Start Politik Deutschland Heidelberger Anwältin ruft zum Widerstand gegen Corona-Maßnahmen auf!

Heidelberger Anwältin ruft zum Widerstand gegen Corona-Maßnahmen auf!

770
OpenClipart-Vectors (CC0), Pixabay

Dass die aktuellen Maßnahmen der Regierung die Grundgesetze einschränken, war schon von Anfang an ein Kritikpunkt nicht nur unter Juristen und wird seitdem kontrovers diskutiert (z.B. pro bei der „Süddeutschen Zeitung“ und kontra auf der Seite der Bundeszentrale für politische Bildung). Das ist so üblich in einer Demokatie.

Die Heidelberger Anwältin für Medizinrecht Beate Bahner stellte nun die Rechtmäßigkeit der Corona-Maßnahmen der Bundesregierung in Frage; sie seien „eklatant verfassungswidrig“ und nicht verhältnismäßig. Daraufhin reichte sie einen „Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung durch das Bundesverfassungsgerichts wegen Angriffs auf den Bestand der Bundesrepublik Deutschland durch die Corona-Verordnungen aller 16 Bundesländer“ ein.

Nun beschäftige sich das Staatsschutzdezernat der Kriminalpolizeidirektion Heidelberg mit diesem Fall mit der Begründung, Frau Bahner „soll über ihre Homepage öffentlich zum Widerstand gegen die staatlich erlassenen Corona-Verordnungen aufgerufen haben. Darüber hinaus soll sie dazu aufgerufen haben, sich am Ostersamstag bundesweit zu einer Demonstration zu versammeln“.

Nun, wenn wir auch in der Sache hinsichtlich der überzogenen Maßnahmen Frau Bahner zustimmen, müssen wir aber trotzdem darauf hinweisen, dass ein Aufruf zu einer Demonstration in der Tat erhebliche medizinische Konsequenzen haben kann! Die einschränkenden Maßnahmen finden schließlich nicht deswegen statt, weil man Angst vor den Toten hat. Das Problem wäre, dass bei einer exorbitanten Steigerung das Gesundheitssystem zwangsläufig zusammenbrechen wird, worunter auch die Nicht-Coronakranken und hier vor allem die Personen mit chronischen Krankheiten zu leiden hätten. Wenn es also durch Frau Bahners Aufruf zu neuen Erkrankungen mit Todesfolge käme, könnte man auch sie deswegen verklagen! Ob sie sich dieser Konsequenz bewusst ist, wagen wir zu bezweifeln. Wollte sie nur ihre 15 Minuten Ruhm, dann war sie jedenfalls erfolgreich.

Und wer behauptet, dass die Webseite der Anwältin abgeschaltet sei, schaue sich doch bitte mal diese Seite an: www.beatebahner.de. Angeblich habe zwar am Donnerstagabend die Polizei Mannheim zur „Beseitigung der bestehenden Störung der öffentlichen Sicherheit“ um die „vorübergehende Abschaltung“ gebeten. Eventuell handelte es sich dabei aber um einen Zusammenbruch der Seite aufgrund des großen Ansturms an Interessenten? Am heutigen Karfreitag jedenfalls ist sie online.

5 Kommentare

  1. Opfert die Bundesregierung mit ihren Kontaktbeschränkungen und anderen Maßnahmen zur Eindämmung der Coronavirus-Epidemie die Freiheit der Gesellschaft?

    Die Bevölkerung kann überhaupt aktuell nicht sicher sein, dass mit dem Ende dieser Krise die Freiheitsrechte radikal wiederhergestellt werden, so, wie es vorher waren

    Der Verfassungsrechtler Hans-Jürgen Papier sieht Grundrechte in der Corona-Krise massiv bedroht„wenn sich das länger hinzieht, hat der liberale Rechtsstaat abgedankt“, urteilt Hans-Jürgen Papier.
    Hans-Jürgen Papier, der frühere Präsident des Bundesverfassungsgerichts, hat vor schweren Schäden für die Grundrechte gewarnt, sollten die Restriktionen in der Corona-Krise lange andauern, er .sehe er die Gefahr einer „Erosion des Rechtsstaats“, sollten sich die „extremen Eingriffe in die Freiheit aller“ noch lange hinziehen.
    Auf Dauer lasse sich eine solche flächendeckende Beschränkung nicht hinnehmen, mahnte Papier.
    „Leben darf nicht gegen Leben abgewogen werden.“

    Er kritisierte dabei explizit die jüngsten Empfehlungen der medizinischen Fachgesellschaften. Darin werde abgestuft, wer vorrangig behandelt werde, falls ein Mangel an Intensivbetten entstehe.

    Triage-Situation, Leben oder Tod?

    Die Empfehlungen seien rechtlich problematisch, „weil sie die Menschenwürde und den Grundsatz der Gleichheit des Menschenwürdeschutzes infrage stellen“, führte Papier aus.

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts sei jedes Leben gleichrangig. „Ich kann den Ärzten also nur raten, sich an diese Empfehlungen nicht blindlings zu halten.“
    Jeder Bürger hat das Recht auf verfassungskonforme Vorgaben Gesetze und Verordnungen , Weisungen.

    Ich trage vor :
    Vor dem Gesetz sind alle gleich, doch was geschieht, wenn geltendes Recht und die Verfassung, deren Grundrechte nicht mehr für jeden gilt und nicht ausnahmslos greift?
    Wenn die Balance zwischen Freiheit und Sicherheit zunehmend zu Lasten der Freiheit verloren geht?
    Wenn die Kernaufgaben des Rechtsstaates vernachlässigt werden, wenn der Rechtsstaat ausgehöhlt wird?

    Wie viele Menschen haben sich schon tatsächlich mit Sars-CoV-2 angesteckt?
    Und die Statistik manipuliert erneut 222.000 Infizierten mit Sars-CoV-2 angesteckt in Deutschland, oder ist die Erde doch eine Scheibe?

    „Der Rechtsstaat zieht und seine Verfassung ziehen sich sich aktuell bedenklich zurück“

    Ein Staat, der geltendes Recht und geltende Verfassungsrechte , – Grundrechte – nicht sichern kann, in so offenkundiger Weise nicht durchsetzen kann, entzieht den Bürgern das Vertrauen in die Handlungsfähigkeit des Rechtsstaates, dessen Verfassung .“

    „Biostatistiker“ haben offenkundig wohl die völlig die Bodenhaftung verloren, manipulieren einfach, nur gruselig die Statistik, ohne ordentliche wissenschaftliche Grundlagen, in wessen Auftrag, mit welchem Ziel, für welche Interessenkreise?

    Wirklich – wissenschaftlich qualifiziert auf der Höhe der Zeit – wissen kann als mensch derzeit niemand, wie viele Menschen sich mit den neuen Corona Viren Sars-CoV-2 seit deren Überspringen auf den Menschen im Dezember 2019 in der
    Realität der Wirklichkeit – hier in Deutschland – oder anderswo angesteckt haben.
    Auch die von der Weltgesundheitsorganisation WHO täglich veröffentlichten Daten über Infizierte, Genesene und Tote in den Ländern bedürfen einer sehr kritischen wissenschaftlichen Überprüfung.
    Warum werden bedenklich in Deutschland so wenige Corona-Tote tatsächlich
    obduziert?
    Ich poche darauf,
    dass eindeutige Klarheit nur durch Obduktionen möglich sei, die medizinische
    Tatsache, dass mehr ältere Menschen an einer Corona-Infektion sterben, zeige
    deutlich wohl mit, dass medizinisch erhebliche Vorerkrankungen eine
    wesentliche Rolle spielten.
    Die Berufsverbände der Pathologen und der Rechtsmediziner halten diese
    Obduktionen , wie ich hingegen für dringend geboten, weil damit geklärt
    werden könne, in welchem Umfang innere Organe von der Infektion betroffen
    sind und welche Risikofaktoren bei näherer Betrachtung eine Rolle spielen.
    Nach meiner Kenntnis nach werden auch die Ergebnisse der zweiten
    Leichenschauen bereits überhaupt nicht systematisch erfasst.
    Es sei völlig unseriös und eine öffentliche Manipulation der Angst , gezählt
    werden, also auch die alle Fälle, bei denen nach subjektiver , nicht
    nachprüfbarer medizinischer Einschätzung des Arztes/der Ärztin die „SARS-
    CoV-2-Infektion“ zwar zum Tode beigetragen hat, aber auch noch viele andere
    Krankheit – Faktoren eine wesentliche , wenn nicht die Ausgang – Rolle
    spielten.
    Es werde, also mal flott „statistisch „ gezählt, obwohl die konkrete
    Todesursache oft medizinisch völlig unklar sei die „SARS-CoV-2-Infektion“ nur
    eine völlige Nebenrolle spielte.

    Je nach Schweregrad der Vorerkrankungen gebe es aber auch viele Menschen,
    die beispielsweise an einem Herzinfarkt oder einem Schlaganfall, Krebs bei
    einer SARS-CoV-2-Infektion sterben.
    Die Infektion werde dann als „auslösende Gelegenheitsursache“ bezeichnet.

  2. Ich begrüße, Frau Beate Bahner, Fachanwältin für Medizinrecht ausdrücklich die von Ihnen eingereichte Verfassungsbeschwerde

    Der Versuch, per Verordnung, höher gestelltes (Versammlungs-)Recht oder gar das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit auszuhebeln, ist jurischtig gar nicht möglich

    .Rechtlich haltbar sind möglicherweise dagegen – konkret in der Realität der Wirklichkeit – nur verfassungskonforme Auflagen, die etwa die Beachtung des Infektionsschutzgesetzes geeignet , was selbstverständlich zu prüfen sei , vorschreiben.
    Die erlassene Corona-Rechtsverordnung müssen „öffentliche und nichtöffentliche Versammlungen nach Art. 8 GG“ von einem Verbot aus.
    Es überschreiten die Landesregierungen mit den – noch nicht mal durch Parlamente abgesegneten – pauschalen Versammlungsverboten real und nich verfassungrechtlichen Vorgaben entsprechend , eindeutig ihre Kompetenzen.

    Verfassungsrechte weg, Bürgerrechte weg?,

    In der Zeit der Corona-Krise gibt es wegen der Ansteckungsgefahr auch fast kein Recht mehr auf Demonstratione, obwohl die Auflagen lauten könnten , laufen mit einem Abstand von mindestens 1,50 – 2,00 Meter zueinander und konkret mit Atemschutzmasken

    Ich glaube weder die OrganisatorInnen der Proteste noch andere vernunftbegabte Menschen dürten konkret überhaupt infrage gestellt haben , dass Menschenansammlungen aufgrund der sich weiter ausbreitenden Coronapandemie derzeit verboten sind, nur sind Demonstrationen oder Kundgebungen keine grade keine Ansammlungen wie jede andere, keine Grillparty im Park und auch kein Fußballspiel u.s.w. .

    Sie obliegen eindeutig und unzweifelhaft dem besonderen Schutz des Grundgesetzes, Artikel 8.
    Eine Einschränkung ist möglich, die vollständige , gänzliche Abschaffung, wie man sie de facto derzeit auf den Straßen in Städten beobachten muss, jedoch ausgeschlossen.

    Dafür sorgt schon die im Grundgesetz enthaltene Ewigkeitsgarantie, die eine Antastung der Grundrechte untersagt. Inzwischen muss Mensch trotzdem befürchten:
    Ewig war gestern.

    Niemals zuvor in der Geschichte der Bundesrepublik sind Grund- und Freiheitsrechte so massiv und flächendeckend eingeschränkt worden wie derzeit.

    Selbst gegen die 1968 beschlossenen Notstandsgesetze konnte noch demonstriert werden.

    In ihrem Artikel 11 gewährleistet die Europäische Menschenrechtskonvention neben der Vereinigungsfreiheit auch die Versammlungsfreiheit, verstanden als das Recht, sich frei und friedlich mit anderen zu versammeln.

    Die Gewährleistung umfasst jede Versammlung, also jede örtliche Zusammenkunft mehrerer Personen zur gemeinschaftlichen, auf die Teilhabe an der öffentlichen Meinungsbildung gerichteten Erörterung oder Kundgebung. Eine Versammlung kennzeichnet sich dadurch, dass sie von einem gemeinsamen Zweck der Teilnehmer getragen ist
    Artikel 11 EMRK gewährleistet die Versammlungsfreiheit allerdings nur innerhalb bestimmter, gesetzlich vorgesehenen Grenzen. So darf der Staat durch allgemeine Gesetze Beschränkungen der Versammlungsfreiheit vorsehen, die notwendig sind

    zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (einschließlich der Moral);
    zur Verhütung von Straftaten sowie
    zum Schutz der Rechte Dritter.
    Bereits vor Verabschiedung der Europäischen Menschenrechtskonvention haben die Vereinten Nationen in Artikel 20 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte den Schutz der Versammlungsfreiheit postuliert. In der Folge gewährleistet auchArtikel 21 des UN-Zivillpaktes die Versammlungsfreiheit und Artikel 22 des UN-Zivilpaktes die Vereinigungsfreiheit.

    In Deutschland genießt die Versammlungsfreiheit den Grundrechtsschutz des Artikel 8 GG. In der Europäischen Union gewährleistet Artikel 12 der Grundrechtecharta der Europäischen Union die Versammlungsfreiheit. Das deutsche Grundrecht bleibt insoweit hinter Artikel 11 EMRK zurück, als dass dort die Versammlungsfreiheit nur als Deutschenrecht gewährleistet wird. Diese Einschränkung findet allerdings seine konventionsrechtliche Rechtfertigung in Artikel 16 EMRK, wonach die politische Tätigkeit von Ausländern Beschränkungen unterworfen werden kann.

  3. Artikel 11 – Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit

    1. Jede Person hat das Recht, sich frei und friedlich mit anderen zu versammeln …
    2. Die Ausübung dieser Rechte darf nur Einschränkungen unterworfen werden, die gesetzlich vorgesehen und in einer demokratischen Gesellschaft notwendig sind für die nationale oder öffentliche Sicherheit, zur Aufrechterhaltung der Ordnung oder zur Verhütung von Straftaten, zum Schutz der Gesundheit oder der Moral oder zum Schutz der Rechte und Freiheiten anderer. Dieser Artikel steht rechtmäßigen Einschränkungen der Ausübung dieser Rechte für Angehörige der Streitkräfte, der Polizei oder der Staatsverwaltung nicht entgegen.

    Ich fordere eindeutig den Staat auf sich an das Gesetz und Grundgesetz zu halten und die Versammlungsfreiheit umfassend unter Auflagen vollständig , zu respektieren, bei Rechtsänderungen, die so elementare Grundrechte wie das der Demonstrationsfreiheit betreffen, ist höchste Vorsicht beim Bürger angezeig, .die Versammlungsfreiheit sei auf eine Stufe mit der Meinungsfreiheit gestellt, die es zu „den unentbehrlichen und grundlegenden Funktionselementen eines demokratischen Gemeinwesens“ zählt.

    „Sie gilt als unmittelbarster Ausdruck der menschlichen Persönlichkeit und als eines der vornehmsten Menschenrechte überhaupt, welches für eine freiheitliche demokratische Staatsordnung konstituierend ist

    .Das Grundrecht der Versammlungsfreiheit kommt naturgemäß ganz besonders Minderheiten zu Gute.

    Wer die öffentliche Meinung auf seiner Seite weiß, findet in der Regel geeignetere Möglichkeiten, sich zu äußern.

    Dass auch Demonstrationen stattfinden können, deren Inhalte für die überwältigende Mehrheit abwegig oder empörend sind, ist fast zwangsläufig und für sich genommen noch kein überzeugender Grund für einschränkende Gesetze.

    Auch wenn sich innerlich alles in mir sträubt:

    Die Qualität des Versammlungsrechts kann nicht in seiner Effektivität bemessen werden, die Falschen (und selbst die Falschesten der Falschen) von der Wahrnehmung der Versammlungsfreiheit auszuschließen
    Die starke Stellung des Demonstrationsrechts mit der grundsätzlichen Möglichkeit, Ort, Zeit und Art selbst bestimmen zu können, kommt schon seit einiger Zeit politisch unter Druck.

    Gerade in Berlin stört es z.B. Einzelhändler und Autofahrer, wenn der Verkehr nicht reibungslos fließt. Staatliche Organe mögen es nicht, wenn Demonstrierende an der Protokollstrecke die freundliche Repräsentation gegenüber Staatsgästen vermasseln.

    Da das Bundesverfassungsgericht solche Beschwerden natürlich nie als Rechtfertigungsgrund von Einschränkungen des Demonstrationsrechts akzeptieren würde, wird von manchen Parteien nun Ctrona demonstation in beängstigender Dankbarkeit aufgegriffen, um an dem ungeliebten Grundrecht herumzuschnippeln.
    Mal soll das Demonstrationsrecht insgesamt beschnitten werden, mal an bestimmten zentralen Orten.
    Bezeichnend sind die völlig dehnbaren Verbotsgründe, die in manchen jetzt den neuen Corona Entwürfen / Verordnungen der Länder enthalten sind,
    Einschränkungsvorschläge seien konkret auf Erforderlichkeit, Risiken und Nebenwirkungen absolut abzuklopfen, und zwar nicht nur juristisch, sondern auch politisch und gesellschaftlich.

    Karlsruhe stellt hohe Anforderungen an die Bestimmtheit, wenn es um die Rechtfertigung von Grundrechtseingriffen geht
    Die aktuellen Einschränkugen und Verschärfung ist also mehr als nur riskant.

    Den Schutz der Demokratie und der Verfassung können wir eben nicht einfach der Staatsgewalt allein überlassen.

  4. Wir alle erleben einen zentralen „Bruch im Leben unseres Landes“

    „COVID-19, der Spuk ist längst entzaubert, nur wissen Sie das nicht?

    . Die jetzt verhängten Maßnahmen sind eine Katastrophe für die gesamte Bevölkerung. Sie werden riesigen Schaden, im Gegenzug dafür aber keinen Nutzen bringen.
    Die Behauptung, COVID-19 sei eine besonders gefährliche Virus-Variante, ist durch unkritische und falsche Interpretation von international erhobenen Falldaten entstanden. In Wahrheit spricht alles dafür, daß COVID-19 sich nicht grundsätzlich von seinen harmlosen Geschwistern unterscheidet.

    Sollte Prof. Bhakdi recht haben, müssen unverzüglich alle Anstrengungen unternommen werden, um eine Wende in der verfahrenen Situation herbeizuführen.“
    Die Virologin Prof. Dr. Karin Mölling sagt, dass Corona kein schweres Killervirus ist!
    Die Panikmache sei das Problem.“
    ‚Corona ist auf keinen Fall gefährlicher als Influenza‘, schrieb das Magazin ‚Focus‘ vor kurzem. Chefarzt Clemens Wendtner von der Schwabinger Klinik für Infektiologie schrieb in der gleichen Focus-Ausgabe:

    ‚Wir gehen davon aus, dass die Sterblichkeit deutlich unter einem Prozent liegt, eher sogar im Promillebereich.‘
    Er hat recht behalten. Die Sterblichkeit ist sogar noch geringer.

    Der Forscher John P. A. Ioannidis von der renommierten Stanford-Universität warnt davor, die Zahlen, die wir haben, einfach hochzurechnen.

    Er schreibt, wir laufen sonst Gefahr, dass die Regierungsmaßnahmen in einem Fiasko enden, weil die bisherigen Daten nicht zuverlässig sind.“
    Prof. Hendrick Streeck vom Institut für Virologie am Universitätsklinikum Bonn im Interview zum Coronavirus:

    Frage: „Die Todeszahlen werden aber auch in Deutschland steigen?“

    Antwort Prof. Streeck: „Ganz bestimmt, aber nicht um solch apokalyptisch hohen Zahlen, wie sie zum Teil in Umlauf sind. Auch muss man berücksichtigen, dass es sich bei den Sars-CoV-2-Toten in Deutschland ausschließlich um alte Menschen gehandelt hat. In Heinsberg etwa ist ein 78 Jahre alter Mann mit Vorerkrankungen an Herzversagen gestorben, und das ohne eine Lungenbeteiligung durch Sars-2. Da er infiziert war, taucht er natürlich in der Covid-19-Statistik auf. Die Frage ist aber, ob er nicht sowieso gestorben wäre, auch ohne Sars-2. In Deutschland sterben jeden Tag rund 2500 Menschen, bei bisher zwölf Toten gibt es in den vergangenen knapp drei Wochen eine Verbindung zu Sars-2. Natürlich werden noch Menschen sterben, aber ich lehne mich mal weit aus dem Fenster und sage: Es könnte durchaus sein, dass wir im Jahr 2020 zusammengerechnet nicht mehr Todesfälle haben werden als in jedem anderen Jahr.“

    Die Statistik des European Mortality Monitoring Projects (Europäisches Sterblichkeitsraten-Überwachungsprojekt) zeigt keine Auffälligkeiten, die auf eine Pandemie hindeuten würden.

    Nach Durchsicht der Verfassungsbeschwerde erscheind diese umfassend tragfähig begründet
    ich danke Ihnen persönlich ausdrücklich für ihre Zi·vil·cou·ra·ge Frau Rechtsanwältin Beate Bahner den Mut, den Sie beweisen , indem sie humane und demokratische Werte (z. B. Menschenwürde, Gerechtigkeit ohne Rücksicht auf eventuelle Folgen in der Öffentlichkeit, gegenüber Obrigkeiten, vertreten

    In Deutschland gibt es den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Das heißt, es wird immer abgewogen zwischen dem Nutzen und den Kosten einer Grundrechtseinschränkung für Einzelne – auch in der Corona-Krise.

    Verfassungsbruch in der aktuellen Krise?
    ……………………………………weitreichenden Durchgriffsrechten für den Gesundheitsminister.
    Ist das wirklich alles noch verhältnismäßig? Sind die Corona-Rechtsverordnungen, die in den 16 Bundesländern höchst unterschiedlich gehandhabt werden, alle verfassungskonform?
    Und sind wir nicht gerade dabei, unserer Demokratie einen irreparablen Schaden zuzufügen?
    Und deshalb frage ich mich, warum die Politik bei Corona zur Rettung von Menschenleben den Verfassungsbruch riskiert, an anderer Stelle aber durch den Verzicht auf klare gesetzliche Regelungen viele Tote in Kauf nimmt?

    Was also ist bei Corona anders, dass man hier so schnell Hand an die Grundrechte anlegt?

    Inter arma enim silent leges ist ein lateinisches Sprichwort, in deutscher Übersetzung etwa:
    Wörtlich sagte Cicero: Silent „enim leges inter arma.“

    Damit legitimierte er den Bruch von (kodifizierten) Gesetzen in „Kriegszeiten.“

    „Denn unter den Waffen schweigen die Gesetze“.

    „Wer schweigt, wird schuldig!
    Wer schweigt, der folgt.
    Wer zur Gewalt und möglichen Verfassungsbrüchen schweigt, verliert sein Recht.

    Wenn ein Mensch recht aufrichtig ist, so schadet ihm nicht sowohl das, was er ausspricht, als das, wovon man meint, daß er es verschweigt. Denn niemand glaubt an seine Aufrichtigkeit, und daraus, daß er viel sagt, schließt die verdorbene Menge bloß, daß er noch viel mehr zu sagen hat

    Nicht ausbleiben soll meine erhebliche Kritik an der Berichterstattung des deutschen öffentlich-rechtlichen Fernsehens über das Coronavirus.

    Seit Wochen treten immer die gleichen Experten und Politiker auf, die als angeblich Krisenmanager – unpassend – präsentiert würden,, dadurch inszeniere das Fernsehen zugleich Bedrohung und exekutive Macht – und betreibe absoluten, traurigenund unguten nur „Systemjournalismus“. eine „besondere Form der Hofberichterstattung“ sei erkennbar .eine echte Debatte zwischen Expertinnen und Experten entstehe in keinster Weise nicht

    Es versuchte auch die Bundesregierung selbst, sich im juristischen Deutungsnebel zu Corona möglichst viele Optionen und Rechtfertigungsstrategien offen zu halten.
    In einem Staat, in dem eine Gesellschaft zusammenlebe, könnten nur das Gesetz und einzig die Verfassung die maßgebende Linie sein, andernfalls ist der Rechtsstaatbald am Ende.“
    Die Grundlage einer demokratischen rechtsstaatlichen Ordnung ist, dass wir uns an das Recht und die Verfassung halten

    . „Moral ist aber bereits wie Humanität keine eigene Rechtsquelle. Moral ist etwas Ethisches, und das ethische Bewusstsein des Einzelnen ist offensichtlich sehr variabel.“

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein