Start Verbraucherschutz Miese Bilanz: BIK Deutsche Metropolen 3 GmbH & Co. KG, Berlin

Miese Bilanz: BIK Deutsche Metropolen 3 GmbH & Co. KG, Berlin

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geralt (CC0), Pixabay

Ein 6-stelliges Minus in der Bilanz ist sicherlich kein Ergebnis, dass Anleger zu Jubelstürmen hinreißen wird. Möglicherweise war das dann doch keine gute Entscheidung, hier zu investieren.

BIK Deutsche Metropolen 3 GmbH & Co. KG

Berlin

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019

Lagebericht

1. Grundlagen des Unternehmens

Die BIK Deutsche Metropolen 3 GmbH & Co. KG; Berlin (im Folgenden kurz „Gesellschaft“ genannt) wurde am 12.01.2017 auf unbestimmte Zeit gegründet und am 30.01.2018 unter HRA 53171 B im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg eingetragen.

Gründungsgesellschafter und Gesellschafter der Emittentin zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung sind die Komplementärin, BIK Projekt Beteiligungen GmbH mit Sitz in Berlin, sowie der Kommanditist, Herr Sascha Falk.

Die Gründungsgesellschafter und Gesellschafter der Emittentin zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung haben eine Einlage in Höhe von Euro 1.000, – (Gesamtbetrag) insgesamt gezeichnet und eingezahlt. Bei der Einlage handelt es sich um Kommanditanteile der Emittentin. Die Komplementärin, BIK Projekt Beteiligungen

GmbH, hat bei Gründung der Gesellschaft insgesamt keine Einlage gezeichnet und eingezahlt.

Zweck der Gesellschaft ist die Beteiligung an Personen- und Kapitalgesellschaften, sowie die Verwaltung eigenen Vermögens im eigenen Namen und auf eigene Rechnung, nicht als Dienstleistung für Dritte. Gegenstand des Unternehmens ist weiterhin der An- und Verkauf sowie die Entwicklung von Immobilien, die Projektentwicklung von Liegenschaften in Gestalt von Wohnimmobilien, Sanierung und Umbau einschließlich Teilung in Teil- bzw. Wohnungseigentum, sowie die anschließende Veräußerung der neu gebildeten Eigentumseinheiten.

Gegenstand des Unternehmens sind weiterhin verwandte Nebengeschäfte, die zur Erreichung des Firmenzweckes geeignet sind. Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die dem Gesellschaftszweck unmittelbar zu dienen geeignet sind.

2. Wirtschaftsbericht

2.1 Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen

Im Jahr 2019 befand sich die europäische Union in einem unruhigen Umfeld. Die anhaltenden Brexit-Verhandlungen und der damit verbundene Austritt Großbritanniens aus der europäischen Union sowie die finanzielle Situation einzelner EU-Mitgliedsländer stellen die Gemeinschaft der Europäischen Union vor viele Herausforderungen. Durch die anhaltende Niedrigzinspolitik der Europäischen Notenbank sowie das große Interesse an Immobilieninvestitionen sind die Marktpreise für Grundstücke und Immobilien in Deutschland, insbesondere in den Großstädten, auch im vergangenen Jahr weiter gestiegen. Die Marktpreise werden aber auch durch die hohe Nachfrage nach Wohnraum in Metropolen wie Berlin durch Zuzügler aus dem In- und Ausland unterstützt. Dieser Nachfragedruck nach neuem Wohnraum, insbesondere durch den Bau von neuen Wohnungen, kann kaum gedeckt werden. Auch die Politik in Städten wie Berlin bremst den Wohnungsneubau aus. Demnach ist von einer anhaltenden Verknappung von Wohnraum auch in den nächsten Jahren auszugehen. Investoren schauen deshalb besonders auf Märkte wie Berlin. Allein Berlin hat mittlerweile über 3,7 Mio. Einwohner und wird auch in den nächsten Jahren weiter wachsen.

Bis der Bedarf an notwendigem Wohnraum durch Neubau gedeckt ist, werden voraussichtlich viele Jahre vergehen, in denen der Bauboom der Hauptstadtregion anhalten wird.

2.2 Geschäftsverlauf und Lage

Die Gesellschaft begibt unverbriefte und nachrangig ausgestaltete Nachrangdarlehen (Vermögensanlage) an Kapitalanleger in Deutschland.

Die Laufzeit der Vermögensanlage ist unbestimmt. Sie beginnt am Gewährungszeitpunkt (Tag der Gutschrift des Anlagebetrags nach Zeichnung auf dem Konto der Gesellschaft) und endet durch Kündigung. Erstmalig zum Ablauf der Mindestlaufzeit von 54 Monaten. Eine Kündigung kann sowohl durch den Anleger als auch die Gesellschaft erfolgen. Bei Kündigung zum Ablauf der Mindestlaufzeit ist seitens des Anlegers und seitens der Emittentin eine Kündigungsfrist von 12 Monaten einzuhalten. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit kann der Anleger die Vermögensanlage zum Ablauf weiterer zwölf Monate kündigen. Der Anleger erhält für seine Vermögensanlage eine gewinnabhängige Verzinsung von 6,75% p.a. (§4 der Bedingungen der Partiarischen Nachrangdarlehen der Gesellschaft).

Die Gesellschaft investiert das eingeworbene Nachrangkapital nach Abzug der emissionsbedingten Kosten ihrerseits im Rahmen einer typisch stillen Beteiligung in zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung der Vermögensanlage noch nicht konkret feststehende Immobilienprojekte. Grundlage und Voraussetzung für Investitionsentscheidungen sind feste Investitionskriterien, die ein Projekt zu erfüllen hat (Seite 33ff. des Emissionsprospekts der Vermögensanlage der Gesellschaft, Investitionskriterien Immobilienprojekte)

2.3 Vermögens-, Finanz- und Ertragslage

2.3.1 Vermögenslage

Die Gesellschaft verfügte im Geschäftsjahr 2019 über das einbezahlte Kommanditkapital in Höhe von EUR 1.000,00 sowie das einbezahlte Nachrangkapital (Fremdkapital) in Höhe von EUR 2.923.000,00. Im Geschäftsjahres 2019 ergibt sich ein Jahresverlust in Höhe von EUR 219.362,27.

2.3.2 Finanzlage

Die Liquiditätssituation des Unternehmens war im Jahr 2019 zufriedenstellend. Der Zahlungsverkehr konnte zeitgerecht abgewickelt werden.

Insgesamt beträgt sich der Bestand an liquiden Mitteln im Geschäftsjahr rd. EUR 342.332,22. Die Gesamtsumme der gezahlten Vergütung im Jahr 2019 beträgt EUR 12.140,38.

2.3.3 Ertragslage

Der Geschäftsverlauf der Gesellschaft ist im Wesentlichen durch die Platzierungstätigkeit sowie die Investitionstätigkeit geprägt.

Der Fehlbetrag in Höhe von rd. EUR 219.362 resultiert insbesondere aus den Kosten für Zinsen und ähnliche Aufwendungen (EUR rd. 195.258), Raumkosten (EUR rd. 4.569) und sonstigen betrieblichen Aufwendungen (EUR rd. 18.382).

3. Geschäftsführung

Zur Geschäftsführung der Gesellschaft war im Berichtsjahr 2019 nur die geschäftsführende Komplementärin BIK Projekt Beteiligungen GmbH, Berlin, diese vertreten durch ihre Geschäftsführer Herr Sascha Falk, geschäftsansässig Tempelhofer Weg 62, 12347 Berlin, berechtigt.

4. Personal

Die Gesellschaft beschäftigte im abgelaufenen Geschäftsjahr keine Angestellten.

5. Prognosebericht

Die Prognose für die Geschäftsjahre 2020/​21 sind insbesondere geprägt durch die Auswahl und Durchführung von Investitionen in aussichtsreiche Projekte. Hiervon wurden in den Jahren 2019 und 2020 wie folgt insgesamt investiert:

FRD Wohnwerte GmbH 165.000,- EUR

FRD Objekt 12 GmbH & Co. KG 759.000,- EUR

FRD Projektmanagement GmbH 300.000,- EUR

FRD Wohnkonzept GmbH 200.000,- EUR

FRD Geschwister-Scholl-Str. 40 GmbH & Co. KG 300.000,- EUR

Aus diesen Investitionen sind pro Jahr 173.250 Euro an Zinseinnahmen zu erwarten. Neben den getätigten Investitionen wurden im Jahr 2020 aus den bestehenden Investitionen der BIK Wohnbauten GmbH sowie der BIK Immobilienprojektentwicklungs GmbH sämtliche Beteiligungen final zurückgeführt, indem für die jeweils getätigte stille Beteiligung eine Ausgleichsvereinbarung geschlossen wurde. Dies erfolgte durch die Übertragung der Firmen- bzw. Vermögenswerte im Rahmen einer Rechts- bzw. Eigentumsübernahme an die BIK Deutsche Metropolen 3 GmbH & Co. KG. Hier handelte es sich um 1 Tiefgaragenstellplatz sowie anteilige Rechte für einen Dachgeschossausbau in der Heerstr. 40 und Sensburger Allee 30 in Berlin-Charlottenburg. Geplant ist für das Jahr 2021 ein Ausbau von ca. 450qm bei erfolgreicher Baugenehmigung. Die Antragstellung steht erneut bevor. Es ist insoweit ein zusätzliches Ertragspotential von ca. 800.000 Euro bei Weiterveräußerung möglich.

Für das Jahr 2021 gibt es darüber hinaus die Möglichkeit in ein weiteres sehr aussichtsreiches Projekt der FRD Berlin Süd-Ost GmbH zu investieren und weitere ertragreiche Einnahmen zu generieren. Bei dem Projekt handelt es sich um ein Mehrfamilienhaus in Eichwalde, welches im Rahmen der Projektentwicklung als Aufteilungsobjekt in den Vertrieb geht. Aufgrund der Lage in der Nähe des neuen Tesla-Werkes in Grünheide, der Stadtrandnähe sowie sehr guten Erreichbarkeit des Flughafen BER, ist hier von einer schnellen Projektabwicklung und somit Erträgen für die BIK Deutsche Metropolen 2 GmbH & Co. KG im Jahr 2021 zu rechnen. Darüber hinaus ist es geplant, nördlich von Berlin, in Bernau, ein weiteres Projekt der FRD Berlin Nord GmbH zu begleiten. Hier handelt es sich um ein Wohnungsportfolio, welches ebenfalls als Aufteilungsprojekt in die Vermarktung geht und für 2021 und 2022 weitere lukrative Ertragspotentiale verspricht.

Durch die getätigten Investitionen sowie durch den Vermögenszuwachs aus den genannten Ausgleichsvereinbarungen ist die BIK Deutsche Metropolen 3 GmbH & Co. KG in der Lage, Darlehen auch zukünftig zurückzuführen. Anzumerken ist, dass die Rückführung der Darlehen nicht einheitlich zu einem Zeitpunkt erfolgt. Die Vermögensanlagen als partiarisches Darlehen sind grundsätzlich zeitlich nicht begrenzt. Eine erstmalige Kündigung der jeweiligen partiarischen Darlehen ist nach 54 Monaten Laufzeit mit einer Kündigungsfrist von 12 Monaten möglich. Die Rückführung verteilt sich so auf einen längeren Zeitraum und kann entsprechend vorbereitet und erwirtschaftet werden.

6. Risikobericht

Die Gesellschaft partizipiert im Rahmen der typisch stillen Beteiligung an der FRD Wohnkonzept GmbH, FRD Geschwister-Scholl-Str. 40 GmbH & Co. KG, FRD Projektmanagement GmbH, FRD Wohnwerte GmbH sowie FRD Objekt 12 GmbH & Co. KG am zukünftigen Erfolg der von diesen durchgeführten Immobilienprojektentwicklungen und unterliegt somit grundsätzlich den aus diesen Anlagen typischerweise entstehenden Projektentwicklungs-, Ausfall-, Liquiditäts- und Zahlungsstromänderungsrisiken.

7. Chancenbericht

Die Gesellschaft hat ein Vermögensanlagekonzept in Form von Nachrangdarlehen erstellt und diese zum öffentlichen Vertrieb in Deutschland genehmigen lassen. Hieraus hat sie sich Chancen erwartet, die jedoch auch durch Risiken beeinträchtigt werden konnten. Das Vermögensanlagekonzept der Gesellschaft sollte den Kapitalanlegern die Möglichkeit bieten, im Rahmen einer Investition als nachrangige Darlehensgeber mittelbar an Immobilienprojektentwicklungen für die BIK Unternehmensgruppe in Berlin, Leipzig und Hamburg und deren Umland zu partizipieren.

Wegen des mäßigen Platzierungserfolgs, konnten bisher die Investitionen in diese Unternehmen der BIK Unternehmensgruppe nicht in dem Umfang vorgenommen werden, wie dies prognostiziert und auch prospektiert war.

8. Zusätzliche Angaben gemäß § 24 Abs. 1 VermAnlG:

Gesamtsumme der Vergütungen, § 24 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 VermAnlG

Die Gesamtsumme der im abgelaufenen Geschäftsjahr gezahlten Vergütungen gemäß § 24 Abs. 1 Nr. 1 VermAnlG beträgt bei variabler Vergütung EUR 6.190, und bei fester Vergütung rd. EUR 5.950.

Darüber hinaus wurden im Jahr 2019 keine Vergütungen an Führungskräfte und Mitarbeiter gezahlt, deren berufliche Tätigkeit sich wesentlich auf das Risikoprofil der Gesellschaft auswirkt.

 

Berlin, 08.12.2020

BIK Deutsche Metropolen 3 GmbH & Co. KG
BIK Projektbeteiligungen GmbH

diese vertreten durch Geschäftsführung

Sascha Falk, Geschäftsführer

Bilanz

Aktiva

31.12.2019
EUR
31.12.2018
EUR
A. Anlagevermögen 1.180.000,00 0,00
I. Finanzanlagen 1.180.000,00 0,00
1. Beteiligungen 1.180.000,00 0,00
B. Umlaufvermögen 868.474,62 2.255.094,20
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 526.142,40 1.255.000,00
1. sonstige Vermögensgegenstände 526.142,40 1.255.000,00
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 342.332,22 1.000.094,20
C. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 911.312,07 691.949,80
I. nicht durch Vermögenseinlagen gedeckter Verlustanteil von Kommanditisten 911.312,07 691.949,80
Bilanzsumme, Summe Aktiva 2.959.786,69 2.947.044,00

Passiva

31.12.2019
EUR
31.12.2018
EUR
A. Rückstellungen 20.950,00 20.950,00
B. Verbindlichkeiten 2.938.836,69 2.926.094,00
1. Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern 14.651,85 0,00
2. sonstige Verbindlichkeiten 2.924.184,84 2.926.094,00
Bilanzsumme, Summe Passiva 2.959.786,69 2.947.044,00

Gewinn- und Verlustrechnung

1.1.2019 – 31.12.2019
EUR
1.1.2018 – 31.12.2018
EUR
1. Rohergebnis 0,00 -82.520,00
2. Abschreibungen 0,00 89.456,00
3. sonstige betriebliche Aufwendungen 23.501,28 34.588,17
4. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 195.270,68 152.694,42
5. Ergebnis nach Steuern -218.771,96 -359.258,59
6. sonstige Steuern 590,31 0,00
7. Jahresfehlbetrag 219.362,27 359.258,59

Anhang

I. Allgemeine Angaben zum Abschluss

Die BIK Deutsche Metropolen 3 GmbH & Co. KG ist im Handelsregister des Amtsgerichts Berlin (Charlottenburg) unter HRA 53171 B eingetragen.

Der Abschluss zum 31. Dezember 2019 wurde unter Beachtung der generellen Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften der §§ 246 bis 256a HGB sowie unter Berücksichtigung der besonderen Ansatz- und Bewertungsbestimmungen für Kapitalgesellschaften (§ 264a HGB i.V.m. §§ 264 bis 288 HGB) aufgestellt.

Die Gliederung der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung erfolgte entsprechend den Bestimmungen der §§ 265, 266 und 275 HGB i.V.m. § 264a Abs. 1 HGB. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs.2 HGB gegliedert.

Die BIK Deutsche Metropolen 3 GmbH & Co. KG, Berlin, (kurz: Gesellschaft) ist eine kleine Kommanditgesellschaft i.S.v. § 264a Abs. 1 HGB i. V. m. § 267 Abs. 1 HGB und nach dem Gesetz über Vermögensanlagen (Vermögensanlagengesetz – VermAnlG) dazu verpflichtet, den Jahresabschluss um einen Lagebericht sowie um eine Erklärung der gesetzlichen Vertreter zu erweitern.

Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt.

Die Bilanz der Gesellschaft weist zum 31. Dezember 2019 bei einem gezeichneten und einbezahlten Kommanditkapital in Höhe von EUR 1.000,00 einen nicht durch Vermögenseinlagen gedeckten Verlustanteil der Kommanditisten in Höhe von EUR 911.312,07 aus. Nach Einschätzung der Geschäftsführung liegt keine Überschuldung im insolvenzrechtlichen Sinne vor, da gewährte partiarische Darlehen in Höhe von 2.923.000,00 EUR als Nachrangdarlehen ausgestaltet sind.

II. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Das Finanzanlagevermögen wurde zu Anschaffungskosten angesetzt.

Die sonstigen Vermögensgegenstände wurden mit dem Nennwert angesetzt. Es wurden keine Wertberichtigungen im Berichtsjahr vorgenommen. Die Laufzeit der Forderungen beträgt weniger als ein Jahr.

Die Guthaben bei Kreditinstituten wurden zu Nennwerten angesetzt.

Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Die Bewertung erfolgte nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung mit dem vorsichtig geschätzten notwendigen Erfüllungsbetrag.

Sämtliche Rückstellungen haben eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr.

Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt.

III. Angaben zur Bilanz

Eigenkapital per 31. Dezember 2019:

Einlagekonto I
EUR
Ergebniskonto II
EUR
Entnahmekonto III
EUR
Kapitalanteile der Kommanditisten
EUR
Stand 01.01.2019 1.000,00 -692.949,80 0,00 -691.949,80
Entnahmen 0,00 0,00
Einlagen 0,00 0,00
Fehlbetrag -219.362,27 -219.362,27
Stand 31.12.2018 1.000,00 -912.312,07 0,00 -911.312,07

Die im Handelsregister eingetragenen Kommanditisten haften im Außenverhältnis in Höhe der getätigten Entnahmen nach § 172 Abs. 4 S. 2 HGB, höchstens jedoch bis zu dem Betrag der im Handelsregister eingetragenen Haftsumme. Diese beträgt zum Bilanzstichtag EUR 1.000,00. Die Außenhaftung der Kommanditisten erlischt erst mit Löschung der Gesellschaft im Handelsregister, bei Nachhaftungstatbeständen erst mit Ablauf der 5-jährigen Verjährungsfrist (§§ 159, 161 II HGB).

Verbindlichkeitenspiegel per 31. Dezember 2019:

Bilanzposten Gesamtbetrag 31.12.2019
EUR
Kleiner 1 Jahr
EUR
Größer 1 Jahr kleiner 5 Jahre
EUR
Größer 5 Jahre
EUR
1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 0,00 0,00 0,00 0,00
2. Verbindlichkeiten gegenüber persönlich haftenden Gesellschaftern 14.651,85 14.651,85 0,00 0,00
3. Sonstige Verbindlichkeiten 2.924.184,84 753.184,84 2.171.000,00 0,00

Unter den sonstigen Verbindlichkeiten sind Partiarischen Darlehen in Höhe von EUR 2.923.000,00 ausgewiesen. Die Laufzeit der Partiarischen Darlehen ist zeitlich unbestimmt. Die geplante Laufzeit der Partiarischen Darlehen liegt bei 50 Monaten.

Die Partiarischen Darlehen sind für beide Parteien mit einer Frist von zwölf Monaten jeweils zum Ende eines Kalenderquartals ordentlich kündbar, erstmals jedoch unter Einhaltung der gesetzlichen Mindestlaufzeit für Vermögensanlagen von 24 Monaten.

IV. Sonstige Angaben

Die Gesellschaft hat sich bis zum Bilanzstichtag 31.12.2019 als typisch stille Gesellschafterin an der FRD Objekt 12 GmbH & Co. KG mit einer Kapitaleinlage in Höhe von EUR 300.000,00, an der FRD Wohnkonzept GmbH mit einer Kapitaleinlage in Höhe von EUR 200.000,00, an der FRD Geschwister-Scholl-Str. 40 GmbH & Co. KG mit einer Kapitaleinlage in Höhe von EUR 215.000,00, an der FRD Projektmanagement GmbH mit einer Kapitaleinlage in Höhe von EUR 300.000,00 sowie an der FRD Wohnwerte GmbH mit einer Kapitaleinlage in Höhe von EUR 165.000,00 beteiligt.

Persönlich haftende Gesellschafter:

BIK Projekt Beteiligungen GmbH, Berlin, Stammkapital EUR 25.000,00

Die Komplementärin hat keine Einlage zu leisten und ist am Kapital, am Ergebnis und am Vermögen der Gesellschaft nicht beteiligt.

Zur Geschäftsführung der Gesellschaft berechtigt war im abgelaufenen Geschäftsjahr 2019:

BIK Projekt Beteiligungen GmbH, Berlin,

Die Komplementärin wird durch ihren Geschäftsführer vertreten. Der Geschäftsführer ist:

Sascha Falk, Diplom-Kaufmann, Berlin

Die Geschäftsführer sind von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.

 

Berlin, 08.12.2020

BIK Deutsche Metropolen 3 GmbH & Co. KG
BIK Projekt Beteiligungen GmbH

diese vertreten durch

Geschäftsführung

Sascha Falk, Geschäftsführer

sonstige Berichtsbestandteile

Entsprechenserklärung der gesetzlichen Vertreter

Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 der BIK Deutsche Metropolen 3 GmbH & Co. KG, Berlin, ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt und im Lagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der Gesellschaft so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung der Gesellschaft beschrieben sind.

 

gez. 08.12.2020

BIK Projekt Beteiligungen GmbH

Sascha Falk, Geschäftsführer

Angaben zur Feststellung:

Der Jahresabschluss wurde am 12.01.2021 festgestellt.

BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS

An die BIK Deutsche Metropolen 3 GmbH & Co.KG

Prüfungsurteil

Wir haben den Jahresabschluss der BIK Deutsche Metropolen 3 GmbH & Co. KG, Berlin, – bestehend aus der Bilanz zum 31.12.2019 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden – geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der BIK Deutsche Metropolen 3 GmbH & Co. KG für das Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften unter Berücksichtigung des Vermögensanlagengesetzes (VermAnlG) und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31.12.2019 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019 und

vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften unter Berücksichtigung des VermAnlG und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 25 VermAnlG i.V.m. § 322 Abs.3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für das Prüfungsurteil

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 25 VermAnlG i.V.m. § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften unter Berücksichtigung des VermAnlG in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können .

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 25 VermAnlG i.V.m. § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung.

Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder unbeabsichtigter – falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrundeliegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft.

führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrundeliegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

 

Berlin, den 12. Januar 2021

ASNB Revisions & Treuhand GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Pülm, Wirtschaftsprüfer

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