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    EU-Kommission

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    GDJ (CC0), Pixabay

    Die EU-Kommission hat einen Plan vorgelegt, um einen „digitalen Euro“ als zusätzliche Zahlungsmöglichkeit im EU-Raum einzuführen. Die EU-Staaten und das EU-Parlament müssen dem Plan noch zustimmen. Der „digitale Euro“ soll eine Ergänzung zu Bargeld und Kreditkarten sein. Mit ihm könnte man digital bezahlen und ihn in einer digitalen Geldbörse, z. B. auf dem Handy, aufbewahren. Die Europäische Zentralbank (EZB) wird letztendlich entscheiden, ob und wann der „digitale Euro“ eingeführt wird. Die Einführung ist frühestens für das Jahr 2028 geplant.

    Der „digitale Euro“ soll sowohl online als auch offline genutzt werden können. Bei Online-Transaktionen soll der gleiche Datenschutz gewährleistet sein wie bei anderen digitalen Zahlungsmitteln. Bei Offline-Zahlungen sollen weniger persönliche Daten preisgegeben werden als bei Kartenzahlungen. Banken und Zahlungsdienstleister sollen den „digitalen Euro“ verteilen, und grundlegende Dienstleistungen im Zusammenhang damit sollen für Verbraucher kostenlos sein. Händler im Euro-Raum sollen verpflichtet werden, den „digitalen Euro“ anzunehmen, mit Ausnahmen für kleine Händler.

    Die Pläne der EU-Kommission haben unterschiedliche Reaktionen hervorgerufen. Einige fordern eine Volksbefragung zum Schutz von Bargeld und das Recht auf Bargeldzahlungen. Andere betonen, dass Bargeld erhalten bleiben und der „digitale Euro“ nur eine Ergänzung sein sollte. Die genauen Details müssen noch geklärt werden, und es wird betont, dass der „digitale Euro“ einen Mehrwert für die Verbraucher bieten und die Privatsphäre schützen muss. Weitere Gesetzesinitiativen sollen sicherstellen, dass Bargeld weiterhin akzeptiert und leicht verfügbar ist und dass Onlinezahlungen sicherer werden.

    Elektronische Zahlungen in der EU haben in den letzten Jahren zugenommen, aber auch neue Betrugsmethoden sind entstanden. Die Einführung des „digitalen Euro“ soll den Verbrauchern zugutekommen und den Finanzsektor auf den digitalen Wandel vorbereiten.

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