Es ist eine Gesellschaft, die man als bilanziell überschuldet ansehen darf und muss, denn in der aktuellen Bilanz aus dem Jahre 2021 ist ein nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag ausgewiesen. Es handelt sich aber nicht um eine Überschuldung im insolvenzrechtlichen Sinne. Die Gesellschaft hieß bis zum Jahr 2020 noch Experten in Wein.
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Herrn Stevenson kennen wir dann noch aus dem Vorgang ELARIS, wo im Moment Ermittlungen gegen Herrn Stevenson laufen, natürlich gilt auch hier die Unschuldsvermutung.