Die Buttonlösung sorgt für mehr Transparenz im Online-Handel und beugt dem Missbrauch vor. Bei kostenpflichtigen Online-Angeboten müssen Unternehmer Preis, Lieferkosten, Mindestlaufzeiten sowie wesentliche Merkmale der Ware oder Dienstleistung unmittelbar vor der Bestellung klar, verständlich und in hervorgehobener Weise anzeigen.
Ein Beispiel
Bestimmte Internet-Leistungen werden als „gratis“ angepriesen, als unverbindliche Gewinnspiele bezeichnet oder als Möglichkeit zum Herunterladen von Freeware getarnt. Nach dem unverbindlichen Klick auf ein Angebot folgt dann oft das böse Erwachen mit dem Eintreffen der Rechnung. Häufig zahlen Internet-Nutzerinnen und -nutzer aus Unkenntnis oder weil sie sich durch eine aggressive Verfolgung der vermeintlichen Zahlungsansprüche unter Druck gesetzt fühlen.
Doch der Gesetzgeber schützt Verbraucherinnen und Verbraucher gegen solche Kostenfallen im Internet. Mit der Buttonlösung können Verbraucherinnen und Verbraucher genau erkennen, wann ein Klick tatsächlich Geld kostet und dass sie auf ein verbindliches Kaufangebot im Internet eingehen. Diese Maßnahme soll unseriösen Geschäftemachern das Handwerk legen, die Kosten von Online-Angeboten verschleiern.
Pflichten der Online-Händler
Die Buttonlösung sorgt für mehr Transparenz im Online-Handel und beugt dem Missbrauch vor. Bei kostenpflichtigen Online-Angeboten müssen Unternehmer Preis, Lieferkosten, Mindestlaufzeiten sowie wesentliche Merkmale der Ware oder Dienstleistung unmittelbar vor der Bestellung klar, verständlich und in hervorgehobener Weise anzeigen. Ein Vertrag mit einer Verbraucherin oder einem Verbraucher kommt außerdem nur zustande, wenn sie mit der Bestellung ausdrücklich bestätigen, dass sie sich zu einer Zahlung verpflichten. Erfolgt der Vertragsschluss über eine Schaltfläche („Button“), muss diese mit einem gut lesbaren, eindeutigen Hinweis wie etwa „zahlungspflichtig bestellen“ oder „jetzt kaufen“ versehen sein.
Bei Bestellungen im Internet müssen Pflichtinformationen und der Button direkt hinter- oder nebeneinander stehen. Texte, wie AGB , oder Widerrufsbelehrung und auch Grafiken (z. B. Check-Boxen für Newsletter) dürfen nicht zwischen den Pflichtinformationen und dem Button eingebaut sein. Auf dem Button selbst muss eine eindeutige Bezeichnung stehen, die den endgültigen Kauf signalisiert. Erlaubt sind Beschriftungen wie: „kostenpflichtig bestellen“, „zahlungspflichtig bestellen“, „jetzt kaufen“. Nicht zulässig hingegen sind Bezeichnungen auf dem Kaufbutton wie: „Anmeldung“, „weiter“, „bestellen“, „Bestellung abgeben“. Ist der Bestellbutton nicht richtig beschriftet, wird auch kein Kaufvertrag geschlossen.