Der Entschädigungsanspruch für Eltern, die wegen Kinderbetreuung vorübergehend nicht arbeiten können (wir berichteten), bleibt auf maximal sechs Wochen begrenzt: „Angesichts der verstärkt öffnenden Schulen und Kindergärten wird es nach heutigem Stand keine Verlängerung der Regelung geben“, erklärte das Bundesarbeitsministerium gegenüber der Tageszeitung „neues deutschland“ in der heutigen Ausgabe.
Zuletzt hatten sich Bund und Ländern um eine Verlängerung der im März eingeführten Lohnersatzzahlung gestritten. Während Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (SPD) an die Ministerpräsidenten appellierte, gemeinsam mit dem Bund Verantwortung zu übernehmen und die Familien weiterhin zu unterstützen, waren die Länder der Auffassung vertreten, dass der Bund die Kosten nach Ablauf der sechs Wochen alleine tragen müsse.