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Warnung vor der Swiss Crypto Bank

Clker-Free-Vector-Images (CC0), Pixabay

Die schweizerische FINMA führt und veröffentlicht eine Warnliste mit Unternehmen, die möglicherweise ohne Bewilligung eine Tätigkeit ausüben, bewilligungspflichtig sind und unter die Aufsicht der FINMA fallen. Auf diese hat sie das oben genannte Unternehmen gesetzt.

Seinen Sitz habe die Swiss Crypto Bank in der Rue Merle d’Aubigné 16 in 1207 Genf sowie in Pantiles Chambers, 85 High Street, Tunbridge Wells, United Kingdom, TN1 1XP
(E-Mail: support@swisscryptobank.group, scb_m@swisscryptobank.group; Internet: https://swisscryptobank.group/).

Bei den Unternehmen und Personen, die auf dieser Liste stehen, hat die FINMA Untersuchungen wegen unerlaubter Tätigkeit eingeleitet, konnte den Verdacht jedoch nicht weiter abklären, da die Unternehmen ihrer Auskunftspflicht gegenüber der FINMA nicht nachgekommen sind oder falsche Angaben gemacht haben.

Des Weiteren kann eine Aufnahme in die Warnliste erfolgen, wenn die Untersuchungen der FINMA eine immanente, erhebliche Gefährdung von Anlegern durch Anbieter vermuten lassen.

Ein Eintrag in der Warnliste bedeutet nicht zwangsläufig, dass die vom aufgeführten Unternehmen ausgeübte Aktivität illegal ist. Indem die FINMA entsprechende Unternehmen in der Warnliste aufführt, weist sie aber darauf hin, dass diese über keine Bewilligung verfügen. Betroffene Unternehmen werden von der Liste gestrichen, sobald die FINMA die notwendigen Abklärungen und allfälligen Anpassungen vornehmen konnte.

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