Start Klimawandel Das pro Klima Urteil

Das pro Klima Urteil

168
Daniel_B_photos (CC0), Pixabay

In einer bedeutenden Entscheidung vom 30. November 2023 hat der 11. Senat die Klagen der Deutschen Umwelthilfe (DUH) und des Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) anerkannt. Die Bundesregierung wurde verpflichtet, ein Sofortprogramm gemäß § 8 Klimaschutzgesetz zu beschließen. Dieses Programm soll die Einhaltung der im Gesetz festgelegten jährlichen Emissionsgrenzen für die Sektoren Gebäude und Verkehr von 2024 bis 2030 gewährleisten.

Das Umweltbundesamt stellte für 2021 und 2022 Überschreitungen der zulässigen Emissionsgrenzen in diesen Sektoren fest. Laut § 8 Klimaschutzgesetz muss das jeweils zuständige Bundesministerium bei einer Überschreitung ein Sofortprogramm vorlegen, um die zukünftige Einhaltung dieser Grenzen zu sichern. Obwohl entsprechende Programme von den Ministerien im Juli 2022 vorgestellt wurden, kam es zu keinem Beschluss der Bundesregierung darüber. Erst am 4. Oktober 2023 beschloss sie das Klimaschutzprogramm 2023.

Der 11. Senat erklärte, dass die Regierung verpflichtet sei, ein Sofortprogramm zu beschließen, da die zulässigen Treibhausgas-Emissionen in den Sektoren Gebäude und Verkehr überschritten wurden. Das Klimaschutzprogramm 2023 erfüllt nach Ansicht des Senats nicht die Kriterien eines Sofortprogramms. Es bietet keine kurzfristig wirksamen Maßnahmen zur Einhaltung der im Klimaschutzgesetz festgelegten Jahresgrenzen in den betreffenden Sektoren.

Die Revision zu diesen Verfahren wurde beim Bundesverwaltungsgericht zugelassen.

Die Aktenzeichen der Fälle sind OVG 11 A 11/22, OVG 11 A 27/22 und OVG 11 A 1/23.

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein