Das hat zur Folge hat, dass Käufer, die ihren Wagen nach dem 10. Juni 2010 mit einem vom Händler vermittelten fehlerhaften Vertrag finanziert haben, diesen zeitlich unbeschränkt widerrufen können. Dadurch können Sie den Wagen zurückgeben und erhalten sowohl Anzahlung als auch die geleisteten Raten zurück. Den aktuellen Stand und die Haltung des Europäischen Gerichtshof zur zuletzt verbraucherunfreundlichen Rechtsprechung des Bundesgerichtshof gibt ein Artikel der Stiftung Warentest wieder:
Gerichte urteilen kundenfreundlich
Zahlreiche Landgerichte und inzwischen auch erste Oberlandesgericht haben geurteilt: Autobank-Kreditverträge und -Leasingverträge waren jeweils fehlerhaft und konnten damit auch Jahre nach Vertragsschluss noch widerrufen werden. Der Bundesgerichtshof hatte zuletzt einige Fehler in Kreditverträgen bestätigt, in verschiedenen anderen Fragen jedoch verbraucherunfreundlich entschieden. Einzelheiten dazu bei der Interessengemeinschaft Widerruf. Diese Rechtsprechung kommt jetzt auf den Prüfstand. Das Landgericht Augsburg legte dem Europäischen Gerichtshof für den Widerruf von Verbraucherkreditverträgen zentrale Fragen dem Europäischen Gerichtshof vor.
Wie wird der Europäische Gerichtshof urteilen?
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat noch weitere Fragen deutscher Gerichte zu beantworten. Das Landgericht Saarbrücken etwa will wissen, ob die Verbraucher durch den in Deutschland weithin üblichen und vom Bundesgerichtshof gebilligten Verweis auf zahlreiche und komplizierte gesetzliche Vorschriften gemessen am EU-Verbraucherschutz ausreichend klar informiert sind. Entscheidet der EuGH die Fragen verbraucherfreundlich, bindet das die deutschen Gerichte. Es dürfte dann so ziemlich jeder nach deutschem Recht abgeschlossene Verbraucherkreditvertrag fehlerhaft und damit auf Dauer widerruflich sein.
Klagen ohne Risiko
Selbst bei eindeutig fehlerhaften Verträgen gilt allerdings: Autobanken lassen Kunden abblitzen, wenn diese selbst ihren Vertrag widerrufen wollen. Ohne Rechtsanwalt und Gericht geht gar nichts. Mit einer Verkehrsrechtsschutzversicherung können Betroffene selbst einen Rechtsanwalt einschalten, ohne Gerichtskosten und Anwaltshonorare zahlen zu müssen.
Kreditverträge – unvollständig und widersprüchlich
Rechtlicher Hintergrund: In bisher allen geprüften Verträgen der Autobanken fanden Verbraucheranwälte potenzielle Fehler. Teils fehlen Angaben, zu denen die Bank Kunden gegenüber gesetzlich verpflichtet ist. Teils sind die Informationen unvollständig, widersprüchlich und verwirrend.
Willkommene Chance für Fahrer von Dieselskandal-Autos
Die Folge der Banken-Fehler: Kredit- und Leasingnehmer können ihre Verträge auch heute noch widerrufen. Tun sie das, muss die Bank bisher gezahlte Raten und die Anzahlung erstatten. Die Kunden müssen im Gegenzug das Auto zurückgeben. Bei Verträgen, die ab dem 13. Juni 2014 abgeschlossen wurden, müssen Kunden nach Auffassung der Landgerichte Berlin und Ravensburg und vieler Verbraucherschützer nicht einmal einen Ausgleich für den Wertverlust oder eine Entschädigung für die mit dem Auto gefahrenen Kilometer zahlen. Nur die – zumeist geringen – Kreditzinsen bekämen sie nicht zurück.
Streit um Nutzungswertersatz
Ob Kreditnehmer mit ab 13. Juni 2014 geschlossenen Vertrag sich bei Fehlern der Bank eine Nutzungsentschädigung anrechnen lassen müssen, ist aber umstritten. Das Landgericht Ravensburg urteilte jüngst in zwei Fällen: Die Käufer der beiden Autos, die die BMW-Bank 2014 und 2016 finanziert hat, erhalten alle ihre Zahlungen an Bank und Händler erstattet und müssen sich keine Entschädigung für die mit den Wagen gefahrenen Kilometer anrechnen lassen. Die meisten Gerichte, die bisher über den Widerruf von Autokreditverträgen geurteilt haben, sind allerdings der Meinung: Der Bank steht eine Entschädigung für die mit dem finanzierten Wagen gefahrenen Kilometer zu. Hintergrund: Am 13. Juni 2014 traten verbraucherfreundliche Gesetzesänderungen in Kraft. Danach ist nicht mal mehr eine so genannte Nutzungsentschädigung fällig, wenn der Kreditvertrag fehlerhaft ist.
Gilt das nur bei falscher Belehrung?
Viele Juristen meinen allerdings: Das gilt nur, wenn die Belehrung über das Widerrufsrecht falsch ist und nicht, wenn etwa nur die Pflichtangaben zum Vertrag mangelhaft sind. Setzt sich allerdings die vor allem vom Landgericht Ravensburg vertretene Rechtsauffassung durch, wonach nach Widerruf eines Autokredits mit fehlerhafter Belehrung nicht mal eine Entschädigung für die mit dem finanzierten Wagen gefahrenen Kilometer fällig ist, fahren die Kunden von Autokreditbanken konkurrenzlos günstig. Selbst bei Verurteilungen von VW zu Schadenersatz wegen Betrugs ist das bei den meisten Gerichten nicht drin. Mehr dazu in den FAQ Abgasskandal.
Quelle mit einer Sammlung wichtiger Urteile: https://www.test.de/VW-Skoda-Seat-Audi-Lukrative-Rueckgabe-Chance-fuer-Autokaeufer-5165777-0/