Staatsanwaltschaft Chemnitz
R014 VRs 760 Js 28618/22
„Im gegenständlichen Verfahren wurde gegen folgende Person rechtskräftig eine Einziehung angeordnet:
verurteilte Person | Sophie Richter |
Entscheidung | Urteil/ Beschluss des Amtsgerichts Chemnitz vom 10.11.2022, Az: 18 Ds 760 Js 28618/22, rechtskräftig seit 26.11.2022 |
Einziehungsanordnung | Selbständige Einziehung nach § 76 a Abs. 1 StGB i.V.m. Wertersatz in Höhe von 3.242,89 EUR |
Nach der genannten Entscheidung könnte den hier unbekannten Verletzten aus d. der Verurteilung zugrunde liegenden Tat(en) ein Entschädigungsanspruch gegen die Verurteilte zustehen.
Der Entscheidung liegt folgender Sachverhalt zugrunde:
Bisher unbekannte Täter erstellten im Internet unter der Adresse „www.varonet.de“ eine Webseite, auf der sie Elektronikartikel zum Verkauf anboten. Tatsächlich hatten sie zu keinem Zeitpunkt die Absicht, die von den Kunden bestellten Waren in der Folgezeit auszuliefern. Hierfür sollte Frau Sophie Richter als Nebenjob ein Bankkonto bei der Santanderbank anlegen. So getäuscht, eröffnete die Betroffene bei der Santanderbank ein Konto mit der IBAN De78310108339910781490. Die Kontodaten und die PIN gab sie anschließend an die unbekannten Täter weiter.
Von ihren Kunden verlangten der oder die Täter auf der Internetseite www.varonet.de Vorkasse, wobei sie das Konto mit der IBAN DE78310108339910781490 der Santanderbank angaben. So getäuscht, überwiesen die Kunden den Kaufpreis der jeweils bestellten Waren auf dieses Konto. Anschließend lieferten der oder die Täter die erworbenen Waren nicht aus.
Zur Sicherung etwaiger Ansprüche von Anspruchsinhabern konnten bislang Vermögenswerte von derzeit 648,53 EUR gesichert werden.
Diese Mitteilung erfolgt, um den unbekannten Geschädigten die Möglichkeit zu eröffnen, Ihre Rechte auf Entschädigung bei der Staatsanwaltschaft Chemnitz geltend machen zu können bzw. um mitzuteilen, ob Sie Ihre Rechte bereits anderweitig durchgesetzt haben/durchsetzen werden und diesbezüglich ggf. schon Maßnahmen ergriffen wurden.
Zur Geltendmachung bei der Staatsanwaltschaft Chemnitz melden Sie Ihre Ansprüche bitte binnen 6 Monaten nach Veröffentlichung dieser Mitteilung im elektronischen Bundesanzeiger unter Angabe des o.g. Aktenzeichens hier an.
Die Anmeldung ist innerhalb dieser Frist formlos und kostenfrei möglich (§ 459k Abs. 1 StPO). Machen Sie Ihre Ansprüche binnen der genannten Frist nicht geltend, wird der Staat Eigentümer der bei Vollstreckung der Einziehung beigetriebenen Wertersatzbeträge.
Eine Auszahlung durch die Staatsanwaltschaft an Sie kann nur dann erfolgen, wenn alle anderen Anspruchsinhaber ebenfalls vollständig entschädigt werden können. Andernfalls müssten Sie Ihre Ansprüche erneut in einem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Einziehungsbetroffenen anmelden. Hierüber werden Sie gegebenenfalls nochmals von einem Insolvenzverwalter aufgefordert.
Da eine vorzeitige Entschädigung nicht möglich ist, werden Sie gebeten, von Sachstandsanfragen abzusehen.
Der Staatsanwaltschaft ist es nicht erlaubt, im Einzelfall rechtlichen Rat zu erteilen und nicht möglich, Auskünfte über etwaige Erfolgsaussichten des Entschädigungsverfahrens zu geben.
Bitte sehen Sie deshalb von Rückfragen ab und lassen Sie sich ggf. anwaltlich beraten.“