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Land Baden-Württemberg Amtlicher Teil Bekanntmachung über die Ungültigkeitserklärung einer Erlaubnis nach dem Sprengstoffgesetz (SprengG) vom: 27.12.2023 Land Baden-Württemberg BAnz AT 23.01.2024 B10
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Land Baden-Württemberg Amtlicher Teil Bekanntmachung über die Ungültigkeitserklärung einer Erlaubnis nach dem Sprengstoffgesetz (SprengG) vom: 27.12.2023 Land Baden-Württemberg BAnz AT 23.01.2024 B10

IO-Images (CC0), Pixabay

Land Baden-Württemberg

Bekanntmachung
über die Ungültigkeitserklärung einer Erlaubnis
nach dem Sprengstoffgesetz (SprengG)

Vom 27. Dezember 2023

Die Erlaubnis nach § 7 SprengG mit der

Nummer: 1/​2013
für: Firma E.T. Fireworks
Gänsgraben 29
71364 Winnenden
ausgestellt am: 18. Dezember 2013
durch: Große Kreisstadt Winnenden

ist in Verlust geraten und wird hiermit für ungültig erklärt.

Winnenden, den 27. Dezember 2023

Große Kreisstadt Winnenden
– Amt für öffentliche Ordnung –

Im Auftrag
Bühler

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