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ALDI Nord und das Balkonkraftwerk

Conmongt (CC0), Pixabay

Die Verbraucherzentrale Sachsen hat den Einzelhandelsgiganten Aldi Nord aufgrund mutmaßlicher Irreführung in der Werbung für ein Balkon-Kraftwerk in dessen Online-Shop im Blick. Der Kern des Streits? Angeblich unzutreffende technische Daten, die besonders für kaufinteressierte Verbraucher, die Wert auf Rentabilität legen, entscheidend sind. Der Vorwurf lautet, dass durch die Darstellung potenzielle Kunden zu hohen Einsparungen verleitet werden könnten, die in der Praxis nicht erreichbar wären.

„Es ist nicht nur irreführend, sondern auch gesetzwidrig, wenn die versprochene Leistung fast doppelt so hoch ist, wie sie tatsächlich ausfällt“, so Michael Hummel, Jurist bei der Verbraucherzentrale. Obwohl Aldi Nord bereits abgemahnt wurde, hat der Einzelhändler seine Position nicht geändert. Dies könnte nun zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung führen, in der die Einstellung der umstrittenen Werbung gefordert wird.

Im Mittelpunkt der Kontroverse steht ein von Aldi Nord beworbenes „600 W ‚Plug & Play‘ Balkon-Kraftwerk SP 175/350 Wp“. Dieses wird mit einer herausragenden Spitzenleistung von 600 Watt beworben. Allerdings argumentiert die Verbraucherzentrale, dass diese Zahl lediglich die maximale Leistung des beigefügten Wechselrichters darstellt und die tatsächliche Leistung der Solarmodule bei 350 Wp liegt. Dies wirft Fragen zur Genauigkeit der beworbenen Gesamtleistung des Produkts auf.

Der Grundtenor: Verbraucher verdienen genaue und transparente Informationen, ohne durch verführerische, aber möglicherweise irreführende technische Daten in die Irre geführt zu werden.

Aldi Nord hat sich bisher nicht öffentlich zum Verfahren geäußert. Die Entwicklung dieser kontroversen Debatte bleibt mit Spannung zu verfolgen.

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