Start Allgemein Insolvenz bei PROJECT Immobilien Tochtergesellschaften: Was Anleger wissen müssen

Insolvenz bei PROJECT Immobilien Tochtergesellschaften: Was Anleger wissen müssen

552
Clker-Free-Vector-Images (CC0), Pixabay

Die aktuellen Insolvenzanträge der Gesellschaften PROJECT Immobilien Wohnen und Gewerbe GmbH sowie PROJECT Immobilien Management GmbH aus Nürnberg haben für Unruhe gesorgt. Viele Anleger sind besorgt über mögliche Auswirkungen auf die Immobilienfonds und ihre Investitionen.

Das Amtsgericht Nürnberg hat nun für beide Unternehmen getrennte, vorläufige Insolvenzverfahren eingeleitet. Dies erfolgte aufgrund entsprechender Anträge der beiden Gesellschaften.

Ziel dieser vorläufigen Verfahren ist der Schutz des Vermögens der Unternehmen vor eventuellen negativen Entwicklungen. Daher wurden Interims-Insolvenzverwalter ernannt, die alle Geschäftsaktivitäten überwachen. Jede Verfügung der Unternehmen muss nun ihre Zustimmung finden.

Für die PROJECT Immobilien Management GmbH ist Rechtsanwalt Volker Böhm als Interims-Insolvenzverwalter zuständig.
Er hat die Aufgabe, das Vermögen der Gesellschaft abzusichern, Zugriff auf Bankkonten und Kassenbestände zu nehmen und alle Forderungen auf ein spezielles Verfahrenskonto zu übertragen und zu verwalten. Alle Zahlungen von Drittschuldnern müssen direkt an ihn erfolgen.

Bei der PROJECT Immobilien Wohnen und Gewerbe GmbH übernimmt Rechtsanwältin Dr. Elske Fehl-Weileder diese Rolle. Auch sie hat die Befugnis, das Vermögen des Unternehmens zu sichern, Bankguthaben und Kassenbestände zu übernehmen und alle Forderungen auf ein eigens eingerichtetes Verfahrenskonto zu lenken. Auch hier sollten Drittschuldner nur an sie Zahlungen vornehmen.

Beide vorläufigen Insolvenzverwalter sind befugt, Auskünfte von verschiedenen offiziellen Stellen wie Behörden, Finanzamt oder Kreditinstituten einzuholen, um ein genaues Bild von der finanziellen Situation der Unternehmen zu erhalten. Die betroffenen Unternehmen dürfen zudem bewegliche Gegenstände nur nach Zustimmung der Verwalter weitergeben.

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein