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Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht – Öffentliche Bekanntgabe einer Anhörung vor der Untersagung des öffentlichen Angebots von Vermögensanlagen nach § 18 Absatz 1 Nummer 2 des Vermögensanlagengesetzes
BaFin setzt Geldbuße fest

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht – Öffentliche Bekanntgabe einer Anhörung vor der Untersagung des öffentlichen Angebots von Vermögensanlagen nach § 18 Absatz 1 Nummer 2 des Vermögensanlagengesetzes

IO-Images (CC0), Pixabay

Bundesanstalt
für Finanzdienstleistungsaufsicht

Öffentliche Bekanntgabe
einer Anhörung vor der Untersagung
des öffentlichen Angebots von Vermögensanlagen
nach § 18 Absatz 1 Nummer 2 des Vermögensanlagengesetzes

Vom 6. Juli 2021

Gemäß § 5 Absatz 1 des Vermögensanlagengesetzes (VermAnlG) in Verbindung mit § 41 Absatz 4 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) wird hiermit folgende Anhörung gegenüber der

Holinvest AG
Tribschenstrasse 14
6005 Luzern
Schweiz

öffentlich bekannt gegeben:

Die Bundesanstalt beabsichtigt, das öffentliche Angebot der Holinvest AG über die Vermögensanlage mit der Bezeichnung Pfefferinvestment „Kinole“ in der Bundesrepublik Deutschland zu untersagen.

Die öffentliche Bekanntgabe der Anhörung erfolgt nach § 5 Absatz 1 Satz 2 VermAnlG im Bundesanzeiger, da die Holinvest AG keine bevollmächtigte Person mit Sitz im Inland benannt hat, an die die Bekanntgabe erfolgen konnte.

Der Holinvest AG wird gemäß § 28 Absatz 1 VwVfG die Gelegenheit gegeben, sich zu einer möglichen Untersagung zu äußern, insbesondere Tatsachen vorzutragen, die eine andere Beurteilung der Sach- und Rechtslage rechtfertigen.

Die vollständige Anhörung kann bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Marie-Curie-Straße 24 – 28, 60439 Frankfurt, innerhalb von zwei Wochen nach dieser Bekanntgabe abgeholt oder eingesehen werden.

Vor Abholung der Anhörung ist Kontakt aufzunehmen mit Herrn Peter Baier, ­Telefon: 02 28/​41 08-0.

Frankfurt am Main, den 6. Juli 2021

Bundeanstalt
für Finanzdienstleistungsaufsicht

Im Auftrag
Yoo       Baier

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