IN 111/20 In dem Verfahren über den Antrag d. Kistler Massivbau GmbH, Industriestraße 5, 86453 Dasing, vertreten durch den Geschäftsführer Reiner Kistler, geboren am 14.05.1968, Nelkenstraße 9, 86453 Dasing
– antragstellende Gläubigerin –
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Schaller Mandel Füßl, Frohsinnstraße 11, 86150 Augsburg, Gz.: 200/18 Werner Schaller/sd
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen d.
SR Wohnbau & Immobilienverwaltungs UG (haftungsbeschränkt), vertreten durch den Geschäftsführer Danny Sutor, geboren am 24.04.1982, OT Bairoda, Hauptstraße 7, 36448 Bad Liebenstein
Registergericht: Amtsgericht Jena Register-Nr.: HRB 516368
– Schuldnerin –
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Beschluss:
Der Antrag der antragstellenden Gläubigerin auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Schuldnerin wird mangels Masse abgewiesen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Meiningen
Lindenallee 15
98617 Meiningen
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
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Amtsgericht Meiningen – Insolvenzgericht – 25.01.2021
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