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GlobalWafers GmbH

geralt (CC0), Pixabay

GlobalWafers GmbH

München

Bekanntmachung über den Eintritt einer Vollzugsbedingung

Die GlobalWafers GmbH, München, Deutschland, (die „Bieterin“) hat am 21. Dezember 2020 die Angebotsunterlage für ihr freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot (Barangebot) an die Aktionä-re der Siltronic AG, München, Deutschland, zum Erwerb ihrer auf den Namen lautenden nennwertlosen Stammaktien (Stückaktien) der Siltronic AG (ISIN DE000WAF3001) (die „Siltronic-Aktien“) gegen Zahlung einer zwischenzeitlich erhöhten Geldleistung in Höhe von jetzt EUR 145,00 je Siltronic-Aktie veröffentlicht (das „Übernahmeangebot“). Nach der Änderung des Übernahmeangebotes vom 25. Januar 2021 endet die Annahmefrist des Übernahmeangebotes nun am 10. Februar 2021, 24:00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main, Deutschland).

Gemäß Ziffer 13.1 der Angebotsunterlage werden das Übernahmeangebot und die in Folge der Annahme des Übernahmeangebots zustande gekommenen Verträge mit den Aktionären der Siltronic AG nur vollzogen, wenn die Bieterin bis zu einem Werktag vor Ablauf der Annahmefrist (und vor Nichteintritt der jeweiligen Vollzugsbedingung) wirksam auf den Eintritt der dort bezeichneten Vollzugsbedingungen verzichtet hat oder die Vollzugsbedingungen innerhalb der dort angegebenen Fristen eingetreten sind.

Das deutsche Bundeskartellamt hat die Genehmigung für die Transaktion erteilt. Die in Ziffer 13.1.1 („Fusionskontrollrechtliche Freigaben“) Aufzählungszeichen (i) der Angebotsunterlage beschriebene Vollzugsbedingung ist somit eingetreten.

Das Übernahmeangebot steht damit noch unter dem Vorbehalt des Eintritts der Vollzugsbedingungen unter Ziffer 13.1.1 („Fusionskontrollrechtliche Freigaben“) Aufzählungszeichen (ii) bis (viii) der Angebotsunterlage, Ziffer 13.1.2 („Außenwirtschaftsrechtliche Freigaben“) der Angebotsunterlage, Ziffer 13.1.3 („Mindestannahmeschwelle“) der Angebotsunterlage in der durch Ziffer 2 der Änderung des Übernahmeangebots vom 25. Januar 2021 geänderten Fassung, Ziffer 13.1.4 („Keine Wesentliche Nachteilige Veränderung der Zielgesellschaft“) der Angebotsunterlage und Ziffer 13.1.5 („Kein wesentlicher Abfall des Halbleiter-Index PHLX-Semiconductor-Sector-Index oder des MDAX-Index“) der Angebotsunterlage.

Wichtiger Hinweis:

Diese Bekanntmachung ist weder ein Angebot zum Kauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von Aktien der Siltronic AG. Die Bedingungen und weitere das Übernahmeangebot der GlobalWafers GmbH an die Aktionäre der Siltronic AG betreffende Bestimmungen sind in der Angebotsunterlage dargelegt. Investoren und Aktionären der Siltronic AG wird dringend empfohlen, die Angebotsunterlage sowie alle sonstigen im Zusammenhang mit dem Übernahmeangebot stehenden Mitteilungen und Dokumente zu lesen, da sie wichtige Informationen enthalten.

Die Veröffentlichung steht zur Verfügung
im Internet unter: https://www.offer-globalwafers-siltronic.com
im Internet am: 10.02.2021.

 

München, den 10. Februar 2021

GlobalWafers GmbH

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