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Staatsanwaltschaft Freiburg

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qimono (CC0), Pixabay

Staatsanwaltschaft Freiburg

735 VA 430 Js 20277/​15

Durch rechtskräftiges Urteil des Amtsgerichts Müllheim vom 26.04.2018 – Az.: 2 Ds 430 Js 20277/​15 – wurde der Angeschuldigte Tim Bitkulov wegen Computerbetruges in 12 Fällen, davon in einem Fall in 36 tateinheitlichen Fällen, Betrug in 35 Fällen sowie Beihilfe zum Betrug und Urkundenfälschung in einem Fall zu einer Gesamtfreiheitsstrafe verurteilt. Daneben wurde die Einziehung des Wertes des Erlangten in Höhe von 33.988,22 Euro angeordnet. Der Verurteilung liegt folgender Sachverhalt zugrunde:

Der Verurteilte bestritt jedenfalls seit Mai 2015 wesentliche Teile seines Lebensunterhalts damit, im Internet bei verschiedenen Firmen unter Angabe fremder Personalien und Zahlungsdaten Waren zu bestellen, die der Angeschuldigte vorgefasster Absicht entsprechend nicht bezahlte. Ab etwa November 2015 ging der Angeschuldigte sodann dazu über, gemeinsam mit weiteren Mittätern unter Nutzung fiktiver Personalien und mehrerer unter Falschpersonalien eröffneter Bankkonten über Ebay Waren anzubieten, die er tatsächlich nicht verkaufen wollte.

Bisher konnten 2.511,65 Euro zur Sicherung der Ansprüche Geschädigter beigetrieben werden.

Geschädigte mögen sich bitte mit der Staatsanwaltschaft Freiburg, Berliner Allee 1, 79114 Freiburg, zum Aktenzeichen 735 VA 430 Js 20277/​15 schriftlich in Verbindung setzen.

 

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