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Letzte Generation „kriminelle Vereinigung“

AJEL (CC0), Pixabay

In einem Verfahren gegen Mitglieder der Umweltaktivistengruppe „Letzte Generation“ hat das Landgericht München I, eine Staatsschutzkammer, zehn Beschwerden gegen Durchsuchungs- und Beschlagnahmeanordnungen zurückgewiesen und einer teilweise stattgegeben. Die Generalstaatsanwaltschaft München wirft den Beteiligten die Bildung einer kriminellen Vereinigung gemäß § 129 StGB vor. Die Ermittlungen führten zur Erteilung mehrerer Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschlüsse durch das Amtsgericht München im Mai 2023, gegen die elf Personen Beschwerde einlegten.

Das Landgericht bestätigte den Anfangsverdacht, dass die „Letzte Generation“ eine kriminelle Vereinigung darstellt, die sich durch dauerhaften Zusammenschluss von Personen zur Durchsetzung klimapolitischer Forderungen mittels „zivilen Ungehorsams“ auszeichnet. Das Gericht betonte, dass Straftaten, wie Nötigung von Verkehrsteilnehmern und Sachbeschädigungen, auch wenn sie nicht der Hauptzweck seien, zur Charakterisierung der Vereinigung als kriminell beitragen.

Die Störungen und Blockaden von Flughafenbetrieben und Aktionen gegen Ölpipelines wurden als erhebliche Gefahr für die öffentliche Sicherheit eingestuft. Das Gericht erklärte, dass Straftaten keine legitimen Mittel der demokratischen Diskussion seien und moralische Argumente eine Strafbarkeit nicht aufheben könnten.

Die getroffenen Beschlüsse wurden als verhältnismäßig angesehen. In einem Fall wurde eine Beschwerde teilweise anerkannt, da für bestimmte beschlagnahmte Gegenstände ein Beschlagnahmeverbot bestand. Gegen diese Entscheidungen des Landgerichts gibt es keine weiteren Rechtsmittel.

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