Start Allgemein Energiekonzepte Deutschland GmbH – Pemberton Assetmanagement und Anderes

Energiekonzepte Deutschland GmbH – Pemberton Assetmanagement und Anderes

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Tumisu (CC0), Pixabay

Natürlich ist es im Moment sehr unruhig geworden rund um das Unternehmen EKD Solar aus Taucha bei Leipzig, aber man sollte sich im Hause EKD Solar einmal intern die Frage stellen, ob das nicht alles hausgemacht ist? Dinge, die man von der Ursache her doch ganz einfach abstellen könnte, zumindest damit beginnen könnte.

Nun scheint man möglicherweise aber auch im Hause EKD Solar immer nervöser zu werden, aber nicht was die eigenen Handlungen angeht, sondern hier geht es im Moment möglicherweise nur darum, eine undichte Stelle zu finden, die Personen zu finden, die angebliche Geschäftsgeheimnisse an die Presse durchstecken und damit dem Unternehmen Schaden zufügen und Arbeitsplätze gefährden.

Nun, ob man mit dieser Suche dann erfolgreich sein wird, das wissen wir nicht. Aber einmal eine Frage von uns, gibt es möglicherweise eben nicht gute Gründe, warum es Personen innerhalb der EKD Solar gibt, die einfach nur wollen, dass Wahrheiten ans Licht kommen, damit das Unternehmen besser wird?

Nun soll es, so haben wir zumindest Nachricht erhalten, eine Krisensitzung mit den Vertriebsbossen gegeben haben. Natürlich kennen wir den Inhalt dieses Gespräches nicht im Detail, aber was wir wissen, dass ist schon starker Tobak aus unserer Sicht. Hier gibt es einen führenden Vertriebsmann, der möglicherweise versucht, „Angst zu verbreiten“, zumindest deuten wir uns vorliegende Unterlagen so.

Hier ist von Strafanzeigen, gegen wen denn bitte, die Rede und was weiss ich nicht alles. Typisches Niveau eines panisch werden Strukkis, der nicht weiter weiss, so würden wir das einmal auf den Punkt bringen. Dabei wäre das alles nicht nötig, denn wir haben dem Unternehmen ein konkretes Unterstützungsangebot gemacht.

Ein Angebot wie man die Situation der Kundenbeschwerden zukünftig abarbeiten kann.

Zudem haben wir dem Unternehmen einen umfangreichen Fragenkatalog übermittelt, zugesagt, wenn man uns all diese Fragen dann beantwortet, einen neuen Artikel zu machen, und die anderen Artikel zu löschen. Das halten wir immer dann so, wenn alle aktuellen Fragen beantwortet wurden.

Wir leben nicht davon, einen Artikel mehr oder weniger im Netz zu haben. Wir suchen nach Lösungen im Namen der Anleger und Verbraucher. Erreichen wir da etwas, dann ist das für uns ein Erfolg. Eine Antwort auf unseren Fragenkatalog haben wir bis heute nicht. Nun, wir können und wollen niemanden zu irgendetwas zwingen, aber wir finden Kommunikation immer besser als Konfrontation.

Wir wollen an dieser Stelle dann aber auf die Veröffentlichung uns vorliegender Hinweise auf das gestrige Treffen der „Grosskopferten“ in Taucha verzichten. Der Inhalt wäre aus unserer Sicht doch dann möglicherweise sehr blamabel für die Beteiligten.

Auch wir streiten uns ja mittlerweile über von beiden Seiten eingeschaltete Rechtsanwälte. Hier hatte man uns kurze Fristen zur Beantwortung von Abmahnungen (sinnlosen) gegeben. Korrekt wie wir sind, haben wir diese Fristen natürlich eingehalten, aber dann der gegnerischen Partei ebenfalls eine Frist gesetzt. Wir hätten uns natürlich gewünscht, dass wir hier dann auch eine ähnlich fristgerechte Reaktion bekommen. Haben wir nicht. Auch weitere Ankündigungen uns gegenüber hat das Unternehmen bisher nicht eingehalten. Warum eigentlich nicht?

Aber es scheint auch Erfreuliches im Hause EKD Solar zu geben, zumindest wenn man der Pressemitteilung aus dem Unternehmen selber dann Glauben schenken darf.

https://www.pressebox.de/pressemitteilung/energiekonzepte-deutschland-gmbh/energiekonzepte-deutschland-sichert-sich-die-zusage-fuer-einen-dreistelligen-millionenbetrag-fuer-wachstumsinvestitionen/boxid/1143200

Gerade solche Pressemitteilungen sollten doch eigentlich ein Anlass sein, Probleme zu lösen und nicht auf die lange Bank zu schieben. Ich kann mir nicht vorstellen, dass ein Unternehmen Pemberton Asset Management großes Interesse daran hat, hier in eine öffentliche Diskussion zu geraten. Die Zusage des Unternehmens an das Unternehmen EKD Solar scheint aber noch aus der Zeit zu stammen, als es diese öffentliche Diskussion noch nicht gab. Prima, wenn man auch etwas zu feiern hat im Unternehmen EKD.

https://www.bvai.de/ueber-uns/bai-mitglieder/detail?tx_baimembersearch_show%5Baction%5D=show&tx_baimembersearch_show%5Bbaimember%5D=248&tx_baimembersearch_show%5Bcontroller%5D=Membersearch&cHash=ea7bd3b5e0b951942a46a4bcc1de15b2

Wir werden das Unternehmen nun einmal um eine Stellungnahme bitten. Die Kontaktdaten findet man ja im Netz.

Übrigens, solche Zusagen sind dann oft an „Milestones“ gebunden, die man erreichen muss, um dann auch Kapital zu bekommen. Trotzdem ein schöner Erfolg für das Unternehmen EKD.

Natürlich kennen wir das Unternehmen Pemberton Asset Management, zumindest die Deutsche GmbH mit Sitz in Frankfurt.

Pemberton Asset Management GmbH

Frankfurt am Main

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021

Bilanz

Aktiva

31.12.2021
EUR
31.12.2020
EUR
A. Anlagevermögen 10.315,00 3.625,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 1,00 1,00
II. Sachanlagen 10.314,00 3.624,00
B. Umlaufvermögen 2.574.612,67 2.018.358,61
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 2.072.276,53 1.919.070,47
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 502.336,14 99.288,14
C. Rechnungsabgrenzungsposten 8.261,76 828,03
Summe Aktiva 2.593.189,43 2.022.811,64

Passiva

31.12.2021
EUR
31.12.2020
EUR
A. Eigenkapital 681.424,40 487.613,50
I. Gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Gewinnvortrag 462.613,50 300.586,98
III. Jahresüberschuss 193.810,90 162.026,52
B. Rückstellungen 1.882.567,25 1.509.857,48
C. Verbindlichkeiten 29.197,78 25.340,66
Summe Passiva 2.593.189,43 2.022.811,64

Anhang

Allgemeine Angaben

Die Pemberton Asset Management GmbH hat ihren Sitz in Frankfurt am Main und ist eingetragen in das Handelsregister beim Amtsgericht Frankfurt am Main (Reg.Nr. HRB 103767).

Der vorliegende Jahresabschluss ist nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) und des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) sowie den einschlägigen Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags aufgestellt.

Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB.

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist entsprechend § 275 Abs. 2 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

Die Gesellschaft nimmt die für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Angabenerleichterungen der §§ 274a, 276 und 288 HGB in Anspruch.

Die Gesellschaft hat von der Befreiungsvorschrift nach § 264 Abs. 1 Satz 4 HGB Gebrauch gemacht und auf die Aufstellung eines Lageberichts verzichtet.

Die Gesellschaft macht von ihrem Wahlrecht Gebrauch, nur die vom Handelsgesetzbuch geforderten Mindestangaben in dem nachfolgenden Anhang zu machen. Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz oder im Anhang ausgeübt werden können, wurde der Vermerk im Anhang gewählt.

Grundsätze zur Bilanzierung und Bewertung sowie Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung

Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die zu Anschaffungskosten aktivierten immateriellen Vermögensgegenstände werden linear pro rata temporis über die voraussichtliche Nutzungsdauer planmäßig linear abgeschrieben.

Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, solche mit zeitlich begrenzter Nutzungsdauer abzüglich planmäßiger Abschreibungen, angesetzt. Die beweglichen Anlagegüter werden entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer pro rata temporis linear abgeschrieben. Geringwertige bewegliche Anlagegüter mit einem Einzelanschaffungspreis bis zu € 800,00 werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben. Ihr sofortiger Abgang wird unterstellt.

Die übrigen Aktiva sind zum Nennwert bilanziert.

Bei Bildung der Rückstellungen ist den erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten angemessen Rechnung getragen worden. Sie sind in Höhe des notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.

Die Verbindlichkeiten werden mit dem jeweiligen Erfüllungsbetrag passiviert.

Anlagevermögen

Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist unter Angabe der Abschreibungen des Geschäftsjahrs im Anlagenspiegel (Anlage zum Anhang) dargestellt. Im Rahmen der Erfüllung der Offenlegungspflichten im Sinne von §§ 325f HGB wird die Befreiungsvorschrift im Sinne von § 288 Abs. 1 HGB in Anspruch genommen und die Entwicklung des Anlagevermögens nicht veröffentlicht.

Umlaufvermögen

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände stellen sich wie folgt dar:

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen enthalten Forderungen gegen verbundene Unternehmen von € 2.026.995,24(Vorjahr € 1.906.782,41).

Eigenkapital

Das Stammkapital von € 25.000,00 (Vorjahr € 25.000,00) ist mit dem Nennbetrag angesetzt.

Verbindlichkeiten

Sämtliche Verbindlichkeiten haben eine Laufzeit von bis zu einem Jahr und sind nicht besichert.

Haftungsverhältnisse

Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB haben zum Bilanzstichtag nicht bestanden.

Sonstige Angaben

Die Gesellschaft wird in keinen Konzernabschluß einbezogen.

Im Durchschnitt waren im Geschäftsjahr im Unternehmen 4 Mitarbeiter (VJ: 5 Mitarbeiter) beschäftigt.

Frankfurt, den 7. März 2022

Jürgen Breuer

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 10.5.2022.

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