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7x7invest AG – Bekanntmachung gemäß § 17 Abs. 1 SchVG betreffend die 6 % Schuldverschreibung

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IO-Images (CC0), Pixabay

7x7invest AG

Bonn

WKN A1TNGS /​ ISIN DE000A1TNGS8

Bekanntmachung gemäß § 17 Abs. 1 SchVG

betreffend die

6 % Schuldverschreibung 2013/​2023

(„Anleihe“)

der 7x7invest AG mit Sitz in Bonn

(„Anleiheschuldnerin“)

eingeteilt in 5.000 Teilschuldverschreibungen im Nennbetrag von je EUR 1.000

Am 10. August 2023 hat die zweite Gläubigerversammlung der Anleiheschuldnerin unter Tagesordnungspunkt 2 folgende Beschlüsse gefasst:

a) Die Laufzeit der Anleihe wird bei unveränderter Höhe der Verzinsung von 6 % p.a. für die Zeit ab dem 01. Juli 2023 um zwei Jahre, d.h. bis zum 30. Juni 2025, verlängert. Ziffer 5.1 der Anleihebedingungen wird hierzu geändert und wie folgt neu gefasst:

5.1 Laufzeit, Rückzahlung, Fälligkeit

Die Laufzeit der Teilschuldverschreibungen beginnt am 01. Juli 2013, und endet am 30. Juni 2025, wenn und soweit die Laufzeit nicht durch Kündigung aus wichtigem Grund nach Ziff. 10 oder vorzeitiger Kündigung nach Ziff. 9.2 endet. Die Anleiheschuldnerin verpflichtet sich, den Anleihegläubigern die Teilschuldverschreibungen zum Rückzahlungsbetrag am ersten Bankarbeitstag nach dem Ende der Laufzeit („Rückzahlungstag“) zurückzuzahlen. Der Rückzahlungsbetrag entspricht dem Nennbetrag.“

b) Ziffer 3.3 Satz 3 der Anleihebedingungen wird geändert und wie folgt neu gefasst:

„Der erste Zinslauf beginnt am 01. Juli 2013 und der letzte Zinslauf endet am 30. Juni 2025.“

c) Ziffer 3.4 der Anleihebedingungen wird geändert und wie folgt neu gefasst:

„Die Zinsen sind am ersten Tag nach Ablauf eines jeden Zinslaufes zur Zahlung fällig (im Folgenden auch „Zinstermin“ genannt), beginnend am 01. Juli 2014. Für den letzten Zinslauf ist die Zahlung der Zinsen am 01. Juli 2025 fällig.“

 

Bonn, im August 2023

7x7invest AG

vertreten durch den Vorstand

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