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BaFin Auflage: FrankfurtFx.de und BoerseFx.de: BaFin ordnet Einstellung des unerlaubten Einlagengeschäfts an
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BaFin Auflage: FrankfurtFx.de und BoerseFx.de: BaFin ordnet Einstellung des unerlaubten Einlagengeschäfts an

knerri61 (CC0), Pixabay

Die BaFin hat der FrankfurtFx, die jetzt auch als BoerseFx tätig ist, mit Bescheid vom 19. Oktober 2020 aufgegeben, das ohne Erlaubnis betriebene Einlagengeschäft sofort einzustellen.

Das Unternehmen nahm unter der Bezeichnung „Vereinbarung-FrankfurtFx. Über Risikofreies Investment“ sowie „Vereinbarung-BoerseFx. Über Risikofreies Investment“ unbedingt rückzahlbare Anlegergelder an und betreibt das Einlagengeschäft ohne die erforderliche Erlaubnis der BaFin.

Auf die Veröffentlichungen zu diesen beiden Plattformen vom 17. Juli 2020, vom 22. Juli 2020 und vom 30. September 2020 wird hingewiesen.

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