Staatsanwaltschaft Paderborn
Benachrichtigung der Erben der Verletzten über die Einziehung von Wertersatz
und die Möglichkeit der Entschädigung
43 Js 49/19
Mit Strafbefehl vom 01.12.2020 hat das Amtsgericht Lippstadt – 42 Ds 166/20 – u. a. die Einziehung des Wertes von Taterträgen in Höhe von 21.196,62 Euro angeordnet.
Die Entscheidung ist rechtskräftig.
Durch die zur Sicherung der Vollstreckung dieser Einziehungsentscheidung erfolgte Pfändung konnte ein entsprechender Erlös erzielt werden.
U. a. wurden folgende – inzwischen verstorbene – Geschädigte festgestellt:
Johannes Wibberg
Jörg Rottstaedt
Bislang konnten keine Erben ermittelt werden.
Über ihre gesetzlich normierten Möglichkeiten, eine Entschädigung in Höhe des Wertes des Taterlangten zu erlangen, möchte ich eventuelle Erben hiermit in Kenntnis setzen.
Der Verletzte bzw. sein Rechtsnachfolger kann gemäß § 459j/k Abs. 1 StPO innerhalb einer Frist von sechs Monaten ab Veröffentlichung dieser Mitteilung seine Entschädigungsansprüche in einem einfachen und kostenlosen Verfahren gemäß §§ 459j/k Abs. 2 StPO geltend machen, indem er sie bei der Staatsanwaltschaft Paderborn lediglich anmeldet.
Wird die sechsmonatige Anmeldefrist versäumt, ist eine Entschädigung gleichwohl möglich. Der Verletzte muss dann allerdings einen vollstreckbaren zivilrechtlichen Titel, aus dem sich der geltend gemachte Anspruch ergibt, vorlegen oder die Fristversäumnis gemäß §§ 44 und 45 StPO i. V. m. § 459j/k Abs. 4 StPO hinreichend entschuldigen.
Sofern der Verwertungserlös ausreicht, wird dieser entsprechend dem vorstehend dargestellten Verfahren gemäß §§ 459k Abs. 1, Abs. 2 StPO an den/die Verletzten ausgekehrt.
Anspruchsanmeldung und allgemeine Hinweise:
Bitte teilen Sie alsbald mit, ob und in welcher Höhe Sie Ansprüche auf Entschädigung geltend machen wollen. Die Rechtsnachfolge ist mittels Erbscheins bzw. Testamentseröffnung nachzuweisen.
Der Staatsanwaltschaft ist es nicht erlaubt, im Einzelfall rechtlichen Rat zu erteilen. Bitte sehen Sie daher von telefonischen Rückfragen ab und lassen sich gegebenenfalls anwaltlich beraten.
Ein entsprechendes Formblatt zur Anmeldung Ihrer Ansprüche wird Ihnen auf Anfrage zugesandt.
Ha., Rechtspflegerin