Start Verbraucherschutz Kredit- und Leasing­verträge vieler Auto­banken sind fehlerhaft

Kredit- und Leasing­verträge vieler Auto­banken sind fehlerhaft

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geralt / Pixabay

Das hat zur Folge hat, dass Käufer, die ihren Wagen nach dem 10. Juni 2010 mit einem vom Händler vermittelten fehler­haften Vertrag finanziert haben, diesen zeitlich unbe­schränkt widerrufen können. Dadurch können Sie den Wagen zurückgeben und erhalten sowohl Anzahlung als auch die geleisteten Raten zurück. Den aktuellen Stand und die Haltung des Europäischen Gerichts­hof zur zuletzt verbraucherunfreundlichen Recht­sprechung des Bundes­gerichts­hof gibt ein Artikel der Stiftung Warentest wieder:

Gerichte urteilen kundenfreundlich

Zahlreiche Land­gerichte und inzwischen auch erste Ober­landes­gericht haben geur­teilt: Auto­bank-Kredit­verträge und -Leasing­verträge waren jeweils fehler­haft und konnten damit auch Jahre nach Vertrags­schluss noch widerrufen werden. Der Bundes­gerichts­hof hatte zuletzt einige Fehler in Kredit­verträgen bestätigt, in verschiedenen anderen Fragen jedoch verbraucherunfreundlich entschieden. Einzelheiten dazu bei der Interessengemeinschaft Widerruf. Diese Recht­sprechung kommt jetzt auf den Prüf­stand. Das Land­gericht Augs­burg legte dem Europäischen Gerichts­hof für den Widerruf von Verbraucher­kredit­verträgen zentrale Fragen dem Europäischen Gerichts­hof vor.

Wie wird der Europäische Gerichts­hof urteilen?

Der Europäische Gerichts­hof (EuGH) hat noch weitere Fragen deutscher Gerichte zu beant­worten. Das Land­gericht Saarbrücken etwa will wissen, ob die Verbraucher durch den in Deutsch­land weithin üblichen und vom Bundes­gerichts­hof gebil­ligten Verweis auf zahlreiche und komplizierte gesetzliche Vorschriften gemessen am EU-Verbraucher­schutz ausreichend klar informiert sind. Entscheidet der EuGH die Fragen verbraucherfreundlich, bindet das die deutschen Gerichte. Es dürfte dann so ziemlich jeder nach deutschem Recht abge­schlossene Verbraucher­kredit­vertrag fehler­haft und damit auf Dauer widerruflich sein.

Klagen ohne Risiko

Selbst bei eindeutig fehler­haften Verträgen gilt allerdings: Auto­banken lassen Kunden abblitzen, wenn diese selbst ihren Vertrag widerrufen wollen. Ohne Rechts­anwalt und Gericht geht gar nichts. Mit einer Verkehrsrechtsschutzversicherung können Betroffene selbst einen Rechts­anwalt einschalten, ohne Gerichts­kosten und Anwalts­honorare zahlen zu müssen.

Kredit­verträge – unvoll­ständig und wider­sprüchlich

Recht­licher Hintergrund: In bisher allen geprüften Verträgen der Auto­banken fanden Verbraucher­anwälte potenzielle Fehler. Teils fehlen Angaben, zu denen die Bank Kunden gegen­über gesetzlich verpflichtet ist. Teils sind die Informationen unvoll­ständig, wider­sprüchlich und verwirrend.

Will­kommene Chance für Fahrer von Diesel­skandal-Autos

Die Folge der Banken-Fehler: Kredit- und Leasingnehmer können ihre Verträge auch heute noch widerrufen. Tun sie das, muss die Bank bisher gezahlte Raten und die Anzahlung erstatten. Die Kunden müssen im Gegen­zug das Auto zurück­geben. Bei Verträgen, die ab dem 13. Juni 2014 abge­schlossen wurden, müssen Kunden nach Auffassung der Land­gerichte Berlin und Ravens­burg und vieler Verbraucherschützer nicht einmal einen Ausgleich für den Wert­verlust oder eine Entschädigung für die mit dem Auto gefahrenen Kilo­meter zahlen. Nur die – zumeist geringen – Kreditzinsen bekämen sie nicht zurück.

Streit um Nutzungs­wert­ersatz

Ob Kreditnehmer mit ab 13. Juni 2014 geschlossenen Vertrag sich bei Fehlern der Bank eine Nutzungs­entschädigung anrechnen lassen müssen, ist aber umstritten. Das Land­gericht Ravens­burg urteilte jüngst in zwei Fällen: Die Käufer der beiden Autos, die die BMW-Bank 2014 und 2016 finanziert hat, erhalten alle ihre Zahlungen an Bank und Händler erstattet und müssen sich keine Entschädigung für die mit den Wagen gefahrenen Kilo­meter anrechnen lassen. Die meisten Gerichte, die bisher über den Widerruf von Auto­kredit­verträgen geur­teilt haben, sind allerdings der Meinung: Der Bank steht eine Entschädigung für die mit dem finanzierten Wagen gefahrenen Kilo­meter zu. Hintergrund: Am 13. Juni 2014 traten verbraucherfreundliche Gesetzes­änderungen in Kraft. Danach ist nicht mal mehr eine so genannte Nutzungs­entschädigung fällig, wenn der Kredit­vertrag fehler­haft ist.

Gilt das nur bei falscher Belehrung?

Viele Juristen meinen allerdings: Das gilt nur, wenn die Belehrung über das Widerrufs­recht falsch ist und nicht, wenn etwa nur die Pflicht­angaben zum Vertrag mangelhaft sind. Setzt sich allerdings die vor allem vom Land­gericht Ravens­burg vertretene Rechts­auffassung durch, wonach nach Widerruf eines Auto­kredits mit fehler­hafter Belehrung nicht mal eine Entschädigung für die mit dem finanzierten Wagen gefahrenen Kilo­meter fällig ist, fahren die Kunden von Auto­kredit­banken konkurrenzlos günstig. Selbst bei Verurtei­lungen von VW zu Schaden­ersatz wegen Betrugs ist das bei den meisten Gerichten nicht drin. Mehr dazu in den FAQ Abgasskandal.

Quelle mit einer Sammlung wichtiger Urteile: https://www.test.de/VW-Skoda-Seat-Audi-Lukrative-Rueckgabe-Chance-fuer-Autokaeufer-5165777-0/

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