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Wie geht es nun weiter mit der CO.NET Verbrauchergenossenschaft?

qimono / Pixabay

Diese Frage werden die Genossenschaft sich sicherlich nun selber, aber auch Thomas Limberg und Johan Zwart von der CO.NET Verbrauchergenossenschaft eG aus Drochtersen stellen. Möglicherweise hängt die Existenz der Genossenschaft daran, wenn sich die BaFin mit ihrer ausgesprochenen Verfügung auch letztinstanzlich vor den zuständigen Verwaltungsgerichten durchsetzt, wovon wir ausgehen. In vergleichbaren Fällen hatte sie immer Recht bekommen.

Was passiert dann? Nun, das ist eine Frage, die derzeit sicher auch im Hause der Verbrauchergenossenschaft heftig diskutiert wird. Die Vorstände müssen dafür einen „Plan B“ entwickeln. Ein von der BaFin gestattetes Prospekt wäre natürlich sinnvoll, wird aber nicht so schnell umzusetzen sein. Bis dieser vernünftig erstellt und gestattet wurde, werden mehr als zwei Monaten ins Land gehen. Zumindest ist das unsere Erfahrung, so kommentierte es Rechtsanwalt Dr. Thomas Pforr aus Bad Salzungen.

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