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Konzessionserweiterung CMTA AG

Peggy_Marco (CC0), Pixabay

Konzessionserweiterung CMTA AG

Dem Antrag der Wertpapierfirma CMTA AG (FN 477532d) auf Erweiterung der bestehenden Konzession wurde mit Bescheid der FMA stattgegeben.

Die Konzession des Unternehmens umfasst mit Wirkung ab 3. Jänner 2024 somit die Berechtigung zur gewerblichen Erbringung folgender Wertpapierdienstleistungen und Wertpapiernebendienstleistungen:

  • Anlageberatung gemäß § 3 Abs. 2 Z 1 WAG 2018;
  • Portfolioverwaltung gemäß § 3 Abs. 2 Z 2 WAG 2018;
  • Annahme und Übermittlung von Aufträgen gemäß § 3 Abs. 2 Z 3 WAG 2018;
  • Ausführung von Aufträgen für Rechnung von Kunden gemäß § 3 Abs. 2 Z 6 WAG 2018;
  • Handel für eigene Rechnung gemäß § 3 Abs. 2 Z 7 WAG 2018;
  • Platzierung von Finanzinstrumenten gemäß § 3 Abs. 2 Z 9 WAG 2018;
  • Verwahrung und Verwaltung von Finanzinstrumenten gemäß § 3 Abs. 2 Z 10 WAG 2018;
  • Devisengeschäfte gemäß § 3 Abs. 2 Z 12 WAG 2018;
  • Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Übernahme von Emissionen für Dritte gemäß § 3 Abs. 2 Z 13 WAG 2018;

in Bezug auf die Finanzinstrumente gemäß § 1 Z 7 lit. a bis d und h WAG 2018 mit ausdrücklicher Berechtigung zum Halten von Kundengeldern und Finanzinstrumenten.

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