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Urteil wegen Schwarzarbeit

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Zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und neun Monaten verurteilte das Landgericht Nürnberg-Fürth den Inhaber einer Trockenbaufirma aus Nürnberg. Er hatte sich in 97 Fällen des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt, in 46 Fällen der Steuerhinterziehung und in über 200 Fällen der Urkundenfälschung schuldig gemacht. Ein Helfer wurde für die Begünstigung beziehungsweise Beihilfe zur Mehrheit dieser Taten mit zwei Jahren und neun Monaten Haft bestraft.

Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Nürnberg hatte in Zusammenarbeit mit der Steuerfahndung in einem der größten Verfahren der letzten Jahre die Taten in aufwendigen Ermittlungen nachgewiesen. Der Angeklagte hatte über Jahre hinweg Arbeitnehmende beschäftigt, die er ganz oder teilweise schwarz bezahlte, und für diese Arbeitsleistungen somit keine Sozialabgaben entrichtet.

Den ausgezahlten Schwarzlohn versuchte er über Scheinrechnungen, deren Rechnungssumme er nie bezahlte, zu verschleiern. Der Sozialversicherung entstand durch seine Vorgehensweise ein Schaden in Höhe von knapp 270.000 Euro. Außerdem hat er 70.000 Euro Lohn- und 303.000 Euro Umsatzsteuer hinterzogen.

In großem Stil haben er und sein Helfer darüber hinaus selbst Scheinrechnungen für andere erstellt und verkauft und damit dazu beigetragen, dass die Käufer der Rechnungen der Sozialversicherung weitere 320.000 Euro an Beiträgen vorenthalten konnten.

In über 200 Fällen haben die beiden Männer Rechnungen unter dem Namen einer anderen Firma erstellt und unterschrieben und dadurch Urkundenfälschung begangen.

Beide Angeklagten haben gegen das Urteil Revision beim Bundesgerichtshof eingelegt. Dieser hat die Revision jedoch als unbegründet abgewiesen. Das Urteil ist somit rechtskräftig.

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