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BaFin: Marktmissbrauchsverordnung: Antragsstellung für Fachverfahren „Verdachtsmeldungen nach MAR“ ab 1. Januar 2023 per E-Mail
Staatsanwaltschaft Leipzig

BaFin: Marktmissbrauchsverordnung: Antragsstellung für Fachverfahren „Verdachtsmeldungen nach MAR“ ab 1. Januar 2023 per E-Mail

stux (CC0), Pixabay

Marktmissbrauchsverordnung: Antragsstellung für Fachverfahren „Verdachtsmeldungen nach MAR“ ab 1. Januar 2023 per EMail

Der bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zu stellende Antrag für das Fachverfahren „Verdachtsmeldungen nach MAR“ (Market Abuse Regulation, Marktmissbrauchsverordnung) ist ab dem 1. Januar 2023 nicht mehr im Original auf dem Postweg an die BaFin zu senden.

Ab dann ist der vom Antragssteller persönlich unterzeichnete Antrag sowie die vom Vorstand oder dem Geschäftsführer auf den Antragsteller ausgestellte Vollmacht eingescannt per Mail an STOR-Support@bafin.de zu senden. Nach Prüfung der Unterlagen wird der jeweilige Antragsteller für das Fachverfahren freigeschaltet.

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