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Valerum Invest AG – Außergerichtlicher Vergleich?

qimono (CC0), Pixabay

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Valerum Invest AG, Schustehrusstraße 1, 10585 Berlin,
vertreten durch den Vorstand Sven Herbst
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 151606

hat das Amtsgericht Charlottenburg am 18.02.2020 beschlossen:

Aufgrund des Antrages des Insolvenzverwalters wird zur Beschlussfassung der besonderen Gläubigerversammlung über die Zustimmung zu einem außergerichtlichen Vergleich

das schriftliche Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO durchgeführt.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 02.03.2020 Einwendungen gegen den dieser Gläubigerversammlung zugrundeliegenden Tagesordnungspunkt schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Charlottenburg, Amtsgerichtsplatz 1, 14057 Berlin erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 S. 3 InsO. Im schriftlichen Verfahren bedeutet dies, werden von keinen Gläubigern wirksame Einwendungen gegen die Beschlussfassung erhoben, gilt die Zustimmung als erteilt.

36v IN 1105/17 Amtsgericht Charlottenburg, 19.02.2020

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