Das Schleswig-Holsteinische Verwaltungsgericht hat in erster Instanz einer Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) gegen die Freigabe von 62 Fahrzeugtypen von Audi, VW und Seat stattgegeben. Laut dem Gericht sind viele Diesel-Autos weiterhin mit unzulässigen Abschalt-Einrichtungen ausgestattet. Das Kraftfahrt-Bundesamt hatte zuvor ein Software-Update als ausreichende Maßnahme zur Nachbesserung genehmigt. Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH, betonte, dass das Kraftfahrt-Bundesamt nun die stilllegung dieser Fahrzeuge oder die Anordnung einer Nachrüstung mit effektiver Abgas-Reinigungstechnik veranlassen müsse.