Dark Mode Light Mode
Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung: Konferenz der BaFin am 9. Dezember 2020
Zanfir Trading UG (haftungsbeschränkt) i.G., Berlin: BaFin ordnet Einstellung und Abwicklung des Finanztransfergeschäfts an
Swiss Market - Warnung!

Zanfir Trading UG (haftungsbeschränkt) i.G., Berlin: BaFin ordnet Einstellung und Abwicklung des Finanztransfergeschäfts an

Peggy_Marco (CC0), Pixabay

Die BaFin hat mit Bescheid vom 16. April 2020 gegenüber der Zanfir Trading UG (haftungsbeschränkt) i.G., Berlin, angeordnet, das von ihr unerlaubt betriebene Finanztransfergeschäft sofort einzustellen und abzuwickeln.

Die Zanfir Trading UG (haftungsbeschränkt) i.G. nimmt auf ihrem Geschäftskonto Gelder von Privatpersonen entgegen und leitet sie auf diverse ausländische Konten verschiedener Gesellschaften weiter, die überwiegend im Ausland ansässig sind. Auf diese Weise zahlen unter anderem Kunden der nicht lizenzierten Internethandelsplattform fibonetix.com Gelder ein, damit diese ihrem intern bei der Handelsplattform geführten Handelskonto gutgeschrieben werden.

Der Bescheid ist bestandskräftig.

Kommentar hinzufügen Kommentar hinzufügen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Previous Post

Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung: Konferenz der BaFin am 9. Dezember 2020

Next Post

Swiss Market - Warnung!