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FMA verhängt Sanktion über LLB Invest Kapitalanlagegesellschaft m.b.H. wegen Verstoßes gegen Veranlagungsbestimmungen
Urteil des Amtsgerichts Duisburg-Hamborn wegen gewerbsmäßigen Betruges in 49 Fällen

FMA verhängt Sanktion über LLB Invest Kapitalanlagegesellschaft m.b.H. wegen Verstoßes gegen Veranlagungsbestimmungen

QuinceMedia / Pixabay

Österreichs Finanzmarktaufsicht FMA teilt mit, dass sie über die LLB Invest Kapitalanlagegesellschaft m.b.H. als juristische Person wegen Verstoßes gegen die Veranlagungsbestimmungen des § 71 Abs. 2 Z 2 Investmentfondsgesetz 2011 (InvFG 2011) in Bezug auf einen Miteigentumsfonds (im Wege der beschleunigten Verfahrensbeendigung gemäß § 22 Abs. 2b FMABG) eine Geldstrafe in Höhe von EUR 1.600,– verhängt hat.

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