Start Verbraucherschutz Anlegerschutz Interview mit Rechtsanwalt Sascha Borowski: Insolvenz einer Verbrauchergenossenschaft und die möglixhen Folgen...

Interview mit Rechtsanwalt Sascha Borowski: Insolvenz einer Verbrauchergenossenschaft und die möglixhen Folgen für Genossen

148
Fotocitizen (CC0), Pixabay

Interviewer: Guten Tag, Herr Borowski. Vielen Dank, dass Sie sich Zeit für dieses Interview nehmen. Angenommen, eine Verbrauchergenossenschaft wie die Co.net geht in Insolvenz. Können Sie uns erklären, welche Schritte ein Insolvenzverwalter in einem solchen Fall unternimmt?

Rechtsanwalt Borowski: Guten Tag, und danke für die Einladung. Wenn eine Verbrauchergenossenschaft Insolvenz anmeldet, ist die erste Aufgabe des Insolvenzverwalters, einen umfassenden Überblick über die finanzielle Situation der Genossenschaft zu erhalten. Dazu gehört die Prüfung der Vermögenswerte, der Verbindlichkeiten und der laufenden Geschäfte. Ziel ist es, die Genossenschaft entweder zu sanieren oder abzuwickeln, um die Gläubiger bestmöglich zu befriedigen.

Interviewer: Was bedeutet das für die Genossen, insbesondere im Hinblick auf bereits ausgezahlte Gewinne?

Rechtsanwalt Borowski: Genossen müssen sich darauf einstellen, dass im Rahmen des Insolvenzverfahrens ausgezahlte Gewinne, die sich später als Scheingewinne herausstellen, zurückgefordert werden können. Scheingewinne sind Beträge, die ausbezahlt wurden, ohne dass tatsächlich ein entsprechender Gewinn erwirtschaftet wurde. Diese Rückforderung dient dazu, die Vermögensmasse zum Vorteil aller Gläubiger zu erhöhen.

Interviewer: Wie wird bestimmt, ob es sich bei den ausgezahlten Gewinnen um Scheingewinne handelt?

Rechtsanwalt Borowski: Die Feststellung von Scheingewinnen erfolgt durch eine detaillierte Prüfung der Buchhaltung und der finanziellen Transaktionen der Genossenschaft. Der Insolvenzverwalter wird untersuchen, ob die ausgezahlten Gewinne durch reale Erträge gedeckt waren oder lediglich auf dem Papier existierten, um die tatsächliche finanzielle Lage zu verschleiern.

Interviewer: Was sollten Genossen tun, wenn sie eine Rückforderung erhalten?

Rechtsanwalt Borowski: Bei einer Rückforderung ist es ratsam, rechtlichen Beistand in Anspruch zu nehmen. Ein Anwalt kann die Rechtmäßigkeit der Forderung prüfen und gegebenenfalls gegen ungerechtfertigte Ansprüche vorgehen. Es ist wichtig, transparent mit dem Insolvenzverwalter zusammenzuarbeiten und alle erforderlichen Informationen bereitzustellen.

Interviewer: Gibt es präventive Maßnahmen, die Genossen ergreifen können, um sich vor solchen Situationen zu schützen?

Rechtsanwalt Borowski: Genossen sollten regelmäßig die wirtschaftliche Lage ihrer Genossenschaft kritisch prüfen und auf transparente Berichterstattung achten. Skepsis ist angebracht bei ungewöhnlich hohen Gewinnausschüttungen, die nicht durch die Geschäftsentwicklung gerechtfertigt scheinen. Letztlich ist es wichtig, sich über die Risiken einer Beteiligung an einer Genossenschaft bewusst zu sein und gegebenenfalls eine Diversifizierung des eigenen Portfolios anzustreben.

Interviewer: Vielen Dank, Herr Borowski, für diese aufschlussreichen Informationen und Ratschläge.

Rechtsanwalt Borowski: Es war mir ein Vergnügen. Ich hoffe, die Informationen sind hilfreich für Ihre Leser, um die potenziellen Risiken und Schritte im Falle einer Insolvenz besser zu verstehen.

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein