In Berlin wurden im vergangenen Jahr 811 Ermittlungsverfahren im Zusammenhang mit Raserei auf den Straßen eingeleitet. Dies stellt die zweithöchste Anzahl an Verfahren dar, die seit der Gesetzesverschärfung im Jahr 2017 aufgenommen wurden. Diese Information teilte Oberamtsanwalt Andreas Winkelmann, Leiter einer Spezialabteilung für verbotene Kraftfahrzeugrennen in Berlin, mit.
Die höchste Anzahl an Fällen wurde im Jahr 2020, dem Corona-Jahr, mit 871 Verfahren verzeichnet. Im Jahr 2022 wurden, nach Angaben von Winkelmann, insgesamt 755 Verfahren von der Amtsanwaltschaft und der Staatsanwaltschaft wegen verbotener Kraftfahrzeugrennen eingeleitet.