zu kontrollieren. Deren Anlageentscheidungen müssen nicht zwingend mit den Annahmen oder Erwartungen der Gesellschaft übereinstimmen. Der Gesellschaft wird die aktuelle Zusammensetzung der Zielfonds oftmals nicht zeitnah bekannt sein. Entspricht die Zusammensetzung nicht ihren Annahmen oder Erwartungen, so kann sie gegebenenfalls erst deutlich verzögert reagieren, indem sie Zielfondsanteile zurückgibt.
Offene Investmentvermögen, an denen der Fonds Anteile erwirbt, könnten zudem zeitweise die Rücknahme der Anteile aussetzen. Dann ist die Gesellschaft daran gehindert, die Anteile an dem Zielfonds zu veräußern, indem sie diese Auszahlung des Rücknahmepreises bei der Verwaltungsgesellschaft oder Verwahrstelle des Zielfonds zurückgibt.

Währungsrisiko

Sofern Vermögenswerte eines Fonds in anderen Währungen als der jeweiligen Fondswährung angelegt sind, erhält der Fonds die Erträge, Rückzahlungen und Erlöse aus solchen Anlagen in der jeweiligen Währung. Fällt der Wert dieser Währung gegenüber der Fondswährung, so reduziert sich der Wert des Fonds.

Eine Vermögensaufstellung über das Portfolio zum 30. September 2023 sowie eine Übersicht über während des Berichtszeitraumes abgeschlossene Geschäfte, soweit sie nicht mehr in der Vermögensaufstellung erscheinen, finden Sie auf den Folgeseiten dieses Berichts.

 

Wesentliche Änderungen

Mit Ablauf des 30.06.2023 erfolgte ein Übergang der Verwahrstellenfunktion von der deutschen Verwahrstelle der HSBC Trinkaus & Burkhardt GmbH auf die mit einem entsprechenden Europäischen Pass ausgestattete deutsche Zweigniederlassung der HSBC Continental Europe S.A., Germany. Hierbei handelt es sich um einen Fall der Gesamtrechtsnachfolge, bei dem alle bereits genehmigten Verwahrstelleneigenschaften erhalten bleiben.

 

Anmerkungen

Die Berechnung der Wertentwicklung erfolgt nach der BVI-Methode ohne Berücksichtigung von Ausgabeaufschlägen oder Rücknahmeabschlägen.

WIR WEISEN DARAUF HIN, DASS DIE HISTORISCHE WERTENTWICKLUNG DES FONDS KEINE PROGNOSE FÜR DIE ZUKUNFT ERMÖGLICHT.

Im Berichtszeitraum wurden keine Transaktionen für Rechnung des Fonds über Broker ausgeführt, die eng verbundene Unternehmen und Personen sind.

 

Ergänzende Angaben nach der Aktionärsrichtlinie:

Portfolioumschlagsrate in Prozent 8,3117
Nähere Angaben hinsichtlich unseres Umgangs mit Stimmrechten, Interessenkonflikten sowie der mittel- und langfristigen Entwicklung der Investments bei der Anlageentscheidung finden Sie auf unserer Internetpräsens unter www.monega.de/​mitwirkungspolitik

Vermögensübersicht

Kurswert % des
in EUR Fondsver-
mögens
*) Durch Rundung der Prozent-Anteile bei der Berechnung können geringfügige Rundungsdifferenzen entstanden sein.
I. Vermögensgegenstände 22.472.902,98 100,04
1. Aktien 0,00 0,00
2. Anleihen 0,00 0,00
3. Derivate 0,00 0,00
4. Forderungen 1.936,96 0,01
5. Kurzfristig liquidierbare Anlagen 0,00 0,00
6. Bankguthaben 426.863,52 1,90
7. Sonstige Vermögensgegenstände 22.044.102,50 98,13
Zielfondsanteile 22.044.102,50 98,13
Gemischte Fonds 13.207.322,40 58,79
Indexfonds 6.643.677,66 29,57
Aktienfonds 2.193.102,44 9,76
II. Verbindlichkeiten -8.343,08 -0,04
Sonstige Verbindlichkeiten -8.343,08 -0,04
III. Fondsvermögen 22.464.559,90 100,00 *)

Vermögensaufstellung

Gattungsbezeichnung
ISIN
Markt
Stück bzw. Bestand Käufe/​ Verkäufe/​ Kurs Kurswert % des
Anteile 30.09.2023 Zugänge Abgänge in EUR Fondsver-
bzw. Whg. im Berichtszeitraum mögens
*) Durch Rundung der Prozent-Anteile bei der Berechnung können geringfügige Rundungsdifferenzen entstanden sein.
Investmentanteile 22.044.102,50 98,13
Gesellschaftseigene Investmentanteile
Euro 15.400.424,84 68,55
C​H​I​N​A ​H​.​C​.​F​D​.
DE000A2P37G3
ANT 36.394 16.127 2.182 EUR 60,260 2.193.102,44 9,76
G​U​L​I​V​E​R ​D​E​M​O​G​R​A​F​I​E ​I​N​V​. ​’​I​‘
DE000A2JN5K5
ANT 15.659 2.050 507 EUR 138,600 2.170.337,40 9,66
M​O​N​E​G​A ​A​R​I​A​D ​I​N​N​O​V​A​T​I​O​N ​’​I​‘
DE000A2JN5J7
ANT 33.302 4.457 2.354 EUR 65,950 2.196.266,90 9,78
M​O​N​E​G​A ​E​U​R​O​L​A​N​D
DE0005321053
ANT 42.316 7.663 6.885 EUR 52,110 2.205.086,76 9,82
M​O​N​E​G​A ​F​A​I​R​I​N​V​.​A​K​T​I​E​N ​’​I​‘
DE000A2JN5H1
ANT 36.458 6.542 2.860 EUR 60,950 2.222.115,10 9,89
M​O​N​E​G​A ​G​E​R​M​A​N​Y
DE0005321038
ANT 25.657 4.819 3.606 EUR 85,610 2.196.495,77 9,78
V​M ​S​T​E​R​N​T​A​L​E​R ​I​I
DE000A14N7V9
ANT 18.841 3.740 207 EUR 117,670 2.217.020,47 9,87
Gesellschaftsfremde Investmentanteile
US-Dollar 4.445.677,60 19,79
I​S​H​A​R​E​S​-​C​O​R​E ​S​&​P ​5​0​0
IE0031442068
ANT 54.467 9.208 5.586 USD 42,950 2.209.546,78 9,84
X​T​R​.​(​I​E​)​-​M​S​C​I ​E​M​E​R​.​M​A​R​K​. ​’​1​C​‘
IE00BTJRMP35
ANT 48.669 9.977 335 USD 48,645 2.236.130,82 9,95
Japanische Yen 2.198.000,06 9,78
X​T​R​A​C​K​E​R​S ​N​I​K​K​E​I ​2​2​5 ​’​1​D​‘
LU0839027447
ANT 105.243 18.799 9.418 JPY 3.299,662 2.198.000,06 9,78
Summe Wertpapiervermögen 22.044.102,50 98,13
Bankguthaben, nicht verbriefte Geldmarktinstrumente und Geldmarktfonds 426.863,52 1,90
Bankguthaben 426.863,52 1,90
EUR-Guthaben bei:
Verwahrstelle
H​S​B​C ​C​O​N​T​I​N​E​N​T​A​L ​E​U​R​O​P​E ​S​.​A​.​, ​G​E​R​M​A​N​Y EUR 426.863,52 % 100,000 426.863,52 1,90
Sonstige Vermögensgegenstände 1.936,96 0,01
F​O​R​D​E​R​U​N​G​E​N ​A​U​S ​S​C​H​W​E​B​E​N​D​E​N ​G​E​S​C​H​Ä​F​T​E​N EUR 1.936,96 1.936,96 0,01
Sonstige Verbindlichkeiten -8.343,08 -0,04
V​E​R​B​I​N​D​L​I​C​H​K​E​I​T​E​N ​A​U​S ​S​C​H​W​E​B​E​N​D​E​N ​G​E​S​C​H​Ä​F​T​E​N EUR -328,88 -328,88 0,00
K​O​S​T​E​N​A​B​G​R​E​N​Z​U​N​G​E​N EUR -8.014,20 -8.014,20 -0,04
Fondsvermögen EUR 22.464.559,90 100,00*)
Anteilwert EUR 60,60
Umlaufende Anteile STK 370.694,00

Wertpapierkurse bzw. Marktsätze

Die Vermögensgegenstände des Sondervermögens sind auf der Grundlage nachstehender Kurse/​Marktsätze bewertet:
Alle Vermögenswerte: Kurse bzw. Marktsätze per 29.09.2023 oder letztbekannte.

Devisenkurs(e) bzw. Konversionsfaktor(en) (in Mengennotiz) per 29.09.2023
Japanische Yen (JPY) 157,99195 = 1 (EUR)
US-Dollar (USD) 1,05875 = 1 (EUR)

Im Berichtszeitraum haben gegebenenfalls Kapitalmaßnahmen und eventuelle unterjährige Änderungen der Stammdaten eines Wertpapiers stattgefunden. Diese Kapitalmaßnahmen und die Umbuchungen aufgrund von Stammdatenänderungen sind ohne Umsatzzahlen in der „Vermögensaufstellung“ und in den „Während des Berichtszeitraumes abgeschlossene Geschäfte, soweit sie nicht mehr in der Vermögensaufstellung erscheinen“ enthalten.

Während des Berichtszeitraumes abgeschlossene Geschäfte, soweit diese nicht mehr Gegenstand der Vermögensaufstellung sind

Im Berichtszeitraum gab es keine derartigen Geschäfte.

Ertrags- und Aufwandsrechnung (inkl. Ertragsausgleich)

EUR
insgesamt
Anteile im Umlauf 370.694,00
I. Erträge
1. Dividenden inländischer Aussteller 0,00
2. Dividenden ausländischer Aussteller (vor Quellensteuer) 0,00
3. Zinsen aus inländischen Wertpapieren 0,00
4. Zinsen aus ausländischen Wertpapieren (vor Quellensteuer) 0,00
5. Zinsen aus Liquiditätsanlagen im Inland 4.312,54
6. Zinsen aus Liquiditätsanlagen im Ausland (vor Quellensteuer) 0,00
7. Erträge aus Investmentanteilen 310.070,87
8. Erträge aus Wertpapier-Darlehen- und -Pensionsgeschäften 0,00
9. Abzug ausländischer Quellensteuer 0,00
10. Sonstige Erträge 0,00
Summe der Erträge 314.383,41
II. Aufwendungen
1. Zinsen aus Kreditaufnahmen -27,12
2. Verwaltungsvergütung -88.901,25
3. Verwahrstellenvergütung -17.340,94
4. Prüfungs- und Veröffentlichungskosten -14.354,43
5. Sonstige Aufwendungen -10.432,12
Summe der Aufwendungen -131.055,86
III. Ordentlicher Nettoertrag 183.327,55
IV. Veräußerungsgeschäfte
1. Realisierte Gewinne 285.278,82
2. Realisierte Verluste -42.597,31
Ergebnis aus Veräußerungsgeschäften 242.681,51
V. Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres 426.009,06
1. Nettoveränderung der nicht realisierten Gewinne 1.471.709,71
2. Nettoveränderung der nicht realisierten Verluste 152.354,83
VI. Nicht realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres 1.624.064,54
VII. Ergebnis des Geschäftsjahres 2.050.073,60

Entwicklungsrechnung

EUR
insgesamt
I. Wert des Sondervermögens am Beginn des Geschäftsjahres 17.470.361,25
1. Ausschüttung für das Vorjahr -59.234,39
2. Zwischenausschüttungen 0,00
3. Mittelzufluss/​-abfluss (netto) 3.057.341,08
a) Mittelzuflüsse aus Anteilschein-Verkäufen 3.229.602,08
b) Mittelabflüsse aus Anteilschein-Rücknahmen -172.261,00
4. Ertragsausgleich/​Aufwandsausgleich -53.981,64
5. Ergebnis des Geschäftsjahres 2.050.073,60
davon nicht realisierte Gewinne 1.471.709,71
davon nicht realisierte Verluste 152.354,83
II. Wert des Sondervermögens am Ende des Geschäftsjahres 22.464.559,90

Vergleichende Übersicht über die letzten drei Geschäftsjahre

30.09.2020 30.09.2021 30.09.2022 30.09.2023
Vermögen in Tsd. EUR 16.587 20.544 17.470 22.465
Anteilwert in EUR 54,66 66,32 54,35 60,60

Verwendungsrechnung

EUR EUR
insgesamt pro Anteil
Anteile im Umlauf 370.694,00
I. Für die Ausschüttung verfügbar 1.557.755,54 4,20
1. Vortrag aus dem Vorjahr 1.131.746,48 3,05
2. Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres 426.009,06 1,15
3. Zuführung aus dem Sondervermögen 0,00 0,00
II. Nicht für die Ausschüttung verwendet 1.176.226,15 3,17
1. Der Wiederanlage zugeführt 0,00 0,00
2. Vortrag auf neue Rechnung 1.176.226,15 3,17
III. Gesamtausschüttung 381.529,39 1,03
1. Zwischenausschüttung 0,00 0,00
2. Endausschüttung 381.529,39 1,03

Anhang gem. § 7 Nr. 9 KARBV

Angaben nach der Derivateverordnung

Das durch Derivate erzielte
zugrundeliegende Exposure EUR 0,00
Bestand der Wertpapiere am Fondsvermögen 98,13 %
Bestand der Derivate am Fondsvermögen 0,00 %

Die Auslastung der Obergrenze für das Marktrisikopotential wurde für dieses Sondervermögen gemäß der Derivateverordnung nach dem einfachen Ansatz ermittelt.

Sonstige Angaben

Anteilwert (EUR) 60,60
Umlaufende Anteile (STK) 370.694,00

Angaben zum Bewertungsverfahren gemäß §§ 26-31 und 34 KARBV

Das im Folgenden dargestellte Vorgehen bei der Bewertung der Vermögensgegenstände des Sondervermögens findet auch in Zeiten ggf. auftretender Marktverwerfungen i.Z.m. den Auswirkungen der Covid-19 Pandemie Anwendung. Darüber hinausgehende Bewertungsanpassungen waren nicht erforderlich.

Alle Vermögensgegenstände, die zum Handel an einer Börse oder einem anderem organisierten Markt zugelassen oder in diesen einbezogen sind, werden mit dem zuletzt verfügbaren Preis bewertet, der aufgrund von fest definierten Kriterien als handelbar eingestuft werden kann und der eine verlässliche Bewertung sicherstellt (§§ 27, 34 KARBV).

Die verwendeten Preise sind Börsenpreise, Notierungen auf anerkannten Informationssystemen oder Kurse aus emittentenunabhängigen Bewertungssystemen (§§ 28, 34 KARBV). Anteile an Investmentvermögen werden mit ihrem zuletzt verfügbaren veröffentlichten Rücknahmekurs der jeweiligen Kapitalverwaltungsgesellschaft bewertet.

Bankguthaben werden zum Nennwert zuzüglich zugeflossener Zinsen, kündbare Festgelder zum Verkehrswert und Verbindlichkeiten zum Rückzahlungsbetrag bewertet (§§ 29, 34 KARBV). Die Bewertung erfolgt grundsätzlich zum letzten gehandelten Preis gemäß festgelegtem Bewertungszeitpunkt (Vortag oder gleichtägig).

Vermögensgegenstände, die nicht zum Handel an einem organisierten Markt zugelassen sind oder für die keine handelbaren Kurse festgestellt werden können, werden mit Hilfe von anerkannten Bewertungsmodellen auf Basis beobachtbarer Marktdaten bewertet. Ist keine Bewertung auf Basis von Modellen möglich, erfolgt eine Bewertung durch andere geeignete Verfahren zur Preisfeststellung (§§ 28, 34 KARBV). Andere geeignete Verfahren kann die Verwendung eines von einem Dritten ermittelten Preises sein und unterliegt einer Plausibilitätsprüfung durch die KVG.

Optionen und Futures, die zum Handel an einer Börse zugelassen oder in einem organisierten Markt einbezogen sind, werden zu dem jeweils verfügbaren handelbaren Kurs (Settlementpreis der jeweiligen Börse), der eine verlässliche Bewertung gewährleistet, bewertet.

Angaben zur Transparenz sowie zur Gesamtkostenquote

Die KVG erhält keine Rückvergütungen der aus dem Sondervermögen an die Verwahrstelle und an Dritte geleisteten Vergütung und Aufwandserstattungen.

Die KVG gewährt sogenannte Vermittlungsfolgeprovision an Vermittler aus der von dem Sondervermögen an sie geleisteten Vergütung in wesentlichem Umfang (mehr als 10 %).

Verwaltungsvergütungssatz für im Sondervermögen gehaltene Investmentanteile:

Investmentanteile Verwaltungsvergütung 1)
China H.C.Fd. 1,10000 % p.a.
Guliver Demografie Inv. ‚I‘ 1,05000 % p.a.
iShares-Core S&P 500 0,07000 % p.a.
Monega ARIAD Innovation ‚I‘ 1,00000 % p.a.
Monega Euroland 0,85000 % p.a.
Monega FairInv.Aktien ‚I‘ 1,15000 % p.a.
Monega Germany 0,85000 % p.a.
VM Sterntaler II 0,92000 % p.a.
Xtrackers Nikkei 225 ‚1D‘ 0,01000 % p.a.
Xtr.(IE)-MSCI Emer.Mark. ‚1C‘ 0,08000 % p.a.

1) Von anderen Kapitalverwaltungsgegesellschaften bzw. ausländischen Investmentgesellschaften berechnete Verwaltungsvergütung.

Bei den Angaben zu Verwaltungsvergütungen handelt es sich um den von den Gesellschaften maximal belasteten Prozentsatz.
Quelle: WM Datenservice, Verkaufsprospekte

Im Berichtszeitraum wurden keine Ausgabeaufschläge gezahlt.
Im Berichtszeitraum wurden keine Rücknahmeabschläge gezahlt.

Transaktionskosten EUR 774,79

Die Transaktionskosten berücksichtigen sämtliche Kosten, die im Berichtszeitraum für Rechnung des Sondervermögens separat ausgewiesen bzw. abgerechnet wurden und in direktem Zusammenhang mit einem Kauf oder Verkauf von Vermögensgegenständen stehen.

Gesamtkostenquote (ohne Performancefee und Transaktionskosten) 1,33 %

Die Gesamtkostenquote drückt sämtliche vom Sondervermögen im Jahresverlauf getragenen Kosten und Zahlungen (ohne Transaktionskosten) im Verhältnis zum durchschnittlichen Nettoinventarwert des Sondervermögens aus.

Wesentliche sonstige Erträge und sonstige Aufwendungen sowie Zusammensetzung der Verwaltungsvergütung

Die Verwaltungsvergütung setzt sich wie folgt zusammen:
Verwaltungsvergütung KVG EUR -88.901,25
Performanceabhängige Vergütung Asset Manager EUR 0,00
Wesentliche sonstige Aufwendungen:
Gebühren externer Dienstleister, z.B. V&R, S&P EUR -6.775,52

Angaben zur Vergütung gemäß § 101 KAGB

Die nachfolgenden Informationen – insbesondere die Vergütung und deren Aufteilung sowie die Bestimmung der Anzahl der Mitarbeiter – basieren auf dem Jahresabschluss der Gesellschaft vom 31. Dezember 2022 betreffend das Geschäftsjahr 2022.

Die Gesamtsumme der im abgelaufenen Geschäftsjahr 2022 gezahlten Vergütungen beträgt 4,23 Mio. EUR (nachfolgend „Gesamtsumme“) und verteilt sich auf 41 Mitarbeiter.

Hiervon entfallen 3,37 Mio. EUR auf feste und 0,87 Mio. EUR auf variable Vergütungen. Die Grundlage der ermittelten Vergütungen bildet der in der Gewinn- und Verlustrechnung niedergelegte Personalaufwand. Die Vergütungsangaben beinhalten dabei neben den an die Mitarbeiter ausgezahlten fixen und variablen Vergütungen individuell versteuerte Sachzuwendungen wie z.B. Dienstwagen. Aus dem Sondervermögen wurden keine direkten Beträge, auch nicht als Carried Interest, an Mitarbeiter gezahlt.

Gesamtsumme der im abgelaufenen Wirtschafts-
jahr der KVG gezahlten Vergütung an Mitarbeiter
(in Mio. EUR) EUR 4,23
davon fix EUR 3,37
davon variabel EUR 0,87
Zahl der begünstigten Mitarbeiter inkl. Geschäftsführer: 41
Summe der im abgelaufenen Wirtschaftsjahr 2022
von der KVG gezahlten Vergütung an Risktaker
(in Mio. EUR) EUR 3,50
davon an Geschäftsführer EUR 1,00
davon an sonstige Führungskräfte EUR 1,41
davon an Mitarbeiter mit Kontrollfunktion* EUR 2,18
davon an übrige Risktaker EUR 0,84

*Hinweis: Soweit zwischen Führungskräften und Mitarbeitern mit Kontrollfunktion Personenidentität besteht, werden die entsprechenden Vergütungen in beiden Positionen und damit doppelt ausgewiesen.

Summe der im abgelaufenen Wirtschaftsjahr 2022 von der KVG gezahlten Vergütungen an Mitarbeiter in der gleichen Einkommensstufe wie Risktaker (in Mio. EUR): 0,31

Die Vergütungen der Mitarbeiter folgen einer festgelegten Vergütungspolitik, deren Grundsätze als Zusammenfassung auf der Homepage der Gesellschaft veröffentlicht werden. Sie besteht aus einer festen Vergütung, die sich bei Tarifangestellten nach dem Tarifvertrag und bei außertariflichen Mitarbeitern nach dem jeweiligen Arbeitsvertrag richtet. Darüber hinaus ist für alle Mitarbeiter grundsätzlich eine variable Vergütung vorgesehen, die sich an dem Gesamtergebnis des Unternehmens und dem individuellen Leistungsbeitrag des einzelnen Mitarbeiters orientiert. Je nach Geschäftsergebnis bzw. individuellem Leistungsbeitrag kann die variable Vergütung jedoch auch komplett entfallen. Der Prozess zur Bestimmung der individuellen variablen Vergütung folgt einem einheitlich vorgegebenen Prozess in einer jährlich stattfindenden Beurteilung mit festen Beurteilungskriterien. Zusätzlich werden allen Mitarbeitern einheitlich Förderungen im Hinblick auf vermögenswirksame Leistungen, Altersvorsorge, Versicherungsschutz, öffentlichen Nahverkehr etc. angeboten. Mitarbeiter ab einer bestimmten Karrierestufe haben zudem einen Anspruch auf Gestellung eines Dienstwagens gemäß der geltenden CarPolicy der Gesellschaft.

Die Vergütungspolitik wurde im Rahmen eines jährlichen Reviews überprüft.

 

Köln, den 23.01.2024

Monega
Kapitalanlagegesellschaft mbH

Die Geschäftsführung

Vermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die Monega Kapitalanlagegesellschaft mbH, Köln:

Prüfungsurteil

Wir haben den Jahresbericht des Sondervermögens DEVK-Anlagekonzept RenditeMax – bestehend aus dem Tätigkeitsbericht für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2022 bis zum 30. September 2023, der Vermögensübersicht und der Vermögensaufstellung zum 30. September 2023, der Ertrags- und Aufwandsrechnung, der Verwendungsrechnung, der Entwicklungsrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2022 bis zum 30. September 2023 sowie der vergleichenden Übersicht über die letzten drei Geschäftsjahre, der Aufstellung der während des Berichtszeitraums abgeschlossenen Geschäfte, soweit diese nicht mehr Gegenstand der Vermögensaufstellung sind, und dem Anhang – geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der beigefügte Jahresbericht in allen wesentlichen Belangen den Vorschriften des deutschen Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB) und den einschlägigen europäischen Verordnungen und ermöglicht es unter Beachtung dieser Vorschriften, sich ein umfassendes Bild der tatsächlichen Verhältnisse und Entwicklungen des Sondervermögens zu verschaffen.

Grundlage für das Prüfungsurteil

Wir haben unsere Prüfung des Jahresberichts in Übereinstimmung mit § 102 KAGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresberichts“ unseres Vermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Monega Kapitalanlagegesellschaft mbH unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zum Jahresbericht zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresbericht

Die gesetzlichen Vertreter der Monega Kapitalanlagegesellschaft mbH sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresberichts, der den Vorschriften des deutschen KAGB und den einschlägigen europäischen Verordnungen in allen wesentlichen Belangen entspricht und dafür, dass der Jahresbericht es unter Beachtung dieser Vorschriften ermöglicht, sich ein umfassendes Bild der tatsächlichen Verhältnisse und Entwicklungen des Sondervermögens zu verschaffen. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit diesen Vorschriften als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresberichts zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Jahresberichts sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, Ereignisse, Entscheidungen und Faktoren, welche die weitere Entwicklung des Sondervermögens wesentlich beeinflussen können, in die Berichterstattung einzubeziehen. Das bedeutet u.a., dass die gesetzlichen Vertreter bei der Aufstellung des Jahresberichts die Fortführung des Sondervermögens durch die Monega Kapitalanlagegesellschaft mbH zu beurteilen haben und die Verantwortung haben, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung des Sondervermögens, sofern einschlägig, anzugeben.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresbericht als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, sowie einen Vermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zum Jahresbericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 102 KAGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern im Jahresbericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresberichts relevanten internen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieses Systems der Monega Kapitalanlagegesellschaft mbH abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern der Monega Kapitalanlagegesellschaft mbH bei der Aufstellung des Jahresberichts angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen auf der Grundlage erlangter Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fortführung des Sondervermögens durch die Monega Kapitalanlagegesellschaft mbH aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Vermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresbericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Vermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass das Sondervermögen durch die Monega Kapitalanlagegesellschaft mbH nicht fortgeführt wird.

beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresberichts insgesamt, einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresbericht die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresbericht es unter Beachtung der Vorschriften des deutschen KAGB und der einschlägigen europäischen Verordnungen ermöglicht, sich ein umfassendes Bild der tatsächlichen Verhältnisse und Entwicklungen des Sondervermögens zu verschaffen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen u.a. den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

 

Düsseldorf, den 23. Januar 2024

KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Schobel Wirtschaftsprüfer

Möllenkamp Wirtschaftsprüfer

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