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Insolvent – so wie wir es vorhergesagt haben – te Solar Sprint II GmbH & Co. KG

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derneuemann (CC0), Pixabay

Amtsgericht Leipzig – Abteilung für Insolvenzsachen
Aktenzeichen: 401 IE 2361/21

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren der te Solar Sprint II GmbH & Co. KG, Promenadenstraße 3, 09111 Chemnitz, Amtsgericht Chemnitz , HRA 9335
vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin te Verwaltung II GmbH; d. vertreten durch den Geschäftsführer Rainer Johannes Langnickel

– erging am 30.12.2021 die Entscheidung, dass gegen die Schuldnerin eingeleitete Maßnahmen der Zwangsvollstreckung, einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung einstweilen eingestellt werden, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind.

Neue Vollstreckungsmaßnahmen werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind (§§ 270c Abs. 3 S. 1; 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

Von der einstweiligen Einstellung der Zwangsvollstreckung und der Untersagung neuer Zwangsvollstreckungsmaßnahmen ausgenommen sind Verfahren auf Erteilung der Vermögensauskunft.

Der Beschluss liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.

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