Das Landgericht München hat in einem Urteil festgestellt, dass Online-Verträge über einen Kündigungsbutton gekündigt werden können müssen, ohne dass sich die Nutzerinnen und Nutzer zuvor auf der Webseite anmelden. Diese Entscheidung folgt auf eine Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) gegen Sky Deutschland Fernsehen GmbH & Co. KG. Bisher war es auf der Webseite des von Sky betriebenen Streamingdienstes Wow erforderlich, dass Abonnentinnen und Abonnenten sich mit ihrer E-Mail-Adresse und Passwort einloggen, um den Vertrag zu kündigen.
Ramona Pop, Vorständin beim vzbv, betont die Wichtigkeit des Kündigungsbuttons: Verbraucherinnen und Verbraucher sollen Online-Verträge einfach per Mausklick kündigen können, ohne unnötige Hürden. Die Notwendigkeit, sich vor der Kündigung anzumelden, stellt nach ihrer Aussage eine unzulässige Erschwernis dar.
Seit Juli 2022 ist gesetzlich vorgeschrieben, dass Anbieter von kostenpflichtigen Abonnements und Laufzeitverträgen auf ihren Webseiten einen Kündigungsbutton einrichten müssen. Dieser muss unmittelbar erreichbar und leicht zugänglich sein. Bei Wow führte der Link zur Kündigung zunächst zu einer Anmeldeseite, was das Landgericht München als nicht konform mit den gesetzlichen Anforderungen bewertet.
Das Gericht bestätigte, dass eine Kündigung ohne vorherige Anmeldung möglich sein muss und nur die Angabe von Namen und anderen Identifizierungsmerkmalen wie Anschrift oder Geburtsdatum erfordern darf. Die Abfrage eines Passworts, das möglicherweise schon lange nicht mehr verwendet wurde, schränkt die Kündigungsmöglichkeit unnötig ein.
Eine Untersuchung des vzbv im Juni 2023 ergab, dass ein Jahr nach Einführung der Kündigungsbutton-Regelung viele Online-Anbieter diese Vorgaben nicht oder nur unzureichend umsetzen. Lediglich 42 Prozent der geprüften Webseiten entsprachen den gesetzlichen Anforderungen.
Zum Stand vom 27. Dezember 2023 hat Sky seine Berufung gegen das Urteil des Landgerichts München zurückgezogen, womit dieses Urteil rechtskräftig wurde.