Start Justiz vorl. Sicherungsmaßnahmen Staatsanwaltschaft Osnabrück

Staatsanwaltschaft Osnabrück

401
qimono / Pixabay

Staatsanwaltschaft Osnabrück

Mitteilung an Tatverletzte gem. § 111 l Abs. 4 StPO

1240 Js 19940/​21

Die Staatsanwaltschaft führt ein Ermittlungsverfahren gegen Unbekannt.

Einziehungsbeteiligte: Frau Mariami Tsitsishvili, geb. 17.07.2002 in Russia,
Crinis 10, 13672 Acharnes, Griechenland

Folgender Sachverhalt liegt dem Verfahren zu Grunde:

In dem Vorhaben, die vereinbarten Kaufpreise zu kassieren, ohne die jeweils bestellten Gegenstände zu liefern, erstellten bislang unbekannte Täter die Webseite www.manske-technik.com, auf der sie zum Schein Elektrogeräte zum Kauf anbot. Betroffen sind Überweisungen, welche auf folgendes unter dem Namen des Beschuldigten geführte Konto DE94 1001 1001 2622 6945 87 bei der N26 Bank GmbH erfolgt sind. Die unbekannten Täter stehen darüber hinaus im Verdacht, weitere Straftaten zum Nachteil anderer Verletzter begangen zu haben.

Um den unbekannten Tätern und dem Einziehungsbeteiligten das durch die Straftat(en) zu Unrecht Erlangte wieder zu entziehen, hat die Staatsanwaltschaft die Beschlagnahme folgender Vermögenswerte durch Pfändung erwirkt: 1.142,69 Euro.

Gemäß § 111 l Abs. 1 und Abs. 2 Strafprozessordnung (StPO) benachrichtige ich Sie hiermit über die Vollziehung der Beschlagnahme. Gleichzeitig werden Sie aufgefordert, alsbald nach Erhalt dieses Schreibens zu erklären, ob Sie die Herausgabe verlangen.

Der Staatsanwaltschaft ist es nicht erlaubt, im Einzelfall rechtlichen Rat zu erteilen. Bitte sehen Sie deshalb von telefonischen Rückfragen ab und lassen sich ggf. anwaltlich beraten.

 

Osnabrück, den 16.12.2020

gez. Diplom-Rechtspfleger (FH)

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein